Parkrämpler
Tach zusammen, habe da mal eine Frage an Euch...
im Februar ist mir jemand beim Ausparken hinten in meinen Wagen W211 Kombi gefahren. Ziemlich mittich, Stoßstange erneuert, Heckklappe verzinnt , neu Lackiert alles beim Freundlichen.
Meine Frage an Euch, habe ich jetzt ein Unfallwagen???
Beste Antwort im Thema
Hallo,
zum Thema Unfallwagen:
Zitat:
ein Unfall liegt vor, wenn ein Ereignis mit bleibendem Schaden
1. plötzlich
2. ungewollt
3. mit mechanischer Gewalt
4. eine Schadenhöhe von min. 200 EUR verursacht bzw. entstanden ist.
So steht es in den Versicherungsbedingungen und auch im Tenor der OLG''s; ausserdem sagt das auch der BGH in seiner gängigen Rechtsprechung seit 1999.
Bei derzeitigen oder ehemaligen Schäden (nicht nur Unfall-Schäden) von mehr als 1.500 EUR müssen Sie diese dem Käufer / Interessenten ungefragt offenbaren.
Vorgenannte Summen beziehen sich nicht auf "Nachbarschaftshilfe" oder auch so genannte Schwarzarbeit (unter der Hand).
Alles andere ist im Falle eines schlüssigen Beweises als sogenannte "Arglistige Täuschung" zu werten und hat in der Regel sehr weit reichende Folgen } Strafrecht und Zivilrecht. Quelle
Gruss TAlFUN
41 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von mcaudio
Also habe ich jetzt nach der Türsession bei Mercedes einen Unfallwagen.Dann wäre der Wagen durch den Austausch einer Xenon, durch Defekt der Kunststoffabdeckung, auch ein Unfallwagen.
😕😕😕
Wenn es sich um eine Werkslackierte Türe handelt, dann sicher nicht - bei händischer Lackierung kann man das über eine Lackdichteprüfung feststellen - dann gilt er sicher nicht mehr als unfallfrei - imho hätte man auch prüfen müssen, ob die Werkstatt wertminderungsersatzpflichtig war.
Hellmi, das verstehe ich jetzt nicht.
Wenn ich den Stoßfänger gewechselt habe ist das ja auch kein bleibender Schaden.
Zitat:
Original geschrieben von mcaudio
Hellmi, das verstehe ich jetzt nicht.Wenn ich den Stoßfänger gewechselt habe ist das ja auch kein bleibender Schaden.
Durch den Türwechsel hat der Wagen doch keinen bleibenden Schaden genommen, somit ist
es dann auch kein Unfallwagen so habe ich das gemeint😉
Dann gäbe es ja gar keine Unfallwagen.
Nach eine ordnungsgemäßen Reparatur sind die Schäden alle nicht mehr zu sehen. Also nicht bleibend.
Hallo mcaudio,
das Wort Unfall setzt ein verunfallen Voraus, siehe meinen vorherigen Beitrag😉
Gruss TAlFUN
Das wird wohl eine unendliche Geschichte hier, "für mich" fängt ein Unfallwagen
an, wenn er nach einem Unfall auf der Richtbank war und an tragenden Teilen
geschweißt wurde usw.
Natürlich gebe ich aber beim Verkauf auch Nachlackierungen wie bei Dir an.
Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
Hallo mcaudio,
das Wort Unfall setzt ein verunfallen Voraus, siehe meinen vorherigen Beitrag😉
Gruss TAlFUN
Dann erkläre mir doch bitte worin der Unterschied besteht.
Stoßfänger:
1. Beschädigung durch unaufmerksames einfahren in die Garage, wie z.B. in Deiner😉
2. Ein anfahren eines anderen Fahrzeuges.
3. Beschädigung durch einen Radfahrer
In allen Fällen wird der Stoßfänger ausgetauscht.
"Garantiert Unfallfrei" das ist wichtig und damit sollte "sehr VORSICHTIG" umgegangen werden !!!!
Das hat zu bedeuten das der Wagen kein Unfall hatte !
Unfallfrei sind die wenigsten , oder alle die die schon eine Delle haben und die beheben lassen sind nicht mehr Unfallfrei !
Dann gibt es noch das Wort "Unfallwagen" und das ist, so wie es der Hellmi gesagt hat , das erst tragende Teile , oder primär tragende Struktur infolge eines Unfalls geschwächt oder beschädigt worden worden sind .
Egal ob das Auto fachmännisch repariert wurde !!!
Und das sollte im Vertrag drin stehen , wenn man den Wagen verkauft 😉
Also "TE"du hast zwar kein Unfallwagen , aber er ist nicht Unfallfrei und schon garnicht "garantiert Unfallfrei !
Das Problem sind die Versicherungen , aber das ist wieder ein anderer Schuh 🙁
Also wenn ich eure Meinungen lesen, kann ich davon ausgehen das ich jetzt einen Unfallwagen besitze! Habe von der anderen Versicherung jetzt einen Verrechnungsscheck bekommen in dem mir Geld zugewiesen wird.
Sage und schreibe 320 Euro als Wertminderung! Habe dieses für einen Witz, da falls ich meinen Wagen wieder Verkaufe und ich dem Käufer erzähle das ich mal einen Parkrämpler hatte, dieser bestimmt nicht damit einverstanden ist, wenn ich ihm 320 Euro vom Kaufpreis runterlasse.
