Parkrecht

Hallo miteinander
bei uns in der Straße steht seit 3-4 Wochen ein länglicher Transporter, der seitdem gar nicht bewegt wurde. Es passen locker mindestens zwei Autos auf den sein parkplatz. Ihr könnt gar nicht verstehen, wie sehr ich fluche, wenn ich nachts heimfahre und gar kein Parkplatz find und das Ding seh. Hab so ein Hass darauf.

Ich weiß ein PKW darf solange parken wie es will, wie schauts aber bei größeren Fahrzeugen aus? Ich hab mal gehört bei Wohnmobile max. 2 Wochen, wenn es kein Stück bewegt wurde. Das oben beschriebene Fahrzeug ist sogar größer als ein Wohnmobil.

Was kann man tun? Polizei rufen? Abschleppdienst? Wer würde dann zahlen beim Abschleppdienst?

Danke

Beste Antwort im Thema

So sind sie halt, manche lieben Nachbarn. Ein nicht zugelassenes Drift-Kfz auf einem Hänger deponieren und den alle paar Tage ein bisschen verschieben. Einen Wohnwagen in der Straße abstellen und bevor zwei Wochen um sind, verfährt man genauso. Ein Cabrio mit Saisonkennzeichen auf öffentlichem Verkehrsraum unter einer Plane verstecken. Das Geld reicht fürs Dritt-Fahrzeug, für den Wohnwagen, fürs Cabrio - nur für die notwendige Garage oder den Abstellplatz reicht das Budget anscheinend nicht. Trotz raren Parkplätzen müssen die anderen Anrainer damit klar kommen.🙄

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keiner deiner 4 Punkte beantwortet auch nur ansatzweise meine Fragen.
Setzen 6 😁

Ob der Mann mit einer festen Adresse irgendwo gemeldet ist, müsste man erst mal prüfen. Oder ist da einer auf der Flucht vor irgendwelchen Verpflichtungen, was ja nicht so selten vorkommen soll. Sein Verhalten sagt genug aus über den Typ! Warum stellt er denn sein Gefährt nicht auf einen Campingplatz - die sind meines Wissens dafür angelegt worden😁

Um die Frage zu beantworten,rein Rechtlich darf er sich mit seinem Wohnmobil nicht häuslich niederlassen.
www.wohnmobilrecht.de/0000019b740c6d206/0000009c7b0fd870d.html

Die Lösung des Problems könnte vielleicht ganz einfach sein gerade was den hier geschilderten Fall der Parkenden einer Firma betrifft, die anstatt den firmeneigenen Parkplatz die Seitenstraßen benutzen.

Einfach mal Rücksprache mit dem Ordnungsamt halten und sachlich die Problematik erklären und mit einer Ortsbegehung untermauern und dann vorschlagen, Parkplätze als reine Anwohnerparkplätze auszuweisen (mit Parkausweis) oder aber dem Ordnungsamt vorschlagen gebührenpflichtige Parkplätze zu installieren wovon Anwohner, ebenfalls mit Parkausweis, ausgenommen werden.

Eine andere Variante könnte sein, Parkplätze innerhalb eines bestimmten Zeitraumes kostenpflichtig zu machen (vorzugsweise der Zeitraum an dem die meisten Anwohner arbeiten, also 09.00 bis 18.00 Uhr) und außerhalb dieser Zeiten kostenfrei zu stellen.

Gerade das letzte Modell konnte ich im Umfeld meines Arbeitsplatzes beobachten. Und es funktioniert sehr gut, da die Gemeindesheriffs regelmäßig kontrollieren und Knöllchen verteilen.

Und irgendwann hat auch der Hartgesottenste die Schnauze voll von Knöllchen.

Nachteil ist allerdings, daß sich Städte/Gemeinden/Kommunen Anwohnerparkausweise gut bezahlen lassen.

Sofern nur ein LKW Parkplätze belegt wird das Ordnungsamt aber sehr wahrscheinlich nicht reagieren.

