Parkraumüberwachung - Vertragsstrafe

Moin,

erstmal: ich habe vollstes Verständnis dafür, wenn Supermärkte und Co. ihre Parkplätze nur für ihre Kunden bereit stellt und diese auch kontrollieren darf.

Jetzt kommt das aber:
Ich war gestern abend bei meinem Stamm Burger King essen. Als ich zurück kam, war ein orangener Zettel an meiner Scheibe mit der Aufforderung, 30 € Vertragstrafe zu zahlen. Zuerst habe ich gedacht: WTF? Seitwann muss man hier eine Parkscheibe auslegen? Ausgerechnet hier? Der Parkplatz war in all den Jahren höchstens mal zu 2/3 belegt. Es gab nie ein Problem mit den Parkplätzen.

Also bin ich wieder zurück in den Laden gegangen und wollte die Sache mal aufgeklärt bekommen. Tja, Die Überwachung haben sie erst seit kurzem.

Ich bin dann wieder rausgegangen und habe dann mal rumgeschaut und tatsächlich, da hängen Schilder aus. Eins im Rücken, und eins weiter vorne. Die habe ich im Dunkeln überhaupt nicht wahrgenommen. Ebenso wenig habe ich das Schild an der Zufahrt wahrgenommen. Man muss wissen, dass die Zufahrt von einer 4-spurigen Hauptstraße abgeht. Man muss über den Rad- und Fußweg und schon ist dort die sehr enge Einfahrt. Das Schild kann man unmöglich sehen beim rechts abbiegen von der Hauptstraße, denn man muss auf die Fußgänger und Radfahrer achten. Und wenn man das Schild auch noch lesen müsste, dann müsste man den Weg für mehrere Minuten blockieren.

Wie seht ihr die Chancen, dass hier alles mit rechten Dingen zugegangen ist? Insbesondere das Schild an der Einfahrt ist beim Einfahren eigentlich nicht zu sehen. Es ist zwar nicht verdeckt, aber es steht auf der rechten Seite der Einfahrt und beim Einfahren kann man das Schild unmöglich sehen. Und die anderen Schilder auf dem Parkplatz selbst sind mir ebenso wenig aufgefallen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 6. Oktober 2019 um 19:21:06 Uhr:


Wenn sich jemand auf Kosten der Allgemeinheit versucht zu bereichern, hat er leider mit etwas drastischeren Maßnahmen zu rechnen.

Das ist doch billigste Mistgabeljustiz.

Motto: Der hat das was wir haben wollen, also holen wir es uns!

NOCH leben wir aber in einem Rechtsstaat.
Jeder Eigentümer (oder Pächter) darf gottlob noch selbst entscheiden wem er sein Eigentum zu welchen Konditionen zur Verfügung stellt bzw. was er damit macht und was nicht.

Klar wäre es angenehm, man bekäme alles geschenkt. Bekommt man aber halt nicht.

Was ist der nächste Schritt bei euch in der Gemeinde?
Die Supermärkte mit Baseballschlägern stürmen, weil es dort Dinge gibt die Geld kosten, das man nicht bezahlen möchte?

O tempora o mores!

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Ich habe mal den Filialleiter des Rewes bei mir vor Ort angesprochen, daß es mich wundert, hier keine Schilder zu sehen, die auf eine Parkraumüberwachung hindeuten.
Er meinte nur, daß er von dem Vorhaben nichts hält und nur die Kunden verärgert.
Auch stören ihn bis jetzt die paar Wenigen nicht, die bei ihm parken und woanders hingehen. Plätze sind immer mehr als genug frei und solange die Kunden sich nicht deswegen beschweren sieht er auch keine Gründe etwas zu unternehmen.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 19. Dezember 2020 um 12:49:26 Uhr:


Ich habe mal den Filialleiter des Rewes bei mir vor Ort angesprochen, daß es mich wundert, hier keine Schilder zu sehen, die auf eine Parkraumüberwachung hindeuten.
Er meinte nur, daß er von dem Vorhaben nichts hält und nur die Kunden verärgert.

Warum hat er dann einen Vertrag mit dem Parkraumüberwacher geschlossen? 😕

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 19. Dezember 2020 um 14:30:07 Uhr:



Warum hat er dann einen Vertrag mit dem Parkraumüberwacher geschlossen? 😕

Er hat keine Parkraumüberwachung und somit auch keinen Vertrag mit einer Parkraum-Firma abgeschlossen.
Er will das nicht, daß auf seinem Parkplatz die Kunden verärgert werden.

