Parkrecht Wohnmobile in Wohngebieten
Hallo liebe Leute !
Ich bin neu hier im Forum 😉 Komme ursprünglich aus dem Golf VI Forum 😁
Nun zum Thema:
Seit Dezember 2012/Januar 2013 steht andauernd ein Wohnmobil auf öffentlichen Grund ohne sich bewegt zu haben. Ich weiß, dass er das darf und alle 14 Tage lt. StVo das Fahrzeug bewegen muss. Er hat zusätzlich durch die Größe seines Wohnmobils die Sicht auf ein Verkehrschild behindert. Komischerweise liegen auch Socken auf dem Armaturenbrett von dem Wohnmobil, was mir den Eindruck erweckt, dass da jemand wohnt, allerdings habe ich dort niemanden aus und eingehen sehen. Ich habe daraufhin die Straßenverkehrsbehörde angerufen und das gemeldet. Siehe da, nach drei Tagen nach dem Anruf war das Fahrzeug weg und dachte alles wäre paletti. Nun habe ich nur einen Tag danach von einer Nachbarin erfahren, die das auch ein wenig genervt hat, erfahren, dass er schon wieder da ist.
Nächste Woche wird bei uns teilweise die Straße aufgerissen und es fallen viele Parkplätze bis voraussichtlich Frühjahr 2014 weg. Soll ich wieder die Straßenverkehrsbehörde anrufen oder es lieber mal mit einem freundlichen Brief versuchen ? Was meint ihr aus objektiver Sicht ?
P.S.: Ich habe die SuFu zu dem Thema genutzt, aber leider keine passende Antwort zu meinem Thema gefunden. 😉
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Black_beauty90
Komischerweise liegen auch Socken auf dem Armaturenbrett von dem Wohnmobil, was mir den Eindruck erweckt, dass da jemand wohnt, allerdings habe ich dort niemanden aus und eingehen sehen. Ich habe daraufhin die Straßenverkehrsbehörde angerufen und das gemeldet.
Hast du nichts besseres im Leben zu tun, als anderen Mitbürgern hinterherzuspionieren? Die Zeiten in denen du deinem zuständigen Blockleiter Bericht erstatten musstest sind seit langer Zeit vorbei.
Zitat:
Original geschrieben von Black_beauty90
Nächste Woche wird bei uns teilweise die Straße aufgerissen und es fallen viele Parkplätze bis voraussichtlich Frühjahr 2014 weg. Soll ich wieder die Straßenverkehrsbehörde anrufen oder es lieber mal mit einem freundlichen Brief versuchen ? Was meint ihr aus objektiver Sicht ?
Aus objektiver Sicht geht es dich nen feuchten Furz an. Dann kannst du halt mal nicht vor der Haustür parken. Schade, aber nicht zu ändern. Andere Anzuschwärzen (und das noch zu unrecht) nur um sich selber evtl. nen Parkplatz zu sichern ist asoziales Verhalten.
207 Antworten
Zitat:
@klaus201 schrieb am 30. Juni 2020 um 22:31:54 Uhr:
Genügend Zeugen sind ja da!
Das reicht als Beweis nicht!
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 30. Juni 2020 um 22:33:42 Uhr:
Das reicht als Beweis nicht!
Warum nicht?
Zitat:
@Kai R. schrieb am 30. Juni 2020 um 23:46:36 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 30. Juni 2020 um 22:33:42 Uhr:
Das reicht als Beweis nicht!
Warum nicht?
Weil sie nur die Ausage bezeugen, aber nicht beweisen!
Ähnliche Themen
Hi!
Wo willst Du beginnen, wo aufhören?
Ist der pensionierte Nachbar in der City, der seinen PKW nur alle 5 Wochen fährt und wertvollen Parkraum für Arbeitende belegt, weniger nervig?
Ich denke, diese Probleme lassen sich nur dadurch lösen, dass für die Zulassung eines PKW, WoMos, Transporters, LKWs ein privater Stellplatz am Wohnort nachgewiesen werden muss.
Ich würde das sehr begrüßen. Es gäbe dann wieder ausreichend Parkplätze für Besucher in den Cities, Raum für Radwege und breitere Gehwege.
ZK
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 1. Juli 2020 um 05:19:17 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 30. Juni 2020 um 23:46:36 Uhr:
Warum nicht?Weil sie nur die Ausage bezeugen, aber nicht beweisen!
Ich befürchte, dir ist nicht so recht klar, was ein Zeugenbeweis ist.
Ein Zeuge muss nichts beweisen, er ist mit seiner Aussage der Beweis.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 1. Juli 2020 um 07:21:30 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 1. Juli 2020 um 05:19:17 Uhr:
Weil sie nur die Ausage bezeugen, aber nicht beweisen!
Ich befürchte, dir ist nicht so recht klar, was ein Zeugenbeweis ist.
Ein Zeuge muss nichts beweisen, er ist mit seiner Aussage der Beweis.
Grüße vom Ostelch
Ja, der sog. Zeugenbeweis, der je nach Verfahren unterschiedlich bewertet werden kann.
