Parkplatz zu - Auto steht noch drauf! Rechtslage?

Tag zusammen,

habe leider kein besseren Bereich für meine Frage gefunden, daher das Sicherheitsforum. Nur für den Fall, dass wieder welche meckern es sei in dem Bereich falsch 😉

Also folgendes: Bei uns im Ort gibts ein Fast-Food Laden und gegenüber ist ein großer Supermarkparkplatz. Dieser ist mit zwei "Schranken" gesichert, die natürlich während der Geschäftszeiten offen sind. Nach Ladenschluss wird aber runtergeklappt, und das ohne Rücksicht auf evtl noch vorhandene PKWs. Viele, denen der Parkplatz des Fast-Food Ladens aber zu klein ist, parken aber dann auf dem Supermarkparkplatz. Vielleicht waren sie auch vorher im Supermarkt was einkaufen, also auch Kunden von Selbigem.
Ich treff mich öfters mit paar Kumpels auf diesem Parkplatz, und wir werden auch immer runtergeschickt, wenn sie die Schranken runter klappen. Habe ich ja auch gar nix gegen, aber was machen die armen Autobesitzer die noch aufm Parkplatz stehen? Man könnte jetzt argumentieren "Pech gehabt", aber wie ist da die Rechtslage? Ist es nicht Nötigung von Seiten des Supermarktbetreibers? Die Schranken werden übrigens willkürlich geschlossen, kommt immer drauf an welche Mitarbeiter als letztes den Supermarkt verlassen 🙄
Und gesichert ist der Parkplatz dadurch nicht, denn er ist nur durch (fest einbetonierte) Poller von der Straße getrennt, also keine Zäune o.ä.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von zxcoupe


Und natürlich wird jemand geschädigt - nämlich sowohl der Supermarktkunde der u.U. dann zu Stoßzeiten kein Parkplatz mehr findet wenn die hälfte des Parkplatzes von "Fremdparkern" belegt ist und wenn dann wegen des vollen Parkplatzes die Kunden aus Bequemlichkeit zur Konkurrenz fahren dann ist auch der Supermarktbetreiber direkt betroffen.

wie der einlassung des te zu entnehmen ist, wird der parkplatz erst

nach

geschäftsschluß gesperrt - eine beeinträchtigung der kundschaft kann mithin ausgeschlossen werden.

Zitat:

Seltsame egoistische Rechtsauffassung die du hast...

der te hat keine rechtsauffassung geäußert, sondern in unkenntnis derselben dieses thema eröffnet. auch hier wäre eine lektüre des eröffnungsbeitrags hilfreich gewesen.

Zitat:

...aber von Leuten die sich mit ihrem BMWs auf Supermarktparkplätzen treffen weiß man ja sowieso was man davon zu halten hat... Proletariat mit keinerlei Rechtsempfinden.

vor allem weiß man was von persone zu halten ist, die sich nicht entblöden ihre primitiven vorurteile in der öffentlichkeit zu zelebrieren...

kleingeistige spießer mit keinerlei hirnfunktion.

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Moin!

Nun wurde der TE genügend gemaßregelt, denke ich.

Die Rechtslage sieht so aus, dass das widerrechtliche Parken nach Schließung des Supermarktes eine Besitzstörung darstellt.

Auf diese durch Schließen der Schranken zu reagieren und den Wagen des Täters einzusperren, könnte durchaus heikel sein. Zumindest die Taxifahrt nach Hause und am nächsten Tag ins Büro dürfte der Parker vom Marktbetreiber verlangen können.

Eine Beschädigung der Schranke zum Zwecke der Befreiung des Fahrzeuges hingegen dürfte nach Ansicht der meisten Juristen nicht angemessen sein, wäre allerdings in meinen Augen ein probates Mittel. Denn Besitzstörung hin oder her - die Störung durch ein oder zwei Fahrzeuge auf einem Parkplatz mit mehreren 100 Stellplätzen ist vernachlässigbar und das Einsperren der Fahrzeuge auf einem ohnehin frei zugänglichen Parkplatz nicht angemessen.

Somit könnte der TE die Begleichung der Taxirechnungen vom Marktleiter verlangen und ggf. versuchen einzuklagen.

Ferner halte ich es für empfehlenswert, in Zukunft dort zu parken, wo es erlaubt ist.

Gruß,
M.

Privatgelände bleibt Privatgelände, ändert nichts an der Ausgangslage.

Zitat:

Original geschrieben von MickyX


... Also der Parkplatz ist recht groß, da dort mal mehrere Geschäfte waren, was jetzt nicht mehr der Fall ist. Ergo nimmt man dort definitiv keinen Kunden den Platz weg. Die ersten 30-40 % des Parkplatz sind mit Kunden des Supermarktes belegt, und in den hinteren 10 % stehen dann die oben angesprochenen "anderen" Leute. Also zieht das Argument mit der Platznot schonmal nicht.

