Parkplatzunfall - Teilschuld?
Hallo, liebe Motor-Talkler.
Ich habe mich hier eben erst angemeldet und hoffe, dass ich im richtigen Unterforum schreibe.
Ich bin 21 und habe seit 3 Jahren meinen Führerschein, hatte aber nie einen Unfall oder Ähnliches, kenne mich daher mit der Rechtslage nicht aus.
Ich hatte am Donnerstag einen Termin und hab auf dem Parkplatz vor dem Friedhof geparkt, weil an der Straße nie etwas frei ist. Während ich weg war, hat sich ein Auto ganz dicht links neben mich gestellt, sodass ich beim rückwärts ausparken gleichzeitig vorn und hinten gucken musste, damit ich dem mit der Nase von meinem Auto nicht reinfahre. Ich hab also abwechselnd vorne und hinten geguckt und bin gefahren, bis es geknallt hat. Direkt hinter mir (gegenüber) hat ebenfalls einer rückwärts ausgeparkt, beide in die gleiche Richtung. Es war ein altes Ehepaar in einem älteren Mercedes (A-Klasse glaub ich, die mit dem hohen Heck). Bei Ihnen war der Rückscheinwerfer rechts gesplittert, sonst nichts. Ich habe mich entschuldigt und gesagt, dass wir die Polizei holen können. Der Mann meinte dann, dass er Polizist war (vor der Rente) und wenn ich die Schuld auf mich nehme, also einsehe, dass es meine ist, dann brauchen wir die nicht. Ich - unwissend wie ich bin - hab gedacht dass ich Schuld bin und hab denen das gesagt. Wir haben die Personalien getauscht und er hat gesagt er meldet sich, wenn er den Kostenvoranschlag hat. Mein Freund hat mir jetzt aber erzählt, dass auf Parkplätzen immer die Teilschuld gilt. Jetzt weiß ich nicht, ob das nachträglich noch wirkend gemacht werden kann. Wir sind beide gleichzeitig gefahren und dann mit der Ecke hinten aneinander, ich weiß allerdings nicht, ob der Mann mich gesehen hat und dann gebremst hat oder ob er noch gefahren ist. Zeugen gab es glaube ich nicht, zumindest hat keiner sich beteiligt.
Ich habe mal ein Bild von der Situation angehängt, vielleicht ist es dann besser zu verstehen. An meinem Auto habe ich abends erst gesehen, dass eine kleine Beule drin ist und das Blech sich verzogen hat. Ein Bekannter von mir, der mein Auto immer günstig repariert, meinte, dass der Schaden bei mir ca 1500€ sind. Allerdings habe ich nur eine Teilkasko Versicherung und möchte nicht hochgestuft werden, wenn es vermeidbar ist. Den Schaden an meinem Auto würde ich zur Not auch lassen. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, falls das wichtig ist.
Foto: rot bin ich, blau ist der Mercedes. Mit den Ecken hinten sind wir aneinander gestoßen. Bei ihm ist nur das Glas/Plastik von der Rückleuchte rausgebrochen, bei mir ist eine Beule und Kratzer/verbogen hinten links über dem Reifen.
Den Kostenvoranschlag habe ich noch nicht, ich rechne allerdings mit bis zu 600€, da die Arbeitskosten in der Werkstatt ja auch meistens sehr hoch sind. Ich hoffe, jemand hat einen Rat.
Beste Antwort im Thema
Wer rückwärts fährt, ist dafür verantwortlich. Also: 50:50. Wer gleichermaßen pennt, ist gleichermaßen Schuld. 😁
Wäre einer von beiden stehen geblieben und hätte dies belegen können, hätte der andere die 100% schuld.
Meiner Frau passierte dasselbe im Dezember. Nur blieb sie stehen als sie den anderen bemerkte, 3 zeugen haben das beobachtet, so trug der Unfallgegner die Alleinschuld.
