Parkposition "P" ohne Feststellbremse

Mercedes E-Klasse W212

Hallo!

Meinem Verständnis nach ist die Automatikgetriebeposition "P" bolzengesichert (?). Die Feststellbremse greift dann nicht automatisch - auch nicht, wenn der Motor bei dieser Getriebestellung abgeschaltet wird. Würde man ein in (mehr/weniger leichter) Neigung geparktes Auto, dessen Feststellbremse (aus welchem Grund auch immer) nicht gedrückt wurde, wieder starten und losfahren wollen, würde man beim Umschalten auf "D" ein lautes Losbrechgeräusch vernehmen. Keine Frage, dass so etwas sich nicht nur nicht gut anhört...

In der Betriebsanleitung finde ich zu diesem Thema lediglich den Hinweis, dass nicht auf "P" umgeschaltet werden soll, solange das Fahrzeug in Bewegung ist ("... da sonst das Getriebe beschädigt werden kann"😉. Klar ist auch, dass die Feststellbremse während des Parkens grundsätzlich immer getreten sein sollte. Dennoch meine Frage an diejenigen, die etwas dazu sagen können: ab welcher Neigung wird ein Halten oder Parken des 212 mit 7G-Tronic kritisch, wenn er nur durch die Getriebeposition "P" gehalten wird?

Gruß, 620Nm

Beste Antwort im Thema

Ach, "mehrzedes", Du bist ja immer engagiert dabei (was ich gut finde). Aber gelegentlich haben Deine Beiträge ein Zuviel an (ungefragter) Belehrung und Zuwenig an Antwort auf die gestellte Frage. Nicht böse sein, wenn ich das in diesem konkreten Fall freundschaftlich anmerke. In meinem Eingangsstatement hatte ich doch u.a. selber geschrieben: "Klar ist auch, dass die Feststellbremse während des Parkens grundsätzlich immer getreten sein sollte."... Auf meine Frage (s.o.) biste nicht eingegangen...

Mir geht's hier gar nicht um Grundsätzliches, sondern um Abgrenzung/Abschätzung eines möglichen Schadens bei Fehlbedienung (wie das bei Umsteigern nun mal vorkommen kann). Schließlich muss sich MB die Frage gefallen lassen, wie das Fahrzeug gegen derlei Fehlbedienungen gesichert ist, die noch nicht einmal unüblich sind.... Denn interessant ist ja, dass man im Manual keine Vorgabe von MB findet, wonach die Feststellbremse immer getreten sein muss, wenn das Getriebe auf "P" steht. Oder habe ich das was überlesen?

Also nix für ungut, Allerwertester. Deine Hinweise zur Mechanik im finde ich hilfreich 😉

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Zitat:

Original geschrieben von alfred320cdi


Moin!

Müsst ihr mich in den Ferien drann erinnern, was nächstes Schuljahr auf mich zu kommt 🙄 😠 😠.

😁 😁 😁

Mal im Ernst, interessannte Rechnung!

Aber wenn man dann leicht von der Bremse geht und den Stift einrasten lässt, im Endefekt lasten dann doch ( eh, 1 oder 2 Tonnen, wie auch immer 😁 ) auf der Sperrklinge. Ich habe nicht "ANgst" das die Klinke abbricht, ich habe eher Angst das die Klinge/Bolzen nicht mehr rauskommt.

Stellt euch einen Metallstab in der Speiche eines Fahrrades vor, und jetzt tretet ihr so fest, das der Metallstab nun gegen die AUfhängung kommt und das Rad blokiert. Jetzt extrem viel Kraft ( voller 350 cdi kombi: ca. 20000 N 😰 ) aufwenden, igrnedwann könnt ihr den Metallstab doch nicht mehr rausziehen. So wie den Bolzen bei dem Auto.

Wie wird den der Bolzen rausgezogen? Da braucht man doch extrem viel Kraft 😰.

Gestern bin ich ( mit BEifahrer 😮 ) und der S Klasse über sehr steile Berge gefahren, und dann mal Vollgas und hochbeschleunigen, allein die Vorstellung welche Kraft da auf den Antrieb wirkt. Die 2.1 Tonnen werden so schnell hochbeschleunigt, und jeder der mal mit dem Fahrrad ein sehr (!) steilen Berg hoch ist, der weiß wie viel KRaft sowas kostet.

Wenn man da die enorme Kraft im Getriebe überlegt.

Hallo?! So ein Planetnesatz ist doch nicht größer als ne geballte Hand.

Respekt, Mechanik!!!!

mfg 🙂

Hallo alfred350cdi,

der Vergleich mit der Fahrradspeiche hinkt leider.
Die Sperrklinke wird nur durch Federkraft wieder aus den Eingriff des Parksperrrades gelöst.
Die dazu notwendige Federkraft hängt neben der Belastung von vielen Faktoren ab (Form und Oberfläche der Kontaktfläche zwischen Parksperrrad und Sperrklinke, Schmierung usw.)
Auch besteht zwischen dem Wählhebel und der Sperrklinke keine feste mech. Verbindung.
Die Sperrklinke wird lediglich durch den Wählhebel in die Sperrstellung gedrückt (über eine Feder falls "Zahn" auf "Zahn" stehen sollte).
Somit wäre auch eine Betätigung des Wählhebels bei einer wegen hoher Belastung in Sperrstellung evt. klemmenden Sperrklinke gewährleistet. Spätestens bei einem kurzen Anfahren in entgegengesetzer Fahrtrichtung würde dann die Sperrklinke entlastet und durch die Feder in die "Freistellung" gedrückt.

