Parkschaden in Garage - nicht gleich bemerkt!

Hallo!

Meine Schwester war gestern in einem Einkaufszentrum und hat dort auf dem Frauenparkplatz in der Garage geparkt. Als sie wieder zuhause war ist ihr aufgefallen, dass beim hinteren Radkasten und der hinteren Türe eine Fläche von ca. 50x50cm zerkratzt war, was vorher definitiv nicht der Fall war! Die Kratzer deuten eindeutig darauf hin, dass jemand beim ein-/ausparken unser Auto gestreift hat.

Ich wollte nun fragen ob jemand von euch Tipps hat, was wir machen könnten um nicht auf den Kosten für die Reparaturen sitzen zu bleiben? Jetzt noch zur Polizei gehen und Anzeige gegen Unbekannt machen? Oder bei der "Garagenaufsicht" nachfragen ob es eventuell Aufnahmen aus der Garage gibt?

Bin euch für jeden Tipp dankbar, bin ziemlich unerfahren was die Vorgehensweise bei solchen Schäden betrifft!

Danke für eure Antworten!

LG Loki

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 20. Juli 2015 um 09:54:18 Uhr:


Anzeige erstatten schadet nie. Rauskommen wird aber auch nichts. Ob die Parkhausbetreiber überhaut die Überwachungsvideos zeigen dürfen ist fragbar. Höchstwarscheilich nur auf einen Gerichtsbeschluss hin, den es für einen Parkschaden nicht geben wird.

Fotos vom Kennzeichen vom Nebenmann können nach hinten los gehen, da Du nicht berechtigt bist fremdes Eigentum ohne Zustimmung zu Fotographieren und die Fotos zu veröffendlichen. Zeigst Du die der Polizei ist das veröffendlichen. Wenn Du jetzt auch noch behauptest der hätte Dich geschädigt könnte es zur Anzeige wegen Verleumnung kommen, da Du sicherlich nicht in der Lage sein wirst, zu beweisen, dass er es auch war.

Und es hört nicht auf.

Da geht nichts nach hinten los. Und es wird nichts behauptet, sondern es wird auf eine Möglichkeit hingewiesen, dass der Schaden durch diesen Pkw verursacht worden sein könnte, da zur Tatzeit vor Ort war. Das bezieht sich erst mal nur auf das Auto. Mehr nicht. Es wird niemand beschuldigt. Und das ist im Ermittlungsverfahren in diesem Bereich ganz normal.

Das ist weder Verleumdung noch Verfolgung Unschuldiger. Und ich darf Autos fotografieren bis der Arzt kommt.

Und durch das Zeigen der Fotos (man hätte sich die Kennzeichen auch aufschreiben können) bei der Polizei, wird nichts öffentlich.

Aber ich glaube das bringt hier wirklich nichts.

Wer es genau wissen will, soll doch einfach mal einen Sachbearbeiter der Polizei kontaktieren und ihn fragen, was er macht, wenn ein Geschädigter ihm solch ein Bild zeigt und darauf hinweist, dass dieses Fahrzeug wahrscheinlich zur Vorfallszeit dort stand und eventuell als verursachendes Fahrzeug in Betracht kommt. Ignoriert er solch einen Hinweis, hat er eventuell ein Problem.

Aber ich vermute, wenn er nicht so antwortet, wie gewünscht, hat der auch keine Ahnung und es wird weiter diskutiert.

Und nun soll´s aber wirklich reichen.

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Zitat:

@Pepperduster schrieb am 19. Juli 2015 um 13:53:43 Uhr:



Zitat:

AS60
Etwas hochgegriffen die Prozentzahl aber vom Prinzip her nicht ganz falsch.
Aber nicht erstattete Anzeigen gehen zu 100 Prozent ins Leere. Also warum nicht zumindest die geringe Chance nutzen und die Polizei das machen zu lassen, wofür sie da ist.

