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Parkschaden mit Fahrerflucht // Versicherer macht 2 Schadenfälle draus

Themenstarteram 17. August 2015 um 13:08

Hallo Zusammen!

Ich stellte meine Fahrzeug querparkend um 11.00 Uhr ab. Ging auf die Beifahrerseite, um meinen Laptop aus dem Fußraum des Beifahrersitzes zu holen. Das Fahrzeug war auf der Beifahrerseite vollständig unbeschädigt. Neben mir war rechts noch ein Parkplatz frei, der durch die Begrünung allerdings sehr eng war. Als ich um 16 Uhr zum Fahrzeug zurückkehrte und meine Laptoptasche erneut in den Fußraum geben wollte, stellte ich 2 Beschädigungen an der Beifahrerseite fest. Hinten am Kotflügel einen Schleifschaden und am vorderen Kotflügel eine Delle. Zwischen den beiden Beschädigungen sind keine weiteren Beschädigungen zu sehen.

Nachdem es ein Freitag war und ich leider nach Frankfurt musste, ging ich nach meiner Rückkehr gleich am Montag früh zur Polizei und erstattete Anzeige gegen Unbekannt wg. Fahrerflucht. Diese schickte mich anschließend zur Spurensicherung.

Hier wurden festgestellt:

40-67 cm Höhe - Stoßfänger hinten rechts übergehend in den hinteren Kotflügel im Bereich vom Radlauf Kratzspuren mit Eigenlackabtragungen

61-69 cm Höhe - Kotflügel vorne rechts eine Eindellung mit leichten Eigenlackabtragungen, hier im Bereich von 59-65 cm

Die Spurensicherung hat hier wohl vermerkt, dass vom Schadenbild her die Schäden NICHT miteinander in Verbindung stehen würden.

Das finde ich schon mal kurious, da mich die Spurensicherung nicht gefragt hat, wie der Schaden wohl zustande gekommen sei.

Für mich hat ein Fahrzeug beim kreisförmigen Einpark- oder auch beim Ausparkversuch mein Fahrzeug hinten tuschiert und zu allem Überfluss dann auch noch vorne. Ich halte es für völlig abwegig, dass mir in der kurzen Zeit 2 verschiedene Fahrzeuge gegen das Auto gefahren sind.

Am besagten Montag habe ich zudem den Schaden meiner Versicherungsagentur gemeldet. Diese forderte mich auf einen Kostenvoranschlag mit Photos zu besorgen, was ich auch tat. Nachdem der Kostenvoranschlag eingereicht war, beauftragte der Versichererer einen hauseigenen Schadengutachter, der bei mir zu Hause vorbei kam. Dieser fragte mich ebenfalls nicht nach dem mutmaßlichen Schadenhergang, sondern stellte gleich zu Beginn klar, dass dies nicht von ein und demselben Fahrzeug stammen könne und es sich um zwei unterschiedliche Schäden handle.

Ich persönlich, kann das nicht glauben. Wie gesagt stand das Fahrzeug nur wenige Stunden an besagtem Parkplatz und erlitt die genannten Beschädigungen. Es ist für mich nicht vorstellbar, dass tatsächlich 2 verschiedene Fahrzeuge am gleichen Tag mein Fahrzeug an 2 unterschiedlichen Stellen beschädigt hätten. Zumal mein Auto genau 7 Tage zuvor im Kundendienst war und hier eine unbeschädigte Fahrerseite dokumentiert ist.

Für mich ist es sonnenklar, dass wenn ein Fahreug kreisförmig in eine enge qeurparker Parklücke einfährt, mich mit 2 unterschiedlichen Teilen seines Fahrzeugs an 2 unterschiedlichen Teilen meines Fahrzeugs beschädigen kann und daher die genannten Höhendifferenzen durch unterschiedliche Bauteile des anderen Fahrzeugs in der Berührung herrühren. Der Schadenverursacher hat einfach einen zu engen Radius gewählt. Dabei ist es unerheblich ob er Vorwärts oder Rückwärts eingeparkt hat. Ich gehe jedoch von Rückwärts aus, da er sonst nicht mehr hätte aussteigen können.

Die Versicherung stützt sich natürlich zunächst ein das hauseigene Gutachten und erklärt mir, dass es 2 Schadenereignisse wären und ich daher auch 2x die Selbstbeteiligung tragen müsse und eine Höherstufung in der Kaskoversicherung erhalten würde. Einen Schaden habe ich dank "Rabattretter" im Jahr ohne Höherstufung "frei". Bei meinem "Einspruch" zitierte die Versicherung nun noch die Spurensicherung, die ja selbst festgehalten haben soll, dass die Schadenereignisse nicht mitander in Verbindung stehen würden. Die Versicherung beharrt also auf Ihre 2 Schadenfälle.

