Parkrecht Wohnmobile in Wohngebieten
Hallo liebe Leute !
Ich bin neu hier im Forum 😉 Komme ursprünglich aus dem Golf VI Forum 😁
Nun zum Thema:
Seit Dezember 2012/Januar 2013 steht andauernd ein Wohnmobil auf öffentlichen Grund ohne sich bewegt zu haben. Ich weiß, dass er das darf und alle 14 Tage lt. StVo das Fahrzeug bewegen muss. Er hat zusätzlich durch die Größe seines Wohnmobils die Sicht auf ein Verkehrschild behindert. Komischerweise liegen auch Socken auf dem Armaturenbrett von dem Wohnmobil, was mir den Eindruck erweckt, dass da jemand wohnt, allerdings habe ich dort niemanden aus und eingehen sehen. Ich habe daraufhin die Straßenverkehrsbehörde angerufen und das gemeldet. Siehe da, nach drei Tagen nach dem Anruf war das Fahrzeug weg und dachte alles wäre paletti. Nun habe ich nur einen Tag danach von einer Nachbarin erfahren, die das auch ein wenig genervt hat, erfahren, dass er schon wieder da ist.
Nächste Woche wird bei uns teilweise die Straße aufgerissen und es fallen viele Parkplätze bis voraussichtlich Frühjahr 2014 weg. Soll ich wieder die Straßenverkehrsbehörde anrufen oder es lieber mal mit einem freundlichen Brief versuchen ? Was meint ihr aus objektiver Sicht ?
P.S.: Ich habe die SuFu zu dem Thema genutzt, aber leider keine passende Antwort zu meinem Thema gefunden. 😉
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Black_beauty90
Komischerweise liegen auch Socken auf dem Armaturenbrett von dem Wohnmobil, was mir den Eindruck erweckt, dass da jemand wohnt, allerdings habe ich dort niemanden aus und eingehen sehen. Ich habe daraufhin die Straßenverkehrsbehörde angerufen und das gemeldet.
Hast du nichts besseres im Leben zu tun, als anderen Mitbürgern hinterherzuspionieren? Die Zeiten in denen du deinem zuständigen Blockleiter Bericht erstatten musstest sind seit langer Zeit vorbei.
Zitat:
Original geschrieben von Black_beauty90
Nächste Woche wird bei uns teilweise die Straße aufgerissen und es fallen viele Parkplätze bis voraussichtlich Frühjahr 2014 weg. Soll ich wieder die Straßenverkehrsbehörde anrufen oder es lieber mal mit einem freundlichen Brief versuchen ? Was meint ihr aus objektiver Sicht ?
Aus objektiver Sicht geht es dich nen feuchten Furz an. Dann kannst du halt mal nicht vor der Haustür parken. Schade, aber nicht zu ändern. Andere Anzuschwärzen (und das noch zu unrecht) nur um sich selber evtl. nen Parkplatz zu sichern ist asoziales Verhalten.
207 Antworten
@Taxidiesel
Bevor man etwas frohen und offenen Herzens eingesteht, redet man die Sache erst einmal klein🙂: Zeige mir bitte mal den Nobelhobel mit 15 qm Seitenfläche (2,50x3,00 m)! Da dürfte selbst ein Maybach nur auf die Hälfte kommen. Ich denke mal: Gewaltig daneben geschätzt😁
Was hat der Einstandspreis eines WoMos mit dem Stellplatz in einer Halle zu tun: Dort ist es geschützt vor Sonnenbestrahlung, Hagel und Schnee. Es steht trocken und ist auch in gewisser Weise geschützt vor Vandalismus.
Da scheinst ja eine praktikable Lösung gefunden zu haben, worüber du froh sein kannst, aber in dem von mir geschilderten Fall hat der Nachbar vis-à-vis (Einfamilienhaus) 10 Monate lang im Jahr dieses WoMo vor seinen Augen: Er muss sich ja fühlen wie auf dem Campingplatz.🙄
Typisch Deutsch..
Ja wir brauchen mehr Kindergärten und Schulen!
Aber nicht vor meiner Haustüre!
So kennt man es...
Warum sollte ein Wohnmobil nicht parken dürfen.
Er zahlt Versicherung und Steuer und steht auf einem öffentlichen Grund, der dem Themenersteller anscheinend nicht gehört.
