Parkraumüberwachung - Vertragsstrafe
Moin,
erstmal: ich habe vollstes Verständnis dafür, wenn Supermärkte und Co. ihre Parkplätze nur für ihre Kunden bereit stellt und diese auch kontrollieren darf.
Jetzt kommt das aber:
Ich war gestern abend bei meinem Stamm Burger King essen. Als ich zurück kam, war ein orangener Zettel an meiner Scheibe mit der Aufforderung, 30 € Vertragstrafe zu zahlen. Zuerst habe ich gedacht: WTF? Seitwann muss man hier eine Parkscheibe auslegen? Ausgerechnet hier? Der Parkplatz war in all den Jahren höchstens mal zu 2/3 belegt. Es gab nie ein Problem mit den Parkplätzen.
Also bin ich wieder zurück in den Laden gegangen und wollte die Sache mal aufgeklärt bekommen. Tja, Die Überwachung haben sie erst seit kurzem.
Ich bin dann wieder rausgegangen und habe dann mal rumgeschaut und tatsächlich, da hängen Schilder aus. Eins im Rücken, und eins weiter vorne. Die habe ich im Dunkeln überhaupt nicht wahrgenommen. Ebenso wenig habe ich das Schild an der Zufahrt wahrgenommen. Man muss wissen, dass die Zufahrt von einer 4-spurigen Hauptstraße abgeht. Man muss über den Rad- und Fußweg und schon ist dort die sehr enge Einfahrt. Das Schild kann man unmöglich sehen beim rechts abbiegen von der Hauptstraße, denn man muss auf die Fußgänger und Radfahrer achten. Und wenn man das Schild auch noch lesen müsste, dann müsste man den Weg für mehrere Minuten blockieren.
Wie seht ihr die Chancen, dass hier alles mit rechten Dingen zugegangen ist? Insbesondere das Schild an der Einfahrt ist beim Einfahren eigentlich nicht zu sehen. Es ist zwar nicht verdeckt, aber es steht auf der rechten Seite der Einfahrt und beim Einfahren kann man das Schild unmöglich sehen. Und die anderen Schilder auf dem Parkplatz selbst sind mir ebenso wenig aufgefallen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 6. Oktober 2019 um 19:21:06 Uhr:
Wenn sich jemand auf Kosten der Allgemeinheit versucht zu bereichern, hat er leider mit etwas drastischeren Maßnahmen zu rechnen.
Das ist doch billigste Mistgabeljustiz.
Motto: Der hat das was wir haben wollen, also holen wir es uns!
NOCH leben wir aber in einem Rechtsstaat.
Jeder Eigentümer (oder Pächter) darf gottlob noch selbst entscheiden wem er sein Eigentum zu welchen Konditionen zur Verfügung stellt bzw. was er damit macht und was nicht.
Klar wäre es angenehm, man bekäme alles geschenkt. Bekommt man aber halt nicht.
Was ist der nächste Schritt bei euch in der Gemeinde?
Die Supermärkte mit Baseballschlägern stürmen, weil es dort Dinge gibt die Geld kosten, das man nicht bezahlen möchte?
O tempora o mores!
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freewindqlb
"Es ist immer wieder erstaunlich, was alles angestellt wird, um eigenes Fehlverhalten zu kaschieren oder - ganz einfach - die Parkuhr zu verwenden"
Da machst du es dir aber etwas einfach! Für das Vergessen eine Parkuhr zu stellen einen 6x so hohen Betrag zu verlangen, als im Öffentlichen Straßenverkehr, ist schon mehr als Unverschämt! Du unterstellst da schon einen Vorsatz und der ist in 90% der Fällen nicht gegeben! Mir ist das passiert, weil mein Arzttermin mit Wartezeit über 2 Stunden dauerte. Und soweit ich weiß, bist du verpflichtet, Daten über andere an ein Gericht raus zu geben, aber nicht an eine Privatfirma.
Vertragstreue gilt nicht nur für den jeweils anderen - Verträge sind einzuhalten!
Ich halte die Forderungen zwar auch für übertrieben, dennoch habe ich nichts gegen dieses Parkplatzmodell.
Schließlich zahlt der Kunde über seine Einkaufspreise auch die einkalkulierten Parkplatzkosten. Warum sollte ich dann für Missbrauch aufkommen?
In Bahnhofsnähe werden diese Parkplätze oft als park-and-ride Platz genutzt. Was soll der Supermarkt machen? Den Parkplatz doppelt so groß gestalten? - auch dies zahlen dann alle Kunden. Oder seine Kunden verärgern, weil kein Parkplatz für seine Kunden frei ist?