In Fällen ohne Beweismaterial ( bz meine angesprochenen Smartphone Bilder) ist die Polizei dafür da die Anzeige zu verwalten, sie wird auch ohne größere Sachschäden nicht von selbst aktiv tätig um zb zum Tatort zu fahren und Spuren zu sichern sowie sich auf die Lauer zu legen und nach Dedektivmanier +privates Engagement den Täter durch Blitzesseinfall und Kombinationsgeschick finden ( das alles gibts nur im TV Sonntags abends um 20.15)

Was du so alles weißt. Aber warum soll ich mit dir über ein Thema diskutieren, von dem du offensichtlich keine Ahnung hast.

Ich kann aus Erfahrung nur sagen, ein Flucht sollte angezeigt werden, um all Möglichkeiten offen zu halten. Auch wenn die Aufklärung bei Parkplatzunfällen sehr sehr unwahrscheinlich, aber nicht völlig ausgeschlossen ist.

ihr könnt es noch so oft wiederholen es wird dadurch nicht wahrer :-)

Zeitpunkt und Datum eines Bild sind einstellbar und verlieren dadurch an nachweisgehalt.

auch ist es entgegen peppenduster posts noch keine unfallflucht nur weil man während eines schädigenden ereignisses neben einem auto geparkt hat; allenfalls besteht ein verdacht und hier liegt auch das problem. jemand unter generalverdacht zu stellen ist eben nach unserer Rechtsordnung nicht in ordnung. dann müsst ihr nahc amerika gehen.

die verdachtsmomente reichen definitiv nicht aus. die verfolgungsbehörde würde sich vierlmehr nach §344 StGB der verfolgung unschuldiger strafbar machen.

macht euch doch mal logisch klar, was ihr gegen den rechts neben euch parkenden in der hand habt! genau nichts! und darauf eine verfolgung berufhen zu belassen ist nichts anderes als eine straftat und zwar von dem der sich ausführt.

Ich habe eine andere Frage die dazu passt:

Was ist wenn derjenige der den Schaden verursacht hat behauptet, dass der andere ihn verursacht hätte?

Zum Beispiel, ich fahre in die Parklücke und ramme dabei das andere Auto behaupte aber ich wäre nach dem Einkauf zurück zum Auto gekommen und habe gesehen, dass der Schaden vorhanden ist und das andere Fahrzeug steht da ja noch.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 19. Juli 2015 um 14:01:47 Uhr:


ihr könnt es noch so oft wiederholen es wird dadurch nicht wahrer :-)

Zeitpunkt und Datum eines Bild sind einstellbar und verlieren dadurch an nachweisgehalt.

auch ist es entgegen peppenduster posts noch keine unfallflucht nur weil man während eines schädigenden ereignisses neben einem auto geparkt hat; allenfalls besteht ein verdacht und hier liegt auch das problem. jemand unter generalverdacht zu stellen ist eben nach unserer Rechtsordnung nicht in ordnung. dann müsst ihr nahc amerika gehen.

die verdachtsmomente reichen definitiv nicht aus. die verfolgungsbehörde würde sich vierlmehr nach §344 StGB der verfolgung unschuldiger strafbar machen.

macht euch doch mal logisch klar, was ihr gegen den rechts neben euch parkenden in der hand habt! genau nichts! und darauf eine verfolgung berufhen zu belassen ist nichts anderes als eine straftat und zwar von dem der sich ausführt.

Bleib bei deinen Versicherungen. Das kannst du. Vielleicht lernst du ja irgendwann mal Paragraphen zu lesen.

Gibt ein Geschädigter im Rahmen des Strafverfahrens den Hinweis, dass es dieses Fahrzeug gewesen sein könnte, hat das mit dem 344 StGB aber auch nicht das geringste zu tun. Wie du selbst lesen kann ist hier von absichtlicher/wissentlicher Verfolgung die Rede.

Aber das soll jetzt auch reichen.

