ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Parkschaden in Garage - nicht gleich bemerkt!

Parkschaden in Garage - nicht gleich bemerkt!

Themenstarteram 19. Juli 2015 um 10:58

Hallo!

Meine Schwester war gestern in einem Einkaufszentrum und hat dort auf dem Frauenparkplatz in der Garage geparkt. Als sie wieder zuhause war ist ihr aufgefallen, dass beim hinteren Radkasten und der hinteren Türe eine Fläche von ca. 50x50cm zerkratzt war, was vorher definitiv nicht der Fall war! Die Kratzer deuten eindeutig darauf hin, dass jemand beim ein-/ausparken unser Auto gestreift hat.

Ich wollte nun fragen ob jemand von euch Tipps hat, was wir machen könnten um nicht auf den Kosten für die Reparaturen sitzen zu bleiben? Jetzt noch zur Polizei gehen und Anzeige gegen Unbekannt machen? Oder bei der "Garagenaufsicht" nachfragen ob es eventuell Aufnahmen aus der Garage gibt?

Bin euch für jeden Tipp dankbar, bin ziemlich unerfahren was die Vorgehensweise bei solchen Schäden betrifft!

Danke für eure Antworten!

LG Loki

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 20. Juli 2015 um 09:54:18 Uhr:

Anzeige erstatten schadet nie. Rauskommen wird aber auch nichts. Ob die Parkhausbetreiber überhaut die Überwachungsvideos zeigen dürfen ist fragbar. Höchstwarscheilich nur auf einen Gerichtsbeschluss hin, den es für einen Parkschaden nicht geben wird.

Fotos vom Kennzeichen vom Nebenmann können nach hinten los gehen, da Du nicht berechtigt bist fremdes Eigentum ohne Zustimmung zu Fotographieren und die Fotos zu veröffendlichen. Zeigst Du die der Polizei ist das veröffendlichen. Wenn Du jetzt auch noch behauptest der hätte Dich geschädigt könnte es zur Anzeige wegen Verleumnung kommen, da Du sicherlich nicht in der Lage sein wirst, zu beweisen, dass er es auch war.

Und es hört nicht auf.

Da geht nichts nach hinten los. Und es wird nichts behauptet, sondern es wird auf eine Möglichkeit hingewiesen, dass der Schaden durch diesen Pkw verursacht worden sein könnte, da zur Tatzeit vor Ort war. Das bezieht sich erst mal nur auf das Auto. Mehr nicht. Es wird niemand beschuldigt. Und das ist im Ermittlungsverfahren in diesem Bereich ganz normal.

Das ist weder Verleumdung noch Verfolgung Unschuldiger. Und ich darf Autos fotografieren bis der Arzt kommt.

Und durch das Zeigen der Fotos (man hätte sich die Kennzeichen auch aufschreiben können) bei der Polizei, wird nichts öffentlich.

Aber ich glaube das bringt hier wirklich nichts.

Wer es genau wissen will, soll doch einfach mal einen Sachbearbeiter der Polizei kontaktieren und ihn fragen, was er macht, wenn ein Geschädigter ihm solch ein Bild zeigt und darauf hinweist, dass dieses Fahrzeug wahrscheinlich zur Vorfallszeit dort stand und eventuell als verursachendes Fahrzeug in Betracht kommt. Ignoriert er solch einen Hinweis, hat er eventuell ein Problem.

Aber ich vermute, wenn er nicht so antwortet, wie gewünscht, hat der auch keine Ahnung und es wird weiter diskutiert.

Und nun soll´s aber wirklich reichen.

37 weitere Antworten
Ähnliche Themen
37 Antworten
am 19. Juli 2015 um 11:08

Eine Anzeige bei der Polizei wird keinen Erfolg haben, das einzige wäre beim Parkplatzbetreiber nachzufragen ob Videomaterial vorhanden ist.

Tip jeder hat heute ein Smartphone, einfach vorm weggehen beide Kennzeichen Links und rechts neben einem fotografieren, dauert 1 sek.

Zitat:

@Loki91 schrieb am 19. Juli 2015 um 12:58:10 Uhr:

Hallo!

Meine Schwester war gestern in einem Einkaufszentrum und hat dort auf dem Frauenparkplatz in der Garage geparkt. Als sie wieder zuhause war ist ihr aufgefallen, dass beim hinteren Radkasten und der hinteren Türe eine Fläche von ca. 50x50cm zerkratzt war, was vorher definitiv nicht der Fall war! Die Kratzer deuten eindeutig darauf hin, dass jemand beim ein-/ausparken unser Auto gestreift hat.

Ich wollte nun fragen ob jemand von euch Tipps hat, was wir machen könnten um nicht auf den Kosten für die Reparaturen sitzen zu bleiben? Jetzt noch zur Polizei gehen und Anzeige gegen Unbekannt machen? Oder bei der "Garagenaufsicht" nachfragen ob es eventuell Aufnahmen aus der Garage gibt?