Ah, okay. Da hatte ich dich etwas mißverstanden. 😎

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Das Geschäft lohnt sich: Neben der Pachtgebühr verdient der Discounter auch prozentual an den Einnahmen der Langzeitparker. Allerdings steht Lidl nicht allein da. Auch Aldi verpachtet seine Parkplätze an externe Partner."
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Der Lidl hier vor Ort ist auf 60 min begrenzt. Das wurde an gewissen Tagen wie Freitag / Samstag schon knapp. Ich würde so eine Vertragsstrafe aber keinesfalls bezahlen. Soll die die Parkraumbewirtschaftung nachweisen, wer mit dem Auto auf dem Parkplatz stand. Wenn sie kein Photo von mir beim Ein- oder Aussteigen haben, Pech gehabt.
Aber auch in normalen Supermärkten kommt man nicht ohne Parkscheibe vorbei. Im Globus sind es hier 90 min. Das ist auch notwendig, denn der Laden ist riesig und man macht hier ja eher Großeinkäufe.
Aldi hat mich dauerhaft als Kunden verloren, als ich auf einem ihrer Parkplätze mit automatischen Sensoren gelandet bin. Ich werde mich ganz sicher nicht hetzen lassen und wette darauf, dass elektronisch gesteuert eine Minute nach der Zeitüberschreitung ein Ticket an meiner Scheibe kleben würde.

Zitat:

@SigurdPetersen schrieb am 22. Dezember 2020 um 09:52:07 Uhr:


Der Lidl hier vor Ort ist auf 60 min begrenzt. Das wurde an gewissen Tagen wie Freitag / Samstag schon knapp. Ich würde so eine Vertragsstrafe aber keinesfalls bezahlen. Soll die die Parkraumbewirtschaftung nachweisen, wer mit dem Auto auf dem Parkplatz stand. Wenn sie kein Photo von mir beim Ein- oder Aussteigen haben, Pech gehabt.

Aber auch in normalen Supermärkten kommt man nicht ohne Parkscheibe vorbei. Im Globus sind es hier 90 min. Das ist auch notwendig, denn der Laden ist riesig und man macht hier ja eher Großeinkäufe.

An sich sollte man mit der Länge des Einkaufsbons zeigen können, dass man den Wocheneinkauf erledigt hat, der entsprechend Zeit gekostet hat. Damit würde ich mich an die Filiale wenden. Mit der Ausrede, man habe nicht persönlich geparkt, kommt man leider nicht mehr so leicht durch.

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 22. Dezember 2020 um 10:22:51 Uhr:


An sich sollte man mit der Länge des Einkaufsbons zeigen können, dass man den Wocheneinkauf erledigt hat, der entsprechend Zeit gekostet hat. Damit würde ich mich an die Filiale wenden. Mit der Ausrede, man habe nicht persönlich geparkt, kommt man leider nicht mehr so leicht durch.

Der Zettel bringt dir gar nichts, wenn du die Zeit überschritten hast. Das wäre reine Kulanz.

Mit der Ausrede nicht selbst geparkt zu haben, kommt man sehr wohl durch. Leider besteht seit einem gewissen Urteil die Einschränkung, dass man im Zweifelsfall dann auch den echten Fahrer benennen muss oder mögliche Fahrer.
Parkplatzbetreiber sind keine Beamte wie das Ordnungsamt, denen perse mehr geglaubt wird. Selbstverständlich müssen die entsprechende Beweise liefern. Die Vertragsstrafe richtet sich nur an den Fahrer. Dazu gibt es allein mir bekannt 20 Urteile. Nur das Amtsgericht Brandenburg tanzte einmal aus der Reihe und erzeugte in einem Skandalurteil eine private Halterhaftung.

"Grundsätzlich liegt die Beweislast bei Privatparkplätzen, anders als bei öffentlichen, bei der Kontrollfirma, erklärt Rechtsanwalt Dr. Mathias Allmansberger, Fachanwalt für Verkehrsrecht: "Anders als im öffentlichen Straßenverkehr, in dem der Halter für Parkverstöße auch haftbar gemacht werden kann, gilt dies hier im zivilrechtlichen Bereich nicht. Das heißt, das Parkplatzunternehmen müsste den Nachweis führen, wer tatsächlich das Fahrzeug am besagten Tag gefahren hat bzw. auf dem Parkplatz abgestellt hat."
daserste.de

Zitat:

@SigurdPetersen schrieb am 22. Dezember 2020 um 10:37:19 Uhr:



Der Zettel bringt dir gar nichts, wenn du die Zeit überschritten hast. Das wäre reine Kulanz.

Es würde mich dennoch nicht davon abhalten, beim Filialleiter sich zu beschweren.