108 Antworten
Ich habe gehört, wenn meine Versicherung davon Wind bekommt, dann MUSS ich das über die regeln. Falls es billiger ist, es selbst zu zahlen, möchte ich das halt nicht. Daher möchte ich die Öffentliche jetzt nicht drauf ansprechen, solange der Voranschlag nicht da ist
Du kannst gar nicht verhindern, dass Dein Gegner über Deine Versicherung geht. Aber Du kannst in jedem Fall Deiner Versicherung den Schaden erstatten und damit den Rabatt retten.
Zitat:
@Lisaknr schrieb am 27. Mai 2018 um 17:14:10 Uhr:
Also bei mir sind Kratzer zu sehen, bei ihm wirklich nur das Glas kaputt
Bei einem deratigen Bagtellschaden sollte man in der Lage sein, das Ganze ohne Versicherung, Anwälte, Gutachter und sonstige Kostentreiber zu regeln.
Schlage deinem Unfallgegner, mit Verweis auf die gängige Rechtssprechung der 50/50 Haftung in diesen Standardsituationen, vor daß jeder seinen Schaden selbst übernimmt und das Ding damit aus der Welt ist.
Nur falls das nicht möglich sein sollte wirst du den Unfall deiner Versicherung melden und gleichzeitig deine Ansprüche an die Versicherung des Unfallgegners stellen müssen.
Den Schaden könntest du später bei deiner Versicherung immer noch "zurückkaufen" um eine Höherstufung zu vermeiden.
Für die Zukunft: Hilfreich ist ein ausgefüllter und von beiden Fahrern unterschriebener Unfallbericht, Fotos und Zeugen. Das erhöht die Chance ein wenig, dass die Beteiligten hinterher bei der Wahrheit bleiben.
@ Kai
Warum sollte da kein Mitspracherecht bestehen? Als erstes wäre rechtlich zu klären, welches Schuldverhältnis fraglich ist. Frage kann die eigenständige RS der TS klären. Ist diese Frage geklärt, steht der TS frei den Regulierungsweg zu wählen.
Anders ist es, wenn die KFZ Haftplicht der TS den Schaden regulieren soll und im Frage der Schuldklärung passiven RS bietet und sich mit dem Gegner einigt. Die versicherung würde dann den Schaden regulieren und die TS kann diesen evtl zurückkaufen, ist halt Rechenbeispiel
Ähnliche Themen
Die Haftpflichtversicherung kann das ganz allein regeln. Steht in den Versicherungsbedingungen.
Zitat:
@weiss-blau schrieb am 27. Mai 2018 um 18:03:58 Uhr:
Bei einem deratigen Bagtellschaden sollte man in der Lage sein, das Ganze ohne Versicherung, Anwälte, Gutachter und sonstige Kostentreiber zu regeln.Zitat:
@Lisaknr schrieb am 27. Mai 2018 um 17:14:10 Uhr:
Also bei mir sind Kratzer zu sehen, bei ihm wirklich nur das Glas kaputtDem stimme ich grundsätzlich zu.
Stutzig macht mich die Aussage, dass ein pensionierter Polizeibeamter einen jungen Verkehrsteilnehmer fix zu einem Schuldeingeständnis gedrängt hat.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 27. Mai 2018 um 18:06:46 Uhr:
Die Haftpflichtversicherung kann das ganz allein regeln. Steht in den Versicherungsbedingungen.
Klar kann sie dass, wenn sich der Unfallgegner direkt an diese wendet.
Daher sollte die TS ihre Versicherung über den Fall und deren Problematik informieren.
Zitat:
@NDLimit schrieb am 27. Mai 2018 um 17:04:26 Uhr:
Problem wird Dein mündliches Schuldeingeständnis vor Zeugin (Ehefrau) sein. Da hat Dich der Ex-Cop schön verarscht.
Ist die Aussage der Ehefrau hier wirklich von Wert ?
War der Meinung das zeugenaussagen von Familie / Ehefrau nicht verwendet werden.😕
Sie werden schon verwendet, haben aber nicht die Beweiskraft wie unabhängige Aussagen.