Bin euch für jeden Tipp dankbar, bin ziemlich unerfahren was die Vorgehensweise bei solchen Schäden betrifft!

Danke für eure Antworten!

LG Loki

Eventuelle Videoüberwachung überprüfen ist auf jeden Fall sinnvoll . Und dann würde ich sagen: auf zur Polizei und eine Anzeige erstatten. Aber du wirst hier auch andere Meinungen hören frei nach dem Motto - bringt sowieso nichts. -

Edith:

sagte ich ja. Einer vor mir war schon dieser Meinung.

Themenstarteram 19. Juli 2015 um 11:12

Das mit der Polizei hab ich mir fast schon gedacht!

Dann werde ich mal nachfragen und danke für den Tipp mit den Fotos!

Und natürlich großes Danke für die schnelle Antwort!

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 19. Juli 2015 um 13:08:57 Uhr:

Eine Anzeige bei der Polizei wird keinen Erfolg haben, das einzige wäre beim Parkplatzbetreiber nachzufragen ob Videomaterial vorhanden ist.

Was du so alles vorher sagst ist schon erstaunlich. Respekt.

am 19. Juli 2015 um 11:16

ein Schaden ist da. da auf jeden fall eine Anzeige gegen unbekannt stellen.

dann nach zeugen im Parkhaus und videomaterial beim Parkhausbetreiben nachfragen. Gerade bei Frauenparkplätzen sollte man doch davon ausgehen, dass Videomaterial vorhanden ist.

die idee mit dem kennzeichen fotographieren ist weit verbretet; bringt aber nichts.

Die reine Tatsache, dass ein Kratzer nach dem einkauf da war und vorher nicht und fahrzeug xy in dem zeitraum neben dem Auto stand ist kein Beteiligungsnachweis des Autos bzw. des Fahrers oder Insasssen am Schaden und löst somit auch kein anspruch auf herausgabe der (halter-)daten aus.

gruß

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 19. Juli 2015 um 13:16:42 Uhr:

ein Schaden ist da. da auf jeden fall eine Anzeige gegen unbekannt stellen.

dann nach zeugen und videomaterial fragen.

die idee mit dem kennzeichen fotographieren ist weit verbretet; bringt aber nichts.

Die reine Tatsache, dass ein Kratzer nach dem einkauf da war und vorher nicht und fahrzeug xy in dem zeitraum neben dem Auto stand ist kein Beteiligungsnachweis des Autos bzw. des Fahrers und Insasssen und löst somit auch kein anspruch auf herausgabe der halterdaten aus.

gruß

Ist aber ein Grund für die Polizei, um den Halter des daneben stehenden mal zu besuchen und dementsprechend zu ermitteln. Und das wird auch gemacht, glaub mir.

am 19. Juli 2015 um 11:29

Zitat:

@AS60 schrieb am 19. Juli 2015 um 13:14:14 Uhr:

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 19. Juli 2015 um 13:08:57 Uhr:

Eine Anzeige bei der Polizei wird keinen Erfolg haben, das einzige wäre beim Parkplatzbetreiber nachzufragen ob Videomaterial vorhanden ist.

Was du so alles vorher sagst ist schon erstaunlich. Respekt.

Lebenserfahrungen gebe ich gerne weiter.

am 19. Juli 2015 um 11:32

Zitat:

@AS60 schrieb am 19. Juli 2015 um 13:19:02 Uhr:

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 19. Juli 2015 um 13:16:42 Uhr:

ein Schaden ist da. da auf jeden fall eine Anzeige gegen unbekannt stellen.

dann nach zeugen und videomaterial fragen.

die idee mit dem kennzeichen fotographieren ist weit verbretet; bringt aber nichts.

Die reine Tatsache, dass ein Kratzer nach dem einkauf da war und vorher nicht und fahrzeug xy in dem zeitraum neben dem Auto stand ist kein Beteiligungsnachweis des Autos bzw. des Fahrers und Insasssen und löst somit auch kein anspruch auf herausgabe der halterdaten aus.

gruß

Ist aber ein Grund für die Polizei, um den Halter des daneben stehenden mal zu besuchen und dementsprechend zu ermitteln. Und das wird auch gemacht, glaub mir.

So ist es, eine Garantie das nicht zwischenzeitlich andere PKWs dort standen ist es nicht. Aber es ist wohl die einzige Selbsthilfe womit man auch bei der Polizei eine Anzeige untermauern kann.

Eine Anzeige ohne vorhandenes KFZ Kennzeichen geht zu 99,99999 % ins Leere und wird eingestellt.

am 19. Juli 2015 um 11:38

ich glaube nicht daran, dass nur weil ein auto in einem zeitraum neben einem anderen stand und in dem zeitraum ein schaden entstanden ist, dass die polizei das fahrzeug anfängt zu suchen....

aber gut jedem sein glaube :-)

eine anzeige untermauern kann man nicht. es sind einfach aufgenommene bilder. weder zeitpunkt sind dokumentiert noch irgendeine beteiligung nachgewiesen.

