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Parkrempler mit Fahrerflucht

Themenstarteram 27. September 2006 um 20:38

Hallo, heute nach der Arbeit bin ich mit nem Kumpel noch nen Kaffee trinken gegangen. Als wir zum Auto zurückgehen, macht mich ein Bauarbeiter auf der anderen Strassenseite darauf aufmerksam, dass gerade eben eine Frau in einem himmelblauen Kleinwagen (Vom Kennzeichen hat er nur den Ort gesehen) mein Auto beim ausparken angefahren hat und dann schnell weiter gefahren ist. Die hintere Stoßstange ist ziemlich verkratzt und im Blech ist ne ca. 20 cm lange und 2 cm tiefe Schramme sowie einige Kratzer. Ausserdem ist an einer Stelle der Lack abgeblättert. Eigentlich ist die Sache klar, Fahrerflucht! Aber: ich habe am Bahnhof auf einem Behindertenparkplatz geparkt (die Frau stand ebenfalls auf einem Behindetenparkplatz) und die Parklücke war sehr eng. Also nicht Spiegel an Spiegel, aber so, dass mein Kumpel schon etwas Probleme beim Aussteigen hatte.

Ich denke, dass ich mich die nächsten Tage ein bisschen auf dem Parkplatz umsehen werde, ob ich das Auto ausfindig machen kann. Nun weiss ich aber nicht, ob ich unter den gegebenen Umständen (Behindertenparkplatz, enge Lücke) überhaupt eine Anzeige machen soll. Was kann da auf mich zukommen? Habt ihr Erfahrungen? Was würdet ihr tun?

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46 Antworten

Moin!

Ich hatte vor 2 Monaten was ähnliches mit nem rücksichtslosen UPS-Laster. Die Polizei war da, hat alles aufgenommen, tonnentweise kack-braunen Lack bei mir sichergestellt. Auf 2 Metern länge war das ganze Auto zerdellt und verkratzt (Zwei üren, Koti, Stoßstange).

Die Polizei war schon dabei die Sache einzustellen (aus mir unerfindlichen Gründen, es war schon so mehr als offensichtlich...).

Mein Glück war, dass meine Freundin dann in unserer Straße den UPS-Laster wiedergesehen hat, mit entsprechenden Spuren!!! Erstz war ich dann noch so nett bei UPS direkt anzurufen und das ohne Polizei zu regeln, aber die hatten kein Interesse... Also Polizei angerufen, Kennzeichen durchgegeben, Skizze gemacht, die haben sich dann endlich zu UPS auf den Hof bewegt, den Lack verglichen, klare Sache!!

Schaden: 6000 € inkl. Anwalt und Gutachten!!

Wenn ich mir überlege, ich wäre darauf sitzen geblieben....

Also mein Tip, Geh zur Polizei oder sprich den Kleinwagenfahrer direkt an, wennn Du Mitleid hast, das kostet nähmlich min. 6 Punkte + Fahrverbot + Regressforderung der Versicherung... Ich hätte dem türkischen UPS-Driver das ja gerne erspart, aber die wollten ja nicht.

Viel Glück,

Themenstarteram 30. September 2006 um 16:29

War heut bei der Polizei, die meinten, dass ich versuchen sollte die Sache ohne Anzeige zu regeln. Ist stressfreier für mich und von der Bestrafung des anderen hab ich eh nix.

Hab anschließend mit der Versicherung des Unfallflüchtigen gesprochen, die haben den Unfall aufgenommen und werden sich am Montag mit mir in Verbindung setzten wegen nem Gutachter etc. Scheint die einfachste Lösung zu sein.

Zitat:

6 Punkte + Fahrverbot + Regressforderung der Versicherung

Das die Stafen so heftig sind wusste ich garnicht. Da bekommt man ja fast Mitleid mit den Unfallfluchtlern!

Themenstarteram 30. September 2006 um 16:34

Seine Karre:

Themenstarteram 30. September 2006 um 16:34

Und meine:

am 30. September 2006 um 16:35

Ach so.

Lies dir unbedingt den Ratgeber in meiner Signatur durch und lass dir blos niemand von der Versicherung schicken!

 

Mfg

G.o.