Ich bin nach wie vor nicht bereit dies so zu akzeptieren. Beide Schäden belaufen sich auf rund 1000 Euro also insgesamt 2000 Euro und sind daher keine Bagatelle. Nachdem ich das Fahrzeug an sich gegen ein anderes Fahrzeug austauschen möchte, dieses aber derzeit finanziert ist, würde der Mindererlös in diesem Zustand voll zu meinen Lasten gehen. Eine Höherstufung und die 2malige Berechnung der Selbstbeteilung geht aber ebenfalls zu meinen Lasten. So oder so bin ich bei dieser Schadenregulierung der Lackierte...

Ich möchte die Versicherung also dazu bringen, diesen Schaden tatsächlich als einen Schaden abzuwickeln und suche nach geeigneter Information oder Urteilen. Für mich ein Unding, dass die Versicherung zu meinen Lasten den Schadenverlauf einfach mal so untersellt, wie sie das gerne hätten und nicht so, wie er tatsächlich war. Ich stand ja auch nicht daneben und hab zugeschaut. Wie es der Unfallgegner geschafft hat den Schaden in der Form zu verursachen kann ich damit nicht sagen, aber das ganze einfach mal zu meinen Lasten umzudrehen ist ja auch nicht in Ordnung.

Meine Fragen daher:

Hat jemand von Euch Erfahrungen in ähnlicher Sachlage?

Kann ich ein unabhängiges Gutachten verlagen?

Ist die Versicherung berechtigt, diese Behauptung einfach mal aufzustellen und kommt sie damit durch?

Was kann ich dagegen unternehmen?

Gibt es Urteile, die Ihr kennt, die mich hier als Versicherungsnehmer schützen?

Alle Anregungen und Informationen sind gerne willkommen, da es für mich immerhin um 1000 Euro haben oder nicht haben geht.

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Kaskoschaden schrieb am 17. August 2015 um 15:08:50 Uhr:

Ist die Versicherung berechtigt, diese Behauptung einfach mal aufzustellen und kommt sie damit durch?

Naja, betrachte das mal aus der Sicht der Versicherung:

1. Gutachter sagt: Zwei voneinander unabhängige Schäden.

2. Spurensicherung sagt: Zwei voneinander uanabhängige Schäden.

3. Geschädigter sagt: Zusammenhängender Schaden wäre billiger, zwei unabhängige Schäden will ich nicht, glaube ich nicht, sehe ich nicht ein.

 

Wer stellt nun Behauptungen "einfach mal so auf"?

 

Ein zweites Gutachten kannst Du selbstverständlich auf eigene Kosten erstellen lassen, wer sollte dich daran hindern?

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Die Versicherung stellt ja nicht einfach eine Behauptung in den Raum sondern stützt sich auf zwei unabhängig voneinander vorliegenden Berichten. Sowohl KTU als auch der Gutachter sagen, das beide Schäden nicht im Zusammenhang stehen. Da sehe ich ehrlich gesagt schwarz, bin aber auch kein Fachmann.

am 17. August 2015 um 14:23

Zitat:

@Kaskoschaden schrieb am 17. August 2015 um 15:08:50 Uhr:

……..

Meine Fragen daher:

Hat jemand von Euch Erfahrungen in ähnlicher Sachlage? JA

Kann ich ein unabhängiges Gutachten Verlagen? NEIN oder auf eigene Kosten

Ist die Versicherung berechtigt, diese Behauptung einfach mal aufzustellen und kommt sie damit durch? JA

Was kann ich dagegen unternehmen? Klage beim Amtsgericht einreichen

Gibt es Urteile, die Ihr kennt, die mich hier als Versicherungsnehmer schützen? NEIN - Wer etwas haben möchte, muss es auch beweisen und das dürfte hier nach der Schilderung kaum möglich sein

Alle Anregungen und Informationen sind gerne willkommen, da es für mich immerhin um 1000 Euro haben oder nicht haben geht.

Vielen Dank!

Zitat:

@Kaskoschaden schrieb am 17. August 2015 um 15:08:50 Uhr:

Ist die Versicherung berechtigt, diese Behauptung einfach mal aufzustellen und kommt sie damit durch?

Naja, betrachte das mal aus der Sicht der Versicherung:

1. Gutachter sagt: Zwei voneinander unabhängige Schäden.

2. Spurensicherung sagt: Zwei voneinander uanabhängige Schäden.

3. Geschädigter sagt: Zusammenhängender Schaden wäre billiger, zwei unabhängige Schäden will ich nicht, glaube ich nicht, sehe ich nicht ein.

 

Wer stellt nun Behauptungen "einfach mal so auf"?

