Parkplatz zu - Auto steht noch drauf! Rechtslage?
Tag zusammen,
habe leider kein besseren Bereich für meine Frage gefunden, daher das Sicherheitsforum. Nur für den Fall, dass wieder welche meckern es sei in dem Bereich falsch 😉
Also folgendes: Bei uns im Ort gibts ein Fast-Food Laden und gegenüber ist ein großer Supermarkparkplatz. Dieser ist mit zwei "Schranken" gesichert, die natürlich während der Geschäftszeiten offen sind. Nach Ladenschluss wird aber runtergeklappt, und das ohne Rücksicht auf evtl noch vorhandene PKWs. Viele, denen der Parkplatz des Fast-Food Ladens aber zu klein ist, parken aber dann auf dem Supermarkparkplatz. Vielleicht waren sie auch vorher im Supermarkt was einkaufen, also auch Kunden von Selbigem.
Ich treff mich öfters mit paar Kumpels auf diesem Parkplatz, und wir werden auch immer runtergeschickt, wenn sie die Schranken runter klappen. Habe ich ja auch gar nix gegen, aber was machen die armen Autobesitzer die noch aufm Parkplatz stehen? Man könnte jetzt argumentieren "Pech gehabt", aber wie ist da die Rechtslage? Ist es nicht Nötigung von Seiten des Supermarktbetreibers? Die Schranken werden übrigens willkürlich geschlossen, kommt immer drauf an welche Mitarbeiter als letztes den Supermarkt verlassen 🙄
Und gesichert ist der Parkplatz dadurch nicht, denn er ist nur durch (fest einbetonierte) Poller von der Straße getrennt, also keine Zäune o.ä.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von zxcoupe
Und natürlich wird jemand geschädigt - nämlich sowohl der Supermarktkunde der u.U. dann zu Stoßzeiten kein Parkplatz mehr findet wenn die hälfte des Parkplatzes von "Fremdparkern" belegt ist und wenn dann wegen des vollen Parkplatzes die Kunden aus Bequemlichkeit zur Konkurrenz fahren dann ist auch der Supermarktbetreiber direkt betroffen.
wie der einlassung des te zu entnehmen ist, wird der parkplatz erst
nachgeschäftsschluß gesperrt - eine beeinträchtigung der kundschaft kann mithin ausgeschlossen werden.
Zitat:
Seltsame egoistische Rechtsauffassung die du hast...
der te hat keine rechtsauffassung geäußert, sondern in unkenntnis derselben dieses thema eröffnet. auch hier wäre eine lektüre des eröffnungsbeitrags hilfreich gewesen.
Zitat:
...aber von Leuten die sich mit ihrem BMWs auf Supermarktparkplätzen treffen weiß man ja sowieso was man davon zu halten hat... Proletariat mit keinerlei Rechtsempfinden.
vor allem weiß man was von persone zu halten ist, die sich nicht entblöden ihre primitiven vorurteile in der öffentlichkeit zu zelebrieren...
kleingeistige spießer mit keinerlei hirnfunktion.
101 Antworten
Ich stand zu Ausbildungszeiten auf einem privaten Parkplatz vor der Schule und wurde dreist zugeparkt. Währenddessen unterhielt ich mich mit meinem Kumpel über die Situation. Als der Typ dann nach paar Minuten rauskam und noch so dummdreist der Meinung war, daß ich hätte vorbeifahren können, hätte ich dem fast die Fres.. *ähm* körperlich denunziert. Und sein Papi kommt gleich und dann bekomme ich ganz viel Ärger, weil er irgendein Hanswurst im Kasperletheater ist.
Welche Optionen bleiben mir denn in so einer Situation, bin ich hier immer der Pechvogel?
Auf unserem Firmenparkplatz wurde immer einer zugeparkt, war ja kein Problem, er wußte ja von wem.
Auf Privatparkplätzen gelten einfach besondere Regeln.
Und welche? Das Gesetz des Stärkeren oder wie.
Gegenseitige Rücksichtsnahme ist wohl ein Fremdwort für dich.
Berechtigte Nutzer eines Privatparkplatzes kennen sich meistens.
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Sorry, aber ich wurde zugeparkt, nicht er. Es ist dann doch ein bißchen verwegen von mir hier die Rücksichtnahme zu erbitten. Und nein, ich kannte nicht jeden der 2000 Schüler.
Dann war es wohl ein öffentlich zugänglicher Parkplatz in Privatbesitz, da gelten selbstverständlich die Bestimmungen der StVO.
Wenn er nicht öffentlich zugänglich war, gelten die Regeln, die der Betreiber des Platzes aufstellt, aber nie das Recht des Stärkeren.
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Ich stand zu Ausbildungszeiten auf einem privaten Parkplatz vor der Schule und wurde dreist zugeparkt.
Man kann jederzeit ein anderes Fahrzeug umsetzen lassen, selbst wenn es nicht stört und völlig korrekt geparkt wurde.
Bezahlen musst erst mal Du selber, denn wer beauftragt muss auch die Rechnung bezahlen. Ist dann "nur" die Frage, ob Du das Geld dafür zurückverlangen kannst, also letztendlich auch zugesprochen bekommst.
Kommt viel auf den Einzelfall an, ob Du berechtigt dort geparkt hast, dann wäre eventuell Dein Ansprechpartner der Parkplatzbetreiber, denn nur der kann Ansprüche gegen einen "Störer" geltend machen, ob eine angemessene Wartezeit vergangen ist, ob es andere, zumutbare Mittel gegeben hätte (Schadensminderungspflicht, 5 Euro für eine Busfahrt sind weniger als 160 Euro für das Umsetzen), ob der Andere das mit Absicht gegen Dich gemacht hat ("abstrafen" eines Falschparkers auf "meinem" Parkplatz), ...
