Parkschaden in Garage - nicht gleich bemerkt!
Hallo!
Meine Schwester war gestern in einem Einkaufszentrum und hat dort auf dem Frauenparkplatz in der Garage geparkt. Als sie wieder zuhause war ist ihr aufgefallen, dass beim hinteren Radkasten und der hinteren Türe eine Fläche von ca. 50x50cm zerkratzt war, was vorher definitiv nicht der Fall war! Die Kratzer deuten eindeutig darauf hin, dass jemand beim ein-/ausparken unser Auto gestreift hat.
Ich wollte nun fragen ob jemand von euch Tipps hat, was wir machen könnten um nicht auf den Kosten für die Reparaturen sitzen zu bleiben? Jetzt noch zur Polizei gehen und Anzeige gegen Unbekannt machen? Oder bei der "Garagenaufsicht" nachfragen ob es eventuell Aufnahmen aus der Garage gibt?
Bin euch für jeden Tipp dankbar, bin ziemlich unerfahren was die Vorgehensweise bei solchen Schäden betrifft!
Danke für eure Antworten!
LG Loki
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@GustavSturm schrieb am 20. Juli 2015 um 09:54:18 Uhr:
Anzeige erstatten schadet nie. Rauskommen wird aber auch nichts. Ob die Parkhausbetreiber überhaut die Überwachungsvideos zeigen dürfen ist fragbar. Höchstwarscheilich nur auf einen Gerichtsbeschluss hin, den es für einen Parkschaden nicht geben wird.Fotos vom Kennzeichen vom Nebenmann können nach hinten los gehen, da Du nicht berechtigt bist fremdes Eigentum ohne Zustimmung zu Fotographieren und die Fotos zu veröffendlichen. Zeigst Du die der Polizei ist das veröffendlichen. Wenn Du jetzt auch noch behauptest der hätte Dich geschädigt könnte es zur Anzeige wegen Verleumnung kommen, da Du sicherlich nicht in der Lage sein wirst, zu beweisen, dass er es auch war.
Und es hört nicht auf.
Da geht nichts nach hinten los. Und es wird nichts behauptet, sondern es wird auf eine Möglichkeit hingewiesen, dass der Schaden durch diesen Pkw verursacht worden sein könnte, da zur Tatzeit vor Ort war. Das bezieht sich erst mal nur auf das Auto. Mehr nicht. Es wird niemand beschuldigt. Und das ist im Ermittlungsverfahren in diesem Bereich ganz normal.
Das ist weder Verleumdung noch Verfolgung Unschuldiger. Und ich darf Autos fotografieren bis der Arzt kommt.
Und durch das Zeigen der Fotos (man hätte sich die Kennzeichen auch aufschreiben können) bei der Polizei, wird nichts öffentlich.
Aber ich glaube das bringt hier wirklich nichts.
Wer es genau wissen will, soll doch einfach mal einen Sachbearbeiter der Polizei kontaktieren und ihn fragen, was er macht, wenn ein Geschädigter ihm solch ein Bild zeigt und darauf hinweist, dass dieses Fahrzeug wahrscheinlich zur Vorfallszeit dort stand und eventuell als verursachendes Fahrzeug in Betracht kommt. Ignoriert er solch einen Hinweis, hat er eventuell ein Problem.
Aber ich vermute, wenn er nicht so antwortet, wie gewünscht, hat der auch keine Ahnung und es wird weiter diskutiert.
Und nun soll´s aber wirklich reichen.
37 Antworten
Übrigens (poste das weil es mich aktuell selbst betrifft), wenn ein Schaden in einer Doppelgarage (bzw. Duplex) passiert, kann es sein, dass man selbst auf dem Schaden sitzen bleibt, dazu gibts dieses Urteil. Nur als Ergänzung zum Thema!
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 19. Juli 2015 um 13:16:42 Uhr:
löst somit auch kein anspruch auf herausgabe der (halter-)daten aus.gruß
Bist du dir da ganz sicher? Ich würde mal annehmen, dass die Vermutung, die knallgelben Lackspuren an meinem verbeulten Auto könnten von dem knallgelben Auto stammen, welches 1/2 Stunde zuvor neben dem meinen parkte, dem Straßenverkehrsamt ausreicht.
wenn wir bei dem beschrieben sachverhalt bleiben, ja.
es ist - wie seinerzeit schon hier heiß diskutiert - Auslegungssache, ob die anfangsmomente ausreichen und entsprechende verfolgung gerechtfertigt ist. daran orientiert sich dann auch das berechtigte interesse an halterdaten.
