Parkplatz-Rempler-Arschloch
Es ist endlich soweit:
Soeben habe ich meinen Wagen vom öffentlichen Parkplatz abgeholt und siehe da:
Ein freundlicher Verkehrsteilnehmer hat mir eine fette Delle in den vorderen rechten Kotflügel gefahren. Smartrepair wird nicht gehen, da der Lack schon aufgeplatzt ist. Soweit ich den Schaden beurteilen kann muss nur der untere (runde) Teil des Kotflügels erneuert werden.
Wie viel wird mich ungefähr dieses Teil inkl. Lackierung in Delphingrau kosten???
Danke für rege Beteiligung, vielleicht hat ja jemand einen Tip wer im Raum Mainz dies vielleicht im überschaubaren finanziellen Rahmen hinbekäme???
Beste Antwort im Thema
Also bei meinem Audi Partner ist es so, dass vorderer Kotflügel immer getauscht wird und die ganze Sache so eingestellt wird, dass die Spaltmaße wieder passen. Wer will bitte Spachtel an nem neuwertigen Auto haben?
44 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von sweepy75
Wie viel wird mich ungefähr dieses Teil inkl. Lackierung in Delphingrau kosten???
Dazu sollte man wohl erst einmal den Schaden sehen können... Ohne Foto wird das nur leider nix
Zitat:
Original geschrieben von nothin2g
Den vorderen Kotflügel spachteln anstelle von austauschen? In welcher Zeit leben wir? =) Das geht doch Plug'n'play. Dann bissel einstellen, und vorausgesetzt der Lackierer trifft die Farbe =), sieht man nichts mehr. Ich könnte nicht mit dem Gedanken leben, dass Spachtelmasse am Auto klebt.
sorry aber das ist schwachsinn.... wenn du den kompletten kotflügel austauscht muss die tür mit einlackiert
werden damit es keinen sichtbaren farbunterschied gibt.
dann lieber die kleine stelle rausziehen/spachteln und nur das stück kotflügel einlackieren....
Zitat:
Original geschrieben von mickman80
(vorab an alle Moralapostel...es ist passiert und gut ist)🙂
boaah... Ey, Du Gwåltlackl 😁
Manchmal wirkt "Handauflegen" als wahres Heilmittel gegen solche Krankheiten wie Unfallschadenflucht 😉
Zitat:
Original geschrieben von syncros
sorry aber das ist schwachsinn.... wenn du den kompletten kotflügel austauscht muss die tür mit einlackiert
werden damit es keinen sichtbaren farbunterschied gibt.
..kommt immer auf den Fabrton an.
Auch bei Matallicfarbtönen muss es nicht immer zwingend sein...
den genauen farbton kriegt kein lackierer hin, bei perfektem bild wird immer einlackiert 😉
allein schon die oberflächenstruktur ist ja schon anders als beim lack ab werk...
Zitat:
Original geschrieben von syncros
den genauen farbton kriegt kein lackierer hin, bei perfektem bild wird immer einlackiert 😉
@syncros,
wie Du meinst 😁
Ein minimaler Farbtonunterschied ergibt sich übrigens auch schon, wenn man ein Teil nur mit Klarlack alleine lackieren würde. Damit muss man leider leben
Zitat:
allein schon die oberflächenstruktur ist ja schon anders als beim lack ab werk...
ja und? Das hängt wohl vom Lackierer ab.
Zitat:
Original geschrieben von nothin2g
Den vorderen Kotflügel spachteln anstelle von austauschen? In welcher Zeit leben wir? =) Das geht doch Plug'n'play. Dann bissel einstellen, und vorausgesetzt der Lackierer trifft die Farbe =), sieht man nichts mehr. Ich könnte nicht mit dem Gedanken leben, dass Spachtelmasse am Auto klebt.
Das du nicht als Karosseriebauer arbeitest merkt man oder warum diese Aussage ?
(Ich glücklicherweise auch nicht mehr, ansonten würde ich warscheinlich keinen aktuellen TT fahren)
Hast du dir mal die Spaltmaße von Audi angeschaut ....
Im vergleich zu anderen Herstellern? Audi arbeitet um ein hochwertiges Bild erscheinen zu lassen,
mit extrem geringen Spaltmaßen, also mal so eben *Plug and Play ist nicht*
Spaltmaß zur Türe und zur Motorhaube muss stimmen usw usw würde jetzt zu weit abschweifen,
einfach bei einer guten Lackiererei machen lassen und gut ist.
