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Parkplatzunfall - Teilschuld?

Themenstarteram 27. Mai 2018 um 14:50

Hallo, liebe Motor-Talkler.

Ich habe mich hier eben erst angemeldet und hoffe, dass ich im richtigen Unterforum schreibe.

Ich bin 21 und habe seit 3 Jahren meinen Führerschein, hatte aber nie einen Unfall oder Ähnliches, kenne mich daher mit der Rechtslage nicht aus.

Ich hatte am Donnerstag einen Termin und hab auf dem Parkplatz vor dem Friedhof geparkt, weil an der Straße nie etwas frei ist. Während ich weg war, hat sich ein Auto ganz dicht links neben mich gestellt, sodass ich beim rückwärts ausparken gleichzeitig vorn und hinten gucken musste, damit ich dem mit der Nase von meinem Auto nicht reinfahre. Ich hab also abwechselnd vorne und hinten geguckt und bin gefahren, bis es geknallt hat. Direkt hinter mir (gegenüber) hat ebenfalls einer rückwärts ausgeparkt, beide in die gleiche Richtung. Es war ein altes Ehepaar in einem älteren Mercedes (A-Klasse glaub ich, die mit dem hohen Heck). Bei Ihnen war der Rückscheinwerfer rechts gesplittert, sonst nichts. Ich habe mich entschuldigt und gesagt, dass wir die Polizei holen können. Der Mann meinte dann, dass er Polizist war (vor der Rente) und wenn ich die Schuld auf mich nehme, also einsehe, dass es meine ist, dann brauchen wir die nicht. Ich - unwissend wie ich bin - hab gedacht dass ich Schuld bin und hab denen das gesagt. Wir haben die Personalien getauscht und er hat gesagt er meldet sich, wenn er den Kostenvoranschlag hat. Mein Freund hat mir jetzt aber erzählt, dass auf Parkplätzen immer die Teilschuld gilt. Jetzt weiß ich nicht, ob das nachträglich noch wirkend gemacht werden kann. Wir sind beide gleichzeitig gefahren und dann mit der Ecke hinten aneinander, ich weiß allerdings nicht, ob der Mann mich gesehen hat und dann gebremst hat oder ob er noch gefahren ist. Zeugen gab es glaube ich nicht, zumindest hat keiner sich beteiligt.

Ich habe mal ein Bild von der Situation angehängt, vielleicht ist es dann besser zu verstehen. An meinem Auto habe ich abends erst gesehen, dass eine kleine Beule drin ist und das Blech sich verzogen hat. Ein Bekannter von mir, der mein Auto immer günstig repariert, meinte, dass der Schaden bei mir ca 1500€ sind. Allerdings habe ich nur eine Teilkasko Versicherung und möchte nicht hochgestuft werden, wenn es vermeidbar ist. Den Schaden an meinem Auto würde ich zur Not auch lassen. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, falls das wichtig ist.

Foto: rot bin ich, blau ist der Mercedes. Mit den Ecken hinten sind wir aneinander gestoßen. Bei ihm ist nur das Glas/Plastik von der Rückleuchte rausgebrochen, bei mir ist eine Beule und Kratzer/verbogen hinten links über dem Reifen.

Den Kostenvoranschlag habe ich noch nicht, ich rechne allerdings mit bis zu 600€, da die Arbeitskosten in der Werkstatt ja auch meistens sehr hoch sind. Ich hoffe, jemand hat einen Rat.

Beste Antwort im Thema

Wer rückwärts fährt, ist dafür verantwortlich. Also: 50:50. Wer gleichermaßen pennt, ist gleichermaßen Schuld. :D

Wäre einer von beiden stehen geblieben und hätte dies belegen können, hätte der andere die 100% schuld.

 

Meiner Frau passierte dasselbe im Dezember. Nur blieb sie stehen als sie den anderen bemerkte, 3 zeugen haben das beobachtet, so trug der Unfallgegner die Alleinschuld.

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Wer rückwärts fährt, ist dafür verantwortlich. Also: 50:50. Wer gleichermaßen pennt, ist gleichermaßen Schuld. :D

Wäre einer von beiden stehen geblieben und hätte dies belegen können, hätte der andere die 100% schuld.

 

Meiner Frau passierte dasselbe im Dezember. Nur blieb sie stehen als sie den anderen bemerkte, 3 zeugen haben das beobachtet, so trug der Unfallgegner die Alleinschuld.

