Parkrecht Wohnmobile in Wohngebieten
Hallo liebe Leute !
Ich bin neu hier im Forum 😉 Komme ursprünglich aus dem Golf VI Forum 😁
Nun zum Thema:
Seit Dezember 2012/Januar 2013 steht andauernd ein Wohnmobil auf öffentlichen Grund ohne sich bewegt zu haben. Ich weiß, dass er das darf und alle 14 Tage lt. StVo das Fahrzeug bewegen muss. Er hat zusätzlich durch die Größe seines Wohnmobils die Sicht auf ein Verkehrschild behindert. Komischerweise liegen auch Socken auf dem Armaturenbrett von dem Wohnmobil, was mir den Eindruck erweckt, dass da jemand wohnt, allerdings habe ich dort niemanden aus und eingehen sehen. Ich habe daraufhin die Straßenverkehrsbehörde angerufen und das gemeldet. Siehe da, nach drei Tagen nach dem Anruf war das Fahrzeug weg und dachte alles wäre paletti. Nun habe ich nur einen Tag danach von einer Nachbarin erfahren, die das auch ein wenig genervt hat, erfahren, dass er schon wieder da ist.
Nächste Woche wird bei uns teilweise die Straße aufgerissen und es fallen viele Parkplätze bis voraussichtlich Frühjahr 2014 weg. Soll ich wieder die Straßenverkehrsbehörde anrufen oder es lieber mal mit einem freundlichen Brief versuchen ? Was meint ihr aus objektiver Sicht ?
P.S.: Ich habe die SuFu zu dem Thema genutzt, aber leider keine passende Antwort zu meinem Thema gefunden. 😉
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Black_beauty90
Komischerweise liegen auch Socken auf dem Armaturenbrett von dem Wohnmobil, was mir den Eindruck erweckt, dass da jemand wohnt, allerdings habe ich dort niemanden aus und eingehen sehen. Ich habe daraufhin die Straßenverkehrsbehörde angerufen und das gemeldet.
Hast du nichts besseres im Leben zu tun, als anderen Mitbürgern hinterherzuspionieren? Die Zeiten in denen du deinem zuständigen Blockleiter Bericht erstatten musstest sind seit langer Zeit vorbei.
Zitat:
Original geschrieben von Black_beauty90
Nächste Woche wird bei uns teilweise die Straße aufgerissen und es fallen viele Parkplätze bis voraussichtlich Frühjahr 2014 weg. Soll ich wieder die Straßenverkehrsbehörde anrufen oder es lieber mal mit einem freundlichen Brief versuchen ? Was meint ihr aus objektiver Sicht ?
Aus objektiver Sicht geht es dich nen feuchten Furz an. Dann kannst du halt mal nicht vor der Haustür parken. Schade, aber nicht zu ändern. Andere Anzuschwärzen (und das noch zu unrecht) nur um sich selber evtl. nen Parkplatz zu sichern ist asoziales Verhalten.
207 Antworten
Zitat:
@klaus201 schrieb am 29. Juni 2020 um 19:19:53 Uhr:
Ich hätte eine Frage zu einem Wohnwagen, der das ganze Jahr, bis auf 1-2 Wochen, in der Straße vor meinem Haus parkt.
Kann ich dagegen was tun? Bisher ist es so, das der Besitzer den Wohnwagen in bestimmten Abständen vor und zurück schiebt, um dem 20 Euro Bußgeld zu entgehen.
Irgendwie ist das doch nicht richtig. Egal ob Wohnwagen, Wohnmobil oder Anhänger.
Schiebt denn der Nachbar den Wohnwagen nur innerhalb des Parkplatzes vor und zurück, oder wird der Wohnwagen an das Zugfahrzeug angehängt und komplett aus der Parkfläche bewegt, so, daß diese für andere Verkehrsteilnehmer frei wird ?
Nur hin und her schieben reicht nicht aus !
Und so wie Ich das lese ist der Wohnwagen auch nicht dauerhaft am Zugfahrzeug angekuppelt, was somit ein abfahrfertiges Gespann darstellen würde. Das wäre legal.
Zitat:
@klaus201 schrieb am 29. Juni 2020 um 22:51:00 Uhr:
Scheiß Gesetze.
Denk mal drüber nach, was du da schreibst. Gäbe es die gesetzliche Parkzeitbeschränkung für Anhänger nicht, gäbe es überhaupt keine Handhabe gegen den parkenden Wohnwagen. Dass du dich angeblich nicht gegen den "übermächtigen" Nachbarn durchsetzen kannst, ist wohl nicht die StVO schuld. Aber erst mal losblubbern!
