Parkrempler!
Hi Leute.
Als ich heute nach der Arbeit an mein Auto gekommen bin, hab ich folgenden zettel an meiner Windschutzscheibe gefunden:
'Hallo, bin beim Ausparken leicht gegen ihre Frontstoßstange gefahren. Erkenne keine ersichtlichen Schäden. Meine Tel.Nr. xxxxxx
Bitte um Rückruf.'
So, hab mir meine Stoßstange jetzt ma angeschaut (GL). Hab ne kleine Beule links vom Nummernschild an der oberen Stoßstangenkante, sowie noch ne kleine genau in der Mitte. Kann aber sein, dass die in der Mitte schon war. Außerdem is untendrunter auf der linken Seite son schwarzes Plastikteil irgendwie verbogen, keine Ahnung wie ichs beschreiben soll.
Was würdet ihr jetzt machen? Kanns noch Schäden gegeben haben, die ich auf Anhieb nich erkenne?
Wegen der kleinen beulen würd ich nich unbedingt in die Werkstatt fahrn...
Sagt ma, was ihr dazu meint...!
danke, bye
16 Antworten
Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt oder eines Gutachters sollte reichen. Wenn du aber auf Grund des Kostenvoranschlages abrechnen willst, zahlen die keine Mwst aus. Die bekommst du aber für jede mit dem Schaden in Zusammenhang stehende Rechnung ausbezahlt, wenn du sie dann vorlegst.
Zitat:
Original geschrieben von Tommy1
Ich hatte letztens auch sowas in der Richtung nur meinten die bei der gegnerischen Versicherung das die ne Rechnung haben wollen. Nen Kostenvoranschlag haben die aber der reicht denen wohl nicht. Also nicht übers Geld freuen sonden doch reparieen lassen oder wie läuft das? Kennt sich jemand damit aus?
Also, das ist halb richtig.
Dir ist ja ein Schaden entstanden und der muss die abgegolten werden. Da gibt es zwei Wege.
Materiell also Reparatur
Finanziell also Geld
Bei Materieller Entschädigung lässt Du alles reparieren und schickst die Rechnung an die Versicherung.
Bei Finanzieller Entschädigung rechnest Du aufgrund eines Kostenvoranschlages ab, bekommst aber nur die NETTOSUMME ausgezahlt, da die Steuer ja gar nicht in Berührung kommt. Solltest Du nun auf Eigenregie reparieren oder Nachbessern, so musst Du die Teile von der Nettoauszahlung bezahlen und die Rechnung an die Versicherung schicken. Dann wird Dir die Steuer nachträglich erstattet.
So und nicht anders. Du bist nicht verpflichtet zu reparieren.
Ach ja. Sollte Dein Wagen einen wirtschaftlichen Totalschaden haben, sprich Reparatursumme übersteigt Restwert so is die Versicherung verpflichtet, bei Reparaturdurchführung bis zu 150% des Restwertes zu zahlen. Z.B.
1.000 Restwert
Reparatur 1.600
Du lässt es reparieren und weist die Rechnung vor so muss die Versicherung 1.500 (150%) bezahlen.
Senci