Parkrempler - Unfallgegner verzichtet, Meldung an Versicherung notwendig?
Hallo,
ärgerlicherweise hatte ich heute einen Parkrempler auf dem Supermarktparkplatz. Da ich etwas rangieren musste und dann am Ende leider etwas zurück rollte , war es geschehen und ich stieß an ein parkendes Auto.
Ich wartete kurz auf den Besitzer und teilte mit was geschehen war und wollte meine Kontaktdaten austauschen zwecks Regulierung. Der Besitzer schaute sich den Schaden an. Wischte etwas herum und meinte es wäre ja kaum was zu sehen, Delle wäre auch keine da etc. Es wäre für ihn okay es dabei zu belassen, bedankte sich auch für die Ehrlichkeit und das ich gewartet habe. Für mich zwar selbstverständlich aber scheint wohl heutzutage nicht jeder zu machen...
Ich sagt noch bestimmt 5x das es wirklich kein Problem sei und ich die Kontaktdaten gerne da lasse, auch für den Fall dass sie es sich anders überlegt oder der Partner etc es vielleicht anders sieht und reparieren lassen möchte. Es wurde abgelehnt und gesagt ich solle mir keine Gedanken machen, es wäre nicht schlimm.
Ich habe nur Fotos von unserem Schaden am Auto machen können und vom anderen Auto nur von weitem + Park/Unfallsituation.
Sollte der Schaden trotzdem bei unserer Versicherung gemeldet werden, falls sich doch jemand meldet?
Die Person wirkte zwar sehr nett und glaubwürdig und schien den Schaden wirklich nicht so schlimm zu finden aber manchmal ist man in dem Moment ggf überfordert mit der Situation und entscheidet sich doch um.
Danke vorab
29 Antworten
Wenn du eh selber regulieren willst, würde ich der VS mal so gar nix mitteilen. Warum auch?
Man könnte auch, wenn vorhanden, seinen Versicherungsvertreter fragen.
Muß ja nicht gleich ein Fall draus werden.
Zitat:
@Julque3 schrieb am 2. Oktober 2024 um 16:46:36 Uhr:
Die Dash Cam nimmt nur den Ton im Auto auf - also nur mein gesprochenes vom Telefonat mit meinem Mann
Macht nichts, ist trotzdem strafbar. 😉
Wo kein Kläger ist...
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Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 2. Oktober 2024 um 17:42:05 Uhr:
Wenn du eh selber regulieren willst, würde ich der VS mal so gar nix mitteilen. Warum auch?
Weil es eine Pflicht ist die in der Akb steht 😉
Bei einem schaden muss binnen x Tage der bei der vs gemeldet werden 😉
Zitat:
@Julque3 schrieb am 2. Oktober 2024 um 15:21:54 Uhr:
Sollte der Schaden trotzdem bei unserer Versicherung gemeldet werden
Habt ihr irgendwelche Dokumente, Unfallberichte, Adressen ... irgendwas ... ausgetauscht?
Hat der andere Beteiligte Fotos gemacht ? Wurden Zeugen benannt und die Adressen notiert ?
Wenn all das nein, würde ich da gar nichts melden.
Zitat:
@Rockville schrieb am 2. Oktober 2024 um 23:15:48 Uhr:
Zitat:
@Julque3 schrieb am 2. Oktober 2024 um 16:46:36 Uhr:
Die Dash Cam nimmt nur den Ton im Auto auf - also nur mein gesprochenes vom Telefonat mit meinem MannMacht nichts, ist trotzdem strafbar. 😉
Wie genau meinst du das?
Ich darf mich doch selbst aufnehmen?
Das Auto wird ansonsten nur von meinem Mann und mir gefahren, er selbst weiß auch das die Tonaufnahme aktiviert ist. Sonst fahren nur unsere minderjährigen Kinder mit. Falls tatsächlich mal jemand anderes mitgenommen wird, kann mit einem Tastendruck nur auf Bildaufnahme begrenzt werden.
Oder meinst du generell die Nutzung einer DashCam?
Zitat:
@Julque3 schrieb am 3. Oktober 2024 um 10:00:25 Uhr:
Wie genau meinst du das?
Lass dich von dem Quatsch nicht irre machen und benutze deine Dashcam so wie Millionen andere Autofahrer auch.
Allerdings: Wenn man die Aufnahmen verwenden möchte, zu welchem Zweck auch immer außer zum privaten Betrachten, sollte man sich an kundiger Stelle vergewissern ob und in welchem Umfang bzw. mit welchen Einschränkungen man das darf.
z.B. zur Veröffentlichung im Web, Verwendung in Zivil- oder Strafprozessen u.s.w.