Zitat:
@wrueger schrieb am 25. Dez. 2020 um 10:48:28 Uhr:
Mir ist das passiert, weil mein Arzttermin mit Wartezeit über 2 Stunden dauerte.
Soso. Auf dem Supermarktpatkplatz...
Zitat:
@xis schrieb am 25. Dezember 2020 um 10:03:39 Uhr:
Und das gilt auf Privatgelände?
Ja, in dem Urteil ging es speziell um Supermarktparkplätze:
BGH, Urteil vom 18.12.2019 – XII ZR 13/19
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Zitat:
@Geisslein schrieb am 25. Dezember 2020 um 10:46:01 Uhr:
Zitat:
@freewindqlb schrieb am 25. Dezember 2020 um 09:09:50 Uhr:
Es ist immer wieder erstaunlich, was alles angestellt wird, um eigenes Fehlverhalten zu kaschieren oder - ganz einfach - die Parkuhr zu verwenden.Jetzt muß Ich doch mal nachfragen:
Seit wann ist es ein Fehlverhalten, wenn Ich mein Fahrzeug auf den Parkplatz vom Supermarkt oder Discounter abstelle und dort meine Einkäufe erledige ?
Völlig unabhängig davon, ob Ich eine Parkscheibe ausgelegt habe oder nicht, gleiches gilt für die angegebene ZeitAls Filialleiter würde Ich keine zwei Kunden haben wollen, die bei mir eingekauft haben und sich beschweren, daß sie von der Parkraum-Firma ein Knöllchen bekommen haben.
Den Filialleiter mag das stören, die Kette wohl kaum. Es geht nicht um das Einkaufen, sondern um das Abstellen des Kfz nach den Bedingungen, die der Eigentümer /Bewirtschafter vorgibt. Wir haben das hier schon mal rauf und runter diskutiert und es kann doch kein Problem sein, die Parkuhr hinzulegen, auf die auf vielen Schildern hingewiesen wird.
Zitat:
@wrueger schrieb am 25. Dezember 2020 um 10:48:28 Uhr:
freewindqlb
"Es ist immer wieder erstaunlich, was alles angestellt wird, um eigenes Fehlverhalten zu kaschieren oder - ganz einfach - die Parkuhr zu verwenden"
Da machst du es dir aber etwas einfach! Für das Vergessen eine Parkuhr zu stellen einen 6x so hohen Betrag zu verlangen, als im Öffentlichen Straßenverkehr, ist schon mehr als Unverschämt! Du unterstellst da schon einen Vorsatz und der ist in 90% der Fällen nicht gegeben! Mir ist das passiert, weil mein Arzttermin mit Wartezeit über 2 Stunden dauerte. Und soweit ich weiß, bist du verpflichtet, Daten über andere an ein Gericht raus zu geben, aber nicht an eine Privatfirma.
Wenn es ein 6x so hohes Bußgeld ist, dann ist es zu hoch, auch dafür gibt es entsprechende Urteile, aber das Doppelte kann der Bewirtschafter schon verlangen. Was die Halterhaftung anbetrifft und die Daten, guck ins BGH-Urteil.
alternativ wäre eine Schranke mit Parkschein an der Einfahrt.
Parkschein kann man sich an der Supermarktkasse bei Warenzahlung freischalten lassen, wer länger steht, wird dann dort gleich seine Parkgebühren los...
Zitat:
@Hannes1971
Soso. Auf dem Supermarktpatkplatz...
Mann sollte nicht immer gleich alles unbegründet in Frage stellen! In Bonn teilt sich OBI, Edeka, eine Änderungsschneiderei, ein Zoogeschäft und ein Ärztehaus einen Parkplatz. Soviel zu Kommentaren, die ohne nach zu denken gepostet werden!
Zitat:
@freewindqlb schrieb am 25. Dezember 2020 um 11:56:29 Uhr:
Ja, in dem Urteil ging es speziell um Supermarktparkplätze:
BGH, Urteil vom 18.12.2019 – XII ZR 13/19
Die Supermarkt und Discounterparkplätze sind mit Sicherheit Privatparkplätze.
Die Betreiberfirma, also die Parkraum-Firma, ist aber eine rein private Firma.
Und denen werde Ich nicht die möglichen Fahrer benennen.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 25. Dezember 2020 um 12:56:27 Uhr:
Zitat:
@freewindqlb schrieb am 25. Dezember 2020 um 11:56:29 Uhr:
Ja, in dem Urteil ging es speziell um Supermarktparkplätze:
BGH, Urteil vom 18.12.2019 – XII ZR 13/19Die Supermarkt und Discounterparkplätze sind mit Sicherheit Privatparkplätze.
