Parkplatz zu - Auto steht noch drauf! Rechtslage?
Tag zusammen,
habe leider kein besseren Bereich für meine Frage gefunden, daher das Sicherheitsforum. Nur für den Fall, dass wieder welche meckern es sei in dem Bereich falsch 😉
Also folgendes: Bei uns im Ort gibts ein Fast-Food Laden und gegenüber ist ein großer Supermarkparkplatz. Dieser ist mit zwei "Schranken" gesichert, die natürlich während der Geschäftszeiten offen sind. Nach Ladenschluss wird aber runtergeklappt, und das ohne Rücksicht auf evtl noch vorhandene PKWs. Viele, denen der Parkplatz des Fast-Food Ladens aber zu klein ist, parken aber dann auf dem Supermarkparkplatz. Vielleicht waren sie auch vorher im Supermarkt was einkaufen, also auch Kunden von Selbigem.
Ich treff mich öfters mit paar Kumpels auf diesem Parkplatz, und wir werden auch immer runtergeschickt, wenn sie die Schranken runter klappen. Habe ich ja auch gar nix gegen, aber was machen die armen Autobesitzer die noch aufm Parkplatz stehen? Man könnte jetzt argumentieren "Pech gehabt", aber wie ist da die Rechtslage? Ist es nicht Nötigung von Seiten des Supermarktbetreibers? Die Schranken werden übrigens willkürlich geschlossen, kommt immer drauf an welche Mitarbeiter als letztes den Supermarkt verlassen 🙄
Und gesichert ist der Parkplatz dadurch nicht, denn er ist nur durch (fest einbetonierte) Poller von der Straße getrennt, also keine Zäune o.ä.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von zxcoupe
Und natürlich wird jemand geschädigt - nämlich sowohl der Supermarktkunde der u.U. dann zu Stoßzeiten kein Parkplatz mehr findet wenn die hälfte des Parkplatzes von "Fremdparkern" belegt ist und wenn dann wegen des vollen Parkplatzes die Kunden aus Bequemlichkeit zur Konkurrenz fahren dann ist auch der Supermarktbetreiber direkt betroffen.
wie der einlassung des te zu entnehmen ist, wird der parkplatz erst
nachgeschäftsschluß gesperrt - eine beeinträchtigung der kundschaft kann mithin ausgeschlossen werden.
Zitat:
Seltsame egoistische Rechtsauffassung die du hast...
der te hat keine rechtsauffassung geäußert, sondern in unkenntnis derselben dieses thema eröffnet. auch hier wäre eine lektüre des eröffnungsbeitrags hilfreich gewesen.
Zitat:
...aber von Leuten die sich mit ihrem BMWs auf Supermarktparkplätzen treffen weiß man ja sowieso was man davon zu halten hat... Proletariat mit keinerlei Rechtsempfinden.
vor allem weiß man was von persone zu halten ist, die sich nicht entblöden ihre primitiven vorurteile in der öffentlichkeit zu zelebrieren...
kleingeistige spießer mit keinerlei hirnfunktion.
101 Antworten
Sollten es mehrere Fahrzeuge gewesen sein, dann ist es unmöglich sowas zu beweisen. Sollte nur ein Kennzeichen vorhanden sein, dann muss der Fahrer ermittelt werden und wie soll dies passieren? Schau bitte nicht soviel CSI, wer sollte ein Alibi brauchen? Niemand muss seine Unschuld beweisen. Noch muss hier die Schuld bewiesen werden.
Zitat:
Stadtaffe
Sollten es mehrere Fahrzeuge gewesen sein, dann ist es unmöglich sowas zu beweisen. Sollte nur ein Kennzeichen vorhanden sein, dann muss der Fahrer ermittelt werden und wie soll dies passieren? Schau bitte nicht soviel CSI, wer sollte ein Alibi brauchen? Niemand muss seine Unschuld beweisen. Noch muss hier die Schuld bewiesen werden.
Ach und du denkst die ermitteln beim Huber und beim Meier wenn ich ihnen ein KFZ Kennzeichen vom
Schmidt als Tatverdächtigen presentiere.
Schau mal du nicht soviel Komödienstadel....
Die Polizei ist froh wenn ihnen ein Tatverdächtiger genannt wird.
Kurzen Prozess nennt sich das, Weniger Arbeit ist denen ganz recht!
gruß alex
Wenn Schmidt halbswegs geschickt ist, dann hält er die Klappe und ist dann fein raus.
