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Parkraumüberwachung - Vertragsstrafe

Themenstarteram 3. Oktober 2019 um 17:13

Moin,

erstmal: ich habe vollstes Verständnis dafür, wenn Supermärkte und Co. ihre Parkplätze nur für ihre Kunden bereit stellt und diese auch kontrollieren darf.

Jetzt kommt das aber:

Ich war gestern abend bei meinem Stamm Burger King essen. Als ich zurück kam, war ein orangener Zettel an meiner Scheibe mit der Aufforderung, 30 € Vertragstrafe zu zahlen. Zuerst habe ich gedacht: WTF? Seitwann muss man hier eine Parkscheibe auslegen? Ausgerechnet hier? Der Parkplatz war in all den Jahren höchstens mal zu 2/3 belegt. Es gab nie ein Problem mit den Parkplätzen.

Also bin ich wieder zurück in den Laden gegangen und wollte die Sache mal aufgeklärt bekommen. Tja, Die Überwachung haben sie erst seit kurzem.

Ich bin dann wieder rausgegangen und habe dann mal rumgeschaut und tatsächlich, da hängen Schilder aus. Eins im Rücken, und eins weiter vorne. Die habe ich im Dunkeln überhaupt nicht wahrgenommen. Ebenso wenig habe ich das Schild an der Zufahrt wahrgenommen. Man muss wissen, dass die Zufahrt von einer 4-spurigen Hauptstraße abgeht. Man muss über den Rad- und Fußweg und schon ist dort die sehr enge Einfahrt. Das Schild kann man unmöglich sehen beim rechts abbiegen von der Hauptstraße, denn man muss auf die Fußgänger und Radfahrer achten. Und wenn man das Schild auch noch lesen müsste, dann müsste man den Weg für mehrere Minuten blockieren.

Wie seht ihr die Chancen, dass hier alles mit rechten Dingen zugegangen ist? Insbesondere das Schild an der Einfahrt ist beim Einfahren eigentlich nicht zu sehen. Es ist zwar nicht verdeckt, aber es steht auf der rechten Seite der Einfahrt und beim Einfahren kann man das Schild unmöglich sehen. Und die anderen Schilder auf dem Parkplatz selbst sind mir ebenso wenig aufgefallen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 6. Oktober 2019 um 19:21:06 Uhr:

 

Wenn sich jemand auf Kosten der Allgemeinheit versucht zu bereichern, hat er leider mit etwas drastischeren Maßnahmen zu rechnen.

Das ist doch billigste Mistgabeljustiz.

Motto: Der hat das was wir haben wollen, also holen wir es uns!

NOCH leben wir aber in einem Rechtsstaat.

Jeder Eigentümer (oder Pächter) darf gottlob noch selbst entscheiden wem er sein Eigentum zu welchen Konditionen zur Verfügung stellt bzw. was er damit macht und was nicht.

Klar wäre es angenehm, man bekäme alles geschenkt. Bekommt man aber halt nicht.

Was ist der nächste Schritt bei euch in der Gemeinde?

Die Supermärkte mit Baseballschlägern stürmen, weil es dort Dinge gibt die Geld kosten, das man nicht bezahlen möchte?

O tempora o mores!

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Zitat: "Er war ja nicht der Chef. Helfen wird mir die Quittung wahrscheinlich eh nicht. "

Du hast dichan der Kasse abwimmeln lassen und nicht den Chef bzw. seine Vertretung verlangt? Selbst schuld, denn die können die Knöllchen stornieren lassen. Macht natürlich Arbeit, aber für seine Stammkunden sollte der Service ein Klacks sein. Ich sag ja immer Servicewüste DE.

Hallo,

was ich mich frage... Diese Parkraumfirma ist doch quasi privat, dürfen die denn beim Amt anhand deines Kennzeichens deine Adresse ermitteln? Denn ohne Adresse, können die ja das Geld nicht einfordern, falls man nicht bezahlt???

Gruß jaro

@jaro66

Genau das frage ich mich auch?

Kommt mir komisch vor, wie soll das mit dem bezahlen gehen? Wer will da 30€ haben und nach welchen Kriterien?

Kostenplichtig abschleppen verstehe ich ja noch, aber einen Zettel mit der Aufforderung einen "Phantasiebetrag" zu zahlen wie geht das?