Die Betreiberfirma, also die Parkraum-Firma, ist aber eine rein private Firma.
Und denen werde Ich nicht die möglichen Fahrer benennen.
Steht auch nirgends geschrieben. Da es ja vor Gericht ging, ist dem Gericht die Auskunft zu geben. Schlußendlich kommt es auf das selbe raus, wird eventuell nur teurer.
Zitat:
@freewindqlb schrieb am 25. Dezember 2020 um 14:04:25 Uhr:
Steht auch nirgends geschrieben. Da es ja vor Gericht ging, ist dem Gericht die Auskunft zu geben. Schlußendlich kommt es auf das selbe raus, wird eventuell nur teurer.
Für mich persönlich ist es und bleibt es eine Schweinerei, daß Gerichte diesen Parkraum-Firmen Recht geben, obwohl man als Kunde (nachweißlich) eingekauft hat.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 25. Dezember 2020 um 11:53:20 Uhr:
Zitat:
@wrueger schrieb am 25. Dez. 2020 um 10:48:28 Uhr:
Mir ist das passiert, weil mein Arzttermin mit Wartezeit über 2 Stunden dauerte.Soso. Auf dem Supermarktpatkplatz...
Warum nicht. Solange ich die Parkzeit nicht überschreite, ist doch alles OK. Den „Parkraumbewirtschaftern“ ist es doch völlig egal, ob ich dort einkaufe oder nicht. Wir haben hier eine Niederlassung einer Modekette. Die sind auch einen Pakt mit einem solchen „Unternehmen“ eingegangen. Samstags parke ich da immer mit Parkscheibe um zum nahen Wochenmarkt zu laufen. Einkaufen tu ich da nicht mehr. Von daher herzlichen Dank an die Konzernleitung des Modepark Röther. Ich parke stadtnah, kostenlos und ohne den geringsten Anflug eines schlechten Gewissens.
Zitat:
@freewindqlb schrieb am 25. Dezember 2020 um 12:00:39 Uhr:
Es geht nicht um das Einkaufen, sondern um das Abstellen des Kfz nach den Bedingungen, die der Eigentümer /Bewirtschafter vorgibt.
Eben.
Hier wird immer ein Zusammenhang zwischen Parken und Einkaufen postuliert, der in dieser Form vertragsrechtlich überhaupt nicht existiert. Geht die Sache dann in dem einen oder anderen Fall vor Gericht, dann wundern sich die Parkenden immer, daß sie unterliegen, obwohl sie dort einen Einkauf getätigt haben. Das liegt schlichtweg daran, daß sie ihren Fokus hier auf einen vollkommen irrelevanten Aspekt legen.
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 25. Dezember 2020 um 14:51:56 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 25. Dezember 2020 um 11:53:20 Uhr:
Soso. Auf dem Supermarktpatkplatz...
Warum nicht. Solange ich die Parkzeit nicht überschreite, ist doch alles OK. Den „Parkraumbewirtschaftern“ ist es doch völlig egal, ob ich dort einkaufe oder nicht. Wir haben hier eine Niederlassung einer Modekette. Die sind auch einen Pakt mit einem solchen „Unternehmen“ eingegangen. Samstags parke ich da immer mit Parkscheibe um zum nahen Wochenmarkt zu laufen. Einkaufen tu ich da nicht mehr. Von daher herzlichen Dank an die Konzernleitung des Modepark Röther. Ich parke stadtnah, kostenlos und ohne den geringsten Anflug eines schlechten Gewissens.
Sie werden Dich bestimmt vermissen.
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 25. Dezember 2020 um 18:14:27 Uhr:
...
Hier wird immer ein Zusammenhang zwischen Parken und Einkaufen postuliert, der in dieser Form vertragsrechtlich überhaupt nicht existiert.
...
...da müßte man so eine Situation einmal baurechtlich prüfen... es hat ja inzwischen schon fast jedes Dorf eine sog. Stellplatzsatzung.
Bei uns hier steht da z.B. drin dass pro 40m² Nutzfläche mindestens 1 Stellplatz und 75 von 100 für Besucher vorzuhalten sind.
Werden die Parkplätze anderweitig von solchen Parkraumüberwachungsfirmen bewirtschaftet stehen diese Stellplätze folglich den Besuchern / Kunden dieser Läden / Einkaufszentren / großflächigen Einzelhandelsbetrieben nicht frei zur Verfügung... demnach dürfte die einmal unter anderen Vorraussetzungen erteilte Baugenehmigung nichtig sein.
... bzgl. der z.B. bei uns hier benötigten Stellplätze siehe Bild 1 ... Punkt 3. auf Seite 3 der Stellplatzsatzung Anhang 1 Richtzahlenliste