Wenn länger als die vorgegebene Zeit zum Einkaufen benötigt wird, dann ist das einfach so.
Falls notwendig wird dann halt der Einkauf abgebrochen, daß Auto umgeparkt und auch die Parkscheibe neu eingestellt.
90 Min kann für einen 4 Personenhaushalt richtig eng werden und viele Supermärkte oder Discounter erlauben nur 60 Min.

...Märkte mit Parkraumüberwachung, egal welcher Art würde ich generell und aus Prinzip meiden.

Mir persönlich sind volle Parkplätze und lange Warteschlangen an der Kasse ein Graus... daher fahre ich sowieso ein paar Kilometer aufs Land raus.

Zitat:

@gast356 schrieb am 24. Dezember 2020 um 08:47:17 Uhr:


...Märkte mit Parkraumüberwachung, egal welcher Art würde ich generell und aus Prinzip meiden.

Mir persönlich sind volle Parkplätze und lange Warteschlangen an der Kasse ein Graus... daher fahre ich sowieso ein paar Kilometer aufs Land raus.

Märkte mit Parkraumüberwachung ohne Not (Hintertupfingen): meiden.
Märkte mit Parkraumüberwachung bei knappem Parkplatz-Angebot (München Stadt): suchen.

Habe ich auch schon durch, das Bußgeld kam nach 7 Monate, hab mir einen Spaß gemacht, mit denen zu schreiben, geht ganz einfach über die angegebene Mailadresse. Erst mal wegen der Verjährungsfrist, welche sie nicht akzeptierten und dann , das ich nicht genau wusste, wer am besagten Tag mit meinem Auto unterwegs war und das außer mir noch drei andere Personen in Frage kämen, ich es aber definitiv nicht war. Darauf hin bat man mich um die Namen der möglichen Personen gebeten. Ich teilte ihnen mit, das ich aus Datenschutzrechtlichen Gründen keine fremden Daten rausgeben könnte. Verfahren eingestellt!! Funktioniert garantiert.
Grundsätzlich liegt die Beweislast bei Privatparkplätzen, anders als bei öffentlichen, bei der Kontrollfirma, Anders als im öffentlichen Straßenverkehr, in dem der Halter für Parkverstöße auch haftbar gemacht werden kann, gilt dies hier im zivilrechtlichen Bereich nicht. Das heißt, das Parkplatzunternehmen müsste den Nachweis führen, wer tatsächlich das Fahrzeug am besagten Tag auf dem Parkplatz abgestellt hat."

Böse wird es erst, wenn erst abgeschleppt und dann gegen Zahlung herausgegeben wird...

Auf Supermarktparkplätzen eher kein Standard, aber auf Privatparkplätzen sinnvoll.

In Erlangen haben die schon ewig eine Schranke. Nach Zeit X oder ungestempelte Parkkarte = Zahlemann und Söhne. Die sind aber auch sehr kulant bei Zeitüberschreitung oder Quittung im Auto vergessen. Zumindest als ich zuletzt dort war, langelange vor Corona.

Es ist immer wieder erstaunlich, was alles angestellt wird, um eigenes Fehlverhalten zu kaschieren oder - ganz einfach - die Parkuhr zu verwenden.
Zudem hat der BGH entschieden: Fahrzeughalter können ein erhöhtes Parkentgelt nicht mehr dadurch vermeiden, dass sie bestreiten, gefahren zu sein. Im Rahmen einer sekundären Beweislast müssen Halter zumindest Nachforschungen betreiben und alternative Fahrer benennen, die ihrer statt das Fahrzeug falsch abgestellt haben. Tut der Halter dies nicht, muss er selbst die Strafe zahlen.
Die Richter finden, das sei dem Halter zumutbar:
„Denn er hat es regelmäßig in der Hand, wem er sein Fahrzeug überlässt.“

Und das gilt auf Privatgelände?

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 25. Dezember 2020 um 09:09:50 Uhr:


Es ist immer wieder erstaunlich, was alles angestellt wird, um eigenes Fehlverhalten zu kaschieren oder - ganz einfach - die Parkuhr zu verwenden.

Jetzt muß Ich doch mal nachfragen:
Seit wann ist es ein Fehlverhalten, wenn Ich mein Fahrzeug auf den Parkplatz vom Supermarkt oder Discounter abstelle und dort meine Einkäufe erledige ?
Völlig unabhängig davon, ob Ich eine Parkscheibe ausgelegt habe oder nicht, gleiches gilt für die angegebene Zeit

Als Filialleiter würde Ich keine zwei Kunden haben wollen, die bei mir eingekauft haben und sich beschweren, daß sie von der Parkraum-Firma ein Knöllchen bekommen haben.

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