Hallo,
bin neu hier im Forum und hatte gestern ein "Problem", das wohl genau zu dieser Überschrift passt. Darum möchte ich diesen Thread nochmal aufwärmen.
Zur Situation:
Ich war zu Gast in einem Lokal, in dem eine Bekannte arbeitet. Dieses Lokal hat keinen eigenen Parkplatz.
Meine Bekannte kennt auch den Besitzer des Nachbarlokals mit Parkplatz, und hat einige Stunden zuvor gefragt, ob wir auf dessen Parkplatz parken dürfen.
Dieser Parkplatz hat eine automatische Einfahrtsschranke, zum Ausfahren bekommt man als Gast einen Coin (Messing Münze). Meine Bekannte hat diesen Coin am Nachmittag, als sie um Erlaubnis gefragt hat, bekommen.
Als wir dann um ca 23 Uhr das Lokal verlassen haben, und zum Parkplatz zurückkehrten, dann die Überaschung:
2m hohes Eisentor (Zwischen Straße und den besagten Schranken), zu. Parkplatz und Lokal dunkel, keine Reaktion auf Telefonanruf meiner Bekannten beim Grundstücksbesitzer. Kette mit Vorhängeschloss (Nummernschloss, dazu später 🙂 )
Abgesehen davon, dass ich diese Aktion wirklich besch***** fand, was wäre wohl die richtige Vorgehensweise (rechtlich gesehen) gewesen?
Wir waren 4 Personen, ca. 30km vom Heimatort entfernt. Ich brauchte das Auto am Nächsten Tag um in die Arbeit zu kommen.
Meine Stempelkarte und der Haustürschlüssel befanden sich im Auto, und der Zugang zum Parkplatz war nicht möglich (natürich hätten wir über den Zaun klettern können, aber...)
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nun, unsere rechlicht wohl fragwürdige Lösung: Etwas Fingerspitzengefühl brachte uns auf die Postleitzahl des Ortes, in dem wir uns befanden, welche zugleich die Nummer des Nummernschlosses war 🙂 (zur Info: Vorhängeschloss Modell "Burg - Wächter"😉
Ich fühlte mich, als ob ich gerade mein eigenes Auto geklaut hätte. Jedes Polizeiauto das uns am Heimweg untergekommen ist "hat mich verfolgt" (natürlich nicht, aber es hat sich so angefühlt).
Was haltet ihr davon? - Bin schon gespannt auf die Antworten.
Blöd gelaufen, die richtige Idee mit dem Zahlenschloss gehabt, Auto gerettet und gut heim gekommen. Mach' dir deswegen doch keinen Kopf😉 Oder habt ihr vergessen, das Schloss wieder vorzuhängen😁
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Blöd gelaufen, die richtige Idee mit dem Zahlenschloss gehabt, Auto gerettet und gut heim gekommen. Mach' dir deswegen doch keinen Kopf😉 Oder habt ihr vergessen, das Schloss wieder vorzuhängen😁
Nicht dass einer die Schranke klaut. 😛
Rechtliche Vorgehensweise hin oder her, habt ihr mit dem Parkplatzbesitzer gesprochen? Oder traut ihr euch das nach der Schloss-Aktion nun nicht mehr? Vielleicht gibt es ein Freibier für den Schock und er überdenkt die Nummernkombination.
Meine Einfälle zum Thema:
1) Taxi nehmen und später Schadensersatz für die entstandene Rechnung (ob man damit durchkommt und ob das dem guten Verhältnis zuträglich ist?).
2) Polizei anrufen, denn Fragen kostet nichts. Die hätten dann vielleicht die Privatnummer des Parkplatz Eigentümers gehabt oder hätten bei ihm daheim geklingelt (schließlich waren deine Schlüssel im Wagen, insofern sehe ich da schon Handlungsbedarf).
3) Wenn auch das nicht klappt, hätte die Polizei vielleicht eine Leiter organisiert, damit der Zaun nicht zu Schaden kommt, du aber trotzdem an deine Schlüssel.
4) Kumpel anrufen, der euch abholt, bei dem pennen und morgens früh wieder den Parkplatz aufsuchen, um den Wagen zu holen. Gegebenenfalls in der Arbeit Bescheid geben, dass du eine Stunde später kommst.
Zitat:
Original geschrieben von MickyX
wenn sie die Schranken runter klappen. Habe ich ja auch gar nix gegen, aber was machen die armen Autobesitzer die noch aufm Parkplatz stehen? Man könnte jetzt argumentieren "Pech gehabt", aber wie ist da die Rechtslage? Ist es nicht Nötigung von Seiten des Supermarktbetreibers?
armen Autobesitzer? Die sollen froh sein. Ein Baumarkt hier in der Nähe hat es so gehandhabt, dass Fahrzeuge die noch auf dem Gelände waren wenn abends abgeschlossen wurde abgeschleppt wurden damit es nicht zu Problemen kam. Für den Baumarkt war das die einfachste Lösung - für die Fahrzeugbesitzer aber ziemlich ungünstig...
Zahlenschloss von Burg-Wächter, Kombination erraten....so so; ist ja wie bei Mission Impossible....😁 Aber eine schöne Geschichte...😉