Parkrämpler

Mercedes E-Klasse W211

Tach zusammen, habe da mal eine Frage an Euch...
im Februar ist mir jemand beim Ausparken hinten in meinen Wagen W211 Kombi gefahren. Ziemlich mittich, Stoßstange erneuert, Heckklappe verzinnt , neu Lackiert alles beim Freundlichen.
Meine Frage an Euch, habe ich jetzt ein Unfallwagen???

Beste Antwort im Thema

Hallo,

zum Thema Unfallwagen:

Zitat:

ein Unfall liegt vor, wenn ein Ereignis mit bleibendem Schaden
1. plötzlich
2. ungewollt
3. mit mechanischer Gewalt
4. eine Schadenhöhe von min. 200 EUR verursacht bzw. entstanden ist.
So steht es in den Versicherungsbedingungen und auch im Tenor der OLG''s; ausserdem sagt das auch der BGH in seiner gängigen Rechtsprechung seit 1999.
Bei derzeitigen oder ehemaligen Schäden (nicht nur Unfall-Schäden) von mehr als 1.500 EUR müssen Sie diese dem Käufer / Interessenten ungefragt offenbaren.
Vorgenannte Summen beziehen sich nicht auf "Nachbarschaftshilfe" oder auch so genannte Schwarzarbeit (unter der Hand).
Alles andere ist im Falle eines schlüssigen Beweises als sogenannte "Arglistige Täuschung" zu werten und hat in der Regel sehr weit reichende Folgen } Strafrecht und Zivilrecht. Quelle

Gruss TAlFUN

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Nein, solltes Du aber bei einem Verkauf angeben.

Zitat:

Original geschrieben von mcaudio


Nein, solltes Du aber bei einem Verkauf angeben.

Klar gebe ich es beim wiederkauf an (gebe meine Autos immer mit sämmtlichen Werkstatt rechnungen ab ) , aber woher bist Du so sicher, das es nicht als Unfallwagen läuft?

Weil keine tragenden Teile gewechselt wurden.
Der Stoßfänger ist ja für solche Rämpler extra da, das zählt nicht als Unfall.

Ich kann mir auch einen Kotflügel, der eine Beule hat, wechseln lassen und es ist kein Unfallwagen.

Zitat:

Original geschrieben von mcaudio


Weil keine tragenden Teile gewechselt wurden.
Der Stoßfänger ist ja für solche Rämpler extra da, das zählt nicht als Unfall.

Das sit die weit verbreitet Meinung. Aber einige Internetseiten sagen anderes. ich kann heute abend gerne mal entsprechend verlinken..

Bei mir wurde in der Werkstatt die Fahrertüre beim Ablassen der Bühne beschädigt. Diese wurde von Mercedes dann durch eine Neue ersetzt. Ist das jetzt ein Unfallwagen???

Wenn ich beim Einfahren in meine Garage vor das Tor fahre und mir den Stoßfänger beschädige, den dann auswechseln lasse, ist das auch kein Unfallfahrzeug. Gleiches gilt für den Tausch, wenn mir einer eine Delle in den Selben fährt.

Kommt meines Wissens auf die Schadenshöhe an und was beschädigt wurde.

Solange keine geschweissten Teile erneuert werden ist es kein Unfallwagen. Ein Kotflügel tauschen ist auch kein Unfallwagen!

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Kommt meines Wissens auf die Schadenshöhe an und was beschädigt wurde.

Der Schaden belief sich inclusive Stundenlohn auf 3075 Euro.

Du hast doch geschrieben das Du alle Rechnungen verwahrst , ist doch dann OK
da Du die Reparatur ja nicht verheimlichst beim Wiederverkauf. Für mich ist das
auch kein Unfallwagen. Aber dazu wirst Du hier hunderte Meinungen lesen und bist
am Ende auch nicht schlauer.