 

Ein zweites Gutachten kannst Du selbstverständlich auf eigene Kosten erstellen lassen, wer sollte dich daran hindern?

Zitat:

@Kaskoschaden schrieb am 17. August 2015 um 15:08:50 Uhr:

...

Neben mir war rechts noch ein Parkplatz frei, der durch die Begrünung allerdings sehr eng war.

...

Meine Version:

der erste Schweinehund hat sich gleich aus dem Staub gemacht und der zweite Drecksack auch.

Shit happens :(

Einzige Hoffnung wäre, dass das jemand beobachtet haben könnte, also Zeitungsanzeige mit Belohnung schalten.

am 17. August 2015 um 20:12

Hallo,

Ich würde argumentativ garnicht mit den gutachten anfangen.

grundsätzlich musst dir erst einmal klar werden, dass du das, was du aus dem versicherungsvertag begeehrst, auch von Dir zu beweisen ist (grundsatz im deutschen recht: jeder muss die ihm günstige rechtsposition beweisen).

du musst also beweisen, dass es schadenfall ist und das fahrzeug nicht zwei mal touchierte wurde (nachrangieren z.b.)

da du aber garnicht beim schadenhergang dabei warst ("naturgemäß"), hast du garkeine kenntnis über den schaden. du kannst weder sagen, dass es ein schaden war, noch das es zwei schäden sind. Nur zur Klarstellung: das kann der versicherer natürlich erst einmal auch nicht.

nun hast du das problem, wie bereits geschildert, das von zwei fachkräften (eine davon sogar im staatsdienst) klar sagen, dass es nicht ein schaden ist. Spätestens die Fachkräfter der Polizei haben überhaupt kein Interesse sich irgendwas zu recht zu biegen.

wie kommst du denn überhaupt darauf, dass das fahrzeug nicht zwei mal angestoßen wurde. es spricht momentan nichts für ein schadenfall. Oder glaubst DU vielleicht nur dass, was du gerne hättest und nicht das was tatsächlich war. In diesem zusammenhang woher weißt du denn was tatsächlich war, wenn du nicht dabei warst. deine ausführungen sind alle sehr merkwürdig und eben widersprüchlich.

gruß

Also am besten keine kleinen Lücken nebendran lassen, wo sich gerade noch jemand zum Abstellen seines Pkw reindrängeln könnte. Dann kommt nämlich genau so ein Depp, macht eine Beule und haut ab. Dann doch lieber "Parken wie angeschwemmt" und es versucht erst gar keiner, seine Karre noch nebendran zu stellen.

Zitat:

@sternenhimmel5 schrieb am 18. August 2015 um 11:03:13 Uhr:

Also am besten keine kleinen Lücken nebendran lassen, wo sich gerade noch jemand zum Abstellen seines Pkw reindrängeln könnte. Dann kommt nämlich genau so ein Depp, macht eine Beule und haut ab. Dann doch lieber "Parken wie angeschwemmt" und es versucht erst gar keiner, seine Karre noch nebendran zu stellen.

Kann ich nur bestätigen, hatte mein nagelneues Auto immer schön mit Abstand auf Parkplätzen abgestellt, damit durch unachtsame Nebenparker keine Dellen zugefügt werden. Leider habe ich wohl den Abstand mal falsch eingeschätzt, da hat sich doch tatsächlich ein "Parkexperte" mit einer Rostlaube von Cinqucento dazwischengezwängt, obwohl der ganze verdammte Parkplatz annähernd leer war, keine Ahnung, wie der / die da noch aussteigen konnte, aber anscheinend mußte dafür die Tür so weit aufgerissen werden, dass eine Beule in meiner Tür entstand.

Was ich absolut nicht verstehen kann auf Parkplätzen: Wenn der Parkplatz leer ist, dann zwänge ich mich nie zwischen 2 Autos, ich fahre eben 2 Meter weiter und parke schnell und leicht ein, ohne manövrieren zu müssen. Es gibt aber Experten (sogar viele), die wenn der ganze Parkplatz leer ist und nur 2 Autos stehen, genau zwischen diesen beiden parken müssen. Meist sind es noch Frauen / Omis, die dann 10 mal hin und hermanövrieren um den Wagen dazwischen zu bekommen. Ich kanns dann nicht verstehen, warum die nicht mal eben auf die freien 500 Parkplätze ausweichen.

Wir haben in Deutschland schließlich freie Parkplatzwahl, mann muß sich nicht in Reih und Glied mit den Vorparkern aufstellen.

am 19. August 2015 um 8:41

Golfi, die Frauen / Omis parken halt immer dort und wollen sich nicht umgewöhnen :D

Themenstarteram 19. August 2015 um 9:05

Nun, danke schon mal für die Antworten.

