Parkplatz zu - Auto steht noch drauf! Rechtslage?

Tag zusammen,

habe leider kein besseren Bereich für meine Frage gefunden, daher das Sicherheitsforum. Nur für den Fall, dass wieder welche meckern es sei in dem Bereich falsch 😉

Also folgendes: Bei uns im Ort gibts ein Fast-Food Laden und gegenüber ist ein großer Supermarkparkplatz. Dieser ist mit zwei "Schranken" gesichert, die natürlich während der Geschäftszeiten offen sind. Nach Ladenschluss wird aber runtergeklappt, und das ohne Rücksicht auf evtl noch vorhandene PKWs. Viele, denen der Parkplatz des Fast-Food Ladens aber zu klein ist, parken aber dann auf dem Supermarkparkplatz. Vielleicht waren sie auch vorher im Supermarkt was einkaufen, also auch Kunden von Selbigem.
Ich treff mich öfters mit paar Kumpels auf diesem Parkplatz, und wir werden auch immer runtergeschickt, wenn sie die Schranken runter klappen. Habe ich ja auch gar nix gegen, aber was machen die armen Autobesitzer die noch aufm Parkplatz stehen? Man könnte jetzt argumentieren "Pech gehabt", aber wie ist da die Rechtslage? Ist es nicht Nötigung von Seiten des Supermarktbetreibers? Die Schranken werden übrigens willkürlich geschlossen, kommt immer drauf an welche Mitarbeiter als letztes den Supermarkt verlassen 🙄
Und gesichert ist der Parkplatz dadurch nicht, denn er ist nur durch (fest einbetonierte) Poller von der Straße getrennt, also keine Zäune o.ä.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von zxcoupe


Und natürlich wird jemand geschädigt - nämlich sowohl der Supermarktkunde der u.U. dann zu Stoßzeiten kein Parkplatz mehr findet wenn die hälfte des Parkplatzes von "Fremdparkern" belegt ist und wenn dann wegen des vollen Parkplatzes die Kunden aus Bequemlichkeit zur Konkurrenz fahren dann ist auch der Supermarktbetreiber direkt betroffen.

wie der einlassung des te zu entnehmen ist, wird der parkplatz erst

nach

geschäftsschluß gesperrt - eine beeinträchtigung der kundschaft kann mithin ausgeschlossen werden.

Zitat:

Seltsame egoistische Rechtsauffassung die du hast...

der te hat keine rechtsauffassung geäußert, sondern in unkenntnis derselben dieses thema eröffnet. auch hier wäre eine lektüre des eröffnungsbeitrags hilfreich gewesen.

Zitat:

...aber von Leuten die sich mit ihrem BMWs auf Supermarktparkplätzen treffen weiß man ja sowieso was man davon zu halten hat... Proletariat mit keinerlei Rechtsempfinden.

vor allem weiß man was von persone zu halten ist, die sich nicht entblöden ihre primitiven vorurteile in der öffentlichkeit zu zelebrieren...

kleingeistige spießer mit keinerlei hirnfunktion.

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Zitat:

Original geschrieben von notting



Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron


Wenn man sich selbst aussperrt liegt kein Tatbestand Nötigung vor.... man kann auch durch einstieg über die Beifahrertüre über sein Eigentum verfügen.

Und ich bin schon durch den Kofferraum auf den Fahrersitz gelangt. Hinter dem Fahrzeug (wenn man vorwärts einparkt) ist ja i.d.R. nix blockiert.

notting

Ergänzung: Zur Not kann man ja auf der Linie zwischen zwei Parkplätzen parken. Dann gäbe es ggf. nur noch das Problem mit dem Parkplatz-Betreiber (alle Parkhäuser, die ich kenne, geben an der Einfahrtsschranke pro Fahrzeug nur eine Karte aus, man bezahlt also nur für einen Parkplatz).

notting

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron



Zitat:

Original geschrieben von notting


Und ich bin schon durch den Kofferraum auf den Fahrersitz gelangt. Hinter dem Fahrzeug (wenn man vorwärts einparkt) ist ja i.d.R. nix blockiert.

notting

Ich auch, Voraussetzung ist aber, dass man vorwärts einparkt.

IMHO gilt dann "selber schuld". Wenn man einkauft, will man doch meist auch an den Kofferraum ohne seine Kisten zwischen Autos buchsieren zu müssen bzw. diese evtl. sogar verkratzt.

Zitat:

Damals hätte ich den Winter anzeigen müssen, da alle Türen meines Wagens zugefroren waren, nur der Kofferraum ging noch auf.

Wurde AFAIK sogar schon in den USA abgelehnt (Mutter Natur hat keine landungsfähige Adresse). Da kann man aber AFAIK z. T. Vorsichts- bzw. Ernstfall-Maßnahmen treffen (Gummi-Dichtungen mit geeignetem Fett einreiben, Anti-Vereisungsspray in der Tasche haben (und nicht im Auto), Standheizung, etc.).

notting

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


... , ein Fahrzeugeigentümer hat das Recht über sein Eigentum zu verfügen.