Ich kann dann mal mit einer Geldeinbuse von locker 1000-2000 Euro rechen, obwohl das Auto beim Freundlichen wieder voll in Ordnung gebracht worde.
Zitat:
Original geschrieben von Mastermint
Also wenn ich eure Meinungen lesen, kann ich davon ausgehen das ich jetzt einen Unfallwagen besitze! Habe von der anderen Versicherung jetzt einen Verrechnungsscheck bekommen in dem mir Geld zugewiesen wird.
Sage und schreibe 320 Euro als Wertminderung! Habe dieses für einen Witz, da falls ich meinen Wagen wieder Verkaufe und ich dem Käufer erzähle das ich mal einen Parkrämpler hatte, dieser bestimmt nicht damit einverstanden ist, wenn ich ihm 320 Euro vom Kaufpreis runterlasse.
Ich kann dann mal mit einer Geldeinbuse von locker 1000-2000 Euro rechen, obwohl das Auto beim Freundlichen wieder voll in Ordnung gebracht worde.
Es ist doch völlig egal, wie Du es nennst, oder nicht nennst. Zeig Deinem Käufer einfach die Reparaturrechnungen und lass Dir auf einer Kopie davon unterschreiben, dass der Käufer auf die beseitigten Schäden aufmerksam gemacht wurde und diese zur Kenntnis genommen hat. Diese unterschriebenen Kopien legst Du zu Deinen Verkaufsunterlagen. Dann bist Du absolut aus dem Schneider!
Ob es ein Unfallwagen ist, oder nicht, liegt doch im Auge des Betrachters. Auch bei Gericht gibt es da große Auslegungsbandbreiten. Hauptsache für Dich ist nur, dass Du den reparierten Schaden nicht verschweigst, weil das dann arglistiges Verschweigen wäre, welches erst nach 2 Jahren verjährt.
Dann gibt es dann natürlich den Fall, der mir in grauen VW / Audi-Tagen passiert ist. Bei letzten Audi 80 knallte mir eine Hippe ( sorry 😉 )
aus einer Ausfahrt kommend in den Vorderwagen. Damals ein Schaden von über 3000 DM . Bei Inzahlungnahme beim VW Händler wurde dieser von mir von dem Schaden unter der Vorlage der Fotos unterichtet, aber sonderlich interssiert hat es ihn nicht. Ich gehe mal davon aus, daß der Nachkäufer von dem Unfall nichts erfuhr, ich habe nämlich das Verkaufspreisschild gesehen 🙄 . Und da der Verkauf damals " im Kundenauftrag " erfolgte, hätte ich da auch noch meinen Spaß gehabt. Aber schlau wie ich war habe ich mir den Schaden auf dem Vermittlungsauftrag bestätigen lassen. Es kam zwar nie was, aber sicher ist sicher.
Bei meinem S211 ist die Nachbarin in der Tiegarage gegen die Beifahrertüre gefahren => Beule in der Türe.
Die Türe wurde durch MB ersetzt und über Versicherung abgerechnet.
Die MB-Leasing-Bank hat zsätzlich bei der Versicherung eine Wertminderung (ich glaube 300.-) geltend gemacht, und auch bekommen.
Obs jetzt ein Unfallwagen ist? Keine Ahnung!
Zitat:
Original geschrieben von tshort
Bei meinem S211 ist die Nachbarin in der Tiegarage gegen die Beifahrertüre gefahren => Beule in der Türe.
Die Türe wurde durch MB ersetzt und über Versicherung abgerechnet.Die MB-Leasing-Bank hat zsätzlich bei der Versicherung eine Wertminderung (ich glaube 300.-) geltend gemacht, und auch bekommen.
Obs jetzt ein Unfallwagen ist? Keine Ahnung!
Für die Abwrackprämie aber noch ungeeignet, da zu jung !
Aber mal im Ernst, wo fängt ein Unfall an und wo ist es noch keiner? Eben dafür gibt es keine sicheren Grenzwerte. Das ist von Gericht zu Gericht unterschiedlich. Wenn Du von einer reparierten Beschädigung weißt, gib es bei Verkauf einfach an. Wenn der Käufer unsicher ist, soll er einen Experten hinzuziehen. Hauptsache ist, dass Du nichts verschweigst.
Kommt ja auch auf die Formulierung an. Wenn Du sagst, das ist ein Unfallwagen, schreckst Du jeden Käufer ab. Wenn Du aber sagst, hier an der Tür ist er mal ausgebeult und lackiert worden und die Reparatur hat X gekostet, ist es doch okay.
Im reinsten Sinne des Wortes ist bereits eine Steinschlagstelle auf der Mortorhaube ein Unfall. Also ein plötzlich eintretendes Ereignis, bei welchem Menschen oder Sachen zu schaden kommen.
Diese Diskussion ist müßig, da es zu keinem allseits gültigen Ergebnis kommen kann.
Und wie ist das zu beurteilen:
Mir ist bei 160 St.km ein Eisbrocken vom LKW auf die Kühlerhaube geflogen.
Diese musste gerichtet, gespachtelt und lackiert werden. Unfall?