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 30. Juni 2020 um 09:36:17 Uhr:
Zitat:
@klaus201 schrieb am 29. Juni 2020 um 22:51:00 Uhr:
Scheiß Gesetze.Denk mal drüber nach, was du da schreibst. Gäbe es die gesetzliche Parkzeitbeschränkung für Anhänger nicht, gäbe es überhaupt keine Handhabe gegen den parkenden Wohnwagen. Dass du dich angeblich nicht gegen den "übermächtigen" Nachbarn durchsetzen kannst, ist wohl nicht die StVO schuld. Aber erst mal losblubbern!
Grüße vom Ostelch
Eines der besten Beispiele wie einfach man in Deutschland Gesetze umgehen kann.
Einfach den Wohnwagen oder Anhänger etwas hin und her schieben und schon passt alles wieder.
Eine Lachplatte ist das !
Zitat:
@Geisslein schrieb am 30. Juni 2020 um 09:56:04 Uhr:
Eines der besten Beispiele wie einfach man in Deutschland Gesetze umgehen kann.
Einfach den Wohnwagen oder Anhänger etwas hin und her schieben und schon passt alles wieder.
Eine Lachplatte ist das !
Am einfachsten wäre es, diese Vorschrift aufzuheben. Dann könnten alle beruhigt sein. Dass die Kontrolleure vierzehn Tage neben dem Anhänger campen, um zu sehen, was mit ihm passiert, ist wohl auch keine Lösung.
Grüße vom Ostelch
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Wenn’s dich so stört besorg dir bei Kleinanzeigen einen Anhänger. Möglichst lange HU. Haftpflicht kostet nicht so viel. Wenn er das nächste mal in Urlaub fährt holste den aus der Garage und pflanzt ihn da hin. Fertig.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 30. Juni 2020 um 07:07:40 Uhr:
Kindergarten.Der Wohnwagen (und mir gehen die Dinger auch auf den Sack, aber eher auf der Autobahn 😁) ist auch nix anderes als wenn er noch einen Zweitwagen hätte, der permanent auf der Straße parkt. Also ich kann den TE schon verstehen, würde mich auch nerven wenn sonst nix mehr frei wäre. Aber den Nachbarn eben auch. Hätte ich so ein blödes Ding, würd ich es halt auch auf der Straße abstellen.
Solche Sachen sind doch echt keinen Aufreger wert.
Also erstmal ein ein Wohnwagen/Wohnmobil deutlich größer.
Zweitens ist der Unterschied zwischen einem Zweitwagen und einem Wohnwagen/Wohnmobil noch der, dass letztere nahezu das ganze Jahr abgestellt und dann wirklich evtl. mal 3-4 Wochen genutzt werden, während ein Zweitwagen in 99% der Fälle wohl täglich genutzt wird.
Nicht umsonst gibt es exta Abstellplätze für Wohnwagen/Wohnmobile für außerhalb der Saison.
Hier in der Nachbarschaft (wo starke Parkplatzknappheit herrscht) stehen mittlerweile auch ganzjährig 3 Wohnmobile herum, die dann wie schon geschrieben höchstens 3-4 Wochen im Jahr mal dann bewegt werden. Das kann nicht Sinn und Zweck sein.
Was kommt als nächstes? Jemand der seine 50m Yacht auf nem Hänger auf der Straße dauerhaft parkt?
Wer sich sowas als Hobby anschafft sollte sich auch nen Stellplatz dafür leisten können.
Zitat:
@Ostelch schrieb am 30. Juni 2020 um 10:00:20 Uhr:
Am einfachsten wäre es, diese Vorschrift aufzuheben. Dann könnten alle beruhigt sein. Dass die Kontrolleure vierzehn Tage neben dem Anhänger campen, um zu sehen, was mit ihm passiert, ist wohl auch keine Lösung.Grüße vom Ostelch
Das wäre natürlich die einfachste Lösung... am besten gleich alle Vorschriften aufheben.
Wie wäre es aber mal mit konsequenter Kontrolle in solchen Fällen ?!
Dazu gehört, daß man auch die Anwohner mal anhört wie hier vorgegangen wird. Notfalls legt man sich auch mal am Stichtag auf die Lauer.
Aber es ist natürlich einfacher, wenn das Ordnungsamt abwiegelt und nichts von der Sache wissen will.
So entgeht man dem Ärger aus der Bevölkerung.
Man schreibt ja lieber Falschparker auf, klemmt einen Zettel unter den Wischer und verschwindet wieder.
Zitat:
@Ostelch schrieb am 30. Juni 2020 um 09:36:17 Uhr:
Denk mal drüber nach, was du da schreibst. Gäbe es die gesetzliche Parkzeitbeschränkung für Anhänger nicht, gäbe es überhaupt keine Handhabe gegen den parkenden Wohnwagen. Dass du dich angeblich nicht gegen den "übermächtigen" Nachbarn durchsetzen kannst, ist wohl nicht die StVO schuld. Aber erst mal losblubbern!
Grüße vom Ostelch
Anders gefragt, warum gibt es ein solches Gesetz, welches von vielen Anwohnern so mit den Füßen getreten werden kann.