@Ritschimuc
Was regst du dich denn so auf? Klar, das Parken eines WoMos ist erlaubt. Klar hättest du nichts dagegen, wenn es an 10 Monaten im Jahr gegenüber deines Hauses geparkt wäre und jeder deiner Blicke aus deinem Fenster auf diese weiße Kiste fällt. Vermutlich bist du ja davon nicht betroffen, deswegen redest du dir so leicht. Ich kann mich wenigstens in die Befindlichkeit eines Nachbarn hineinversetzen, aber wer will sich schon mit dem Nachbarn anlegen!
Ein anderes Beispiel in meiner Nähe: Ein Garagenhof mit zugegeben großer Zufahrt. Einer der Eigentümer, dessen Garage die rechte Begrenzung zu dieser Zufahrt bildet, hatte die sinnige Idee, für seinen Wohnwagen die linke Seite der Zufahrt in Beschlag zu nehmen - selbstverständlich nach Rücksprache mit den Garageneigentümern!! Glaubst du einer hätte den Mut gehabt zu widersprechen? Nun müssen sie alle beim Aus- und Einfahren aufpassen, dass sie nicht den Wohnwagen ankratzen. Und wenn es einem doch passieren sollte, dann wird es wohl heißen: Selbst schuld, hätten sie doch aufgepasst. Da macht sich einer breit zu Lasten seiner Nachbarn, um sich die Kosten für einen Stellplatz zu ersparen. Immer auf den eigenen Vorteil bedacht: Für € 10 beim Forstamt einen Entnahmeschein für ein bisserl Kaminholz erworben und dann Holz im Wert von € 200 abtransportiert (hat ja keiner kontrolliert!!) Da ist er noch stolz darauf😕
Nobelhobel = teures Wohnmobil.
Seitenfläche meines Autos geschätzt: 5m Länge 3m Höhe, Bodenfreiheit bereits abgezogen. Sind 15qm gleichzeitig sichtbare und somit belästigende Fläche. Also ist mein altes Wohnmobil genau so störend wie ein vergleichbar großes, neues Wohnmobil für 60.000€. Der Preis hat damit also überhaupt nichts zu tun.
Die Vorteile einer Halle sind mir bewusst, aber es ist doch bitte noch jedem selber überlassen, ob er sowas in Anspruch nehmen will oder nicht.
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Nobelhobel = Maybach, Jaguar, Bentley & Co., aber doch kein Wohnmobil😁😁
Stimmt. Im Sinne der allgemeinen Bedeutung "teures Fahrzeug" und unter Berücksichtigung des Diskussionsthemas hier jedoch bezogen auf das beschriebene, teure "sonstige KFZ Wohnmobil".
...aber wie auch immer. Fest steht, dass es sich nicht gehört, andere mit dem Auto optisch zu belästigen. Wenn es trotzdem jemand tut, dann wahrscheinlich unbewusst. Sonst ist es eben so, dass der Wohnmobilnachbar den anderen nicht so sympathisch findet, dass er ihm den Gefallen tun will, das WoMo wegzustellen.
Das Blockieren eines Parkplatzes dagegen finde ich persönlich nicht so schlimm.
BTW: Eine Einschränkung beim Parken für Wohnmobile a la "14 Tage und nicht mehr" fände ich in Ordnung, aber nur, wenn gleichzeitig die KFZ-Steuer wegfiele um die Stellplatzkosten zu kompensieren.
http://www.youtube.com/watch?v=4RzEIlZHVUQZitat:
Original geschrieben von freddi2010
Nobelhobel = Maybach, Jaguar, Bentley & Co., aber doch kein Wohnmobil😁😁
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
@RitschimucWas regst du dich denn so auf? Klar, das Parken eines WoMos ist erlaubt. Klar hättest du nichts dagegen, wenn es an 10 Monaten im Jahr gegenüber deines Hauses geparkt wäre und jeder deiner Blicke aus deinem Fenster auf diese weiße Kiste fällt. Vermutlich bist du ja davon nicht betroffen, deswegen redest du dir so leicht. Ich kann mich wenigstens in die Befindlichkeit eines Nachbarn hineinversetzen, aber wer will sich schon mit dem Nachbarn anlegen!
Ja das stimmt, ich bin mit einem Wohnmobil nicht betroffen, das kann sich aber täglich ändern.