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Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 19. Juli 2015 um 13:38:14 Uhr:


ich glaube nicht daran, dass nur weil ein auto in einem zeitraum neben einem anderen stand und in dem zeitraum ein schaden entstanden ist, dass die polizei das fahrzeug anfängt zu suchen....

es ist doch das beste was der polizei passieren kann. man hat 2 kennzeichen, wobei ja nur 1 im grunde in frage kommt (das auto rechts wird sicher nicht den ausparkschaden links verursacht haben) und die polizei kann einfach mal beim bekannten wohnort des halters rumfahren und einfach nur mal nen blick draufwerfen. anhand des fotos erkennen die sofort, wo die etwa gucken müssen (ob auto vorwärts/rückwärts zum anderen fahrzeug stand usw) und sollte da ein dicker kratzer sein oder ähnliches hat man einen super anfangsverdacht, um die sache durchzudüddeln.

Zitat:

@PayDay schrieb am 19. Juli 2015 um 17:27:16 Uhr:



Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 19. Juli 2015 um 13:38:14 Uhr:


ich glaube nicht daran, dass nur weil ein auto in einem zeitraum neben einem anderen stand und in dem zeitraum ein schaden entstanden ist, dass die polizei das fahrzeug anfängt zu suchen....
es ist doch das beste was der polizei passieren kann. man hat 2 kennzeichen, wobei ja nur 1 im grunde in frage kommt (das auto rechts wird sicher nicht den ausparkschaden links verursacht haben) und die polizei kann einfach mal beim bekannten wohnort des halters rumfahren und einfach nur mal nen blick draufwerfen. anhand des fotos erkennen die sofort, wo die etwa gucken müssen (ob auto vorwärts/rückwärts zum anderen fahrzeug stand usw) und sollte da ein dicker kratzer sein oder ähnliches hat man einen super anfangsverdacht, um die sache durchzudüddeln.

Das ist richtig und genau so läuft es praktisch auch ab. Doch es gibt hier "Spezialisten", die genau bei diesen Ermittlungen der Behörde einen Straftatbestand sehen.🙄

zumal es der polizei ja nichts kostet. die fahren eh durch die gegend (präsenz zeigen) und haben gleich mal ein ziel was sie anfahren können bei der rundfahrt.

Schluss jetzt mit dem Angezicke, meine Damen (und Herren)!

Benehmt Euch gefälligst wie Erwachsene!

In dem Fall würde ich hier wahrscheinlich eher AS60 glauben, der ja anscheind aktiver Polizist ist und damit wohl näher an Praxis sowie Theorie ist, als einige anderer hier. Warum man jetzt berufliche Kompetenz mit privaten Erfahrungen überflügeln will, erschließt sich mir nicht.

Anzeige erstatten schadet nie. Rauskommen wird aber auch nichts. Ob die Parkhausbetreiber überhaut die Überwachungsvideos zeigen dürfen ist fragbar. Höchstwarscheilich nur auf einen Gerichtsbeschluss hin, den es für einen Parkschaden nicht geben wird.

Fotos vom Kennzeichen vom Nebenmann können nach hinten los gehen, da Du nicht berechtigt bist fremdes Eigentum ohne Zustimmung zu Fotographieren und die Fotos zu veröffendlichen. Zeigst Du die der Polizei ist das veröffendlichen. Wenn Du jetzt auch noch behauptest der hätte Dich geschädigt könnte es zur Anzeige wegen Verleumnung kommen, da Du sicherlich nicht in der Lage sein wirst, zu beweisen, dass er es auch war.

Alles in allem immer eine böde Situation. Auf dem Schaden bleibt man sitzen. Slbst wenn man eine Kasko hat, dürfte der Schaden so gering sein dass mit Selbstbeteiligung und Rückstufung man den lieber selbst bezahlt, oder mit den Kratzern weiter fährt.

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 20. Juli 2015 um 09:54:18 Uhr:


Anzeige erstatten schadet nie. Rauskommen wird aber auch nichts. Ob die Parkhausbetreiber überhaut die Überwachungsvideos zeigen dürfen ist fragbar. Höchstwarscheilich nur auf einen Gerichtsbeschluss hin, den es für einen Parkschaden nicht geben wird.