Ein Urteil habe ich leider auch nicht zur Hand,
aber ich würde gern den Richter sehen bzw sein Urteil lesen wodrin ein Wagen mit einer Delle im Kotflügel als Unfallwagen bezeichnet wird
Bevor ich nicht dieses Urteil lese ist alles nur * ein Bekannter weiß das es so ist , mein Nachbar sagte das ist deswegen so und so)
Delle im Kotflügel, ausgetauscht oder gespachtelt = KEIN UNFALLWAGEN
Hast du einen alten Fiesta wo die Kotflügel noch mit Widerstandspunktzangen angeschweißt sind, sprich du den Kotflügel nicht abschrauben kannst sondern mit der Flex die Schweißpunkte zerstörst, dann hast du einen Unfallwagen beim austausch des Kotflügels , aber es geht hier um den TT
Kotflügel tausch oder Spachteln und lackieren wegen Beule = Niemals ein Unfallwagen
Ich würde beim Verkauf Vorher und Nachherbilder zeigen und es im Kaufvertrag festhalten
Unter Blechschaden am Kotflügel wenn er gespachtelt wurde
Also bei meinem Audi Partner ist es so, dass vorderer Kotflügel immer getauscht wird und die ganze Sache so eingestellt wird, dass die Spaltmaße wieder passen. Wer will bitte Spachtel an nem neuwertigen Auto haben?
Zitat:
Original geschrieben von Benutzer1978
Das du nicht als Karosseriebauer arbeitest merkt man oder warum diese Aussage ?Zitat:
Original geschrieben von nothin2g
Den vorderen Kotflügel spachteln anstelle von austauschen? In welcher Zeit leben wir? =) Das geht doch Plug'n'play. Dann bissel einstellen, und vorausgesetzt der Lackierer trifft die Farbe =), sieht man nichts mehr. Ich könnte nicht mit dem Gedanken leben, dass Spachtelmasse am Auto klebt.
(Ich glücklicherweise auch nicht mehr, ansonten würde ich warscheinlich keinen aktuellen TT fahren)
Hast du dir mal die Spaltmaße von Audi angeschaut ....
Im vergleich zu anderen Herstellern? Audi arbeitet um ein hochwertiges Bild erscheinen zu lassen,
mit extrem geringen Spaltmaßen, also mal so eben *Plug and Play ist nicht*
Spaltmaß zur Türe und zur Motorhaube muss stimmen usw usw würde jetzt zu weit abschweifen,
einfach bei einer guten Lackiererei machen lassen und gut ist.Ein Urteil habe ich leider auch nicht zur Hand,
aber ich würde gern den Richter sehen bzw sein Urteil lesen wodrin ein Wagen mit einer Delle im Kotflügel als Unfallwagen bezeichnet wird
Bevor ich nicht dieses Urteil lese ist alles nur * ein Bekannter weiß das es so ist , mein Nachbar sagte das ist deswegen so und so)Delle im Kotflügel, ausgetauscht oder gespachtelt = KEIN UNFALLWAGEN
Hast du einen alten Fiesta wo die Kotflügel noch mit Widerstandspunktzangen angeschweißt sind, sprich du den Kotflügel nicht abschrauben kannst sondern mit der Flex die Schweißpunkte zerstörst, dann hast du einen Unfallwagen beim austausch des Kotflügels , aber es geht hier um den TT
Kotflügel tausch oder Spachteln und lackieren wegen Beule = Niemals ein Unfallwagen
Ich würde beim Verkauf Vorher und Nachherbilder zeigen und es im Kaufvertrag festhalten
Unter Blechschaden am Kotflügel wenn er gespachtelt wurde
Hierzu ein Artikel von
Autobild.deHabe zwar noch kein Bild gesehen von der Beule, aber ich denke es ist ein Unfallwagen sobald der Kotflügel getauscht wird 😉 (Und ich gehe davon aus, dass wenn man sich vor dem Kotflügeltausch "drücken" will, kiloweise Spachtel wird einen davor auch nicht bewahren...
Ich denke die karre ist schrott.
Einfach billig reparieren lassen und teuer verkaufen.
Alles andere ist Selbstmord.
lg
Hierzu ein Artikel von Autobild.de
Habe zwar noch kein Bild gesehen von der Beule, aber ich denke es ist ein Unfallwagen sobald der Kotflügel getauscht wird 😉 (Und ich gehe davon aus, dass wenn man sich vor dem Kotflügeltausch "drücken" will, kiloweise Spachtel wird einen davor auch nicht bewahren...