Hallo,

zum Thema Unfallwagen:

Zitat:

ein Unfall liegt vor, wenn ein Ereignis mit bleibendem Schaden
1. plötzlich
2. ungewollt
3. mit mechanischer Gewalt
4. eine Schadenhöhe von min. 200 EUR verursacht bzw. entstanden ist.
So steht es in den Versicherungsbedingungen und auch im Tenor der OLG''s; ausserdem sagt das auch der BGH in seiner gängigen Rechtsprechung seit 1999.
Bei derzeitigen oder ehemaligen Schäden (nicht nur Unfall-Schäden) von mehr als 1.500 EUR müssen Sie diese dem Käufer / Interessenten ungefragt offenbaren.
Vorgenannte Summen beziehen sich nicht auf "Nachbarschaftshilfe" oder auch so genannte Schwarzarbeit (unter der Hand).
Alles andere ist im Falle eines schlüssigen Beweises als sogenannte "Arglistige Täuschung" zu werten und hat in der Regel sehr weit reichende Folgen } Strafrecht und Zivilrecht. Quelle

Gruss TAlFUN

Hier in der Mitte, wird ein Urteil des OLG Köln zitiert. Die Aussage von Taifun wird bestätigt:

Unfallwagen???

Also habe ich jetzt nach der Türsession bei Mercedes einen Unfallwagen.

Dann wäre der Wagen durch den Austausch einer Xenon, durch Defekt der Kunststoffabdeckung, auch ein Unfallwagen.

😕😕😕

Auszug aus dem von mir geposteten Link:

Freilich schließt nicht jede äußerliche Beschädigung eines Gebrauchtwagens dessen Unfallfreiheit aus. Ganz geringfügige Schäden müssen vielmehr durch eine Auslegung des Begriffs "unfallfrei" ausgeklammert werden (Reinking/Eggert a.a.O.). Selbst bei zusichernden Erklärungen in Bezug auf eine Unfallfreiheit kann ein Käufer, sofern nicht besondere Umstände vorliegen, nur erwarten, dass das Fahrzeug keine über die Bagatellgrenze hinausgehenden Unfallschäden erlitten hat (OLG Hamm OLG R 1995, 76). Deshalb werden - auch im Rahmen des § 459 Abs. 2 BGB a.F. - üblicherweise Unfallschäden von sogenannten Bagatellschäden abgegrenzt (vgl. OLG Hamm OLG R 1994, 181; 1995, 56; OLG Karlsruhe OLG R 2001, 302). Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Offenbarungspflicht des Verkäufers, der sich der Senat anschließt, ist die Mitteilung eines von dem Gebrauchtwagen erlittenen Unfalls dann entbehrlich, wenn dieser so geringfügig war, dass bei vernünftiger Betrachtungsweise der Kaufentschluss davon nicht beeinflusst werden kann. Als Bagatellschäden in diesem Sinne können nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden angesehen werden, nicht dagegen andere (Blech-)Schäden, auch wenn diese keine weitergehenden Folgen haben (BGH NJW 1967, 1222; 1977, 1914; 1982, 1386; so auch OLG Koblenz VRS 96, 242).

Alles nur Zitate, ich habe aber bei meinem letzten Verkauf für mich entschieden das ich alles angebe. Konkreter, ich hatte 2004 einen sehr leichten auffahrunfall (parkplatz 10 km/h), Stosstange wurde ausgetauscht. Ich habe als unfallfrei inseriert unnd im Vertrag Unfallfrei angekreuzt, habe dem Käufer aber alles erzählt, Fotos gezeigt und als Text im Vertrag festgehalten. Für mich ein fairer Umgang und der steht im Fokus !

Zitat:

Original geschrieben von mcaudio


Also habe ich jetzt nach der Türsession bei Mercedes einen Unfallwagen.

Dann wäre der Wagen durch den Austausch einer Xenon, durch Defekt der Kunststoffabdeckung, auch ein Unfallwagen.

😕😕😕

mcaudio Du hast doch keinen bleibenden Schaden wie Talfun geschrieben hat😉

PS: ich meine natürlich Deinen Wagen sorry😛😉