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Zitat:

Original geschrieben von F213


Die Lösung des Problems könnte vielleicht ganz einfach sein gerade was den hier geschilderten Fall der Parkenden einer Firma betrifft, die anstatt den firmeneigenen Parkplatz die Seitenstraßen benutzen.

Einfach mal Rücksprache mit dem Ordnungsamt halten und sachlich die Problematik erklären und mit einer Ortsbegehung untermauern und dann vorschlagen, Parkplätze als reine Anwohnerparkplätze auszuweisen (mit Parkausweis) oder aber dem Ordnungsamt vorschlagen gebührenpflichtige Parkplätze zu installieren wovon Anwohner, ebenfalls mit Parkausweis, ausgenommen werden.

Eine andere Variante könnte sein, Parkplätze innerhalb eines bestimmten Zeitraumes kostenpflichtig zu machen (vorzugsweise der Zeitraum an dem die meisten Anwohner arbeiten, also 09.00 bis 18.00 Uhr) und außerhalb dieser Zeiten kostenfrei zu stellen.

Gerade das letzte Modell konnte ich im Umfeld meines Arbeitsplatzes beobachten. Und es funktioniert sehr gut, da die Gemeindesheriffs regelmäßig kontrollieren und Knöllchen verteilen.

Und irgendwann hat auch der Hartgesottenste die Schnauze voll von Knöllchen.

Nachteil ist allerdings, daß sich Städte/Gemeinden/Kommunen Anwohnerparkausweise gut bezahlen lassen.

Sofern nur ein LKW Parkplätze belegt wird das Ordnungsamt aber sehr wahrscheinlich nicht reagieren.

Typisch deutsch, bevor man jemand anderen, nur einen Euro gönnt verzichtet man lieber selber auf 10 Euro.

Zitat:

Original geschrieben von tandem11



Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Nein, da spart nur die Firma was. Nämlich Gelände.
Die Firma spart garnix, ab einer Gewissen Anzahl an Mitarbeitern muss eine mind. Raum an Abstelmöglichkeiten vorgewießen werden. Im gegenteil sie hat Umkosten weil sie ihren Fahrern erlaubt bzw den Luxus gönnt die Autos mit nachhause zu nehmen

Hi,

das kann man "so oder so" sehen, denn die Firmen sind nur verpflichtet fuer MA eine entsprechende Anzahl von Pkw-Stellplaetzen zur Verfuegung zu stellen, die aber oftmals, fuer die dienstlich genutzten, Firmenfahrzeuge (Sprinter und andere fuer Service-Einsatze genutzte Modelle in der Klasse) i.d.R. keinen adaequaten Stellplatz bieten koennen ...
Kein Spediteur oder Dienstleistungsbetrieb wird durch diese Verordnung(en) dazu "verdonnert" fuer seine - (insgesamt) tatsaechlich vorhandenen - Dienstfahrzeuge an seinem Standort entsprechende Stellflaechen vorzuhalten! - Zumal diese meist "unterwegs" sind oder sein werden, weil dies ihrem Verwendungszweck entspricht.
Also ueberlaesst man es - zumindest zum Teil - dem MA, wie er das Parkraum-Problem loest - das dieser dadurch durchaus einen Vorteil ziehen kann, will ich damit garnicht in Abrede stellen - aber in erster Linie verschafft sich der Arbeitgeber dadurch einen Vorteil, weil er fuer seine Dienstfahrzeuge keinen Parkraum vorhalten muss!
Im Prinzip kann man das Thema also "so oder so" sehen oder interpretieren!

Was die "weisse Wand" vor der Haustuer, durch ein "dauergeparktes" Wohnmobil verursacht, bin ich allerdings der Meinung, das die Kisten in Wohngebieten nichts verloren haben, weil sie - meiner unerheblichen Meinung nach zumindest - auf gemietete Stellflaechen ausserhalb der Wohnbesiedelung abgestellt gehoeren. Eine gesetzliche Regelung dagegen gibt es aber nicht, weil sie - lt. Gesetz - wie jedes andere "selbstfahrende Kfz" im ruhenden Verkehr zu behandeln sind und auch so behandelt werden.

