Parkrempler,auto geht in Zhalung

Hallo Community,

irgendwie scheint es alles verflucht zu sein :-/

Ich bekomme morgen mein neues Auto und mein altes geht in Zahlung .

Nun ist mir beim ausparken einer an die Stoßstangen gefahren, derjenige ist natürlich abgehauen und hat kein Zettel oder sonst was da gelassen.

Ich natürlich Polizei angerufen und alles geklärt.

Zum Glück sind meine Parkplätze Videoüberwacht und es ist alles auf Band :-D sehr schlau natürlich dann abzuhauen ;-)

also Polizei weiß nun schon mal bescheid wer es war.

Heute war ich in der Werkstatt und hab mir ein Kostenvoranschlag geholt der sich auf fast 1000 Euro bezieht.

nun meine Frage:

wen steht das Geld von der Versicherung zu ?

mir oder mein Autohaus ?

Kaufvertrag für den neuen ist bereits unterschrieben und die in Zahlung ist ebenfalls Vertraglich Festgehalten.

Beste Antwort im Thema

wenn ich sowas lese, krieg ich ein hals. gibt die kiste ab und gut ist.
immer dieses auf biegen und brechen.

wieder ein beweis dafür, dass es mit unserer gesellschaft bergab geht

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Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 10. September 2015 um 17:17:22 Uhr:



nicht im juristische Sinne. Ein Schaden ist ganz klar als Vermögensnachteil definiert und wird durch die Differenz zwischem dem Vermögen vor und dem Vermögen nach dem Schaden ausgedrückt.
  • Wenn der Autohändler ihm so oder so 719€ gibt UND
  • er das Auto tatsächlich abgibt, dann ist für ihn (und das ist maßgeblich)

kein Schaden (Vermögensnachteil!) entstanden.

Das eine Beschädigung des Fahrzeuges vorliegt ist unstritt aber aus ihr (alleine) leitet sich nicht der Schadensersatzanspruch ab.

Kommt auf die Betrachtungsweise an. Betrachtet man den Parkrempler getrennt vom Verkauf des Fahrzeugs, ist ihm sehr wohl ein Schaden entstanden, den es zu beheben gilt und erst dann verkauft er das Auto, unabhängig davon. Warum sollte er sich denn freiwillig schlechter stellen als jemand, der sich einen Haftpflicht-Schaden auszahlen lässt und dann einen Monat später aus Jux und Tollerei das Auto verkauft, weil er Lust auf ein neues hat?

Bei Autoschäden ist die allgemeine Definition aus dem BGB halt immer schwierig auf die Realität anzuwenden. Ein Auto verliert durch kleine Kratzer nicht wirklich an Wert, die Beseitigung der Schäden kostet aber in Relation dazu sehr viel. So wie ein Haus nicht wirklich an Wert verliert, wenn jemand die Wand beschmutzt, der Maler für die Beseitigung aber trotzdem eine ordentliche Rechnung stellt.

Sehe ich anders.

Der Schaden ist erst durch die konkrete Sachlage bezifferbar. Eine "Trennung" zwischem Schaden und der konkrete Situation des Geschädigten ist m.E. mithin nicht möglich.

Wie kommt es sonst, dass man regelmäßig unterschiedliche Schadensummen zu beziffern hat, wenn die Frage der Schadendifferenzen zwischen einem Reparaturschaden und einer fiktiver Abrechnung zu beantworten ist.

Du stellst aus meiner Sicht das heroische Ziel auf den Schaden bzw. korrekter den Vermögensnachteil zu objektivieren bzw. von den Gesamtumständen zu separieren. Da der Vermögensnachteil aber eben ein Funktion der Gesamtumstände und der konkreten Beschädigung ist, wird dies immer zu einem falschen Ergebnis führen.

Aber ich glaube hier werden wir nicht auf ein Nenner kommen :-)

Gruß und nichts für ungut

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 10. September 2015 um 17:46:55 Uhr:



Gruß und nichts für ungut

Ebenso 😉

Der händer hat das auto in einem gute zustand gesehen und er geht in der annahme davon aus das es auch so ist, wenn jetzt einen schaden am auto ist dann kann er einfach den handelspreis runtersetzen, es weis niemand für was er das auto weiter gebraucht.

Daher zu erst das versicherungsgeld des schadens einfordern, dann schauen was der händler meint, bleibt er beim eingandelten eintauschpreis so geht das zu gunsten des besitzers.

Hat nichts mit bereicherung zu tun sondern nur mit einer klaren vorgehenweise. Man solte sich auch keine gedanken darüber machen ob jetzt korekt oder nicht, das sind viele andere auch nicht immer.

VOR ALLEM WENN ES UM DAS EIGENE AUTO GEHEN WÜRDEN , WÜRDE JEDER DAS GELD DER VERSICHERUNG NEHMEN , UM DAS BESTE HERAUSZUSCHLAGEN OHNE SICH EIN SCHLECHTES GEWISSEN ZU MACHEN.

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