Zitat:

@hinki2002 schrieb am 3. Oktober 2019 um 20:31:06 Uhr:

Es gibt keine Halterhaftung im Privatrecht. Nehmen wir mal an, ein Bekannter hätte dein Auto geliehen und auch das Schild gelesen. Und du bekommst jetzt demnächst eine Rechnung als Halter an deine Adresse. Du bist aber gar keinen Vertrag eingegangen durch Lesen der AGB und Nutzung des Parkplatzes, sondern dein Bekannter. Auf welcher Rechtsgrundlage also solltest du etwas bezahlen?

Moin,

dafür würde ich es einmal hiermit probieren.

https://rechtstipp24.de/.../

Gruß Jürgen

Ich habe so ein ähnliches Schild in einem Parkhaus übersehen. Dort waren (für mich unerwartet) nur noch ca 30 Parkplätze für das Hotel in das ich mich eingemietet hatte reserviert und damit kostenfrei.

 

Ich stand drei Tage (3!) auf einem Parkplatz der Parkraumüberwachung = drei Tickets = 60€.

 

Was habe ich gemacht?

Freundliche bei dem Unternehmen angerufen, mich entschuldigt und gefragt ob es eine Möglichkeit gibt um die 60€ herumzukommen.

 

Siehe da: Ja.

 

Was habe ich nicht gemacht?

Hier gefragt ob das alles rechtens ist.

 

Bin gespannt welche Option besser an das Ziel führt

Ich denke mal, mit einer Klage wirst hier nicht weit kommen. Erst recht, wenn in der Nähe noch weitere Märkte existieren, welche ebenfalls ihre Parkplätze überwachen lassen.

Was man hier erwähnen kann, ist die Vorgehensweise. In meiner Nähe gibts einen Edeka-Markt, welcher auch die Parkplatzüberwachung eingeführt hat. Hier gabs aber eine vierwöchige ,,Gewöhnungsfrist,, und zusätzlich zu den Schildern auf dem Parkplatz auch einen Hinweis an der Eingangstür(Parkscheibe ausgelegt ?). In der ,,Gewöhnungsfrist hat man nur einen Zettel bekommen, dass in Zukunft nur noch mit Parkscheibe zu parken ist.

Die Möglichkeit mit der nicht existierenden Halterhaftung liest sich für mich zwar logisch, allerdings frage ich mich, wie die Erbringung der Beweislast durchgeführt wird, wenn tatsächlich abgeschleppt wird und deutlich höhere Kosten entstehen?!

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Parkraumüberwachungsfirma dann genau so einfach zurück rudert. Die Verzehrquittung kopieren und dorthin schicken (sofern die Uhrzeit mit dem Vorwurf passt), halte ich in diesem Falle für die bessere Wahl.

Man könnte natürlich auch zuerst sagen, dass man nicht selbst gefahren ist und anschließend - falls die keine Ruhe geben - die Quittung von dem "Fahrer" mit einem entsprechenden Schreiben hinschicken lassen.

Was meinst du, warum sie nicht so schnell abschleppen...

Für mich ist das Ganze eine Geldmaschine der Parkraumüberwachungsfirma.

Gründe für eine Strafe finden, Druck machen, damit man freiwillig zahlt, fertig...

Die beiden Links oben von @mondi94 und besonders der Link von @hinki2002 sollte man in solchen Fällen gelesen haben.

Danach entscheiden was man macht.

 

Natürlich wenn man als Kunde da geparkt hat, ist das Vorgehen von @pokalgolf am besten.

Zitat:

@pokalgolf schrieb am 4. Oktober 2019 um 08:47:41 Uhr:

Ich habe so ein ähnliches Schild in einem Parkhaus übersehen. Dort waren (für mich unerwartet) nur noch ca 30 Parkplätze für das Hotel in das ich mich eingemietet hatte reserviert und damit kostenfrei.

Ich stand drei Tage (3!) auf einem Parkplatz der Parkraumüberwachung = drei Tickets = 60€.

Was habe ich gemacht?

Freundliche bei dem Unternehmen angerufen, mich entschuldigt und gefragt ob es eine Möglichkeit gibt um die 60€ herumzukommen.

Siehe da: Ja.

Was habe ich nicht gemacht?

Hier gefragt ob das alles rechtens ist.

Bin gespannt welche Option besser an das Ziel führt

Sehr gut.

Ich bin immer wieder erstaunt, dass sich Leute über das Recht eines Anderen hinwegsetzen und dann laut schreien, wenn es Konsequenzen gibt. Es geht bei Parkplätzen darum, den Kunden möglichst viele Parkplätze zur Verfügung stellen zu können. Es soll verhindert werden, dass die Parkplätze von anderen zugeparkt werden.

