Parkplatz zu - Auto steht noch drauf! Rechtslage?

Tag zusammen,

habe leider kein besseren Bereich für meine Frage gefunden, daher das Sicherheitsforum. Nur für den Fall, dass wieder welche meckern es sei in dem Bereich falsch 😉

Also folgendes: Bei uns im Ort gibts ein Fast-Food Laden und gegenüber ist ein großer Supermarkparkplatz. Dieser ist mit zwei "Schranken" gesichert, die natürlich während der Geschäftszeiten offen sind. Nach Ladenschluss wird aber runtergeklappt, und das ohne Rücksicht auf evtl noch vorhandene PKWs. Viele, denen der Parkplatz des Fast-Food Ladens aber zu klein ist, parken aber dann auf dem Supermarkparkplatz. Vielleicht waren sie auch vorher im Supermarkt was einkaufen, also auch Kunden von Selbigem.
Ich treff mich öfters mit paar Kumpels auf diesem Parkplatz, und wir werden auch immer runtergeschickt, wenn sie die Schranken runter klappen. Habe ich ja auch gar nix gegen, aber was machen die armen Autobesitzer die noch aufm Parkplatz stehen? Man könnte jetzt argumentieren "Pech gehabt", aber wie ist da die Rechtslage? Ist es nicht Nötigung von Seiten des Supermarktbetreibers? Die Schranken werden übrigens willkürlich geschlossen, kommt immer drauf an welche Mitarbeiter als letztes den Supermarkt verlassen 🙄
Und gesichert ist der Parkplatz dadurch nicht, denn er ist nur durch (fest einbetonierte) Poller von der Straße getrennt, also keine Zäune o.ä.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von zxcoupe


Und natürlich wird jemand geschädigt - nämlich sowohl der Supermarktkunde der u.U. dann zu Stoßzeiten kein Parkplatz mehr findet wenn die hälfte des Parkplatzes von "Fremdparkern" belegt ist und wenn dann wegen des vollen Parkplatzes die Kunden aus Bequemlichkeit zur Konkurrenz fahren dann ist auch der Supermarktbetreiber direkt betroffen.

wie der einlassung des te zu entnehmen ist, wird der parkplatz erst

nach

geschäftsschluß gesperrt - eine beeinträchtigung der kundschaft kann mithin ausgeschlossen werden.

Zitat:

Seltsame egoistische Rechtsauffassung die du hast...

der te hat keine rechtsauffassung geäußert, sondern in unkenntnis derselben dieses thema eröffnet. auch hier wäre eine lektüre des eröffnungsbeitrags hilfreich gewesen.

Zitat:

...aber von Leuten die sich mit ihrem BMWs auf Supermarktparkplätzen treffen weiß man ja sowieso was man davon zu halten hat... Proletariat mit keinerlei Rechtsempfinden.

vor allem weiß man was von persone zu halten ist, die sich nicht entblöden ihre primitiven vorurteile in der öffentlichkeit zu zelebrieren...

kleingeistige spießer mit keinerlei hirnfunktion.

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Um deine Frage zu beantworten: JA! Darf man.

Wenn du am Auto bist, wird er dich wegschicken. Wenn nicht, braucht er dich nicht zu suchen. Dein Problem.

Pech, wenn du mit dem Marktleiter eine persönliche Absprache getroffen hast, aber während seines Urlaubs jemand anderes für das schliessen sorgt, der davon nichts weis.

Anscheind dürft ihr es eben nicht, sonst würde man nicht absperren. Warum sollten die euch oder andere Autos nicht einfach einsperren dürfen, es ist deren Grund und haben dort Hausrecht.
Es ist eben klar durch Schilder geregelt.

Zitat:

Original geschrieben von Stadtaffe


Anscheind dürft ihr es eben nicht, sonst würde man nicht absperren. Warum sollten die euch oder andere Autos nicht einfach einsperren dürfen, es ist deren Grund und haben dort Hausrecht.

ARGH les doch mal richtig, WÄHREND der Öffnungszeiten dürfen wir das.

Nochmal: Dass es nicht erlaubt ist da ausserhalb der Öffnungszeiten zu stehen, ist klar. Das steht auch gar nicht zur Diskussion, es geht ausschließlich drum ob das Einsperren ein zulässiges Mittel ist.

Nicht ich will dort parken ausserhalb der Öffnungszeiten, es geht mir allgemein um die Rechtslage.

@OP: Also ich habe schon in Parkhäusern bei den Öffnungszeiten gelesen, dass das Verlassen des Parkhauses außerhalb der Öffnungszeiten xEUR zzgl. Parkgebühren kostet. Aber das waren größere Parkhäuser und kein Supermarkt.

notting

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In einem anderen Forum "passiert" es einem User regelmässig das er fremde Autos auf seinem Hof einsperrt,elektrischer Torschliesser im Haus und keinen Blick in den Hof.😁
Nach seinen Angaben hatte er schon mehrwöchige "Gäste" wenn er im Urlaub war aber noch nie irgendwelchen Ärger deswegen.
Die erste Frage eines jeden Richtern dürfte die Frage sein ob man berechtigt war dort zu parken.