Leider falsch gedacht
Es würde einfach zu weit führen, aber wie heisst es in einem schönen Lied....*die meißten Leute haben Ihre Meinung aus der Bild....*
Möchte dich hier nicht persönlich angreifen, auf keinen Fall aber es gibt einen Unterschied zwischen geschraubten und geschweißten Teilen. In dem von dir gezeigten Link steht sogar
*es gibt keine Richtlinien*
Desweiteren wird nicht Kiloweise gespachtelt, es wird verzinnt und danach gespachtelt, und das ist hauchdünn, und ist genauso wie Neu und geht in einer Fachwerkstatt auch nicht nach Jahren kaputt
1 Ausbeulen
2 verzinnen oder anderer begriff verschwemmen
3 hauchdünn mit spachtel abziehen
4 perfektes ergebniss
@ Paule dein Tipp ist natürlich auch recht herzlich willkommen, aber Trollfütterung ist schon vorbei,mh muss nochmal nen Mod wegen dir anschreiben🙂
Zitat:
Original geschrieben von Benutzer1978
Hierzu ein Artikel von Autobild.de
Habe zwar noch kein Bild gesehen von der Beule, aber ich denke es ist ein Unfallwagen sobald der Kotflügel getauscht wird 😉 (Und ich gehe davon aus, dass wenn man sich vor dem Kotflügeltausch "drücken" will, kiloweise Spachtel wird einen davor auch nicht bewahren...Leider falsch gedacht
Es würde einfach zu weit führen, aber wie heisst es in einem schönen Lied....*die meißten Leute haben Ihre Meinung aus der Bild....*
Möchte dich hier nicht persönlich angreifen, auf keinen Fall aber es gibt einen Unterschied zwischen geschraubten und geschweißten Teilen. In dem von dir gezeigten Link steht sogar
*es gibt keine Richtlinien*Desweiteren wird nicht Kiloweise gespachtelt, es wird verzinnt und danach gespachtelt, und das ist hauchdünn, und ist genauso wie Neu und geht in einer Fachwerkstatt auch nicht nach Jahren kaputt
1 Ausbeulen
2 verzinnen oder anderer begriff verschwemmen
3 hauchdünn mit spachtel abziehen
4 perfektes ergebniss@ Paule dein Tipp ist natürlich auch recht herzlich willkommen, aber Trollfütterung ist schon vorbei,mh muss nochmal nen Mod wegen dir anschreiben🙂
So, hab mich mal schlau gemacht und ich hatte natürlich recht 😎
Also:
Auch beim Kauf eines gebrauchten KFZ kann der Käufer im Sinne des §434 I 2 Nr.2 BGB erwarten, dass das KFZ keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als Bagatellschäden gekommen ist. Zur Abgrenzung zwischen einem Bagatellschaden und einem Sachmangel hat der BGH entschieden, dass alles was über geringügige äußere Lackschäden hinausgeht, keine Bagatellschäden mehr darstellt. Ein KFZ ist auch dann nicht frei von Sachmängeln, wenn es nach einem Unfall fachgerecht repariert worden ist, aufgrund des merkantilen Minderwertes.
Nachzulesen ist dies im BGH NJW 2008, 53 (man beachte die aktualität des Urteils)
Eine Beule im Kotflügel ist kein geringfügiger Lackschaden.
Zitat:
Original geschrieben von syncros
sorry aber das ist schwachsinn.... wenn du den kompletten kotflügel austauscht muss die tür mit einlackiertZitat:
Original geschrieben von nothin2g
Den vorderen Kotflügel spachteln anstelle von austauschen? In welcher Zeit leben wir? =) Das geht doch Plug'n'play. Dann bissel einstellen, und vorausgesetzt der Lackierer trifft die Farbe =), sieht man nichts mehr. Ich könnte nicht mit dem Gedanken leben, dass Spachtelmasse am Auto klebt.
werden damit es keinen sichtbaren farbunterschied gibt.
dann lieber die kleine stelle rausziehen/spachteln und nur das stück kotflügel einlackieren....
Dann muß auch das Dach lackiert werden, damit man aus der Hubschrauberperspektive kein Farbunterschied zu erkennen ist 😕
Jeder Lackierer mischt die Farben nach unterschiedlichen Kriterien wie Farbkodierung (ja, es gibt mehrere Kodierungen für ein und dieselbe Farbe), Alter, Sonneneinstrahlung (z.B. Standort Spanien) usw an.
Der Farbunterschied sollte danach keinesfalls zu sehen sein.
