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Parkschaden...Einschätzung?!

Themenstarteram 12. Februar 2019 um 15:52

Liebe Experten,

heute auf einem Supermarktparkplatz ist mir beim rückwärts ausparken etwas Dummes passiert: Als ich ausparken wollte, stand plötzlich ein VW Passat hinter mir, der gerade jemanden anderen Platz machte, damit dieser ausparken konnte. Blöderweise stand er somit plötzlich direkt hinter mir und ich konnte beim Heraustasten, das so schnell nicht mehr registrieren und zack: gegen gefahren.

Jetzt ist natürlich die Frage, ob ich die Kosten nicht vielleicht selber zahle um nicht zurückgestuft zu werden in der SF Klasse.

Kann mir jemand mit Ahnung anhand des Bildes eine Kosteneinschätzung geben?

Ich wäre sehr dankbar! Ist ein VW Passat, linke Seite hinten.

Beste Antwort im Thema

Der TE schreibt, dass der Passat hinter ihm gestanden hat. Wenn es so war, dann liegt die ausschließliche Schuld beim Rückwärtsausparker. Ich bekomme die Krätze, wenn durch "Einsager" im Nachhinein dann eine Mitschuld vom Unfallgegner konstruiert werden soll. Wie wäre die Sicht auf den Vorgang, wenn der Passatfahrer hier berichtet hätte? Die meisten hätten sofort nach Gutachter und Anwalt geschrien!

@TE wie schon in der ersten Antwort geschrieben: melde den Schaden einfach deiner Versicherung und überlass der die Regulierung. Schildere den Hergang so, wie du ihn direkt nach dem Unfall empfunden hast, nicht wie oft geschehen, wie er nach einen Tag nachdenken hätte sein können.

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Der Skizze nach steht der "Getroffene" auf der falschen Fahrbahnseite entgegen der Fahrtrichtung; ob er da so hinfahren durfte? Ob ihm deshalb eine besondere Obachtspflicht (aufpassen und einfach hupen z.B.) abverlangt werden kann?

Ich würde da auch versuchen, auch Ansprüche zu stellen.

Zitat:

@hupos schrieb am 12. Februar 2019 um 18:45:24 Uhr:

Der TE schreibt, dass der Passat hinter ihm gestanden hat. Wenn es so war, dann liegt die ausschließliche Schuld beim Rückwärtsausparker. Ich bekomme die Krätze, wenn durch "Einsager" im Nachhinein dann eine Mitschuld vom Unfallgegner konstruiert werden soll. Wie wäre die Sicht auf den Vorgang, wenn der Passatfahrer hier berichtet hätte? Die meisten hätten sofort nach Gutachter und Anwalt geschrien!

@TE wie schon in der ersten Antwort geschrieben: melde den Schaden einfach deiner Versicherung und überlass der die Regulierung. Schildere den Hergang so, wie du ihn direkt nach dem Unfall empfunden hast, nicht wie oft geschehen, wie er nach einen Tag nachdenken hätte sein können.

Die Krätze beisst dann ja korrekt zu. :)

Der TE spricht von einem kurzen Moment und dass er nicht mehr reagieren konnte. Er spricht nicht davon, dass er losfuhr als der andere schon länger dastand.

Auch geht es nicht um Schuld. Es geht um Haftung. Und wenn man das nicht auseinanderhalten kann, dann sollte man sich einfach mit unsachlicher Kritik zurückhalten.

Egal wo einer steht oder fährt, wer aktiv ein anderes Fahrzeug rammt, haftet.

Ausnahme: Unnötige Vollbremsung oder absichtlich unnötige Vollbremsung

um den anderen hinten auffahren zu lassen.

Das hat es ja mal genügend in der Vergangenheit gegeben, wie man damals aus

der Presse erfahren konnte.

Hat man seine Augen beim Rückwärtsfahren hinten, dann ist so etwas vermeidbar

und darauf kommt es an.

Zitat:

@GerhHue schrieb am 12. Februar 2019 um 19:35:16 Uhr:

Egal wo einer steht oder fährt, wer aktiv ein anderes Fahrzeug rammt, haftet.

Ausnahme: Unnötige Vollbremsung oder absichtlich unnötige Vollbremsung

um den anderen hinten auffahren zu lassen.

Das hat es ja mal genügend in der Vergangenheit gegeben, wie man damals aus

der Presse erfahren konnte.

Hat man seine Augen beim Rückwärtsfahren hinten, dann ist so etwas vermeidbar

und darauf kommt es an.

du kennst dich aber richtig aus.....:rolleyes:

könnt Ihr Hobby- Juristen nicht einfach mal die Finger von der Tastatur lassen?

Dieses unqualifizierte Gesülze von dir löst Herpes aus, viel schlimmer wie Kretze..........:mad:

Worauf es ankommt: davon hast du soviel Ahnung wie eine Kuh vom Radfahren !

am 12. Februar 2019 um 18:41

Zitat:

@hupos schrieb am 12. Februar 2019 um 18:45:24 Uhr:

Der TE schreibt, dass der Passat hinter ihm gestanden hat. Wenn es so war, dann liegt die ausschließliche Schuld beim Rückwärtsausparker. Ich bekomme die Krätze, wenn durch "Einsager" im Nachhinein dann eine Mitschuld vom Unfallgegner konstruiert werden soll. ..............................

Sehe ich auch so, unfair ohne Ende dass ein am Unfall nicht Schuldiger Geschädigter am Ende auch noch zahlen soll. Und beide werden im SFR hoch gestuft. Hilft keinem. Voll assi.