Alle 14 Tage wird der Wohnwagen etwas vor und zurückgerollt, daß der Anschein entsteht, daß er bewegt wurde... was aber so nicht passiert ist.
Vielleicht auch mal etwas an der Deichsel ziehen und schon steht er anders.
Aber das entspricht nicht dem Gesetz.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 30. Juni 2020 um 15:16:15 Uhr:
Anders gefragt, warum gibt es ein solches Gesetz, welches von vielen Anwohnern so mit den Füßen getreten werden kann.
Alle 14 Tage wird der Wohnwagen etwas vor und zurückgerollt, daß der Anschein entsteht, daß er bewegt wurde... was aber so nicht passiert ist.
Vielleicht auch mal etwas an der Deichsel ziehen und schon steht er anders.
Aber das entspricht nicht dem Gesetz.
Warum gibt es dieses Gesetz? Sicher nicht, weil diese Vorschrift zu 100% überwacht werden kann. Wie bei vielen anderen Vorschriften auch, ist es zunächst eine verpflichtende Aufforderung an jeden Verkehrsteilnehmer Vorschriften zu beachten. Ob und wie die Einhaltung kontrolliert werden kann, ist nicht nur bei dieser simplen Parkvorschrift die Frage. Jeder von uns erlebt tagtäglich, wie Vorschriften im Straßenverkehr bewusst oder fahrlässig mißachtet werden. Endlose Threads zu Blitzerwarnern und "TL+20 km/h"-Debatten beweisen die lockere Einstellung vieler Verkehrsteilnehmer auch hier im Forum.
Wenn wir alle Vorschriften, die nicht engmaschig kontrolliert und bei Verstößen sanktioniert werden abschaffen würden, sähen wir munteren Zeiten entgegen. Die Mehrzahl hält sich an Vorschriften. Auch beim Parken eines Anhängers.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@BlauerFlitzer81 schrieb am 30. Juni 2020 um 14:43:18 Uhr:
Hier in der Nachbarschaft (wo starke Parkplatzknappheit herrscht) stehen mittlerweile auch ganzjährig 3 Wohnmobile herum, die dann wie schon geschrieben höchstens 3-4 Wochen im Jahr mal dann bewegt werden. Das kann nicht Sinn und Zweck sein.
das ist aber erlaubt.
Wir haben auch ein Reisemobil in der 7,5t- Klasse und wohnen ländlich in einer kleinen Siedlung.
Wir lassen das Wohnmobil dort aber max. eine Nacht vor und nach dem (Kurz)- Urlaub stehen und ansonsten steht es woanders in einer Halle; obwohl der Platz zum Parken vorhanden wäre.
Meine Nachbarn danken es mir.
Grüße vom Armani-Biker...
PS: Ich wollte so eine Wand auch nicht ständig vor dem Wohnzimmerfenster stehen haben!
Zitat:
@Armani-Biker71 schrieb am 30. Juni 2020 um 19:05:37 Uhr:
PS: Ich wollte so eine Wand auch nicht ständig vor dem Wohnzimmerfenster stehen haben!
😉 Darum stellen Die die Kisten ja auch vor die Fenster der Nachbarn.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 30. Juni 2020 um 17:39:40 Uhr:
Zitat:
@BlauerFlitzer81 schrieb am 30. Juni 2020 um 14:43:18 Uhr:
Hier in der Nachbarschaft (wo starke Parkplatzknappheit herrscht) stehen mittlerweile auch ganzjährig 3 Wohnmobile herum, die dann wie schon geschrieben höchstens 3-4 Wochen im Jahr mal dann bewegt werden. Das kann nicht Sinn und Zweck sein.
das ist aber erlaubt.
Das wollen aber viele nicht hören.
Grundsätzlich darf ein Kraftfahrzeug bis 7.5t ohne zeitliche Begrenzung parken. Es sei denn es ist durch eine Beschilderung anders ausgewiesen.
Steht dort ein Auto fällt es kaum jemanden auf, ein WoMo schon.
Nur sieht der Gesetzgeber keinen Unterschied in beiden Fahrzeugen.
Mhhmmm man könnte auch einfach Zeugen glauben und von den WoWa Besitzern einen Nachweis verlangen, das sie im besagten Zeitraum irgendwo einen Platz angemietet haben. Wäre doch gar nicht so schwer.
So kann man die 14 Tage Regelung auch gleich in die Tonne kloppen.
Zitat:
@klaus201 schrieb am 30. Juni 2020 um 22:12:34 Uhr:
Mhhmmm man könnte auch einfach Zeugen glauben und von den WoWa Besitzern einen Nachweis verlangen, das sie im besagten Zeitraum irgendwo einen Platz angemietet haben. Wäre doch gar nicht so schwer.
So kann man die 14 Tage Regelung auch gleich in die Tonne kloppen.
Noch gillt in Deutschland, dass die Schuld bewiesen werden muss!
Nicht die Unschuld!