Beste Grüße
madspanien
Nachzulesen ist dies im BGH NJW 2008, 53 (man beachte die aktualität des Urteils)
Eine Beule im Kotflügel ist kein geringfügiger Lackschaden.
Der große Unterschied ist aber
(Kurzes Zitat aus dem Gerichtsurteil)
**Dabei stellte sich heraus, dass der Wagen am Heck einen Unfallschaden erlitten hatte. **beim Zurücksetzen gegen ein Garagentor gefahren sei. Der Schaden an der Heckklappe sei nicht ordnungsgemäß repariert worden, **
Hier steht ja vollkommen klar UNFALLSCHADEN Ein Auto mit einem Unfallschaden kann natürlich nicht als Unfallfrei deklariert werden. Es kann nicht als Grundlage zu einer Beule in einem Kotflügrl herangezogen werden.
Hat sich wohl doch so einiges geändert.
Hab auch mal gesucht
Grundsätzlich gibt der Verkäufer durch seine Zusicherung der Unfallfreiheit seine Bereitschaft zu erkennen, für dennoch aus einem Unfall resultierende Mängel zu haften, selbst wenn eine wirksame Gewährleistungsausschlussklausel in den Vertragstext mit aufgenommen wurde.
Die Unfallfreiheit gilt sodann als zugesicherte Eigenschaft, die auch nicht im Sinne einer Bagatellregelung des § 459 Abs. 1 Satz 2 BGB ausgeschlossen werden kann. Vielmehr wird grundsätzlich auch für das Fehlen einer unerheblichen Eigenschaft gehaftet, selbst wenn Wert oder Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigt werden, sofern nur die Eigenschaft zugesichert ist (Palandt/Putzo, BGB, 60. Auflage, § 459 Rn. 14; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 7. Auflage, Rn. 1589).
Die Begriffsbestimmung kennt in der laufenden höchstrichterlichen Rechtsprechung scheinbar dennoch ihre Abgrenzungen. Selbst bei zusichernden Erklärungen in Bezug auf eine Unfallfreiheit kann ein Käufer, sofern nicht besondere Umstände vorliegen, nur erwarten, dass das Fahrzeug keine über die Bagatellgrenze hinausgehenden Unfallschäden erlitten hat (OLG Hamm OLG R 1995, 76). Deshalb werden üblicherweise Unfallschäden von sogenannten Bagatellschäden abgegrenzt (vgl. OLG Hamm OLG R 1994, 181; 1995, 56; OLG Karlsruhe OLG R 2001, 302).
Als Bagatellschäden können aber wirklich nur geringfügige, äußere (Lack-)Schäden angesehen werden, nicht hingegen andere (Blech-)Schäden, auch wenn diese keine weitergehenden Folgen haben (BGH NJW 1967, 1222; 1977, 1914; 1982, 1386; so auch OLG Koblenz VRS 96, 242). Laut OLG Köln, Az: 24 U 108/02, Urteil vom 04.02.2003 entfällt daher die Haftung für das Fehlen einer zugesicherten Unfallfreiheit lediglich bei bloßen Lackschäden, insbesondere in Form von Kratzern, und allenfalls noch bei ganz geringfügigen kleinen Dellen im Blech (vgl. OLG Karlsruhe OLG R 2001, 302)
Also laut den Urteilen hast du keinen Bagatellschaden = einen Unfallwagen
Nun gibt es zum Thema Bagatellschaden auch wiederum viele Infos.
http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/10/0,1872,2393546,00.html?dr=1
oder man findet dies hier *Was ist ein Bagatellschaden?
„Ein Bagatellschaden ist eine leichte Beschädigung des Fahrzeugs, etwa eine kleine Delle, ein Kratzer oder eine kaputte Stoßstange im Rahmen von 500 bis 750 Euro“, so Frank Steiner, Experte für Schadenmanagement bei Deutschlands größter Kfz-Direktversicherung, der DA Direkt. „Bei uns betrifft das ungefähr jeden Vierten registrierten Unfall.“
http://www.versicherungsnetz.de/news/Meldung.asp?Meldung=1231
Sprich auch Gutachter haben Ihre Probleme bezüglich Abrechnen mit der Versicherung.
Sollte also ein neuer Kotflügel und lackieren unter 750 Euro kosten solltest du *eigentlich* kein Unfallwagen haben.
Schade das es kein Photo gibt, denn an dem Wagen von meiner Frau ( *Einkaufsauto*)
Wimmelt es nur so von Bagatellschäden durch andere Verkehrsteilnehmer :-)
Diese Typischen *einparkkniffe* vom Türenaufmachen 😠