Zitat:
@Julque3 schrieb am 3. Oktober 2024 um 10:00:25 Uhr:
Wie genau meinst du das?
Es war ein Scherz. Der wahre Hintergrund ist aber, dass es keine Rolle spielt, wen du aufnimmst. Die Stimme deines Mannes aus dem Telefon ist ein "nichtöffentlich gesprochenes Wort eines anderen", das du nicht aufnehmen darfst. Eine Einwilligung deines Mannes beseitigt aber das Tatbestandsmerkmal "unbefugt aufnehmen".
Nachdem ich jetzt alle neuen Antworten studiert habe, bleibe ich bei meiner Meinung:
Zurücklehen, entspannen, alles vergessen und niemanden irgend etwas "melden".
Alles ist gut! Schön, einen netten "Gegner" getroffen zu haben, also keinen Abzocker.
Man muss im Leben auch mal Glück haben. Stress vorbei !!!
Zitat:
@Dofel schrieb am 3. Oktober 2024 um 10:36:34 Uhr:
Nachdem ich jetzt alle neuen Antworten studiert habe, bleibe ich bei meiner Meinung:Zurücklehen, entspannen, alles vergessen und niemanden irgend etwas "melden".
Alles ist gut! Schön, einen netten "Gegner" getroffen zu haben, also keinen Abzocker.
Man muss im Leben auch mal Glück haben. Stress vorbei !!!
Ja so werde ich es auch jetzt dabei belassen.
Bin der Person auf wirklich dankbar, dass sie so freundlich reagiert hat! 🙂
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 3. Oktober 2024 um 09:28:02 Uhr:
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 2. Oktober 2024 um 17:42:05 Uhr:
Wenn du eh selber regulieren willst, würde ich der VS mal so gar nix mitteilen. Warum auch?Weil es eine Pflicht ist die in der Akb steht 😉
Bei einem schaden muss binnen x Tage der bei der vs gemeldet werden 😉
Es gibt noch keinen Schaden. Der andere Autofahrer sagte es wäre nix.
Also was soll ich jetzt melden?
Ist doch Quatsch.
Erst wenn er Ansprüche geltend macht gibt es auch einen Schaden den man melden kann.
Vorher nicht.
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 2. Oktober 2024 um 17:30:55 Uhr:
Mal eine Frage, wenn ich den Schaden des geschädigten "Unfallgegners" ohnehin selbst begleichen möchte, statt es von meiner Haftpflichtversicherung zahlen zu lassen, muß ich es dann überhaupt meiner Versicherung melden?
Schau in deine AKB!
Häufig gibt es die Klausel, dass du Schäden bis zur Summe X nicht zu melden brauchst, wenn du beabsichtigst sie selbst zu regulieren und dass die Frist zur Meldung erst dann beginnt, wenn du erkennst dass die eigene Regulierung nicht funktioniert.
Wenn diese Klausel nicht vorhanden ist oder der Schaden die angegebene Summe überschreitet musst du laut AKB fristgemäß melden, auch wenn du selber regulieren möchtest.
Mach dir keine Gedanken. Ich war zwei Mal der "Geschädigte", und beide Male habe ich "einen schönen Tag" gewünscht, und es dabei beruhen lassen, weil kein sichtbarer Schaden entstanden ist. Klar, kann immer sein, dass was verzogen ist, oder ähnliches, was man auf dem ersten Blick nicht sieht, aber ich bin nicht so ein Spaltmaßfetischist. Können die wenigsten Leute mit umgehen, für die allermeisten ist das unverständlich warum man so "höflich" ist, wenn es doch Geld von der Versicherung geben könnte.
Einerseits, kein Bock / keine Zeit mich drum zu kümmern, andererseits bin ich auf Geld von Versicherungen nicht angewiesen. Vielleicht ist es aber auch das südländische Gemüt. 😉
Bei erkennbaren Kratzern/Dellen, usw. lasse ich mir die Kontaktdaten gerne mitgeben, aber sonst eher nicht. 🙂 Wenn demjenigen die Reue anzusehen ist, lasse ich milde walten. Hat derjenige ja nicht mit Absicht gemacht.
So oder so ähnlich. Hatte mal den Fall das eine ältere Dame mir an meinem parkenden Auto den Fahrer Spiegel im Vorbeifahren demoliert hatte. War das nach vorne gekippt aber das Glas rausgefallen und auf dem Boden zersprungen, also Glas defekt. Sie hat sich 1000 mal entschuldigt. Das reicht mir.
Hab mir die Adresse von ihr geben lassen, neues Glas gekauft, draufgesetzt, zu ihr gefahren, Rechnung v. Glas hingelegt, sie hat gezahlt und sich mega bedankt das ich nicht die Polizei geholt hab oder mehr draus gemacht hatte.