Habe zur Verdeutlichung mal ein Bild angehangen, der gelb markierte Bereicht ist der, wo die "Bösen Parkplatzblockierer" stehen, und blau markiert der Bereich, wo die Kunden vom Supermarkt parken.

Ändert nichts daran, das das Grundstück Privateigentum ist und der Eigentümer oder eine Immobiliengesellschaft dafür Grundsteuer bezahlt.

Ihr solltet also mal eine IG gründen und den Eigentümer zum Ehrenmitglied ernennen, als kleines Dankeschön sozusagen 😉

Ich schätze das klärt im Ernstfall ein Richter...

Wenn man dort parkt, einem ein Schaden entsteht, weil das Auto eingeschlossen wurde, dann muss man eben irgendwie über eine Schadensersatzklage versuchen den Schaden (wie auch immer der aussieht) ersetzt zu bekommen... braucht eben gute Argumente...

Also einfach ausprobieren... und dann hier berichten...

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Zitat:

Original geschrieben von Han_Omag F45



Ändert nichts daran, das das Grundstürck Privateigentum ist und der Eigentümer oder eine Immobiliengesellschaft dafür Grundsteuer bezahlt.
Ihr solltet also mal eine IG gründen und den Eigentümer zum Ehrenmitglied ernennen, als kleines Dankeschön sozusagen 😉

Wir hatten uns mal mit dem Marktleiter unterhalten, der meinte zu uns dass es absolut kein Problem wäre wenn wir uns da treffen, wir sollten nur keinen Müll hinterlassen. Und genau das sei auch der Punkt weshalb er nachts (meistens) die Schranken unten hat. Es geht mir auch gar nicht darum dass ich da nachts drauf will, es geht mir nur um die Rechtslage, wenn da noch Fahrzeuge drauf sind, ob er diese dann Einsperren darf.

Analog folgendes Beispiel: Ich habe einen großen Hof (hab ich natürlich nicht, ist ja nur ein Beispiel). Da akute Parkplatznot in der Nachbarschaft herrscht, parkt nun ein Fremder auf meinem Grundstück. Stören tuts mich nicht, denn der Hof ist riesig. Jedoch mache ich nachts nun das Tor vom Hof zu (Will ja nicht dass jemand einbricht) und da ich am Sonntag nicht von meinem Grundstück möchte, bleibt das Tor auch Sonntag noch zu. Der "Falschparker" kommt nun nicht an sein Auto, und ihr wollt mir ernsthaft erzählen dass dies rechtsmäßig sei?

Zitat:

Original geschrieben von MickyX


Also zieht das Argument mit der Platznot schonmal nicht.

Da du nicht verstehen willst,so zumindest der Eindruck.

Nehmen wir mal an du hast Zuhause 5 Parkplätze von denen du nur einen brauchst und für Besucht manchmal noch einen Zweiten.Jetzt kommt dein Nachbar und stellt zwei seiner Autos auf deine Parkplätze und meint auf deine Beschwerde das du eh nicht alle Plätze brauchst und es deswegen wohl nichts ausmachen wird wenn er seine Autos dort abstellt.

Wie würdest du reagieren?

Übrigens hat letztes Jahr ein Supermarktbetreiber Recht bekommen als er einen Kunden der nach dem Einkauf ins Stadion ging abschleppen lies.Laut BGH ist es unerheblich wieviele Parkpätze regelmässig benützt werden,man kann jeden unberechtigt parkenden abschleppen lassen und wenn der Abschlepper ortsübliche Trarife für Abschleppen und Stellplatz kassiert ist nicht mal sein Inkasso in Frage zu stellen.
Der Supermarktbetreiber könnte also sogar ohne Kostenrisiko den Platz vor dem Schliessen räumen lassen.

Zitat:

die Polizei zu rufen. Die sagt dann schon was Sache ist.

Die kommt erst gar nicht, da es sich um Privatgrund handelt.

Zitat:

Jedoch mache ich nachts nun das Tor vom Hof zu (Will ja nicht dass jemand einbricht) und da ich am Sonntag nicht von meinem Grundstück möchte, bleibt das Tor auch Sonntag noch zu. Der "Falschparker" kommt nun nicht an sein Auto, und ihr wollt mir ernsthaft erzählen dass dies rechtsmäßig sei?

Dann hat derjenige eben Pecht gehabt. Ich hätte da kein Mitleid. Vor Jahren hatte ich deswegen mal einen zugeparkt und bin vor Montag nicht weggefahren. Der wollte mich auch verklagen, kam natürlich nie etwas😁

Einige sind aber wirklich schwer von Begriff. Was einem hier für Sachen unterstellt werden ist nicht mehr schön. 😠

Ich habe nicht gefragt ob ich da Parken darf wenn ich kein Kunde bin, sondern ob es erlaubt ist, die dort "falsch" parkenden Autos einzusperren. Und dazu gibts anscheinend keine klare Rechtslage. Nur "könnte", "hätte", "dürfte" usw...