Daher die Empfehlung die RS einzuschalten und die KFZ Haftpflicht informieren
Ich würde hier versuchen, eine Einigung mit dem anderen Unfallgegner ohne jede Versicherung/Rechtsschutzversicherung/Anwaltsbeteiligung zu erreichen. Wenn du die einschaltest, kommst du am Ende irgendwie auf 50:50 raus, hast aber immens mehr Kosten! Genau das würde ich auch Versuchen, dem anderen freundlich klarzumachen. Nen Rücklicht für ne ältere A-Klasse wird schon nicht die Welt kosten, auch nicht mit Einbau. Klar mögen 200 € für sowas teuer erscheinen, wenn es der Rentner bezahlt, aber sowas zahlt man doch über die Versicherungsbeiträge oder einen möglichen Rückkauf doppelt und dreifach.
Wie ist denn deine Beule? Irgendwo im Bereich des Seitenteils mag das zwar verdammt teuer sein, ich würde die aber je nach Fahrzeug so lassen. Lieber am Ende nichts dafür bezahlen und mit Beule fahren, als selbst die Hälfte für die Reaparatur draufzulegen.
Zitat:
@Knergy schrieb am 27. Mai 2018 um 19:06:02 Uhr:
Ich würde hier versuchen, eine Einigung mit dem anderen Unfallgegner ohne jede Versicherung/Rechtsschutzversicherung/Anwaltsbeteiligung zu erreichen. Wenn du die einschaltest, kommst du am Ende irgendwie auf 50:50 raus, hast aber immens mehr Kosten! Genau das würde ich auch Versuchen, dem anderen freundlich klarzumachen. Nen Rücklicht für ne ältere A-Klasse wird schon nicht die Welt kosten, auch nicht mit Einbau. Klar mögen 200 € für sowas teuer erscheinen, wenn es der Rentner bezahlt, aber sowas zahlt man doch über die Versicherungsbeiträge oder einen möglichen Rückkauf doppelt und dreifach.Wie ist denn deine Beule? Irgendwo im Bereich des Seitenteils mag das zwar verdammt teuer sein, ich würde die aber je nach Fahrzeug so lassen. Lieber am Ende nichts dafür bezahlen und mit Beule fahren, als selbst die Hälfte für die Reaparatur draufzulegen.
Hinten links am Heck, an der Ecke. Hänge mal ein Bild an. Der andere Fahrer denkt allerdings, dass ich nichts habe am Auto, weil wir das nicht gesehen haben. Zuhause hab ich es erst gesehen.
Schwer zu sehen auf dem Bild, deswegen haben wir es wohl auch nicht gesehen. Da, wo sich das pink spiegelt, ist die Beule. Das Plastik, was runterhängt und das verbogene Blech sind auch vom Unfall
Auf jeden Fall hat der Gegner mehr zu verlieren, denn 50% Deines Schadens sind viel mehr als 50% einer neuen Heckleuchte.
Oh, angesichs des Bildes nehme ich das Wort "Bagatellschaden" aus meinem ersten Beitrag zurück.
Hier liegt ein erheblicher Schaden vor.
Zitat:
@Lisaknr schrieb am 27. Mai 2018 um 19:11:05 Uhr:
Der andere Fahrer denkt allerdings, dass ich nichts habe am Auto, weil wir das nicht gesehen haben. Zuhause hab ich es erst gesehen.
Ich bin jetzt mal 1 Minute dein Unfallgegner und behaupte: Der Schaden war vor dem Unfall schon schon da. Oder ich behaupte: Der Schaden war nach dem Unfall nicht nicht da und muss später eingetreten sein.
Hast du Fotos vom Unfallort, von den Fahrzeugen, den Anstoßstellen und der Lage ?
Leider nicht, hätte ich machen müssen. Hab nur am Abend nach dem Unfall ein Bild an Freunde geschickt, wo man das schon sieht