Parkschaden / Delle am Kennzeichen

Moin moin!

Ich habe mal folgende Frage...
Mein Auto stand direkt vorm Haus geparkt.
Vor mir war eine Parklücke.
In diese Parklücke hat sich nun ein Transporter mit AHK reingequetscht.
Heute morgen dann gesehen....einen netten Gruß von der AHK am Kennzeichen.

Wie verhalte ich mich jetzt richtig?
Drüber hinwegsehen?
Lohnt es sich die Polizei zu holen und alles ? (es wäre ja auch Fahrerflucht, da keine Benachrichtigung)
Konnte augenscheinlich bloß den Abdruck der Anhängerkupplung am Kennzeichen erkennen.
Oder winkt die Polizei sowieso ab, da kein "Schaden" entstanden?

Wäre toll, wenn ihr helfen könnt.
Transporter ist noch geparkt...Kennzeichen etc alles notiert.

Beste Antwort im Thema

Das ist nicht "meine" Definition, sondern herrschende Rechtsprechung. "Das Vergehen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort kann nur vorsätzlich begangen werden. Daraus folgt, dass sich der Täter des Umstandes bewusst gewesen sein muss, dass er Unfallbeteiligter war. Wegen der mit dem subjektiven Tatbestand zumeist verbundenen Beweisschwierigkeiten wird gerade diese Kenntnis vom Vorliegen des Unfalls beziehungsweise der Beteiligung oftmals bestritten werden. In diesem Fall muss die Ermittlungsbehörde versuchen, dem Täter seine Kenntnis nachzuweisen, um dadurch den Beweis über den Vorsatz zu führen."

Diese geht übrigens auch von 25–50 € als Wertobergrenze für den unerheblichen Sachschaden aus, darunter hat kein Unfall und somit keine Unfallflucht stattgefunden.

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Es ist allerdings so, wie birscherl es dargestellt hat. Die Bagatellgrenze wird derzeit bei ca. 100,- € gesehen. Wenn sehr sachte eingeparkt wird, dann bemerkt man den Widerstand (Anstoß) erst, wenn die AHK einige cm Verformung geleistet hat und auf etwas hartes trifft.

Zitat:

@Nordlicht2015 schrieb am 21. März 2016 um 08:03:56 Uhr:


Wie verhalte ich mich jetzt richtig?

Spaltmaße geprüft? Nicht selten ist neben dem Kennzeichen auch noch der Halterahmen des Kennzeichens kaputt - schlimmstensfalls die Stoßstange darunter gebrochen!

Wenns dir scheiß egal ist, dass dein Fahrzeug beschädigt wird kannst du ja drüber hinweg sehen...

Ich persönlich würde die Polizei rufen, den Schaden der Versicherung melden und reparieren lassen - alleine schon aus dem Grund, dass der Fahrer des Fahrzeuges einen Denkzettel verpasst bekommt und das nächste mal besser aufpasst!

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 21. März 2016 um 11:19:21 Uhr:


...
Ich persönlich würde die Polizei rufen, den Schaden der Versicherung melden und reparieren lassen - alleine schon aus dem Grund, dass der Fahrer des Fahrzeuges einen Denkzettel verpasst bekommt und das nächste mal besser aufpasst!

Tolle Einstellung...😮

Da kann man nur hoffen ,dass Du in solch einer Situation als Schädiger ,auch wenn nicht bewusst ,die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommst.

Scheint für dich ja in Ordnung zu gehen ,so rein als Erziehungsmaßnahme.

Wo sind nur die ganzen Leute geblieben ,mit denen man noch reden konnte??

Zitat:

@Nebiru666 schrieb am 21. März 2016 um 14:45:10 Uhr:


Da kann man nur hoffen ,dass...

...DU auch mal das Opfer von Fahrerflucht wirst und auf den Kosten für die Reparatur sowie Wertverlust beim Verkauf des Fahrzeuges sitzen bleibst!

Dann wüsstest DU nämlich auch, dass jegliches Gespräch mit solchen Leuten nichts bringt, da sie es natürlich nicht waren.

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Kosten für die Reparatur und Wertverlust beim Verkauf, weil ein Kennzeichen eine Delle hat? Ah ja …

Zitat:

@birscherl schrieb am 21. März 2016 um 17:09:54 Uhr:


Ah ja …

Wie ich bereits schrieb, kann auch der Kennzeichenträger oder schlimmer noch die Stoßstange darunter gebrochen sein...so kommst du schnell auf 700-1000€ Schaden....das ist das Problem bei den neuen Stoßstangen, die federn wieder in die Ursprungsposition zurück und mögen punktuelle Belastungen garnicht gerne.

Einfach mal über den eigenen - beschränkten - Tellerrand hinausdenken (sofern möglich!)....

Warum wirst du jetzt beleidigend?

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 21. März 2016 um 17:07:48 Uhr:



Zitat:

@Nebiru666 schrieb am 21. März 2016 um 14:45:10 Uhr:


Da kann man nur hoffen ,dass...