Zitat:
Die Polizei ist froh wenn ihnen ein Tatverdächtiger genannt wird.
Und wer soll bestraft werden?
Zitat:
ABER solltest du in den Urlaub fahren, Längere Fahrten geplant haben, kannst du das Fahrzeug (auf deine Kosten) abschleppen lassen.
Die Rechnung kannst du bei dem Verursacher der Störung einklagen.
Solltest du nur die Oma im Krankenhaus besuchen wollen, mußt du mit dem Taxi fahren.
Auch diese Rechnung ist einklagbar.
Stichwort Verältnisskeit der Mittel.gruß Alex
GENAU SOOO ISSES!
Ich habe das neulich auch mal in einem Parkhaus durchgezogen. Dort gehts bekanntlich ziemlich eng zu, und irgend ein Trollo hat seine Kiste so dicht an meiner geparkt, dass es unmöglich war, einzusteigen - die Beifahrerseite war durch eine breite Säule blockiert. Ich habe mir also einen Zeugen gesucht, ein paar nette Bilder gemacht und dem "Trollo" meine Karte mit der Bitte um sofortige Kontaktaufnahme unter den Wischer geklemmt. Nach 15 min. Wartezeit bin ich in ein Taxi gestiegen und habe meine Einkäufe fortgesetzt. Bis ich wieder zu Hause war, sind Taxikosten in Höhe von 55 EUR angefallen. Am nächsten Morgen habe ich dann mein inzwischen freies Auto mit der Taxe für 12 EUR wieder abgeholt.
Dem Trollo war es wohl zu mühsam, mich anzurufen. Ich habe daraufhin die Sache einem Anwalt gegeben, der jetzt über eine Halterfeststellung eine saftige Rechnung inkl. seiner Kosten präsentieren wird.
Zur geschlossenen Schranke des Supermarktparkplatzes:
Parken ist dort grundsätzlich nur Kunden erlaubt. Kunde ist man nur für die Dauer des Einkaufs plus Einladezeit. Wenn der Laden samstags abends dicht macht, bleibt die Karre bis Montag Früh dort stehen - wenn die dem Parker blöd wollen, können sie als besonderes Schmankerl auch noch eine Klage wegen Hausfriedensbruch oben drauf setzen; das nur als dezenter Hinweis, wenn das Falschparkerlein u. U. gegenüber der Marktleitung die Muskeln spielen lassen will ...
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na zumindest muss die Versicherung des Fahrzeuges erst mal für den eventuell mit dem Fahrzeug verursachten Schaden aufkommen wenn das Fahrzeug ermittelt werden kann. So eine Schranke gibts nicht am 10cent Kaugummiautomaten
Aber auch nur, wenn die Schäden durch das Auto enstanden sind. Hat der Fahrer die von Hand beschädigt, dann sieht es schon ganz anders aus. Sollten mehrere Fahrzeuge in Frage kommen, dann bleibt der Betreiber auf seinen Kosten sitzen.
Zitat:
Original geschrieben von Totolein
GENAU SOOO ISSES!
Ich habe das neulich auch mal in einem Parkhaus durchgezogen. Dort gehts bekanntlich ziemlich eng zu, und irgend ein Trollo hat seine Kiste so dicht an meiner geparkt, dass es unmöglich war, einzusteigen - die Beifahrerseite war durch eine breite Säule blockiert.
Das sagt IMHO garnichts. Ich persönlich orientiere mich an den Linien. Solange ich nicht in die andere Parklücke hineinrage, ist derjenige IMHO selbst schuld, weil er auf der Fahrerseite nicht genug Platz zur Linie lässt bzw. sein Fahrzeug einfach zu breit ist.
notting
Zitat:
Original geschrieben von Totolein
GENAU SOOO ISSES!
Ich habe das neulich auch mal in einem Parkhaus durchgezogen. Dort gehts bekanntlich ziemlich eng zu, und irgend ein Trollo hat seine Kiste so dicht an meiner geparkt, dass es unmöglich war, einzusteigen - die Beifahrerseite war durch eine breite Säule blockiert. Ich habe mir also einen Zeugen gesucht, ein paar nette Bilder gemacht und dem "Trollo" meine Karte mit der Bitte um sofortige Kontaktaufnahme unter den Wischer geklemmt. Nach 15 min. Wartezeit bin ich in ein Taxi gestiegen und habe meine Einkäufe fortgesetzt. Bis ich wieder zu Hause war, sind Taxikosten in Höhe von 55 EUR angefallen. Am nächsten Morgen habe ich dann mein inzwischen freies Auto mit der Taxe für 12 EUR wieder abgeholt.