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 1. Juli 2020 um 08:29:37 Uhr:
Ja, der sog. Zeugenbeweis, der je nach Verfahren unterschiedlich bewertet werden kann.
der aber bei einer glaubwürdigen Zeugenaussage, die sich mit den sonstigen Tatsachen deckt, völlig ausreichend ist. Streng genommen, reicht die Aussage eines Zeugen, der auch gleichzeitig der Anzeigende ist.
Es gibt oder gab doch auch diesen Trend des Vanlife, wo vorwiegend junge Leute nach Abi/Studium in selbst ausgebauten Transportern/Wohnmobilen leben und halb/ganz Europa bereisen.
Das finde ich ja ganz kultig weil das Wohnmobil dann auch wirklich entsprechend genutzt wird.
Aber so ein Wohnmobil nur ein oder zwei mal im Jahr für die Urlaubsreise zu nutzen ist doch recht unwirtschaftlich was die Gesamtkosten angeht.
Steuer und Versicherung zahlt man sowieso oder man nimmt halt ein Ssisonkennzeichen.
Was würde es eigentlich kostenmäßig ausmachen so ein Fahrzeug vor jeder Reise an- und hinterher wieder abzumelden? Vielleicht könnte man dafür ja ein Schnell-An- und Abmeldeverfahren entwickeln.
Wohnmobil geht ja noch
Frech finde ich Busunternehmen die ihre Busse gerne mal in Wohngebieten parken
Oder 4-5 Wochen dastehende Anhänger da könnt ich kotzen
@PHIRAOS diese Lösung wäre mit einem Wechselkennzeichen ganz praktikabel, da wir Deutschen es aber durch unmögliche Vorgaben (Wechselkennzeichen nur für gleichartige Fahrzeuge) geschafft haben, dass das Wechselkennzeichen für den Mehrfahrzeugnutzer (Auto, Motorrad, Anhänger oder Wohnmobil) völlig unattraktiv ist!
Grüße vom Armani-Biker...
Ja leider. Das Wohnmobil insgesamt 6 Wochen im Jahr benutzen aber für das ganze Jahr Steuer und Versicherung bezahlen, ist doch auch nicht so richtig.
Durch Wechselkennzeichen oder Schnellanmeldeverfahren würden nicht mehr Fahrzeuge auf unseren Straßen sein. Ich kann immer nur ein Auto fahren. Also auch wenn ich 5 Autos/Fahrzeuge hätte wäre davon max 1 im Verkehr aktiv.
Hi!
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 1. Juli 2020 um 19:31:17 Uhr:
Ja leider. Das Wohnmobil insgesamt 6 Wochen im Jahr benutzen aber für das ganze Jahr Steuer und Versicherung bezahlen, ist doch auch nicht so richtig.Durch Wechselkennzeichen oder Schnellanmeldeverfahren würden nicht mehr Fahrzeuge auf unseren Straßen sein. Ich kann immer nur ein Auto fahren. Also auch wenn ich 5 Autos/Fahrzeuge hätte wäre davon max 1 im Verkehr aktiv.
Wo soll der liebe Nachbar die Kiste denn dann hinstellen?
Hätte er, wie es sich gehört, auf seinem Privatgrund ausreichend Platz, seine Fahrzeuge abzustellen, wäre die Diskussion hier ja hinfällig.
Dass es, ganz nebenbei, vollkommen schwachsinnig ist, für 4 Wochen im Jahr ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen herumstehen zu haben, ist ohnehin klar. So etwas kann man mieten. Auch nicht selten von Vermietern, die keinen eigenen Stellplatz für ihre Fahrzeuge vorhalten.
Bei uns hier kommt kein Eingeborener auf die Idee, irgendein Fahrzeug auf der Straße abzustellen. Das macht man hier (Dorf in Obb.) einfach nicht.
Allerdings leben wir hier auch nicht in Hasenställen ohne eigene Parkplätze.
Es wird doch wohl möglich sein, für ein Campinggefährt etwas außerhalb einen Platz in einer Scheune zu mieten wenn man privat keinen Platz dafür hat. Das schont das Geschirr und die Nerven der Nachbarn.
Anderen solch ein Wohnmobilgeschütz vor die Tür / das Fenster zu stellen ist ziemlich asozial, finde ich.
Wenn der Eigner sich dann, wie oben beschrieben, zum Zampano aufmandelt, würde dies meine Kreativität, eine mir genehme Lösung für dieses Problem zu finden, umso mehr anstacheln...
Alternativ kann der TE ja das A-Team rufen... ;-)
Schönen Abend!
ZK
Ich versteh die Diskussion nicht!
Da gibt es Parkplätze vor der Tür, und oh Wunder da steht dann auch ein KfZ drauf.
Parkplätze an/auf Strassen sind nicht nur zum angucken da!
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 1. Juli 2020 um 21:13:43 Uhr:
Ich versteh die Diskussion nicht!
Da gibt es Parkplätze vor der Tür, und oh Wunder da steht dann auch ein KfZ drauf.
Parkplätze an/auf Strassen sind nicht nur zum angucken da!
Aber sind auch nicht dazu da um mit dem Gesetz Hugoles zu spielen.