Parkschaden / Delle am Kennzeichen

Moin moin!

Ich habe mal folgende Frage...
Mein Auto stand direkt vorm Haus geparkt.
Vor mir war eine ParklĂŒcke.
In diese ParklĂŒcke hat sich nun ein Transporter mit AHK reingequetscht.
Heute morgen dann gesehen....einen netten Gruß von der AHK am Kennzeichen.

Wie verhalte ich mich jetzt richtig?
DrĂŒber hinwegsehen?
Lohnt es sich die Polizei zu holen und alles ? (es wÀre ja auch Fahrerflucht, da keine Benachrichtigung)
Konnte augenscheinlich bloß den Abdruck der AnhĂ€ngerkupplung am Kennzeichen erkennen.
Oder winkt die Polizei sowieso ab, da kein "Schaden" entstanden?

WÀre toll, wenn ihr helfen könnt.
Transporter ist noch geparkt...Kennzeichen etc alles notiert.

Beste Antwort im Thema

Das ist nicht "meine" Definition, sondern herrschende Rechtsprechung. "Das Vergehen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort kann nur vorsĂ€tzlich begangen werden. Daraus folgt, dass sich der TĂ€ter des Umstandes bewusst gewesen sein muss, dass er Unfallbeteiligter war. Wegen der mit dem subjektiven Tatbestand zumeist verbundenen Beweisschwierigkeiten wird gerade diese Kenntnis vom Vorliegen des Unfalls beziehungsweise der Beteiligung oftmals bestritten werden. In diesem Fall muss die Ermittlungsbehörde versuchen, dem TĂ€ter seine Kenntnis nachzuweisen, um dadurch den Beweis ĂŒber den Vorsatz zu fĂŒhren."

Diese geht ĂŒbrigens auch von 25–50 € als Wertobergrenze fĂŒr den unerheblichen Sachschaden aus, darunter hat kein Unfall und somit keine Unfallflucht stattgefunden.

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🙄 ... nun habt euch mal wieder lieb ... 😁

Es ging um ein leicht verbogenes Kennzeichen, remember? Alles Weitere fantasieren wieder einige hier hinzu und machen aus einer BanalitÀt einen Aufregerthread.

Die korrekte Antwort, dass es kein Unfall im strafrechtlichen Sinn war, wurde bereits gegeben. Wenn der TE möchte, kann er seinen Schaden von 25.-€ plus Kosten fĂŒr das Besorgen zivilrechtlich geltend machen.

Leute, jetzt krieg ich aber richtig Angst. Bei meinem EOS ist das vordere Kennzeichen seit mehreren Jahren eingedellt. Vielleicht auch von einer AHK? FĂ€llt mir jetzt das Auto auseinander? Hab ich mir bisher (leider?) keine Gedanken gemacht und das Auto ganz normal benutzt. Was mach ich jetzt nur???

Hallo, MagirusDeutzUlm,

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 22. MĂ€rz 2016 um 00:22:04 Uhr:


Insofern, wenn du schon solche "Aussagen" weitergibst, erst den kompletten zugehörigen Text lesen und nichtnur die Parolen vom Stammtisch! 😉

ich habe nicht geschrieben, dass man bei einem Àlteren Fahrzeug

generell

keine Wertminderung bekommt, sondern mich auf den vorliegenden Fall mit der möglicherweise beschĂ€digten Stoßstange bezogen.

Es mag durchaus FĂ€lle geben, in denen auch bei Ă€lteren Fahrzeugen ein Wertverlust angerechnet wird, aber ganz sicher nicht bei einer beschĂ€digten Stoßstange.

Das ist auch kein StammtischgeschwÀtz, sondern jahrzehntelange Erfahrung im Bereich der Verkehrsunfallaufnahme.

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 22. MĂ€rz 2016 um 00:22:04 Uhr:



Zitat:

...damit sie Dir hilft, zu Deinem Recht zu kommen,...


Wie kommst du auf das schmale Brett, die Polizei wĂŒrde mir helfen zu meinem Recht zu kommen? 😕

Dir scheint offensichtlich nicht bekannt zu sein, dass das Zivilrechtliche (Wer ersetzt mir meinen Schaden) und das Strafrechtliche (Welche Strafe bekommt der Verursacher) zwei völlig voneinander unabhĂ€ngige Dinge sind, die Polizei nur fĂŒr das Strafrechtliche zustĂ€ndig ist und das Zivilrechtliche mein eigenes VergnĂŒngen mit dem die Polizei absolut nichts zu tun hat!

Stimmt: Die Schadensabwicklung geht ĂŒber das Zivilrecht.