Einen gutes Beispiel zur Funktion einer Sperrklinke bietet die Fußfeststellbremse.
Selbst wenn das Fußpedal mit voller Kraft getreten wird, ist das Lösen mit geringen Kraftaufwand möglich.

p.s.
Auch beim 7-Ganggetriebe mit Lenkradwählhebel sind die Vorgänge prinzipiell gleich, die mech.Verbindung vom Wählhebel zum Getriebe wird hier duch einen elektr. Servomotor ersetzt.

m.f.G.
Bmega

Moin!

Klasse Beitrag!!

Jetzt bin ich beruhigt.

Einmal grün!

mfg 🙂

Zitat:

@kutjub schrieb am 21. Juli 2011 um 14:47:50 Uhr:


Mein Onkel fährt seit ca. 1959 MB.

Der hat mir gesagt (besitzt auch ne eingene Werkstatt),
Fuss auf der Betriebsbremse lassen, dann mit dem linken Fuss die Feststellbremse betätigen, bei allen nicht MB Autos
die Handbremse ziehen / betätigen und dann auf P gehen.

Er hat genügend Getriebe getauscht, die durch jahrelanges und ausschliessliches Benutzen der P Position des Wählhebels kaputt gegangen sind oder beschädigt wurden (Spiel, Geräusche).
Ob es nun bei der Automatik mit dem Lenkradwählhebel anders ist, weiss ich auch nicht genau, nur
ich halte mich an Onkels "Vorschrift".

Grüße

Das sollte bei jedem Automaten in Fleisch in Blut übergehen:

Stillstand immer nur in Verbindung mit Bremse- entweder Betriebsbremse oder Parkbremse!

Ganz doof wenn man langsam rollt und die Tür öffnet um zu schauen ob man parallel zu den Markierungen steht dann knallt die parkbremse voll rein

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Zum anbremsen im Stand ist die feststellbremse zu verwenden. Wenn das fz. wegrollt und es kommt zum Schaden wird dir die Versicherung auf die Füße treten. Ich habe immer ein mulmiges Gefühl wenn ich das fz. mit „P“ abstelle.

Das mulmige Gefühl ist mir in den über 40 Jahren MB-Automatik abhanden gekommen. 😉

Also ich benutze die Handbremse nie, ich wohne aber im Flachland.

Und ich fahre schon 20 Jahre Automatik und mache es so.

Zitat:

@maxtester schrieb am 11. Januar 2018 um 00:07:14 Uhr:


Also ich benutze die Handbremse nie, ich wohne aber im Flachland.

Und ich fahre schon 20 Jahre Automatik und mache es so.

.. genau so.

Die Getriebeverriegelung über die P-Stellung ist in jeden Fall sicherer als die "kleine" Feststellbremse, die viel Kraft beim "Treten" erfordert, sonst ist die ohnehin fast wirkungslos.

Zitat:

@digitalfahrer schrieb am 11. Januar 2018 um 08:51:53 Uhr:


Die Getriebeverriegelung über die P-Stellung ist in jeden Fall sicherer als die "kleine" Feststellbremse, die viel Kraft beim "Treten" erfordert, sonst ist die ohnehin fast wirkungslos.

Wenn dem so wäre, dann versteh ich nicht warum diese noch nicht dem Sparwahnsinn zum Opfer gefallen ist.

.. weil die vorgeschrieben ist.
Das jetzt die elektrische Feststellbremse so abgenommen wurde wundert mich.

Zu bedenken ist, wenn die feststellbremse nicht benutzt wird kommt es zu einer einseitigen bremswirkung. Spätestens beim tüv hast du dann ein Problem. Ich war 27 Jahre beim tüv und habe das gerade an fz. mit backenfeststellbremse des Öfteren erlebt. Opel bmw Mb fällt da auf

Zitat:

@mb2510 schrieb am 11. Januar 2018 um 20:29:38 Uhr:


Zu bedenken ist, wenn die feststellbremse nicht benutzt wird kommt es zu einer einseitigen bremswirkung.

Man sollte vor dem TÜV auch mit Handbremse Fahren, was aber bei der Elektrischen schwierig ist.

Was meint ihr genau mit einseitiger Bremswirkung und Problem beim TÜV?

Habe auch schon gehört, man solle kurz vorm TÜV mit Handbremse ein paar Meter fahren, mal den Motor mit hoher Drehzahl oder auf der BAB freipusten, etc. pp.

Danke im Voraus. :-)

Bis 50% Abweichung re zu li ist zulässig. Es empfiehlt sich schon die feststellbremse bei mäßiger Geschwindigkeit mäßig einzubremsen, dann auf losem Untergrund mal eine bremsprobe und sich die hinterlassenen Bremsspuren anschauen, müssen annähernd gleich lang sein

Manche TÜV Leute stellen sich komisch damit an.

Soweit ich aber weiß ist das bei der Elektrischen sogar erlaubt, aber die Wissen das nicht.

Ich habe da mal mit jemanden von Daimler ( Entwickler ) drüber gesprochen, der hatte mir gesagt ich soll ihn anrufen, wen ich mal Probleme haben sollte.

Dan würde er ihn zusammen Falten, wegen Unfähigkeit.😁

Aber nur für mich.🙂

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