Fotos vom Kennzeichen vom Nebenmann können nach hinten los gehen, da Du nicht berechtigt bist fremdes Eigentum ohne Zustimmung zu Fotographieren und die Fotos zu veröffendlichen. Zeigst Du die der Polizei ist das veröffendlichen. Wenn Du jetzt auch noch behauptest der hätte Dich geschädigt könnte es zur Anzeige wegen Verleumnung kommen, da Du sicherlich nicht in der Lage sein wirst, zu beweisen, dass er es auch war.

Und es hört nicht auf.

Da geht nichts nach hinten los. Und es wird nichts behauptet, sondern es wird auf eine Möglichkeit hingewiesen, dass der Schaden durch diesen Pkw verursacht worden sein könnte, da zur Tatzeit vor Ort war. Das bezieht sich erst mal nur auf das Auto. Mehr nicht. Es wird niemand beschuldigt. Und das ist im Ermittlungsverfahren in diesem Bereich ganz normal.

Das ist weder Verleumdung noch Verfolgung Unschuldiger. Und ich darf Autos fotografieren bis der Arzt kommt.

Und durch das Zeigen der Fotos (man hätte sich die Kennzeichen auch aufschreiben können) bei der Polizei, wird nichts öffentlich.

Aber ich glaube das bringt hier wirklich nichts.

Wer es genau wissen will, soll doch einfach mal einen Sachbearbeiter der Polizei kontaktieren und ihn fragen, was er macht, wenn ein Geschädigter ihm solch ein Bild zeigt und darauf hinweist, dass dieses Fahrzeug wahrscheinlich zur Vorfallszeit dort stand und eventuell als verursachendes Fahrzeug in Betracht kommt. Ignoriert er solch einen Hinweis, hat er eventuell ein Problem.

Aber ich vermute, wenn er nicht so antwortet, wie gewünscht, hat der auch keine Ahnung und es wird weiter diskutiert.

Und nun soll´s aber wirklich reichen.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 19. Juli 2015 um 14:01:47 Uhr:


... allenfalls besteht ein verdacht und hier liegt auch das problem. jemand unter generalverdacht zu stellen ist eben nach unserer Rechtsordnung nicht in ordnung.

Wenn ich nach einem Einkauf zu meinem Auto zurückkomme, rechts eine Beschädigung mit roten Spuren vorfinde, der dazugerufen Polizei mitteile, daß ein rotes Auto mit dem amtlichen Kennzeichen xx-yy-1234 neben mir geparkt hat, wird diese das Fahrzeug zu 99,99% auf Unfallspuren prüfen.

Natürlich ist das anfangs nur ein Verdacht, aber warum sollte dem nicht nachgegangen werden??

Gruß Metalhead

Zitat:

@AS60 schrieb am 19. Juli 2015 um 20:30:00 Uhr:



@ trouble 01
Wenn dich der Kindergarten stört, poste doch einfach nicht. Scheinst dich aber in dieser Umgebung wohl zu fühlen.

Ja, denn es macht Spaß infantile Verhaltensweisen zu studieren und dabei auch noch festzustellen, dass Entwicklungspotentiale nicht vorhanden sind.

Benehmt Euch gefälligst wie Erwachsene! Eine gewisse Anzahl an Beiträgen ist entsorgt worden, bitte zum Thema oder gar nicht schreiben 😉

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 19. Juli 2015 um 13:08:57 Uhr:


Eine Anzeige bei der Polizei wird keinen Erfolg haben, das einzige wäre beim Parkplatzbetreiber nachzufragen ob Videomaterial vorhanden ist.

Tip jeder hat heute ein Smartphone, einfach vorm weggehen beide Kennzeichen Links und rechts neben einem fotografieren, dauert 1 sek.

geht sogar ohne Smartphone- gerade bei events und engen Prrkmöglichkeiten schreibe ich mir die Kennzeichen der daneben parkenden auf.. einmal wars sogar nötig und von erfolg gekrönt 😉

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