Parkschaden an meinem W202, Vorgehensweise ?
Guten Morgen!
Heute am Sonntag Morgen, hat der gute Polizei Mann an meiner Tür geklingelt. Er sagte mir, dass beim Parken eine junge Dame, einen Schaden verursacht hat. Nun habe ich einen Unfallbericht bekommen, den ich laut der Polizei an meine Versicherung mitteilen muss. Ich habe mir meinen Wagen sofort angeschaut: Kennzeichenhälter ist gebrochen, und die Stoßstange ist leicht eingesrückt. Wie muss ich jetzt vorgehen? Ich möchte den Wagen eingetlich begutachten lassen, ob vieleicht am Träger, was kapput ist. Was haltet Ihr davon?
Schon Mal ein Dankeschön, für Eure Antworten.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von zafer6767
Bilder werde ich am Montag posten. Wer hat hier gesagt, dass es sich um ein riesen Schaden handelt. Du willst hier nur wieder einen Ärger machen. Also, Vorsicht!Zitat:
Original geschrieben von Lissy HAM
Dann stell doch mal ein Bild rein, von deinem riesen
Schaden der beim Aus oder einparkem passiert sein soll.
So doll kann es ja nun wirklich nicht sein, das da ein
Sachverständiger bei muß. Also Bild bitte, oder hast du dir alles
nur ausgedacht???
Wenn du anhand von Bilder erkennen kannst, ob der Träger in ordnung ist, dann gerne. Dein ziel ist es hier, eien Aufstand zu machen.
43 Antworten
Hallo,
du kannst dir jederzeit das Auto von einem Gutachter anschauen lassen. Bei mehr Schäden als sichtlich ist, greift natürlich das Gutachten.
Die Frage ist natürlich: Ist der Unfallverursacher bekannt? Wenn ja, dann ist das gar kein Problem, weil der Verursacher bzw. dessen Versicherung deinen Gutachter bezahlen muss. Wenn nicht, dann musst du auch nicht bezahlen wenn du eine Verkehrsrechtschutzversicherung hast, z.B. ADAC.
Erst Mal ein Dankeschön,gür die scnelle Antwort.
Ja, die Unfallverursacherinn ist bekannt. Ich habe einen Unfallbericht und die Versicherungsnummer b.z.w Kundennummer, der Verursacherinn bekommen. Muss ich dann das Gutachten selber bezahlen?
Bring dein Auto zu deiner MB- Niederlassung, dort kümmert man sich um alles weitere und die Reparatur.
Du brauchst nichts selber zu machen.
siehe hier:
http://www.unfallweb.de/index.php?page=gutachten
da steht unter anderem:
Die Kosten für das Gutachten eines neutralen unabhängigen Sachverständigen sind nach ständiger Rechtsprechung vom Schadenverursacher oder seiner Haftpflichtversicherung zu ersetzen.
Also, kein Problem in deinem Fall.
Hoffe, geholfen zu haben.
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FabJo hat schon Recht, ab nach Mercedes und die kümmern
sich um alles und werden die notwendiegen Teile austauschen.
Hört sich nach Bagatellschaden an, da wäre ein Gutachter lächerlich.
ich hab aber auch recht. also lasst ihm halt ein gutachten lassen machen. kostet ihm ja nichts.
vielleicht will er ja den schaden selber regulieren (billige werkstatt oder selber). hauptsache der schaden und die schadenssumme, die gezahlt wird ist festgestellt.
Ich habe vorhinn erfahren, dass ich Laut den gestzen Recht habe, den Schaden an meinem Fahrzeug, durch einen Gutachter zu ermitteln.
Wenn wir Mal jetz davon ausgehen, dass ich den wagen Verkaufe, was nicht der Fall ist. Dann muss ich das beim Kaufvertrag erwähnen. Daher bevorzuge ich, meiner Meinung nach das Gutachten. Wenn der gutachter nichts feststellt, dann ist es besser für mich.
Kein Wunder dann, wenn die Versicherungen immer teurer werden.Zitat:
Original geschrieben von ritschirich
ich hab aber auch recht. also lasst ihm halt ein gutachten lassen machen. kostet ihm ja nichts.
vielleicht will er ja den schaden selber regulieren (billige werkstatt oder selber). hauptsache der schaden und die schadenssumme, die gezahlt wird ist festgestellt.
Mit einem Gutachter viel Geld rausholen und dann billig reparieren lassen.