Ansonsten,auch in Parkhäusern oder Tiefgaragen kann es dir passieren das das Tor dicht ist wenn man nach Schliessung zu spät rauswill und dort ist man als berechtigter Parker rein und kann trotzdem eingeschlossen werden.

Zitat:

ARGH les doch mal richtig, WÄHREND der Öffnungszeiten dürfen wir das.

Habe ich doch. Dann frage ich mich, warum man sich darüber Gedanken machen sollte.

Zitat:

Nach seinen Angaben hatte er schon mehrwöchige "Gäste" wenn er im Urlaub war aber noch nie irgendwelchen Ärger deswegen.

Die machen das nie wieder 😁

@ notting:

richtig. Aber die Parkhäuser werden von Wachgesellschaften betreut, oder es gibt so etwas wie einen Hausmeister, wenn so ein Anschlag ausgehängt ist. Bei einem Open-Air Parkplatz kann man davon nicht immer ausgehen, das nach Ladenschluss noch jemand erreichbar ist. Also persönliches Pech für den dann Eingeschlossenen.

Zitat:

Original geschrieben von Stadtaffe



Zitat:

Nach seinen Angaben hatte er schon mehrwöchige "Gäste" wenn er im Urlaub war aber noch nie irgendwelchen Ärger deswegen.

Die machen das nie wieder 😁

Sinn und Zweck der Übung.

Das währe ja noch schöner, wenn man seinen Hof nicht absperren dürfte nur weil ein Honk meint dort parken zu müssen.

Kommt denn der Falschparker dann für eventuelle Schäden am Eigentum des Grundinhabers auf weil dieser nachts nicht absperren konnte und Spaßvögel etwas randalierten oder geklaut haben?

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher


Ich kenne aber z.B. auch, dass Märkte auch bei den Öffnungszeiten Schranken zu haben, Ticket wird beim Einfahren gedruckt und nach dem Einkaufen für diese Zeit kostenfrei entwertet. Steht man länger oder kauft man nicht ein muss man eben zahlen.

Das ist doch eine tolle Lösung, die Parkplatze haben ja auch Geld beim bauen gekostet und im Unterhalt, Reinigung, Grundsteuer, Abwasserkosten treten ja auch ständig kosten auf die ein Supermarkt für die Kunden miteinkalkulieren muss. Ist man kein Kunde sollte man wie üblich auf öffendlichen Parkplatzen auch 1-3 € Std zahlen müssen.

Zitat:

aber was machen die armen Autobesitzer die noch aufm Parkplatz stehen? Man könnte jetzt argumentieren "Pech gehabt", aber wie ist da die Rechtslage? Ist es nicht Nötigung von Seiten des Supermarktbetreibers? Die Schranken werden übrigens willkürlich geschlossen, kommt immer drauf an welche Mitarbeiter als letztes den Supermarkt verlassen 🙄

Sorry, das ist deren Parkplatz, nicht deiner oder der deiner Freunde. Die können da tun und lassen was sie wollen, und wer die großen Schilder (Lidl nehme ich an...) nicht sieht sollte zum Optiker gehen. Die können auch abschleppen lassen, dann wirds noch schön teuer.

Es ist wie du sagst: Pech gehabt.

Zitat:

Original geschrieben von MickyX


Einige sind aber wirklich schwer von Begriff.

Oh ja, da sprichts Du ein wahres Wort gelassen aus...😁

als allererstes sei gesagt, das man als Fahrer einfach Pech hat und froh sein kann, wenn nicht abgeschleppt wurde

kuck mal am Parkplatz, das teht bestimmt ein Schild mit einem solchen Text:
"Parken nur für die Dauer des Einkaufs."

Durch dieses Schild sichert sich der Grundstücksbesitzer ab.
Ich arbeite auch bei einem Discounter und wir haben ein elektrisches Rolltor. Dies mache ich immer zu, wenn ich abends als Letzter weg fahre. Alle Autos, die noch darauf stehen, bleiben auch darauf stehen - zur Not auch das ganze Wochenende oder über Weihnachten.
Es steht ja groß geschrieben da - fertig aus!

Und um der Diskussion mal ein bisschen den Wind aus den Segeln zu nehmen:
Viele Supermarktpächter/Filialleiter sind auch kulant wenn man freundlich nachfragt ob man aus Grund XY mal einen Nachmittag, Tag o.ä. als "Fremder" dort stehen bleiben darf. Weiß ich aus eigener Erfahrung, auch da macht der Ton eben die Musik. 😉

genau so siehts aus

Mich haben auch schon einige angesprochen, weil das Aiuto nicht mehr anspringt, das dann später jemand kommt, und es holt, und wir deswegen das Tor nicht zumachen sollen.

Die ist auch kein Problem, aber dann müssen die Leute auch den Mund aufmachen, und nicht einfach fortlaufen.

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