Dennoch ist für mich das nicht schlüssig. Der Einparkvorgang beim längsparken ist ja ein anderer als beim querparken.

Beim längsparken fahr ich neben das Auto und park rückwärts ein. Fahr ich zu dicht an das parkende Auto beschädige ich ggf. das Fahrzeug auf der kompletten Länge. Oder ich schlag falsch ein und beschädige das Fahrzeug und der Ecke.

Wenn ich aber quer einparke, egal ob vorwärts oder rückwärts, fahre ich im normalfall mit nem Radius ein. (Bei der Strassenbeschaffenheit wg. der Enge der Strasse zwingend erforderlich). Das bei einem Radius die Tür unbeschädigt bleibt, ist m.E. normal. Beim einparken mit Radius kann ich es aber sehr wohl schaffen, vorne und hinten am parkenden Fahrzeug anzuschlagen.

Hab das schon nachgestellt. Das geht...

Der "Spurensicherer" hat sich gar nicht interessiert, ob querparken oder längsparken. Genausowenig wie die Tante von der Versicherung.

Ich bin der Meinung, dass die beide vom längsparken ausgehen und daher sagen, dass müssten 2 unterschiedliche Verursacher sein...

Wie gesagt, ich stand ja nicht daneben, deshalb ist es für mich ne nachvollziehbare realistische Darstellung, wie ich meine.

Ich halte es allerdings für unrealistisch, dass sich in so kurzer Zeit gleich 2 Fahrer mit Fahrerflucht aus dem Staub machen. Zumal es sich um ein öffentlichen Parkplatz mit hoher Fußgängerfrequenz handelt. Leider keine Videoüberwachung. Daher kein Schädiger zu ermitteln. Verfahren eingestellt.

Zitat:

@Kaskoschaden schrieb am 19. August 2015 um 11:05:20 Uhr:

 

Ich bin der Meinung, dass die beide vom längsparken ausgehen und daher sagen, dass müssten 2 unterschiedliche Verursacher sein...

Das glaube ich dir sogar.

Beweise deine meinung, und die Versicherung wird einlenken müssen.

Solange es eine "Meinung" bleibt wirst Du leer ausgehen.

am 19. August 2015 um 15:39

Zitat:

@Kaskoschaden schrieb am 19. August 2015 um 11:05:20 Uhr:

Ich halte es allerdings für unrealistisch, dass sich in so kurzer Zeit gleich 2 Fahrer mit Fahrerflucht aus dem Staub machen.

1.) du schreibst selbst schon "nur" unrealistisch, was impliziert, dass es nicht unmöglich ist.

2.) du unterstellst einen normalen "einparkvorgang". ich wohne ländlich in einem kleinen ort mit einem hohen altersdurchschnitt. wenn du siehst wie die leute hier "einparken" bekommst du angst um dein auto. deine these scheitert also schon daran, dass die rahmenbedingungen (normal einparkenden autofahrer), die du unterstellst, nicht immer gegeben sind.

ganz klar nochmal:

du musst etwas anderes beweisen, glauben, erahnen o.a. nützt nichts.

du magst ja recht haben mit deiner vermutung; ein mehrwert hast du davon jedoch nicht.

du kannst natürlich versuchen (am besten telefonisch) den sachbearbeiter rhetorisch von deiner theorie zu überzeugen; ich vermute aber der wird sich hüten sich gegen zwei gutachten zu stellen.

gruß und tut mir leid.

am 19. August 2015 um 17:23

Zitat:

@sternenhimmel5 schrieb am 18. August 2015 um 11:03:13 Uhr:

Also am besten keine kleinen Lücken nebendran lassen, wo sich gerade noch jemand zum Abstellen seines Pkw reindrängeln könnte. Dann kommt nämlich genau so ein Depp, macht eine Beule und haut ab. Dann doch lieber "Parken wie angeschwemmt" und es versucht erst gar keiner, seine Karre noch nebendran zu stellen.

Oder man parkt einfach ganz normal in den Begrenzungen, wie wär's damit? Ich jedenfalls stell mich dahin, wo es mir passt, solange ich in meinen Begrenzungen bleibe. Beschädigt hab ich beim Aussteigen noch nie jemanden (notfalls steig ich halt auf der Beifahrerseite aus). Allerdings kann ich natürlich nicht garantieren, dass der andere noch kratzerfrei in sein Auto kommt, ist aber nunmal sein Problem, wenn er halb über der Linie parkt ;)

Sehe jedenfalls nicht ein, dass ich mir einen anderen Platz suche, nur weil ein anderer nicht parken kann oder meint, sein teures Auto bräuchte unbedingt 2 Plätze, damit ihm auch ja keiner näher als 2 Meter kommt...

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