Wem das missfaellt, sollte ins 1.OG umziehen (was im Eigenheim durchaus eine Nutzungseinschraenkung darstellen kann oder tatsaechlich ist (eingeschossige Bauweise)), was ich aber als Mieter als Optimum empfinde, weil ich da freien Ausblick geniessen darf und eine etwas geringere Einbruchsgefahr (selbst gesicherte Wohnungstueren stellen ja meist kein ernsthaftes Hinderniss, zumindest fuer professionelle Einbrecher, mehr dar) in Kauf nehmen muss ...

Sorry, fuer meine - wohl sehr subjektive - Meinung zum Thema, aber so sehe ich das eben, als einer, der sich aus monetaeren Gruenden, eben kein Wohneigentum leisten kann 😉

Zitat:

Original geschrieben von Notzuechter Stuprum


Ich hab da aktuell auch so einen Fall, ein Concorde Wohnmobil parkt seit 6 Wochen vor meinem Haus.
Meine Freundinnen haben mich dann irgendwann drauf hingewiesen das der Besitzer scheinbar dort "wohnen" würde, da er wohl schon seinen Müll in unseren Gemeinschaftsmülltonnen entleert hat.
Ich habe ihn dann mal drauf angesprochen, worauf hin er erwiderte: "Ich habe nen festen Wohnsitz und parke hier nur mit einem angemeldeten Fahrzeug... kümmer dich um deinen eigenen Scheiß"

Nach einer Zeit habe ich ihn wieder gesehen als er mit 6 Tüten vom einkaufen kam und ihn darauf hingewiesen das er ja sein Mobil hier parken kann, aber nicht darin wohnen. Worauf er anfing zu lachen und nur meinte: "Dann weiß mir doch mal nach das ich schlafe"

Heute morgen dann die Krönung, ich wollte gerade auf der Terasse frühstücken als ich sehe wie der Typ im Wohnmobil ein Paket vom DHL Boten entgegen nimmt...

Wenn die Parkzone mit PKW- Piktogrammen gekennzeichnet ist, ist die Sache einfach:

Wohnmobile werden nicht als PKW, sondern als sonstige Fahrzeuge eingestuft. Gibt es die PKW-Piktogramme, ist Parken für Wohnmobile verboten.

O. 

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



Wenn die Parkzone mit PKW- Piktogrammen gekennzeichnet ist, ist die Sache einfach:

Wohnmobile werden nicht als PKW, sondern als sonstige Fahrzeuge eingestuft. Gibt es die PKW-Piktogramme, ist Parken für Wohnmobile verboten.

O. 

Ich hatte mir den ganzen Text mal durchgelesen und bin auf der ersten Seite schon auf die Idee gekommen die Parkflächen als PKW Parkflächen ausweisen zu lassen. Aber wie es so oft mit den einfachsten Lösungen ist. Kaum jemand kommt drauf.

Erinnert mich an die Sache bei meinen Eltern. Da diese auf einer engen Strße wohnen und deren Nachbar cih ein Q7 gekauft hatte und diesen wie auch sein Vorgängerfahrzeug immer gegenüber der Einfahrt parkte, kam man ohne X Rangierversuche nicht mehr rein. Nette Hinweise brachten nichts, Knöllchen auch nicht. Mein Vorschlag, vond er Stadt schraffieren lassen, von der Feuerwehr als Feuerwehreinfahrt beschildern lassen. Nachdem dies geschehen war wurde der Uneinsichtige 4 mal Abgeschleppt mit entsprechenden Kosten. Jetzt parkt er 2 Meter weiter.

Abgesehen davon hatte unsere Firma wor 15 Jahren im neu gegründeten Gewerbegebiet ein neues Gebäude gebaut. Nachdem die Nachbarn sich über das enorme Parkaufkommen beschwert hatten (200 PKW+) wurde uns "nahegelegt" einen Parkplatz zu bauen, was mit entsprechendem Grundstückszukauf auch passierte.

@ Waldfee:

Das hat mit typisch deutsch oder Nicht-Gönnen nichts zu tun.