Zitat:

Original geschrieben von Stadtaffe


Vor Jahren hatte ich deswegen mal einen zugeparkt und bin vor Montag nicht weggefahren. Der wollte mich auch verklagen, kam natürlich nie etwas😁

DAS ist aber ganz klar ein Fall von Nötigung. Er hätte dich deswegen anzeigen können.

Zitat:

Analog folgendes Beispiel: Ich habe einen großen Hof (hab ich natürlich nicht, ist ja nur ein Beispiel). Da akute Parkplatznot in der Nachbarschaft herrscht, parkt nun ein Fremder auf meinem Grundstück. Stören tuts mich nicht, denn der Hof ist riesig. Jedoch mache ich nachts nun das Tor vom Hof zu (Will ja nicht dass jemand einbricht) und da ich am Sonntag nicht von meinem Grundstück möchte, bleibt das Tor auch Sonntag noch zu. Der "Falschparker" kommt nun nicht an sein Auto, und ihr wollt mir ernsthaft erzählen dass dies rechtsmäßig sei

Andersrum wenn du bei mir im Hof stehst und ich das Tor zumache, wer verpflichtet mich, zu überprüfen ob ein Fahrzeug in meinem Hof steht.

Vielleicht ist es ja defekt?!?

Soll ich dich suchen, dein Fahrzeug vor mein Tor schleppen? Wie hättest du es den gerne.

Aus dem selben Grund darfst du auch die Terrassentür über Nacht nicht mehr schließen.

Nachbars Hund könnte unbeobachtet ins Haus gegangen sein und du sperrst den ein!!

Mein Grund - Mein Boden - Mein Parkplatz

Meine Regeln - diese sind aufgehängt. Punkt!

Natürlich kannst du dich beschweren und die Polizei mich holen lassen, daß ich dir wiederaufsperre.

Die Zeit und den Aufwand stelle ich dir in jedem Fall in Rechnung!

Und das wird richtig teuer 45 km Anfahrt (ich war nämlich bei Oma)

und fahren mußte ich leider mit dem Taxi.

Nachts vorher ging es leider nicht.

Da kommt einiges auf dich zu

Wetten du parkst nicht mehr länger als die Öffnungszeit meines Ladens.

gruß ALex

PS habe jetzt du geschrieben meinte aber die vermeintlichen Opfer....!

Warum trefft ihr euch nicht an anderer Stelle? Dann parkt auf der Straße/Nebenstraße oder sonstwo.

Zitat:

Natürlich kannst du dich beschweren und die Polizei mich holen lassen, daß ich dir Wieder aufsperre.

Die kommt nicht.

Zitat:

DAS ist aber ganz klar ein Fall von Nötigung. Er hätte dich deswegen anzeigen können

Was das ist, ist mir herzlich egal, auf MEINEM Grund bestimme ICH die Spielregeln. Ich habe niemandem zum Parken gezwungen.

Zitat:

Original geschrieben von MickyX


Analog folgendes Beispiel: Ich habe einen großen Hof (hab ich natürlich nicht, ist ja nur ein Beispiel). Da akute Parkplatznot in der Nachbarschaft herrscht, parkt nun ein Fremder auf meinem Grundstück. Stören tuts mich nicht, denn der Hof ist riesig. Jedoch mache ich nachts nun das Tor vom Hof zu (Will ja nicht dass jemand einbricht) und da ich am Sonntag nicht von meinem Grundstück möchte, bleibt das Tor auch Sonntag noch zu. Der "Falschparker" kommt nun nicht an sein Auto, und ihr wollt mir ernsthaft erzählen dass dies rechtsmäßig sei?

Dann kann er ja bei dir klingeln und dich bitten ihn rauszulassen. Und du kannst zu ihm sagen: ok, mach ich, kriege aber von dir 20€ für meinen Aufwand.

Zitat:

Original geschrieben von Stadtaffe


Warum trefft ihr euch nicht an anderer Stelle? Dann parkt auf der Straße/Nebenstraße oder sonstwo.

Darf ich dich an meinen Post fünf Posts über dem verweisen? Danke!

Was steht dort?

Zitat:

Original geschrieben von Stadtaffe


Was steht dort?

Dass ich keine Rechtfertigung will um dort zu parken, sondern lediglich wissen wollte ob man die Autos dort "einsperren" darf.

Völlig unabhängig ob wir uns da treffen. (was wir ja ausdrücklich laut Marktleiter dürfen)

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