Dem Trollo war es wohl zu mühsam, mich anzurufen. Ich habe daraufhin die Sache einem Anwalt gegeben, der jetzt über eine Halterfeststellung eine saftige Rechnung inkl. seiner Kosten präsentieren wird.
Und nun lebst du in der Erwartung, dass der, der dich zugeparkt hat, dir deine Taxikosten inkl. Anwalt usw. zurückerstatten soll ?!
Wenn ich dein ausgesuchter Zeuge gewesen wäre hätte ich dich erstmal ausgelacht, da du dich ja ebenso dicht mit dem Wagen an die Parkhaussäule gestellt hast und du dir die zusätzliche Möglichkeit über die Beifahrertür zugang zum Fahrzeug zu verschaffen, selbst eingeparkt hast.
Lass mich raten: Du hast sicherlich nur Bilder gemacht wie er dich eingeparkt hat, aber wie nahe du auf der Säule stehst wurde sicher nicht dokumentiert ? Vielleicht hats ja der Trollo gemacht !
Jedenfalls ist es doch so, dass man immer anderen die Schuld zuschiebt und jede Bagatelle gleich angezeigt wird.
Ich rechne immer mit solchen Fällen, auch mit der Unfähigkeit anderer und deshalb stelle ich mein Auto nicht in die nächstbeste Parklücke und lasse auch zu Pfeilern oder Mauern einen solchen Abstand, dass ich notfalls noch über die Beifahrertüre reinkomme.
Der Fall wird folgendermassen sein Ende finden:
Der Trollo wird sich mit der Begründung wehren, dass du ebenfalls soooo dicht auf den Pfeiler geparkt hast und dir somit den Zugang über die Beifahrertüre verbaut hast. Der Zeuge wird evtl angehört, berichtet, wird aber an der Tatsache ebenfalls nichts ändern können, dass zu dicht auf dem Pfeiler geparkt wurde, anschliessend noch ein bischen Aussage gegen Aussage, wer weiss, vielleicht hatte der Trollo auch mehrere Zeugen, die bestätigen können, dass ein Zugang über die Fahrertüre deines Autos so noch möglich war und der Trollo oder der Beifahrer des Trollos unbeschwert aussteigen konnte
Jedenfalls wirst du auf deinen Kosten sitzen bleiben und für die Zukunft sicher dazugelernt haben. Manche brauchen halt immer ein Eigentor.
Lächerlich sowas 🙄
Zitat:
Original geschrieben von notting
Ich persönlich orientiere mich an den Linien. Solange ich nicht in die andere Parklücke hineinrage, ist derjenige IMHO selbst schuld, weil er auf der Fahrerseite nicht genug Platz zur Linie lässt bzw. sein Fahrzeug einfach zu breit ist.
Was Du anscheinend nicht zu begreifen scheinst, ein Fahrzeugeigentümer hat das Recht über sein Eigentum zu verfügen. Wenn das nicht mehr möglich ist, weil das Fahrzeug zugeparkt wurde, dann handelt es sich dabei um den Straftatbestand der Nötigung. Striche auf dem Boden oder Säulen auf der Beifahrerseite spielen dabei keine Rolle.
Selbst wenn jemand seinen Wagen absolut idiotisch und rücksichtslos irgendwo hinstellt, dann darf trotzdem niemand diesen Wagen einfach blockieren.
Zitat:
Ob die mich einsperren dürfen oder nicht, bzw. ob ich auf Privatgrund parke oder nicht, ändert nichts an der Tatsache, dass evtl. mal eines Tages die Schranken verbogen, oder eben abmontiert sind.
Tolle Einstellung, wenn man seinen Willen nicht bekommt weil man zu doof ist ruhig Eigentum anderer kaputt machen. Leute mit der Einstellung sollte man einfach mal das komplette Auto demolieren oder irgendwas an dem sie hängen damit sies kapieren, anders scheints nicht möglich zu sein wie man jeden Tag aufs neue sieht.
Zumal hier scheinbar eines vergessen wird: Vielleicht möchte der Supermarktbesitzer nicht zwingend Fahrzeuge EIN- sonden AUSsperren.
