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Parkrempler vom Nachbarn bei Leasingfahrzeug - wie weiter vorgehen?

Themenstarteram 11. Januar 2017 um 7:50

Hallo,

an meinem Leasing Mercedes CLA fand ich leider 3 kleine Lackabplatzer an der Beifahrertür. Diese stammen von meinem Parkplatznachbarn in der Tiefgarage. Er hat es zugegeben, es ist ihn leider unbemerkt irgendwie passiert.

Nun aber die Frage, wie ich am Besten vorgehe? Der Mercedes ist geleast und wird ca. in einem Monat wieder zurückgegeben an den Händler. Ich denke die komplette Tür lackieren ist nicht der richtige Weg. Kann man es per Smart Repair reparieren lassen? Ist sowas in Ordnung bei der Leasingrückgabe?

Der Schadenverursacher (Nachbar) würde es wohl am liebsten selbst bezahlen und nicht seine Versicherung in Anspruch nehmen. Und ich möchte bei der Leasingrückgabe keine "Überraschung" erleben ;)

Also wie am Besten vorgehen?

Danke und Gruß

Frank

P.S. Ich hab bis jetzt leider nur dieses eine Foto...der Lack ist nass und dreckig, aber man sieht die 3 Lackabplatzer und die rote Farbe vom Nachbarsauto.

Schaden
Beste Antwort im Thema

Mein Nachbarsjunge hat mir mal in meinen schönen Audi 100 GL mit dem Besenstil ein Delle geschlagen. Aus Versehen, hat ihn eine Schachtel Katzenzungen gekostet und seine Haftpflicht 300,- DM. Ohne Haftpflicht hätte ich mich mit den Katzenzungen begnügt.

Ein anderer hat mal beim Türaufmachen gepennt und die in unseren Golf geschlagen. Hat ihn 100,- € beim Dellendoktor gekostet, er wollte es selbst zahlen, hat sich sofort entschuldigt und anständig verhalten.

Ein Tennispartner knallte in meinem geparkten Touran beim rückwärts ausparken und machte sofort einen auf wild, warum ich mein (korrekt geparktes) Auto denn so blöd hin gestellt hätte und ich soll ihn nicht über den Tisch ziehen. Das hingegen war mir ein Vergnügen. Getreu dem Motto "wie man es in den Wald....."

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Zitat:

@Handschweiß schrieb am 12. Januar 2017 um 09:32:26 Uhr:

Habe schon gesehen, wie ein Gutachter bei einem fabrikneu aussehenden Leasingrückläufer mit dem Schichtdickenmeßgerät rumgesucht hat, ob er nicht doch irgendwas findet.

Die Schichtdickemessung ist Pflichtprogramm bei jeder Fahrzeugrücknahme.

Man sollte sie als Leasingnehmer auch schon mal bei der Auslieferung des Fahrzeugs machen (lassen). ;)

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. Januar 2017 um 09:51:06 Uhr:

Man sollte sie als Leasingnehmer auch schon mal bei der Auslieferung des Fahrzeugs machen (lassen). ;)

Dann sollte man dies am besten bei JEDER Neuwagenauslieferung machen (lassen).

Geht meiner Ansicht nach schon etwas arg in Richtung Paranoia.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 12. Januar 2017 um 09:32:26 Uhr:

Habe schon gesehen, wie ein Gutachter bei einem fabrikneu aussehenden Leasingrückläufer mit dem Schichtdickenmeßgerät rumgesucht hat, ob er nicht doch irgendwas findet.

Das ist auch vollkommen üblich.

Hier gehts auch weniger darum "nicht doch irgendwas zu finden", hier geht es darum, versteckte und verschwiegene Schäden zu erkennen.

Im Prinzip also um genau das zu verhindern, was dem TE hier von einigen empfohlen wird: Irgendwie kosmetisch hinspachteln lassen und vermauscheln.

Obs um drei kleine Schrammen oder um ein neu in Form gedengeltes Seitenteil geht ist da erst mal zweitrangig.

Lackschichtmessgerät macht "Piep" && Leasinggeber/Eigentümer weiss warum -->GUT

Lackschichtmessgerät macht "Piep" && Leasinggeber/Eigentümer weiss nicht warum --> NICHT GUT

Zitat:

@PeterBH schrieb am 11. Januar 2017 um 15:46:19 Uhr:

Wer viel fragt, kriegt viel doofe Antworten. Nicht nur bei Motor-Talk, auch beim Händler. Der wittert eine Einnahmequelle und will daher "kostengünstig" reparieren. Allerdings günstig für ihn.

Richtig. Aber wer fremdes Eigentum beschädigt, bzw dem ein dritter eben dieses beschädigt muss dessen Eigentümer nun halt dummerweise mal dazu befragen was er möchte, nicht möchte bzw. für richtig hält.

DER entscheidet was gemacht wird, nicht ein Nutzer.

Leihst Du mir dein Auto machst Du vermutlich rel. große Augen wenn Du irgendwann (z.B. beim Wiederverkauf) zufällig erfährst, dass ich damit mal einen Rempler hatte, den ich ohne Absprache mit dir beheben ließ damit Du es nicht merkst..

 

Matsches ... ich wollte damit nur anmerken, dass auch Neufahrzeuge bei der Übergabe schon Nachlackierungen aufweisen können. Kleine Transportmacken werden gerne mal übergeduscht. Wenn bei der Leasingrückgabe das nicht nachgewiesen werden kann, dann hat der Leasingnehmer ein Problem.

Hab ich schon verstanden, hätte vielleicht einen ;) dranbasteln sollen.

Ein Hersteller wirft ja kein Auto auf den Müll, nur weil der Zierleistenmonteur unachtsam mit der Ambanduhr war.

Ist dennoch kein spezifisches Problem vom Leasing, kann dir natürlich auch beim bar bezahlten Neuwagen passieren und dein Zweitkäufer steigt dir auf die Backen weil irgendwas nachlackiert wurde obwohl du ihm das Gegenteil bescheinigt hast.

 

Das ist richtig. :)

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