Diese Zeiten sind längst vorbei, heute machst du kein Gewinn mehr. Wenn
du pech hast mußt du nach der repararur den Wagen noch mal beim Gutachter
vorführen und wehe da ist gemogelt worden, dann kostet das richtig Geld.
Mach doch mal ein Bild von dem 50€ Unfall
Ich weiß nicht was der Gutachter soll
Mercedes ist der beste Gutachter beim Reparieren.
Lissy HAM,
wenn ich ein altes Auto habe und nicht wert auf ästhetische "voll"- wiederherstellung lege, also warum soll ich das auto dann nicht so wiederherstellen dass es verkehrssicher und fahrbereit ist.
ich würde das auf jeden fall so machen: gutachten, dann selber reparieren lassen und noch ein paar euronen einsparen dabei.
jeder will er will.
Ich glaube du hast keine Ahnung wie das heute läuft.Zitat:
Original geschrieben von ritschirich
Lissy HAM,
wenn ich ein altes Auto habe und nicht wert auf ästhetische "voll"- wiederherstellung lege, also warum soll ich das auto dann nicht so wiederherstellen dass es verkehrssicher und fahrbereit ist.
ich würde das auf jeden fall so machen: gutachten, dann selber reparieren lassen und noch ein paar euronen einsparen dabei.
jeder will er will.
Beim Auszahlen lassen gibt es keine MWST.
Leihwagen gibt es dann auch nicht
Und abgerechnet wird dann nach Tarifen einer freien Werkstatt
Verdiehnst ? 0,00€
Wie kommtst du dadrauf, dass ich dadurch Geld kassieren soll??? Ich habe in der letzten Zeit, ganz viel Geld reingesteckt. Was kann ich denn dafür, dass manche Leute nicht Parken können. Das muss nicht mein Wagen leiden!!! Der Gutachter stellt ja den Schaden fest. Wenn er nichts findet, dann ist es ja gut, Mensch!!Zitat:
Original geschrieben von Lissy HAM
Kein Wunder dann, wenn die Versicherungen immer teurer werden.Zitat:
Original geschrieben von ritschirich
ich hab aber auch recht. also lasst ihm halt ein gutachten lassen machen. kostet ihm ja nichts.
vielleicht will er ja den schaden selber regulieren (billige werkstatt oder selber). hauptsache der schaden und die schadenssumme, die gezahlt wird ist festgestellt.
Mit einem Gutachter viel Geld rausholen und dann billig reparieren lassen.
Diese Zeiten sind längst vorbei, heute machst du kein Gewinn mehr. Wenn
du pech hast mußt du nach der repararur den Wagen noch mal beim Gutachter
vorführen und wehe da ist gemogelt worden, dann kostet das richtig Geld.
Zitat:
Original geschrieben von Lissy HAM
Kein Wunder dann, wenn die Versicherungen immer teurer werden.
einige versicherungen brauchen sich bei ihrer schadenspolitik nicht zu wundern, wenn der geschädigte direkt zum gutachter und anwalt rennt!
Zitat:
Diese Zeiten sind längst vorbei, heute machst du kein Gewinn mehr.
die fiktive abrechnung ist auch heute noch problemlos möglich und erlaubt!
Zitat:
Wenn du pech hast mußt du nach der repararur den Wagen noch mal beim Gutachter vorführen und wehe da ist gemogelt worden, dann kostet das richtig Geld.
mit welcher rechtsgrundlage soll das passieren?
schlichtweg unsinn! die vers. hat kein recht auf nachbesichtigung...und kosten entstehen dem geschädigten dadurch auch nicht...
Zitat:
Ich glaube du hast keine Ahnung wie das heute läuft.
du allerdings auch nicht!
Zitat:
Beim Auszahlen lassen gibt es keine MWST.
das ist aber nichts neues!
Zitat:
Leihwagen gibt es dann auch nicht
ebenfalls falsch!
bei nachgewiesener reparatur
(was z.b. durch ein foto des rep.schadens erfolgen kann, bei dem eine aktuelle tageszeitung daneben zu sehen ist)gibt es auch den leihwagen bzw. nutzungsausfall von der vers.
Zitat:
Und abgerechnet wird dann nach Tarifen einer freien Werkstatt
das hängt vom alter, laufleistung und wartungszustand des fahrzeuges ab..
Zitat:
Verdiehnst ? 0,00€
auch falsch...
bei einer einfachn stoßstangenlackierung rd. 250-400€...
@te: du hast neben dem recht auf freie gutachterwahl, auch das recht dich (kostenfrei) durch einen anwalt deiner wahl vertreten zu lassen...