Zudem wäre ja auch mal interessant zu wissen was der TE für einen Schaden hat.

Und ob er Teilkasko oder Vollkasko versichert ist.

Und in welcher Schadenfreiheitsklasse

Themenstarteram 12. Februar 2019 um 18:50

Oh je! Ich wollte nicht, dass hier so ne Diskussion losbricht. Also für mein Empfinden stand der andere Fahrer nicht, sondern fuhr und scherte aus...aber ob er (der Geschädigte) das jetzt noch so zugeben würde, sei auch mal dahingestellt. Ich bin rückwärts ausgeparkt und ich stell mich mal einfach drauf ein, 100% dafür haften zu müssen.

Habe den Fall jetzt so wie hier beschrieben, auch der Versicherung gemeldet :)

So hast Du den Fall beschrieben: … Stand hinter mir …

Liebe Experten,

 

heute auf einem Supermarktparkplatz ist mir beim rückwärts ausparken etwas Dummes passiert: Als ich ausparken wollte, stand plötzlich ein VW Passat hinter mir, der gerade jemanden anderen Platz machte, damit dieser ausparken konnte. Blöderweise stand er somit plötzlich direkt hinter mir und ich konnte beim Heraustasten, das so schnell nicht mehr registrieren und zack: gegen gefahren.

Jetzt ist natürlich die Frage, ob ich die Kosten nicht vielleicht selber zahle um nicht zurückgestuft zu werden in der SF Klasse.

 

Kann mir jemand mit Ahnung anhand des Bildes eine Kosteneinschätzung geben?

Ich wäre sehr dankbar! Ist ein VW Passat, linke Seite hinten.

Antwort: Ich weiß zwar nicht warum sich der Dellenzähler so aufregt. Dann soll er

doch argumentieren, wenn er der Fach-Jurist ist.

Ich gebe hier lediglich meine Einschätzung kund und darum wird man hier gebeten!!!

Könntest Du das bitte anders editieren @GerhHue

Liest sich sehr schwer.....

@GerhHue

Antwort: Ich weiß zwar nicht warum sich der Dellenzähler so aufregt. Dann soll er

doch argumentieren, wenn er der Fach-Jurist ist.

Ich gebe hier lediglich meine Einschätzung kund und darum wird man hier gebeten!!!

im Gegensatz zu dir schreibe ich hier nur von Dingen, von denen ich etwas verstehe. Aber auch bei deiner " Einschätzung" habe ich dir einiges voraus.....

Und man wird hier ganz sicher nicht "Gebeten" unqualifizierte Aussagen zu treffen.

Da kann man auch seinen Nachbarn über den Gartenzaun befragen.

berlin-paul hat dir hier schon die richtige Antwort gegeben. Das sollte reichen, verstehe diese oder lasse es bleiben.

Hallo,

 

Zum Abgleich: so ein (sehr identischer) schaden kostete selbst an meinem damals schon 17 jahre alten Citroen XM laut Gutachten tapfere 1700€. Ein neuer Passat wird da nicht günstiger werden, VW ist zudem noch eine ziemliche Apotheke.

Rückkauf ist bei so einer Schadenssume uninteressant!

 

Ständige Rechtsprechung: Wer rückwärts fährt, verliert.

Fahren beide rückwärts: 50/50

Fahren beide rückwärts, aber einer bleibt vor dem "einschlag" stehen, ist der reinfahrende wieder mit 100% dabei.

Ich gehe eher mal von 3000-3500 aus.... vielleicht berichtest du uns mal wieviel es am Ende waren

Dann beginnt der rein auf Unterhaltungswert abzielende Teil dann eben mal auf Seite 2 ...

Themenstarteram 12. Februar 2019 um 19:38

Ich habe den Fall anfangs nicht so präzise beschrieben, weil es mir ja nicht um die Haftungsfrage ging und ich noch ganz durch den Wind war. Mir ist so was noch nie passiert (erster Unfall überhaupt).

Ich bin als „Rückwärtsfahrender“ da wahrscheinlich eh am kürzeren Hebel, sagten meine Freunde gleich. Einen Rechtsstreit wollte ich deshalb jetzt auch eigentlich nicht anzetteln. Dann beiße ich lieber in den sauren Apfel.

Im Nachhinein, wenn ich drüber nachdenke, hätte ich ihn zu 100% sehen müssen, so larmararschig wie ich mich da rausgetastet habe: ich habe ihn sich annähern sehen, da war er aber noch auf der rechten Fahrspur. Und dann muss er nach links ausgeschert haben (zu mir rüber) und dann wars halt schon zu spät. Neben mir parkte links ein Bus, der mich verdeckt hat und ich musste deshalb auch sehr behutsam mich vortasten. Er wird vermutlich mich auch deshalb übersehen haben und zog spontan rüber, um Platz zu machen.

Aber da wäre ja Aussage gegen Aussage und am Ende des Tages ist an meiner Karre nichts und an seiner ne fette Schramme.

Themenstarteram 12. Februar 2019 um 19:49

PS: Teilkasko versichert und SF Klasse 4. Werde dann wieder viel mehr zahlen müssen, deshalb die Frage, ob sich selber zahlen vielleicht eher lohnt. Das wurde mir ja schon beantwortet, also vielen Dank.

Und jetzt beruhige ich mich erstmal wieder nach diesem blöden Tag :)

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