Richtig

und da sollte man sich bei Schadensersatzforderungen aus taktischen Gründen sehr genau überlegen, ob man das auch ist oder nur der Fahrer, der Leasingnehmer, ...

Man ist erstaunt, wie viele Dinge sich urplötzlich in Luft aufgelöst haben, weil der Anspruchsteller so seine Probleme hatte, einen Eigentumsnachweis (und damit den Anspruchsnachweis) zu erbringen.

Zitat:

Selbst wenn jemand seinen Wagen absolut idiotisch und rücksichtslos irgendwo hinstellt, dann darf trotzdem niemand diesen Wagen einfach blockieren.

Eine Selbstverstümmelung ist keine durch Andere begangene Straftat.

Ganz so einfach ist das nicht: Wer durch "freie Ablage" seines Fahrzeugs andere Fahrer in der ordnungsgemäßen Nutzung eines Parkplatzes hindert, der steht nicht auf dünnem Eis, der ist bereits eingebrochen.

Aber auch hier gilt wer gegen wen und warum und sollte fein getrennt werden, sonst kann das für jeden Beteiligten ein persönliches Waterloo werden.

Zitat:

Original geschrieben von MickyX


Nochmal: Dass es nicht erlaubt ist da ausserhalb der Öffnungszeiten zu stehen, ist klar. Das steht auch gar nicht zur Diskussion, es geht ausschließlich drum ob das Einsperren ein zulässiges Mittel ist.

Ja, in diesem Fall definitiv.

Der Filialleiter ist nicht verpflichtet, erhöhten Aufwand zu betreiben, um die Fahrzeughalter/-führer vor dem Schließen der Schranke ausfindig zu machen.

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Zitat:

Original geschrieben von MickyX


..., es geht ausschließlich drum ob das Einsperren ein zulässiges Mittel ist.

"Zulässiges Mittel" für was ?

Das "Einsperren" an sich ist in dieser Situation rechtlich in Ordnung

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Der Filialleiter ist nicht verpflichtet, erhöhten Aufwand zu betreiben, ...

Der Filialleiter ist zu garnichts verpflichtet, nicht einmal zu geringstem Aufwand.

Um das zu entheddern und die etwas wirren Vorstellungen zum Thema "Nötigung" auch gleich aufzuklären:

Mit der Nutzung (genauer durch die Nutzung) geht man einen Vertrag ein, dessen Inhalt von Seiten des Parkplatzeigentümers oft durch das Schild "für Kunden" und ähnlich deutlich ist.

Ist man kein Kunde - wie will man außerhalb der Ladenöffnungszeiten einer sein - dann wird man kaum aus einem selber begangenen Vertragsverstoß einen Schadensersatzanspruch ableiten.

Nötigung entfällt vollständig, da man selbst bei nicht erkennbar vorhandenen Absperrmitteln (zB. eine Kette, die erst hingetragen werden muss) immer davon ausgehen muss, dass der Parkplatzbetreiber von seinem Recht des Absperrens auch gebrauch macht.

Für den "Eingesperrten" ist klar erkennbar, wann der Parkplatz wieder geöffnet wird (Geschäftszeiten) und unterliegt somit keiner Willkür durch den Parkplatzbetreiber.

Um es nun noch besonders hart für die Nötigungsbefürworter zu machen:
Handelt es sich um ein kostenpflichtigen Parkplatz, zB. ein Parkhaus mit Gebühren nach Nutzungszeit - jede angefangene Stunde 2 Euro, dann muss sogar die Parkgebühr für die "eingesperrte" Zeit entrichtet werden.

Parkt man selber einen anderen zu, dann ist das schon eine Nötigung, denn man hat keine Rechte einen anderen zuzuparken, das Zuparken ist eine reine Willkürhandlung und ist primär gegen den Falschparker gerichtet (Racheaktion).

Fahrzeug auf dem Parkplatz lassen, ÖPNV nutzen und glücklich sein....😉 😁

-gelöscht-

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


-gelöscht-

Wenn Du doch nur öfter so weise wärst...😁

Siehst du, das ist die Weisheit die dir nunmal fehlt, oh Römer 😁 .

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron


Ich auch, Voraussetzung ist aber, dass man vorwärts einparkt.
Damals hätte ich den Winter anzeigen müssen, da alle Türen meines Wagens zugefroren waren, nur der Kofferraum ging noch auf.

Geht aber auch nicht bei jedem Auto, bei Limosinen / Coupes (meinem z.b.) / Cabrios o.ä. kommt man nicht einfach so vom Kofferraum in den Fahrgastraum. Und die umklappbare Rücksitzbank kann man meist nur von innen umklappen, also nicht vom Kofferraum aus.