Wobei es mir egal wäre, da ich eine hohe Hecke habe.
Dafür gibt es andere Dinge über die man sich aufregen könnte.
Rechter Nachbar hat eine Harley und macht gerne frühe Sonntagsausflüge..
Linker Nachbar hat 3 kleine Mädchen die sich im Sommer täglich fetzen.
Leben und leben lassen...
Sonst wachsen nur graue Haare.
Ein nettes Wort an den Wohnmobilbesitzer kann ja nicht schaden.
Zitat:
Original geschrieben von Taxidiesel
Fest steht, dass es sich nicht gehört, andere mit dem Auto optisch zu belästigen.
Kann ich jetzt, nach dieser Aussage, meinen Nachbarn dazu zwingen seinen optisch heruntergekommenen, verbleichten in drei verschiedenen Rottönen und schon rostanfälligen Golf II, in eine Garage oder wenigsten zwei Straßen weiter zu stellen ?
Ja, laut § 4 III FantasG hast du einen Anspruch darauf.
Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
Kann ich jetzt, nach dieser Aussage, meinen Nachbarn dazu zwingen seinen optisch heruntergekommenen, verbleichten in drei verschiedenen Rottönen und schon rostanfälligen Golf II, in eine Garage oder wenigsten zwei Straßen weiter zu stellen ?Zitat:
Original geschrieben von Taxidiesel
Fest steht, dass es sich nicht gehört, andere mit dem Auto optisch zu belästigen.
Ich würde mich lieber daran erfreuen, dass Du nicht selber mit einem Rost Golf unterwegs sein musst.
Was ist wenn ein neuer Porsche direkt vor Deinem Fenster parkt?
Darf der das?
Man wird dann immer erinnert, dass man sich selber so ein Fahrzeug nicht leisten kann.
Das muss doch auch verboten sein?
Das mit dem Wohnmobil kann ich verstehen, wenn ich im Erdgeschoß von einem Mietshaus wohne und mein direkter Blick aus dem Fenster an einer weißen Wohnmobil Wand endet. Das kann evtl. nervig sein.
Kommt noch darauf an wie viel Meter zwischen Fenster und Wohnmobil sind.
Genau diesen Fall meine ich, Erdgeschoss und nur ein Bürgersteig zwischen Fenster und Wohnmobil. Das ist nicht nett, weil es den Bewohner optisch belästigt.
Ah ha...optische Belästigung.....das ist eine interessante Begründung......da fällt mir einiges an anderen Beispielen ein....😉
Darum immer Augen auf bei der Partnerwahl, die hat man noch näher vor der Nase, als ein abgestelltes Wohnmobil 🙂
Ääähem ... hier ist die Rede von einem WOHNMOBIL ... ??? Nun wüsste ich gerne konkret was IHR unter WOHNMOBIL versteht? VW-Bus mit WESTFALIA Dach? FORD TRANSIT etc.? Oder eines dieser WohnHOMEmobile? Nur mal so zum nachdenken ... 2,8 Tonnen hat alleine ein poppeliger VW-Bus. Sowas habe ich über 30 Jahre gefahren und musste öfter auf die Waage. Deshalb weiss ich, das selbst ein VW-Bus locker die 3 Tonnen Marke knacken kann. Und wir reden hier vom zulässigen GESAMTGEWICHT und nicht der Zuladung! Ein MERCEDES Sprinter z.B. hat ein Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen!
DAS ist das EINE ... Das parken im Wohngebiet ist Sache des Ordnungsamtes! Da hat die Straßenverkehrsbehöre nix mit am Hut und die Polizei nur bedingt! Und noch was, auch ein Polizist kennt nun mal die StVO nicht komplett auswendig! DARAUF sollte sich niemand verlassen.
Fazit: Wenn das Wohnmobil - in welcher Größe auch immer - stört, ORDNUNGSAMT anrufen! Denn, ein parkendes Fahrzeug gehört zum RUHENDEN Verkehr und dafür ist nun mal das Ordnungsamt zuständig. Vielleicht darf das Fahrzeug alleine wegen seiner Größe NICHT im Wohngebiet parken? Oder, vielleicht hängen rote Herzen in den Fenstern ...??? Stichwort: Sperrbezirk! 😁
Also, nächster Weg: ORDNUNGSAMT! Sonst nix ...