...DU auch mal das Opfer von Fahrerflucht wirst und auf den Kosten für die Reparatur sowie Wertverlust beim Verkauf des Fahrzeuges sitzen bleibst!

Dann wüsstest DU nämlich auch, dass jegliches Gespräch mit solchen Leuten nichts bringt, da sie es natürlich nicht waren.

Kannst dich wieder hinlegen,

Ich ,bzw meine bessere Hälfte ,war schon Opfer von Fahrerflucht.

Dank eines Zeugen wurde das aber aufgeklärt.

Und obwohl wir einigermaßen angefressen waren ,im ersten Moment ,haben wir uns mit der Gegenpartei am Ende doch friedlich geeinigt.

Ausserdem hängt es auch immer ein wenig davon ab ,was ,wie stark beschädgt wurde.
Und wenn der Verursacher dazu noch greifbar ist ,wie im Fall des TE's ,dann geht es bei Kleinigkeiten auch ohne Anzeige ,wenn der jenige kooperiert.

Man muss nicht immer sofort mit Kanonen auf Spatzen schiessen.

Ihr habt doch beide Recht und seid eigentlich der gleichen Meinung. Wenn man sich mit dem Unfallgegner vernünftig verständigen kann u n d er die Berührung vielleicht tatsächlich nicht gemerkt haben m u s s , gibt es keinen Grund für ein umfangreiches Verfahren mit Staatsanwalt usw.

Vielleicht war ja auch ein Kind dazwischen eingeklemmt?

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 21. März 2016 um 11:19:21 Uhr:



Zitat:

@Nordlicht2015 schrieb am 21. März 2016 um 08:03:56 Uhr:


Wie verhalte ich mich jetzt richtig?

Spaltmaße geprüft? Nicht selten ist neben dem Kennzeichen auch noch der Halterahmen des Kennzeichens kaputt - schlimmstensfalls die Stoßstange darunter gebrochen!

Wenns dir scheiß egal ist, dass dein Fahrzeug beschädigt wird kannst du ja drüber hinweg sehen...

Ich persönlich würde die Polizei rufen, den Schaden der Versicherung melden und reparieren lassen - alleine schon aus dem Grund, dass der Fahrer des Fahrzeuges einen Denkzettel verpasst bekommt und das nächste mal besser aufpasst!

Bezüglich scheiß egal! Wen zeigst Du an, wenn Vögel das Auto zuscheißen - kann ja zu Lackschäden führen.

Viele achten auf ihr Auto mehr als auf die eigene Gesundheit, das ist ein bekanntes deutsches Phänomen.

Zitat:

@birscherl schrieb am 21. März 2016 um 17:31:53 Uhr:


Warum wirst du jetzt beleidigend?

Weil ich deinen Diskussionsstil mittlerweile zur Genüge kenne und daher weiß, dass du mich mit deinem Post unterschwellig

- zwischen den Zeilen -

als blöd oderwasauchimmer darstellen wolltest! 😉

Und das wissen wir beide sehr genau... 😰

Zitat:

@Pizer schrieb am 21. März 2016 um 22:01:39 Uhr:


Wen zeigst Du an, wenn Vögel das Auto zuscheißen - kann ja zu Lackschäden führen.

Du weißt schon, was eine vermeid- und eine unvermeidbare Beschädigung ist? 😕

Wenn du das nicht weißt und das auch offensichtlich ziemlich locker siehst - wo parkst du dein Fahrzeug nachts?
Ich wollte schon immer mal mit Springerstiefeln ausgiebig auf einem Autodach rumspringen...dann zeige ich dir mal den Unterschied! Und wenn du dann meinst meckern zu müssen, bekommst du von mir die Antwort: Könnte ja auch eine Katze gewesen sein, die nachts auf deinem Autodach rumgetrollt ist.. 😁

Hallo, MagirusDeutz,

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 21. März 2016 um 17:20:49 Uhr:



Zitat:

Wie ich bereits schrieb, kann auch der Kennzeichenträger oder schlimmer noch die Stoßstange darunter gebrochen sein...so kommst du schnell auf 700-1000€ Schaden....das ist das Problem bei den neuen Stoßstangen, die federn wieder in die Ursprungsposition zurück und mögen punktuelle Belastungen garnicht gerne.

Einfach mal über den eigenen - beschränkten - Tellerrand hinausdenken (sofern möglich!)....


es hat eher den Anschein, dass Birscherl erheblich mehr Ahnung von der Materie hat, als Du.

Du hast zwar recht damit, dass bei einem Kontakt mit der Anhängerkupplung auch die Stoßstange beschädigt sein kann, nicht selten sogar irreparabel, aber einen Wertverlust hast Du dann trotzdem nur bei Neuwagen oder bei Fahrzeugen, die erst wenige Monate alt sind.

