Parkschaden an meinem W202, Vorgehensweise ?

Mercedes C-Klasse W202

Guten Morgen!

Heute am Sonntag Morgen, hat der gute Polizei Mann an meiner Tür geklingelt. Er sagte mir, dass beim Parken eine junge Dame, einen Schaden verursacht hat. Nun habe ich einen Unfallbericht bekommen, den ich laut der Polizei an meine Versicherung mitteilen muss. Ich habe mir meinen Wagen sofort angeschaut: Kennzeichenhälter ist gebrochen, und die Stoßstange ist leicht eingesrückt. Wie muss ich jetzt vorgehen? Ich möchte den Wagen eingetlich begutachten lassen, ob vieleicht am Träger, was kapput ist. Was haltet Ihr davon?

Schon Mal ein Dankeschön, für Eure Antworten.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von zafer6767



Zitat:

Original geschrieben von Lissy HAM


Dann stell doch mal ein Bild rein, von deinem riesen
Schaden der beim Aus oder einparkem passiert sein soll.
So doll kann es ja nun wirklich nicht sein, das da ein
Sachverständiger bei muß. Also Bild bitte, oder hast du dir alles
nur ausgedacht???
Bilder werde ich am Montag posten. Wer hat hier gesagt, dass es sich um ein riesen Schaden handelt. Du willst hier nur wieder einen Ärger machen. Also, Vorsicht!

Wenn du anhand von Bilder erkennen kannst, ob der Träger in ordnung ist, dann gerne. Dein ziel ist es hier, eien Aufstand zu machen.

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Zitat:

Original geschrieben von Lissy HAM


Dann werden die das schon machen, da brauchst du keinen Gutachter.

der werkstatt eine abtretungserklärung zu unterschreiben - solange noch keine deckungszusage der versicherung vorliegt - sollte man nur, wenn man die entsrechende menge kleingeld auf dem konto hat...denn die werkstatt wird nach 3-4wochen ihrem auftraggeber die rechnung schicken....

von dem umstand, das viele werkstätten wegen der "guten" zahlmoral der versicherungen, nurnoch abtretungserklärungen annehmen wenn der geschädigte nachweißt, das er sich anwaltlich vertreten lässt mal ganz abgesehen...

Soetwas wie Dich, nennt man Schlaumeier, der alles besser weiß.
Die Werkstätten wissen schon wie sie das handhaben müssen, außerdem
bei so einem Pillepalle Schaden und Polizeiprotokoll, gibt es da garantiert
keine Schwierigkeiten, Also kompliziere nicht noch alles so dramatisch.
Ich habe selber viel mit Versicherungen im KFZwesen zu tun und weiß
wie der Hase läuft. Also mach hier keine Panik 🙂🙂😠

Ich hatte vor einigen Jahren auch einen unverschuldeten Unfall, Schaden 8500 Euro.
Habe mein Auto bei meiner Niederlassung abgegeben und nach einer Woche repariert abgeholt.
Die Niederlassung hat alles selbst abgewickelt.
Sogar der Leihwagen, natürlich ein Benz, war kostenlos.

Zitat:

Original geschrieben von Lissy HAM


Soetwas wie Dich, nennt man Schlaumeier, der alles besser weiß.

ich warne lediglich vor unüberlegten handlungen!

Zitat:

Die Werkstätten wissen schon wie sie das handhaben müssen,

ebendrum verlangen viele ja auch mittlerweile eine bestätigung des anwaltes.... 🙄

Zitat:

gibt es da garantiert keine Schwierigkeiten

du garantierst also

(mit deinem privatvermögen)

, das der te keinerlei schwierigkeiten zu erwarten hat? 😰

Zitat:

Ich habe selber viel mit Versicherungen im KFZwesen zu tun

da dürfte allen hier, nach deinen bisherigen äußerungen schon länger bekannt sein... 🙄

Zitat:

und weiß wie der Hase läuft.

wenn du doch angeblich weißt wie der hase läuft, wieso schreibst du dann, das der te im ungünstigsten fall dem gutachter der gegn. vers. das fahrzeug vorführen muss und es ihn dann richtig geld kosten würde?

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[ i]Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

wenn du doch angeblich weißt wie der hase läuft, wieso schreibst du dann, das der te im ungünstigsten fall dem gutachter der gegn. vers. das fahrzeug vorführen muss und es ihn dann richtig geld kosten würde?
Passiert nur wenn du sagst das der Wagen in der Werkstatt 2 Tag.war und du für die Zeit
einen Leihwagen prozentual ausgezahlt haben willst. Dann mußt du die Rep.Rechnung vorlegen
und die sehen genau was die Rep. gekostet hat und ziehen dir das zuviel gezahlte Geld
wieder ab. Eventuell mußt du dann noch zum Gutachter um feststellen zu lassen, ob die
Rep. wirklich durchgeführt wurde. Und wehe da wurde geschinscht mit der Werkstatt, dann
wird es teuer.

Aber wir warten ja noch immer auf das Bild von dem Schaden, wo unbedingt ein Sachverständiger her muß von dem Te.

ob ein Gutachten erstellt wird oder nicht, entscheidet alleine die gegnerische Versicherung,
und dann kann man seinen eigenen Gutachter wählen.
Handelt es sich um ein "seriöses" Autohaus und der Schaden ist nicht allzu groß und gibt es weiterhin keine Streitpunkte, kann die generische Versicherung mit einem Kostenvoranschlag zufrieden sein...
That's it....