Wenn eine Firma wie beschrieben extra Parkraum für seine Mitarbeiter zur Verfügung stellt und der Betriebsrat die Mitarbeiter auch noch auffordert diese zu benutzen, die Mitarbeiter aber anscheinend aus reiner Bequemlichkeit lieber in den Nebenstraßen parken weil sie dann nicht so weit laufen müssen, dann hat das auch nichts mehr damit zu tun, daß man jemanden nicht einen Euro gönnt.

Desweiteren ist es so wie in allen Bereichen:
Niemand wird sich beschweren, wenn jemand eine Vorschrift etwas ausdehnt. Aber die meisten übertreiben es dann einfach.
Und das schlimme daran ist dann auch noch, daß diejenigen, die die Regel für sich selbst lax auslegen, dann auch noch beschweren, wenn man sie auf ihr Fehlverhalten anspricht.
Gewohnheitsrecht entsteht jedoch nicht nach wenigen Wochen oder Monaten.

Ich kann jedoch beide Seiten verstehen.

LKW-Fahrer sind gekniffen, wenn es um die Parkplatzsuche geht. Sie müssen die vorgeschriebenen Ruhezeiten einhalten und entsprechend einen Parkplatz ansteuern.

Doch was tun, wenn dieser bereits besetzt ist ?
Die Sternchenträger drücken zwar ein Auge zu, wenn man die Lenkzeiten etwas überschreitet weil ein LKW-Fahrer auf Parkplatzsuche war.
Wenn aber immer noch kein Parkplatz gefunden wurde dann bleibt dem LKW-Fahrer gar keine Möglichkeit mehr als sich irgendwo in die Ausfahrt zu stellen.
Ob er dann aber auf Grund des Lärms und der Gefahr von den Sternchenträgern geweckt zu werden richtig ausschlafen kann um fit für die nächste Tour zu sein dürfte fraglich sein.

@ F213:
Deine Ideen in allen Ehren, aber wer soll die neuen Bestimmungen kontrollieren?
Nur weil du vor deiner Haustuer parken willst soll der Steuerzahler die neuen Schilder + Überwachung der Gebote zahlen!
lass sie einfach vor deiner Haustür parken und nutz den Firmenparkplatz🙂!

Zitat:

Original geschrieben von Notzuechter Stuprum


keiner deiner 4 Punkte beantwortet auch nur ansatzweise meine Fragen.
Setzen 6 😁

dann solltest du:

- deine brille aufsetzen

- das ganze nichtnur lesen sondern auch verstehen (wollen)

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


@ F213:
Deine Ideen in allen Ehren, aber wer soll die neuen Bestimmungen kontrollieren?
Nur weil du vor deiner Haustuer parken willst soll der Steuerzahler die neuen Schilder + Überwachung der Gebote zahlen!
lass sie einfach vor deiner Haustür parken und nutz den Firmenparkplatz🙂!

Ich habe kein Problem mit Fremdparkern vor meiner Haustür Hugaar. Genausowenig habe ich auch ein Problem damit mal 5 Minuten von einem Parkplatz zum Geschäft etc. zu laufen und umgekehrt, da meine Eltern kein Auto hatten und ich als Kind entweder zu Fuß oder mit dem Bus einkaufen mußte.

Außerdem bin ich meistens genauso schnell mit dem Parken auf einen abgelegenen Parkplatz und anschließendem kleinen Marsch wie jemand der einen Parkplatz unmittelbar vor dem Geschäft sucht und 10 Mal um den Block fährt und nach 10 Minuten immer noch keinen Parkplatz gefunden hat.

Ich habe lediglich eine Meinung in diesem Thread aufgegriffen und mit meinen Erfahrungen in der Nähe meiner Arbeitsstelle ergänzt.

Da haben sich, wie bereits beschrieben, die Anwohner bei der Stadt beschwert, daß regelmäßig ihre Parkplätze vor den Häusern belegt sind und um Abhilfe gebeten.

Die Stadt hat daher Schilder und Parkautomaten aufgestellt und kontrolliert entsprechend.

Deine Frage, wer die Bestimmungen kontrollieren soll könntest Du Dir eigentlich selbst beantworten bzw. ergibt sich aus meinem Beitrag.