Wenn bei einem Fahrzeug, das schon ein paar Jahre auf dem Buckel hat (nicht zehn oder zwanzig, sondern wirklich nur ein paar Jahre) die Stoßstange beschädigt und erneuert wird, hast Du keinen Wertverlust.

Im Gegenteil: Je älter das Fahrzeug, umso eher könnte man davon reden, dass dadurch das Fahrzeug sogar an Wert gewinnt.

Diese Aussage ist nicht auf meinem Mist gewachsen, sondern kommt von Gutachtern, Anwälten und Richtern, die laufend mit solchen Themen zu tun haben.

Mag ja sein, dass Du bislang schlechte Erfahrungen gesammelt hast und dann kannst Du gerne in so einem Fall die Polizei einschalten, damit sie Dir hilft, zu Deinem Recht zu kommen, aber Du solltest Deine Erfahrungen nicht pauschalisieren.

Es kann genauso gut sein, dass der andere Fahrer oder der Halter ganz vernünftig sind, dass der Fahrer tatsächlich nichts mitbekommen hat und dass man sich problemlos gütlich einigen kann (und sei es nur, dass man, wie vorgesehen, die Daten tauscht und den Rest die Versicherung bzw. den Anwalt machen lässt).

Viele Grüße,

Uhu110

Hallo, MagirusDeutz,

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 21. März 2016 um 17:20:49 Uhr:


Wie ich bereits schrieb, kann auch der Kennzeichenträger oder schlimmer noch die Stoßstange darunter gebrochen sein...so kommst du schnell auf 700-1000€ Schaden....das ist das Problem bei den neuen Stoßstangen, die federn wieder in die Ursprungsposition zurück und mögen punktuelle Belastungen garnicht gerne.

Einfach mal über den eigenen - beschränkten - Tellerrand hinausdenken (sofern möglich!)....

es hat eher den Anschein, dass Birscherl erheblich mehr Ahnung von der Materie hat, als Du.

Du hast zwar recht damit, dass bei einem Kontakt mit der Anhängerkupplung auch die Stoßstange beschädigt sein kann, nicht selten sogar irreparabel, aber einen Wertverlust hast Du dann trotzdem nur bei Neuwagen oder bei Fahrzeugen, die erst wenige Monate alt sind.

Wenn bei einem Fahrzeug, das schon ein paar Jahre auf dem Buckel hat (nicht zehn oder zwanzig, sondern wirklich nur ein paar Jahre) die Stoßstange beschädigt und erneuert wird, hast Du keinen Wertverlust.

Im Gegenteil: Je älter das Fahrzeug, umso eher könnte man davon reden, dass dadurch das Fahrzeug sogar an Wert gewinnt.

Diese Aussage ist nicht auf meinem Mist gewachsen, sondern kommt von Gutachtern, Anwälten und Richtern, die laufend mit solchen Themen zu tun haben.

Mag ja sein, dass Du bislang schlechte Erfahrungen gesammelt hast und dann kannst Du gerne in so einem Fall die Polizei einschalten, damit sie Dir hilft, zu Deinem Recht zu kommen, aber Du solltest Deine Erfahrungen nicht pauschalisieren.

Es kann genauso gut sein, dass der andere Fahrer oder der Halter ganz vernünftig sind, dass der Fahrer tatsächlich nichts mitbekommen hat und dass man sich problemlos gütlich einigen kann (und sei es nur, dass man, wie vorgesehen, die Daten tauscht und den Rest die Versicherung bzw. den Anwalt machen lässt).

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

@uhu110 schrieb am 21. März 2016 um 23:57:01 Uhr:


Diese Aussage ist nicht auf meinem Mist gewachsen, sondern kommt von Gutachtern, Anwälten und Richtern, die laufend mit solchen Themen zu tun haben.

Die Richter, Anwälte und Gutachter auf deren Aussagen du dich hier berufst urteilen üblicherweise nach der 5Jahre oder 100tsd.Km "Regel"...wobei es auch hier dann noch auf Faktoren wie Wartungs- und Fahrzeuggesamtzustand ankommt - so kannst du auch bei deutlich älteren Fahrzeugen mit mehr Laufleistung Wertminderung bekommen! 😰

Insofern, wenn du schon solche "Aussagen" weitergibst, erst den kompletten zugehörigen Text lesen und nichtnur die Parolen vom Stammtisch! 😉

Zitat:

...damit sie Dir hilft, zu Deinem Recht zu kommen,...

Wie kommst du auf das schmale Brett, die Polizei würde mir helfen zu meinem Recht zu kommen? 😕

Dir scheint offensichtlich nicht bekannt zu sein, dass das Zivilrechtliche (Wer ersetzt mir meinen Schaden) und das Strafrechtliche (Welche Strafe bekommt der Verursacher) zwei völlig voneinander unabhängige Dinge sind, die Polizei nur für das Strafrechtliche zuständig ist und das Zivilrechtliche mein eigenes Vergnüngen mit dem die Polizei absolut nichts zu tun hat!

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