Nun hat der TE wohl tatsächlich das Schild bzw. die Neuregelung übersehen, was wohl Jedem passieren kann. Aber trotzdem liegt objektiv ein Verstoss von ihm vor. Anstatt nun wie es hier von Vielen geäußert wird, sich in teilweise ausfallender Weise über die Regelung und die Handelnden zu beschweren, sollte man dich versuchen, eine einvernehmliche Regelung zu finden. Und die wird man am ehesten finden, wenn man einfach zum Hörer greift und die Situation schildert. Es würde mich sehr wundern, wenn man so nicht zum Ziel kommt und das Ticket aufgehoben wird. Dann kann man sich die ganze Diskussion um rechtlichen Hintergrund sparen.

Man sollte sich einfach mal die Frage stellen, wie die Firma finanziert wird, von welchem Geld diese Mitarbeiter bezahlt werden. Der beauftragende Burgerking verpachtet seinen Parkplatz an die Parkplatzüberwachung.

@Holgernilsson

Du hast Recht mit deinen Ausführungen, ich bin jetzt auch aufgeklärt durch den Link von @hinki2002 .

Aber trotzdem sind 30€ nicht angemessen, die Überwachungsfirma sollte sich an die üblichen Sätze halten für Parkverstöße. Steht auch im Link.

Aber erstmal als Kunde mit dem Chef reden, auch weil das eine neue Regelung ist und leider nicht von Burger King darauf explizit, wenigstens am Anfang, drauf hingewiesen wurde.

Deutlich angebracht sein, müssen die (neuen) Schilder allerdings nach Gerichtsurteilen auch.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 4. Oktober 2019 um 10:41:40 Uhr:

 

Ich bin immer wieder erstaunt, dass sich Leute über das Recht eines Anderen hinwegsetzen und dann laut schreien, wenn es Konsequenzen gibt. Es geht bei Parkplätzen darum, den Kunden möglichst viele Parkplätze zur Verfügung stellen zu können. Es soll verhindert werden, dass die Parkplätze von anderen zugeparkt werden.

Mit der Metode möchte man sicher verhindern, daß die Dauerparker von den Discounterparkplätzen und jetzt, wie hier der Fall, sogar schon auf Fast Food Restaurants, verbannt werden sollen.

Für die Kunden ist es auch ärgerlich, wenn man einkaufen möchte und Parkplätze werden von anderen Autos zugestellt.

Dennoch halte Ich es als Kunde ebenso für ärgerlich, wenn man mal die Parkscheibe vergisst, aber dennoch dort eingekauft hat, kommt zum Auto zurück und hat einen "Strafzettel" unterm Scheibenwischer klemmen.

Das Gerenne, damit der Strafzettel storniert wird, bringt doch einiges an Zeitaufwand mit sich.

Garantiert ist es aber auch nicht, daß die Parkraumfirma den Strafzettel fallen lässt.

Und das verärgert nicht nur die Kunden, sondern die kommen dann auch nicht mehr.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 4. Oktober 2019 um 10:58:47 Uhr:

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 4. Oktober 2019 um 10:41:40 Uhr:

 

Ich bin immer wieder erstaunt, dass sich Leute über das Recht eines Anderen hinwegsetzen und dann laut schreien, wenn es Konsequenzen gibt. Es geht bei Parkplätzen darum, den Kunden möglichst viele Parkplätze zur Verfügung stellen zu können. Es soll verhindert werden, dass die Parkplätze von anderen zugeparkt werden.

Mit der Metode möchte man sicher verhindern, daß die Dauerparker von den Discounterparkplätzen und jetzt, wie hier der Fall, sogar schon auf Fast Food Restaurants, verbannt werden sollen.

Für die Kunden ist es auch ärgerlich, wenn man einkaufen möchte und Parkplätze werden von anderen Autos zugestellt.

Dennoch halte Ich es als Kunde ebenso für ärgerlich, wenn man mal die Parkscheibe vergisst, aber dennoch dort eingekauft hat, kommt zum Auto zurück und hat einen "Strafzettel" unterm Scheibenwischer klemmen.

Das Gerenne, damit der Strafzettel storniert wird, bringt doch einiges an Zeitaufwand mit sich.

Garantiert ist es aber auch nicht, daß die Parkraumfirma den Strafzettel fallen lässt.

Und das verärgert nicht nur die Kunden, sondern die kommen dann auch nicht mehr.

Achtung Phrasendrescher:

Einen Tod muss man sterben.

Alles Gute ist selten beisammen.

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