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 19. Juli 2015 um 13:29:07 Uhr:

Zitat:

@AS60 schrieb am 19. Juli 2015 um 13:14:14 Uhr:

 

Was du so alles vorher sagst ist schon erstaunlich. Respekt.

Lebenserfahrungen gebe ich gerne weiter.

Ich halte solche Aussagen bzw. Tipps für fahrlässig, da man keinen Unfall bzw. die äußeren Umstände miteinander vergleichen kann.

Du hast vielleicht solche Erfahrungen gemacht. Wie oft warst du denn schon Geschädigter oder wo willst du deine Erfahrungen her haben.

Ich habe da teilweise, nicht in jedem Fall natürlich, andere Erfahrung und diese stützt sich auf die letzten 38 Jahre, in denen ich beruflich damit zu tun habe.

@ TE

Lass dich durch solche unqualifizierten Tipps nicht verunsichern. Eine Unfallflucht sollte man immer anzeigen. Ob es was bringt, weiß man vorher nie, auch nicht der Forist Pepperduster.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 19. Juli 2015 um 13:38:14 Uhr:

ich glaube nicht daran, dass nur weil ein auto in einem zeitraum neben einem anderen stand und in dem zeitraum ein schaden entstanden ist, dass die polizei das fahrzeug anfängt zu suchen....

aber gut jedem sein glaube :-)

eine anzeige untermauern kann man nicht. es sind einfach aufgenommene bilder. weder zeitpunkt sind dokumentiert noch irgendeine beteiligung nachgewiesen.

Nur dass es sich bei mir, im Gegensatz zu dir, nicht um Glauben handelt, sondern um praktische Erfahrungen.

Habe selber schon unzählige Male solche "Besuche" abgestattet. Einige Male hat es auch gepasst.

Nachgewiesen ist durch das bloße Bild natürlich noch nichts. Wenn man aber bei den Ermittlungen einen korrespondierenden Schaden feststellt, sieht es dann anders aus.

am 19. Juli 2015 um 11:44

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 19. Juli 2015 um 13:38:14 Uhr:

ich glaube nicht daran, dass nur weil ein auto in einem zeitraum neben einem anderen stand und in dem zeitraum ein schaden entstanden ist, dass die polizei das fahrzeug anfängt zu suchen....

aber gut jedem sein glaube :-)

eine anzeige untermauern kann man nicht. es sind einfach aufgenommene bilder. weder zeitpunkt sind dokumentiert noch irgendeine beteiligung nachgewiesen.

Natürlich sind Zeitpunkt auf dem Bild ersichtlich, die Beamten müssen der Anzeige zb blauer Golf mit dem Kennzeichen AB-CD 123 nachgehen, da es sich hier um eine Straftat gem. § 142 StGB handelt

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 19. Juli 2015 um 13:32:46 Uhr:

Zitat:

@AS60 schrieb am 19. Juli 2015 um 13:19:02 Uhr:

 

Ist aber ein Grund für die Polizei, um den Halter des daneben stehenden mal zu besuchen und dementsprechend zu ermitteln. Und das wird auch gemacht, glaub mir.

So ist es, eine Garantie das nicht zwischenzeitlich andere PKWs dort standen ist es nicht. Aber es ist wohl die einzige Selbsthilfe womit man auch bei der Polizei eine Anzeige untermauern kann.

Eine Anzeige ohne vorhandenes KFZ Kennzeichen geht zu 99,99999 % ins Leere und wird eingestellt.

Etwas hochgegriffen die Prozentzahl aber vom Prinzip her nicht ganz falsch.

Aber nicht erstattete Anzeigen gehen zu 100 Prozent ins Leere. Also warum nicht zumindest die geringe Chance nutzen und die Polizei das machen zu lassen, wofür sie da ist.

am 19. Juli 2015 um 11:53

Zitat:

AS60

Etwas hochgegriffen die Prozentzahl aber vom Prinzip her nicht ganz falsch.

Aber nicht erstattete Anzeigen gehen zu 100 Prozent ins Leere. Also warum nicht zumindest die geringe Chance nutzen und die Polizei das machen zu lassen, wofür sie da ist.

In Fällen ohne Beweismaterial ( bz meine angesprochenen Smartphone Bilder) ist die Polizei dafür da die Anzeige zu verwalten, sie wird auch ohne größere Sachschäden nicht von selbst aktiv tätig um zb zum Tatort zu fahren und Spuren zu sichern sowie sich auf die Lauer zu legen und nach Dedektivmanier +privates Engagement den Täter durch Blitzesseinfall und Kombinationsgeschick finden ( das alles gibts nur im TV Sonntags abends um 20.15)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Parkschaden in Garage - nicht gleich bemerkt!