Wer entscheidet, ob Parkautomaten aufgestellt werden und wer kassiert entsprechend die Parkgebühren ?

Genau der, der auch Knöllchen verteilt oder ? 😉

Das Totschläger "der arme Steuerzahler" kann auch nicht wirklich herhalten.

Auch wenn es sich wie ein Erz-Konservativer anhört:
Sicherheit und Ordnung müssen nun mal gewährleistet werden und da steht die Kostendeckung nicht im Vordergrund (so wird z. B. ein Bußgeld ab 40,- € auf jeden Fall eingetrieben auch wenn die Kosten außer Verhältnis zum Bußgeld stehen).

Kosten können Kommunen etc. an ganz anderen Stellen einsparen, z. B. bei der Zahl der Stadträte oder aber Zusammenschluß mit anderen Kommunen in Sachen Fahrzeugunterhaltung etc. was den Steuerzahler spürbarer entlastet.

Man muß also nicht immer argumentieren: Mehr Leistung, dann bitte mehr Steuern.

Oder würdest Du die Begründung akzeptieren, daß z. B. eine wilde Deponie nicht aufgelöst wird, weil ansonsten der Steuerzahler geschröpft würde ?

Eine unverhältnismäßige Inanspruchnahme des Steuerzahlers sehe ich nur dann, wenn es sich nur um einen einzelnen Falschparker handeln würde.

Trotzdem wird eine Anzeige nicht abgelehnt mit der Begründung, der arme Steuerzahler.

Damit melde ich mich aus dem Kreis, da ich denke, daß eigentlich alles gesagt wurde und der TE genügend Vorschläge bekommen hat.

@Onkel Howdy – Dito

So nun aber zum aktuellen Stand, hatte heute jemand vom Ordnungsamt da und offensichtlich ist das Subjekt Stadtbekannt und nutzt alle Lücken des System.

Laut dem Beamten hat er tatsächlich einen festen Wohnsitz in form einer Untergemieteten Besenkammer und lebt aber tatsächlich in seinem Wohnmobil.

Das Problem ist, das Ordnungsamt kann nichts machen, entweder ist er betrunken, so das er die Möglichkeit der Ausnüchterung nutzt, oder er macht Gebrauch vom einmaligen Übernachtungsrecht. Wird er ermahnt rollt er am nächsten Tag 3m weiter, denn im Gegensatz zum Anhänger – reicht bei einem Wohnmobil der kurze Stellplatzwechsel.

Man hat mir unter vorgehaltener Hand nahe gelegt eigene Maßnahmen zu ergreifen um den Parasiten zu vertreiben.

Ich bin zwar leicht schockiert das sich da von rechtlicher Seite nichts machen lässt, aber nun gut dann werde ich halt selber für den Frieden sorgen. Wenn ich schon 12 Stunden das Arschloch auf der Arbeit spielen kann, sollte es mir nicht schwer fallen diese Rolle auch privat zu spielen

Zitat:

Original geschrieben von Notzuechter Stuprum


@Onkel Howdy – Dito
[...]
Man hat mir unter vorgehaltener Hand nahe gelegt eigene Maßnahmen zu ergreifen um den Parasiten zu vertreiben.
[...]

Zitat:

Wenn ich schon 12 Stunden das Arschloch auf der Arbeit spielen kann, sollte es mir nicht schwer fallen diese Rolle auch privat zu spielen

Ich bin bei manchen Menschen über Gedankengut und Wortwahl immer mal wieder sehr geschockt!

Zitat:

Original geschrieben von StefanLi


Ich bin bei manchen Menschen über Gedankengut und Wortwahl immer mal wieder sehr geschockt!

er hat doch recht... 😁

das ist wie mit mietnomaden - wenn man so welche im haus hat, hilft ein kurzer "besuch" mit 3kumpels, die 120kg wiegen (kein fett - sondern muskelmasse), osteuropäisch ausehen und den anschein erwecken das sie vorbestraft sind mehr, als drei jahre streit vor gericht...

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