Zitat:

Wenn das nicht mehr möglich ist, weil das Fahrzeug zugeparkt wurde, dann handelt es sich dabei um den Straftatbestand der Nötigung.

Und zu was wurde hier genötigt? Man sollte sich doch mal über den Begriff Nötigung klar werden.

Lesekundige können hier nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%B6tigung

Wirklich Entertainment vom feinsten

Zitat:

Original geschrieben von trouble01


Und zu was wurde hier genötigt?

Die eigentliche Frage müsste lauten:

"Zu was wurde wer hier genötigt?"

Wenn man die Schwelle der Nötigung einfach mal nach unten schiebt, dann taucht da plötzlich der Autofahrer auf, der durch eine unzulässige Handlung (verbotenes Parken) den Filialleiter an seiner üblichen Handlung, dem Abschließen des Parkplatzes, hindert und damit der eigentliche Täter bei einer (sehr konstruierten) Nötigung ist.

Also als "Eingesperrter" nicht zu laut nach dem Scharfrichter rufen, man könnte erschreckt sein, wenn der Richter auch nicht so richtig Ahnung hat, das mit der Nötigung noch glaubt und dann der eigene Kopf über den Parkplatz kullert.

Zitat:

Original geschrieben von notting


Früher hat man auch geglaubt, dass es ok ist, Kinder zu schlagen...

notting

OT:

Manche Kinder hätten es verdient, dass Vati statt einem Buch über moderne Erziehungsformen

lieber einen Holzlöffel kauft.

Dann kommen auch nicht so manche Bälger raus, die heute schon Lehrer neben Mitschülern mobben,

keinen Bock auf nichts haben und sich dann drauf berufen, ein Opfer der Gesellschaft zu sein.

Nein, ich bin "nur" 29. Und mir hat das eine oder andere Mal was hinter die Ohren, wenn ich Schei*e gebaut habe, nicht geschadet.
/OT

Ansonsten: Parke ich bei jemand Fremden, ist fragen und freundlich sein angesagt. Geht die Schranke zu oder werde ich zugeparkt, P.g.

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von Totolein


GENAU SOOO ISSES!
Ich habe das neulich auch mal in einem Parkhaus durchgezogen. Dort gehts bekanntlich ziemlich eng zu, und irgend ein Trollo hat seine Kiste so dicht an meiner geparkt, dass es unmöglich war, einzusteigen - die Beifahrerseite war durch eine breite Säule blockiert. Ich habe mir also einen Zeugen gesucht, ein paar nette Bilder gemacht und dem "Trollo" meine Karte mit der Bitte um sofortige Kontaktaufnahme unter den Wischer geklemmt. Nach 15 min. Wartezeit bin ich in ein Taxi gestiegen und habe meine Einkäufe fortgesetzt. Bis ich wieder zu Hause war, sind Taxikosten in Höhe von 55 EUR angefallen. Am nächsten Morgen habe ich dann mein inzwischen freies Auto mit der Taxe für 12 EUR wieder abgeholt.
Dem Trollo war es wohl zu mühsam, mich anzurufen. Ich habe daraufhin die Sache einem Anwalt gegeben, der jetzt über eine Halterfeststellung eine saftige Rechnung inkl. seiner Kosten präsentieren wird.

Auf dem Parkplatz von meiner Arbeitswohnung hab ich das regelmäßig, nur bin ich es und mache es andersrum.

Die parkinkompetenten Corsa-Damen schaffen es jedes Mal, aus sieben Quer-Stellflächen vier zu machen. Weil man zu dumm ist, weiße Striche zu erkennen oder beim Parken zu gucken, ob man gerade ist. Dann darf ich mich immer zwischen zu enge Ecken klemmen.

Da mir das aber mittlerweile zu blöd ist, parke ich rückwärts ein und stelle mich beifahrerseitig an eine Beifahrerseite von so einer Tussi, auf dass kaum eine Zeitung dazwischen Platz hat.

Vorher gucke ich, ob die Räder gerade sind von ihr.

Sie kann fahrerseitig problemlos einsteigen und muss nur stillhalten beim Rausrollen, einfach gerade fahren.

Und erwischt sie mein stehendes Auto, ist sie ja schließlich versichert.

Ich hab nämlich keine Lust, als Einziger dann auf der Straße zu parken und dann fährt ein Ölfuzzi oder Müllwagen meinen Spiegel oder ähnlich ab.

Nur weil die Weiber zu blöd sind. Sollen sie zu Fuß gehen, wenn sie es nicht können. Sagt sogar meine Frau (die parken kann wie eine 1 🙂 ).

cheerio

Vielleicht informiert uns ja der TE, ob er zwischenzeitlich eine Lösung für das Problem gefunden hat.

Zum Beispiel dem Filialleiter ein Prepaid-Handy überreicht, mit dem er einen aus der Gruppe rechtzeitig vor Schrankenschluß darum bitte kann, daß die Gruppe den Parkplatz räumt...😉

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