Es wird wohl vorallem auf den konkreten Sachverhalt ankommen.
5 min weg
pinkes auto
pinke lackspuren
ok, kann ich mitleben
1 stunde oder länger eingekauft
schaden nicht am vermeidlichen unfallort festgestellt
"generell" Kratzer festgestellt, die eigentlich durch alles hätten verursacht werden können.
bei aller liebe nein.
aber eine user hier würden wahrscheinlich gegen alle 10 Halter, die zwischenzeitlich dort geparkt haben, Anzeige wegen möglicher eventueller vorgenommen Sachbeschädigung und VUF stellen.
:-)
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 9. November 2015 um 18:57:47 Uhr:
aber eine user hier würden wahrscheinlich gegen alle 10 Halter, die zwischenzeitlich dort geparkt haben, Anzeige wegen möglicher eventueller vorgenommen Sachbeschädigung und VUF stellen.
:-)
Jetzt wirst du unsachlich. Da ich vermute, dass du auf mich anspielst, nochmal. Ich gebe nur die Praxis wieder und das hatten wir glaube ich auch hinreichend diskutiert. Dass du jetzt mit diesen Platitüden daherkommst ist einfach nur albern. Sorry.
Ähnliche Themen
also jetzt horch-e-mol:
das ein wenig burleske sticheln von mir ist nichts gegen deine aussage auf seite zwei.
also keep cool.
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 9. November 2015 um 19:37:25 Uhr:
also jetzt horch-e-mol:
das ein wenig burleske sticheln von mir ist nichts gegen deine aussage auf seite zwei.
also keep cool.
Cooler geht´s gar nicht😉.😎
Auf Seite zwei sehe ich keine Stichelei. Das mit dem Paragraphen lesen war vielleicht etwas überspitzt. Du bist kompetent wenn es um Versicherungsfragen geht, siehst aber Straftatbestände in einem ganz normalen Ermittlungsverfahren wo keine sind. Hier bist du eben nicht so kompetent wie du glaubst zu sein. Mehr habe ich nicht gesagt. Und dabei bleibe ich.
Ich hatte unsere Diskussion eigentlich schon vergessen, du offensichtlich nicht. 😁
Also so long und nichts für ungut.😎
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 19. Juli 2015 um 13:08:57 Uhr:
Eine Anzeige bei der Polizei wird keinen Erfolg haben, das einzige wäre beim Parkplatzbetreiber nachzufragen ob Videomaterial vorhanden ist.Tip jeder hat heute ein Smartphone, einfach vorm weggehen beide Kennzeichen Links und rechts neben einem fotografieren, dauert 1 sek.
Das mit den Fotos mach ich mittlerweile auch, trotzdem fahren mir welche in eines der Autos.
Zitat:
@Loki91 schrieb am 19. Juli 2015 um 12:58:10 Uhr:
Hallo!Meine Schwester war gestern in einem Einkaufszentrum und hat dort auf dem Frauenparkplatz in der Garage geparkt. Als sie wieder zuhause war ist ihr aufgefallen, dass beim hinteren Radkasten und der hinteren Türe eine Fläche von ca. 50x50cm zerkratzt war, was vorher definitiv nicht der Fall war! Die Kratzer deuten eindeutig darauf hin, dass jemand beim ein-/ausparken unser Auto gestreift hat.
Ich wollte nun fragen ob jemand von euch Tipps hat, was wir machen könnten um nicht auf den Kosten für die Reparaturen sitzen zu bleiben? Jetzt noch zur Polizei gehen und Anzeige gegen Unbekannt machen? Oder bei der "Garagenaufsicht" nachfragen ob es eventuell Aufnahmen aus der Garage gibt?
Bin euch für jeden Tipp dankbar, bin ziemlich unerfahren was die Vorgehensweise bei solchen Schäden betrifft!
Danke für eure Antworten!
LG Loki
wegen ein Kratzer willst du zu Polizei gehen oder was? man o man manche sind aber drauf 🙂