Zusätzlich sollte man jeden Schaden noch seiner eigenen Versicherung melden- ob Schuld oder nicht.
(Falls später die Schuldfrage nochmal gestellt wird...)

Aber nochmal zur Kernfrage- wie die Vorredner- und -innen schon gsagt haben-ab in die Werkstatt und gut!
Die machen das alles....

Zitat:

Original geschrieben von isidor1967


ob ein Gutachten erstellt wird oder nicht, entscheidet alleine die gegnerische Versicherung

der geschädigte hat das recht - unabhängig davon was die gegn. versicherung will oder fordert - einen gutachter

(seiner wahl)

auzufuchen...

denn auch ein gutachter, kann ein kurzgutachten erstellen, das denselben zweck wie ein kva der werkstatt erfüllt...

Zitat:

Handelt es sich um ein "seriöses" Autohaus

inwiefern definierst du "seriöses" autohaus? 😕

insbesondere bei werkstätten, die sich noch nicht in den knebelgriff der versicherungen (mit werkstattbindungsverträgen) begeben haben, zicken die jeweiligen versicherer gerne rum und streichen zusammen was das zeug hält...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von isidor1967


ob ein Gutachten erstellt wird oder nicht, entscheidet alleine die gegnerische Versicherung
der geschädigte hat das recht - unabhängig davon was die gegn. versicherung will oder fordert - einen gutachter (seiner wahl) auzufuchen...

denn auch ein gutachter, kann ein kurzgutachten erstellen, das denselben zweck wie ein kva der werkstatt erfüllt...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Handelt es sich um ein "seriöses" Autohaus

inwiefern definierst du "seriöses" autohaus? 😕

insbesondere bei werkstätten, die sich noch nicht in den knebelgriff der versicherungen (mit werkstattbindungsverträgen) begeben haben, zicken die jeweiligen versicherer gerne rum und streichen zusammen was das zeug hält...

Ich schrieb ja:

Zitat: .."und dann kann man seinen eigenen Gutachter wählen."

seriös definiere ich, dass das Autohaus bei der Versicherung für eine Korrekte Abwicklung bekannt ist..
(hinsichtlich KVA)..
geh mal schön davon aus, dass die Versicherungen ihre "Pappenheimer" kennen.... 😉

Zitat:

Original geschrieben von isidor1967


seriös definiere ich, dass das Autohaus bei der Versicherung für eine Korrekte Abwicklung bekannt ist...

ein autohaus wäre schön blöd, wenn es einen kva von 700€ erstellt, die reparaturfreigabe der vers. erhält und dann eine rechnung über 250€ der versicherung zuschickt....umgekehrt verhält es sich genauso....

Zitat:

geh mal schön davon aus, dass die Versicherungen ihre "Pappenheimer" kennen....

ein "pappenheimer" im sinne der versicherung ist jeder, der einen anspruch ihnen gegenüber stellt...bei einigen großen versicherungen gehört das herauszögern berechtigter, sowie das ungerechtfertigte kürzen von zahlungen an den geschädigten zur unternehmenspolitik!

wie gesagt...
die einzigsten, die den versicherungen wirklich ein dorn im auge sind, sind die werkstätten die noch keine "partnerwerkstatt" der versicherung (mit dementsprechenden preisnachlässen für die versicherung) sind..

Wo bleibt denn das Bild?? Hier warten ein
Haufen Gutachter, oder alles nur eine Luftblase.?

.. und Gutachterinnen..
so viel Zeit muss sein! 😉

Guten Abend!

Heute war es soweit, dass mein W202 vom Gutachter untersucht wurde. Der Gutachter hat folgende Schäden festgestellt:

- Die linke Seite, der Stoßstange ist laut dem Gutachter eingedrück, verzogent und zerkratzt, da das andere Auto mit einer Anhängerkupplungausgestattet war. Die Stoßstange muss komplett neu lackiert werden, da eine Teillackierung bei Mettalicklacken nicht möglich ist. Desweiteren ist der linke Scheinwerfer verzogen.

Ich werde spätestens Samstag, vom Gutachter schriftlich über den Schaden benachrichtigt. Deshalb bitte ich allen hier noch einmal um Geduld, wegen den Bildern. Der Gutachter hat professionelle Bilder geschossen, die ich hier ins Forum posten werde, sobald ich bekomme werde.

Wenn die Stoßstange eingedrückt und verzogen ist, dann muß
sie auch erneuert werden und nicht nur Lakiert.
Wenn der Scheinwerfer schon schief sitzt, dann muß die ja
ganz schön Gas gegeben haben, dann wird die Rep. richtig teuer.
Dann ist ein Gutachter natürlich gerechtfertig.
Dann wird der Schaden auch sicherlich weit über 1000€ liegen.

Zitat:

Original geschrieben von Lissy HAM


Wenn die Stoßstange eingedrückt und verzogen ist, dann muß
sie auch erneuert werden und nicht nur Lakiert.
Wenn der Scheinwerfer schon schief sitzt, dann muß die ja
ganz schön Gas gegeben haben, dann wird die Rep. richtig teuer.
Dann ist ein Gutachter natürlich gerechtfertig.
Dann wird der Schaden auch sicherlich weit über 1000€ liegen.

Der gute Mann sagte mir, dass der Schaden mindestens bei 800 Euro liegt. Er meinte, dass er das zusammenrechnen wir, und mir eine Schriftliche Nachricht über den Schaden schreiben wird.

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