Was glaubst Du aber, wer dafĂŒr zustĂ€ndig ist, den Halter festzustellen und Dir die Daten mitzuteilen, Spuren an den beiden Fahrzeugen vor Ort zu sichern, um festzustellen, ob diese UnfallschĂ€den zusammenpassen usw.?

Warum wird wohl von Seiten der Versicherungen gerade bei Firmenfahrzeugen gefordert, die Polizei zu rufen, auch dann, wenn der Sachverhalt eigentlich eindeutig ist und die Beteiligten die Personalien problemlos austauschen können?

Doch nur, weil die Erfahrung gezeigt hat, dass es nicht selten ohne die Polizei zu erheblich mehr Ermittlungsaufwand und vor Allem zu höheren Kosten kommt, wenn nicht sogar die Schuldfrage plötzlich gar nicht mehr zu klÀren ist.

Viele GrĂŒĂŸe,

Uhu110

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Zitat:

@uhu110 schrieb am 23. MĂ€rz 2016 um 00:13:36 Uhr:


Was glaubst Du aber, wer dafĂŒr zustĂ€ndig ist, den Halter festzustellen und Dir die Daten mitzuteilen,

Da man einen Direktanspruch gegen die Versicherung des SchÀdigers hat, reicht hier das Kennzeichen völlig aus!

Zitat:

Spuren an den beiden Fahrzeugen vor Ort zu sichern, um festzustellen, ob diese UnfallschÀden zusammenpassen usw.?

Wie kommst du darauf, dass das die Aufgabe der Polizei wĂ€re? 😕

Dass die Polizei manchmal Unfallaufnahme betreibt (primĂ€r als Beweissicherung fĂŒr das Strafverfahren), ist ein netter "Service" auf den man rechtlich aber KEINEN Anspruch hat...

...die Aufnahme der UnfallschĂ€den bzw. die KausalitĂ€t selbiger fĂŒr das Zivilverfahren nachzuweisen ist das Problem des Anspruchstellers!

Wenn der keine Kamera o.Ă€. dabei hat um Bilder zu machen hat er eben Pech gehabt - die Polizei ist nicht verpflichtet hier im Sinne, gar Auftrag des GeschĂ€digten tĂ€tig zu werden, Bilder/Skizzen o.Ă€. anzufertigen, sofern hier nicht erheblicher Sach- bzw. Personenschaden entstanden ist, der auch ein entsprechendes Strafverfahren fĂŒr den Verursacher nach sich zieht!

Solltest du, mit deiner (angeblichen)

"jahrzehntelange Erfahrung im Bereich der Verkehrsunfallaufnahme"

aber eigentlich selbst am besten wissen!

Zitat:

Warum wird wohl von Seiten der Versicherungen gerade bei Firmenfahrzeugen gefordert,

Versicherungen können viel fordern - wenn kein Personenschaden vorliegt muss die Polizei hier aber nicht tĂ€tig werden, da reicht es aus, wenn die auf Anforderung kommen, fragen ob es den Beteiligten gut geht und anschließend ohne etwas zu notieren wieder das Feld rĂ€umen... 😉

Mal ne Frage an die "IchMeldeDasJetztSofortDerPolizeiUndVersicherungsUndGutachter-Experten".
Wenn ihr selbst mit Eurem Auto zb. leicht gegen einen Baum ditscht, die Rinde ist leicht beschĂ€digt, oder ein Verkehrsschild, nun ist dort ein minimaler Farbabrieb,.... die Stoßstange hat einen minimalen Kratzer..., rennt ihr dann auch gleich zu Polizei und in die Werkstatt um das Auto untersuchen zu lassen, lasst euch dann die Stoßstange austauschen oder neu lackieren ? Gutachter auch noch ? Die Werkstatt könnte Euch ja ĂŒbers Ohr hauen.

Kann ich ganz klar mit "ja" beantworten 😛.

Als ich beim "in die Garage fahren" nicht aufgepasst hab, hab ich mit meinem Touareg meinen in der Ecke stehenden Kompressor "gerammt". Der hat das ohne SchĂ€den ĂŒberstanden, aber am T war ein kleiner Lackschaden an der Stoßstange. Allerdings hab ich auf den Gutachter verzichtet - der Lackierbetrieb nahm 50,- €, hat einwandfreie Arbeit abgeliefert. Auch auf die Polizei konnte ich verzichten - mein Auto - mein Kompressor - meine Dummheit.

Den "fehlenden" 50,- €-Schein hab ich schnell vergessen - die Schramme hĂ€tte ich jeden Tag gesehen und mich geĂ€rgert.

Und das ist (bis auf Rostgefahr) das einzige Kriterium, nach dem ich in solchen FĂ€llen handele. WorĂŒber Ă€rgere ich mich lĂ€nger? Delle im Kennzeichen? Kratzt mich nicht.

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