Denn: Er hat eine sog. Verkehrssicherungspflicht- Dies bedeutet, dass er den Parklplatz bei Schnee räumen, streuen etc. muss, weiterhin reinigen etc. Dies muss er tun, wenn sonst kein Fahrzeug auf dem Platz ist, da jeder Fahrer, der dort aufgrund schnee / schmutz etc. "Schaden" erleidet, ihn (theoretisch) in Regreß nehmen kann.
Also, wann soll er reinigen / streuen etc.??
Mal darüber nachdenken bitte....
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Was Du anscheinend nicht zu begreifen scheinst, ein Fahrzeugeigentümer hat das Recht über sein Eigentum zu verfügen. Wenn das nicht mehr möglich ist, weil das Fahrzeug zugeparkt wurde, dann handelt es sich dabei um den Straftatbestand der Nötigung. Striche auf dem Boden oder Säulen auf der Beifahrerseite spielen dabei keine Rolle.Selbst wenn jemand seinen Wagen absolut idiotisch und rücksichtslos irgendwo hinstellt, dann darf trotzdem niemand diesen Wagen einfach blockieren.
Wenn man sich selbst aussperrt liegt kein Tatbestand der Nötigung vor.... man kann auch durch einstieg über die Beifahrertüre über sein Eigentum verfügen.
Zitat:
Original geschrieben von Roter-Baron
Wenn man sich selbst aussperrt liegt kein Tatbestand Nötigung vor.... man kann auch durch einstieg über die Beifahrertüre über sein Eigentum verfügen.Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Was Du anscheinend nicht zu begreifen scheinst, ein Fahrzeugeigentümer hat das Recht über sein Eigentum zu verfügen. Wenn das nicht mehr möglich ist, weil das Fahrzeug zugeparkt wurde, dann handelt es sich dabei um den Straftatbestand der Nötigung. Striche auf dem Boden oder Säulen auf der Beifahrerseite spielen dabei keine Rolle.Selbst wenn jemand seinen Wagen absolut idiotisch und rücksichtslos irgendwo hinstellt, dann darf trotzdem niemand diesen Wagen einfach blockieren.
Und ich bin schon durch den Kofferraum auf den Fahrersitz gelangt. Hinter dem Fahrzeug (wenn man vorwärts einparkt) ist ja i.d.R. nix blockiert.
notting
Nett mit den ganzen Taxifahrten, aber schon mal was von einer Schadensminderungspflicht gehört oder auch zum Nachlesen unter §254 BGB zu finden und was hat der Anwalt dazu gesagt?
Wie kommt denn der Anwalt auf den Fahrzeughalter, wo Du doch einen Vertrag mit dem Parkplatzbetreiber hast und der aufgrund seiner Vertragserfüllung zur ordnungsgemäßen Nutzung in der Verantwortung/Haftung steht?
Das mit der Klage wegen Hausfriedensbruch stammt doch wohl auch nur von eher mutigen Passagen über Google gefunden und nicht von einem Anwalt.
Zumindest sollte doch ein Anwalt zwischen Hausfriedensbruch und Besitzstandsstörung unterscheiden können und wissen, dass die hier (wenn überhaupt) vorliegende Besitzstandsstörung keine Straftat (Anzeigedelikt) sondern nur Schadensersatzrechte nach BGB generiert.
Aber auch nur direkt zwischen den Beteiligten, also Eigentümer und Störer und eigentlich hier auch die entsprechend Verantwortlichen / Haftbaren benennen und anschreiben können.
Ist hier nicht eventuell nur etwas die Fantasie mit einem durchgegangen, wären schon etwas zu viele Fehler, die ein Anwalt begangen hätte. Da sind welche bei, mit denen könnte man die Bild-Zeitung umblättern, aber würden schon den Sprung in das zweite Semester Jura unmöglich sein.
Zitat:
Original geschrieben von notting
Und ich bin schon durch den Kofferraum auf den Fahrersitz gelangt. Hinter dem Fahrzeug (wenn man vorwärts einparkt) ist ja i.d.R. nix blockiert.Zitat:
Original geschrieben von Roter-Baron
Wenn man sich selbst aussperrt liegt kein Tatbestand Nötigung vor.... man kann auch durch einstieg über die Beifahrertüre über sein Eigentum verfügen.
notting
Ich auch, Voraussetzung ist aber, dass man vorwärts einparkt.
Damals hätte ich den Winter anzeigen müssen, da alle Türen meines Wagens zugefroren waren, nur der Kofferraum ging noch auf.