Themenstarteram 30. September 2006 um 16:36

Und nochmal meis:

Themenstarteram 30. September 2006 um 16:39

Der Poizist gab mir die Nummer des "Zentralrats der Autoversicherer", denen hab ich den Vorfall geschildert und anschließend wurde ich mit der Versicherung des Anderen verbunden. War total easy!

am 30. September 2006 um 16:41

Lies den Ratgeber!

Da steht zum Beispiel:

Zitat:

... Beachten Sie, dass der Zentralruf der Autoversicherer

aufgrund Ihres Anrufs die Schadensmeldung

an die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners

weitergibt. Sie müssen deshalb damit

rechnen, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung

von sich aus an Sie herantritt und einen Kraftfahrzeug-

Sachverständigen ihrer Wahl einschaltet.

Damit müssen Sie sich jedoch nicht zufrieden geben

(siehe hierzu auch Punkt 10 – Kraftfahrzeug-

Sachverständige –)----.

Mfg

Themenstarteram 30. September 2006 um 16:47

Zitat:

Lies den Ratgeber!

Hab ich gerade, vielen Dank!!!

D.h., ich muss das Gutachten der Versicherung nicht akzeptieren, sondern kann z.B. zu einer Fachwerkstatt fahren und dort ein Gutachten erstellen lassen!? Richtig so?

Hi,

absolut korrekt.

Siehe auch FAQ.

Grüße

Schreddi

am 30. September 2006 um 17:10

Zitat Ratgeber:

Zitat:

Bei höheren Schäden etwa ab 750 € empfiehlt es sich, einen Kraftfahrzeug-

Sachverständigen einzuschalten. Den Sachverständigen können Sie selbst auswählen. Die Gutachterkosten hat Ihnen die gegnerische Versicherung zu ersetzen. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Unfallgegner oder dessen Haftpflichtversicherung bereits einen Sachverständigen beauftragt haben sollte.

Und da steht auch:

Zitat:

Brauchen Sie einen Rechtsanwalt?

Vor allem bei schweren Unfällen mit Personenschäden oder der Gefahr strafrechtlicher Sanktionen (Führerscheinentzug?) sowie in Zweifelsfällen (bei unklarer Schuldfrage oder bei Streit über die Höhe des Ersatzanspruchs) wird sich in der Regel die Einschaltung eines Rechtsanwalts empfehlen. Aber auch in anderen Fällen können Sie sich jederzeit

an einen Rechtsanwalt wenden.

Schadet nie das zu Wissen.

Mfg

Zitat:

Original geschrieben von gutachteronline

Schadet nie das zu Wissen.

Hat hier aber nichts mit zu tun. (oder siehst du hier einen schweren Unfall mit Personenschaden?)

Stellst du dich auch auf die Straße und erzählst das jedem, der vorbeikommt?

Sorry, das musste mal raus.

MfG, HeRo

am 30. September 2006 um 17:37

Lies nochmal im Ratgeber!

Da steht eindeutig:

Zitat:

....

Aber auch in anderen Fällen können Sie sich jederzeit

an einen Rechtsanwalt wenden.

...

Ausserdem ist der VN immerhin abgehauen. Gibt er dann heute alles freimütig zu?

Mfg

Zitat:

Original geschrieben von Lujo_1

 

Das die Stafen so heftig sind wusste ich garnicht. Da bekommt man ja fast Mitleid mit den Unfallfluchtlern!

Meiner Meinung nach noch viel zu lasche Strafe.

Es sollte eine Fahrsperre von mind. 10 Jahren geben, dann würde sowas sicherlich seltener vorkommen.

Denn als geschädigter steigt man in der Versicherung oder muss mal eben schnell einiges an Geld locker machen.

Hi,

erstens - Menschen machen Fehler.

Später stehen sie dann dazu oder nicht.

Und wenn man es unbedingt will, drückt man jedem einen rein - okay.

Aber ab und an kann man auch mal die Gesamtsituation betrachten.

Und wo hier ein Anwalt nötig ist seh ich auch nicht so recht. Der Schuldige ist gefunden. Die Versicherung ist informiert. Es gibt noch nicht den geringsten Anlass, dass die Regulierung schwierig ist....

Im Übrigen isses nicht nötig, den Ratgeber zehnmal anzupreisen und 50 mal zu zitieren - das ist Spam. (ich wiederhol mich da, ich weiß aber es ist lästig)

Grüße

Schreddi

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