Beide Rückwärts, dann beide 50/50.

 

 

Da war einer schneller.

Der Schaden wird hier 50% zu 50% verteilt. Du bekommst die Hälfte deines Schadens und der Gegner die Hälfte seines Schadens.

Melde den Schaden deiner Versicherung, damit die sich um den Schaden des Gegners kümmern.

Falls Du eine Vollkasko und optimalerweise eine Rechtsschutzversicherung hast, dann solltest Du dich anwaltlich beraten lassen. Die Beauftragung eines eigenen Sachverständigen für die Schadensfeststellung musst Du davon unabhängig mit deiner evtl. vorhandenen Vollkasko abstimmen.

..du könntest aber auch den Anderen anrufen, ihm das mit den 50:50 so nett und freundlich sagen, und ihm vorschlagen das jeder seinen Schaden selbst trägt und keiner somit hochgestuft wird oder einen Eigenanteil zahlen musst.... .

Kann ja sein das er drauf einsteigt...... .

Problem wird Dein mündliches Schuldeingeständnis vor Zeugin (Ehefrau) sein. Da hat Dich der Ex-Cop schön verarscht.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 27. Mai 2018 um 17:04:26 Uhr:

Problem wird Dein mündliches Schuldeingeständnis vor Zeugin (Ehefrau) sein. Da hat Dich der Ex-Cop schön verarscht.

naja,... im ersten Schock kann man viel sagen;......

Entscheiden tut das zunächst sowieso die Versicherung:cool:

Kann trotzdem ein Problem sein. Ab zum Anwalt, bei RS-Versicherung sollte das kein Problem sein, ausser die Selbstbeteiligung

Nur eine Schriftliche Aussage hat bestand.

 

Vermutlich wird der Unfallgegner vor Der Versicherung behaupten, er hätte gestanden.

Bestehe weiter darauf dass er auch gefahren ist. Ohne unabhängigen zeugen oder Beweis bleibt es bei 50:50.

 

Bzw kann auch ein Gutachter den Beweis erbringen: könnte er anhand der Unfallspuren einwandfrei feststellen, dass ein Wagen stand. Z.b. anhand von Schleifspuren. Aber das wird hier garnicht greifen.

Themenstarteram 27. Mai 2018 um 15:14

Naja das klingt ja nach guten Chancen, dass wenigstens 50:50 greift, danke! Er ruft an, wenn er den Voranschlag hat, soll ich das dann ansprechen mit der Teilschuld?

Also bei mir sind Kratzer zu sehen, bei ihm wirklich nur das Glas kaputt

Ruf morgen die Versicherung an, schilder den Fall und bitte um Deckungszusage

Themenstarteram 27. Mai 2018 um 15:43

Kann man die Versicherung auch fragen bzw ihr das schildern und trotzdem selbst den Schaden zahlen? Evtl ist das billiger als hochgestuft zu werden

Du musst zwischen Rechtsschutz und Haftpflicht unterscheiden. Viele RS-Versicherungen bieten kostenlose telefonische Erstberatung zum geschilderten Fall selbst. Ob Du dann den Schaden selbst regulierst oder von der KFZ-Haftpflicht regulieren lässt, obliegt Dir. Frage ist, ob der Unfallgegner sich auf 50:50 einlässt oder auf das erste Schuldanerkenntnis pocht

Es sind zwei unterschiedliche Sachverhalte. Du kannst Deinen Schaden direkt bei der Versicherung von ihm geltend machen und dafür sogar einen Anwalt bemühen. Wenn der nur 50% des Schadens geltend macht, zahlt den Anwalt die Versicherung. Die Versicherung raus bekommst Du über den Zentralruf der Autoversicherer. Der Gegner kann es bei Dir genauso machen, worauf ihr dann beide hochgestuft werdet oder den Schaden nachträglich zurückkaufen müsst. Also wäre eine Einigung für Euch beide günstiger.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 27. Mai 2018 um 17:52:40 Uhr:

Ob Du dann den Schaden selbst regulierst oder von der KFZ-Haftpflicht regulieren lässt, obliegt Dir. Frage ist, ob der Unfallgegner sich auf 50:50 einlässt oder auf das erste Schuldanerkenntnis pocht

Daran hat man keinerlei Mitspracherecht. Das entscheidet die Versicherung, nicht der Unfallgegner und nicht der TE.

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