Parkplatz Absperrung mitgenommen
Moin und Hallo erstmal.
Ich habe eine Frage wg einem kleinen Unfall der mir kürzlich passiert ist: Ich wollte abends (halb 9) kurz auf den örtlichen Discounter Parkplatz fahren und den Wagen abstellen (Das Geschäft war schon zu). Als ich nun auf den Parkplatz fuhr knallte es auf zweimal sehr laut. Mein Beifahrer und ich guckten etwas verwundert und ich tippte schon auf geplatzte Reifen. Als wir ausstiegen sahen wir die zerrissene Stahlkette im Straßenrand liegen. Keiner von uns beiden hat die Kette beim rauf fahren gesehen. Nachher habe ich bei der Kette gesehen das sie die ersten 30cm mal rot/weiß lackiert war was aber schon deutlich abgerieben wurde.
Abschließend muss ich zum Wetter sagen das es mittelmäßig genieselt hat.
Nun nach viel Text meine Frage: Ist es rechtens den Parkplatz mit einer schwer sichtbaren Kette abzusperren?
vielen Dank im Vorraus
Robert
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von CreepyKing
Meine Frage zielt auf darauf das die Kette vom Auto nicht sichtbar war und ob das so rechtens ist.
ja sicher. lass mich raten: ihr seid halt weitergefahren? damit hast du ne astreine fahrerflucht begangen.
149 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ne mal, im ernst, alleine darf ich es gar nicht, ich brauche einen Einweiser.
Na was kommt jetzt von Dir ?😁
ich dachte du bist männlich 😁
gerade wenn man nicht rückwärts fahren kann, nimmt man doch lieber seitenstrasse und fährt einmal um den kreis.
Ohje, jetzt ist der Stalker (infuso) hier auch tätig ... 😁
Nichts zum eigentlichen Thema beitragen , aber maulen...
Was anderes ist ja auch nicht zu erwarten...
Zitat:
die postingpäpste wird das trotzdem nicht zufriedenstellen.
sie sind fehlerlos und rachelüstern.
unter freiweilligem führerscheinentzug für mindestens 6 monate und sack und asche für dein auto wirst du sie nicht besänftigen können.
hanebüchen, aber hilfreich wäre auch die umgehende mobilmachung einer maurerkollonne um die eventuell verzogenen pfeiler und das aufgebrochene pflaster instandzusetzen, besser solltest du diekt die parkplätze der gesamten supermarktKETTE im bundegebiet, freiwillig neu pflasten, aber nur wenn du maximal 90 auf der autobahn fährst.😁
Eigtl. Offtopic aber: Ich habe HERZLICHST gelacht. Vielen Dank!
@hardcoreaudi: Ich werde mal den Anbieter anschreiben. Evtl hat der in seinem Emailpostfach eine Eigene Rubrik mit kostenlosen unfreiwilligen Nutzern seiner Produkte und dementsprechend Erfahrung.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von hardcoreaudi
..., ist wohl das Absperren des eigenen Parkplatzes mit einer Kette für rechtmäßig zu bewerten.
Aber vielleicht gäbe es doch eine Vorschrift, nach der die Kette um 3mm zu tief hing oder 4% zu dunkel war - und wenn diese Vorschrift aus einer kleinen englischen Gemeinde stammt und mühselig über irgendwelche EU-Geschichten auch auf einen deutschen Supermarkt-Parkplatz übertragen werden kann und sich der Hr. Aldi mit 5% am Eigenschaden dann doch beteiligen müsste?
Nur mal als Gedankengang, was da noch für weitere Überraschungen lauern:
Da Schadensersatz über das Zivilrecht kommt und es um Pflichtverletzungen geht, verschwindet die eigene, nicht unerhebliche Pflichtverletzung nicht deshalb, weil der Andere auch! etwas falsch gemacht hat.
Dieses "da hast Du nichts zu suchen gehabt" mag für Einige viel zu profan sein und im Straf- bzw. OWI-Recht auch keine (sehr) große Wirkung haben, hat im Schadensersatzrecht dann aber doch einen sehr deutlichen "Eigenanteil" zur Folge.
Ein "Abrechnen auf Gutachtenbasis" wird gegenüber einer Betriebshaftpflichtversicherung auch nicht nur mit einem Anruf erledigt sein.
Wobei dann auch der Ansprechpartner fest stehen sollte, mit dem man es hier zu tun haben wird. Das ist kein Filialleiter, dem man was vom Pferd erzählen einen Ausdruck aus einem Internetforum zeigen kann und der dann die Kasse auf macht. Es ist erst die Schadens- und dann die Rechtsabteilung eines Versicherungsunternehmens.
Der Filialleiter wird sich sicherlich mehrfach für die Unannehmlichkeit entschuldigen - und grinsen, wenn er eine weitere Kerbe in den Haltepfahl der Kette macht.
Nun kann man etwas realistischer rechnen, diese drei Posten:
- Chancen
- mögliche Schadensersatzhöhe
- Risiken und damit nicht nur das Risiko nichts gewinnen zu können.
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Wie lange wollt ihr noch rumdiskutieren? Der TE hat jemand anderen einen Schaden zugefügt, den er zu begleichen hat. PUNKT.
Wäre ich an der Stelle des TE, würde ich mir mein Werkzeug schnappen, den Filialleiter informieren und die Kette wieder instandsetzen. Anderenfalls hat man schnell mal ne Anzeige wegen Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung und Fahrerflucht am Hals...
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Auf seinem, na ok, ich erzähle lieber nicht was ich da so alles anstelle. Aber an der Grenze zum öffendlichen Raum gibt es mit Sicherheit bestimmte Regeln.Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
was is kaputt? natürlich kann und darf man auf seinem privatbesitz s draht auslegen. das problem ist das die einfahrt beim discounter um die ecke keins ist.
und die dürften vom Discounter eingehalten worden sein- Kette in Rot-weiß-erkennbar wie Absperrungen der Straßenmeisterei und Eisenbahnschranken😎
aber selbst durch letztere versucht sich ja manch einer noch zu drängeln wenn es Halbschranken sind-und redet sich nachhher raus Links war ja keine🙄
Zitat:
Original geschrieben von Auos
hat man schnell mal ne Anzeige wegen [...] Fahrerflucht am Hals...
Gibts immer noch nicht...😮
Im Übrigen verstehe ich nicht so ganz, wieso hier einige dem TE unterstellen, dass er den Schaden nicht regulieren will. Er hat sich dazu weder positiv noch negativ geäußert, also belasst es doch lieber mal bei den Fakten. Die Ausgangsfrage war, ob es ok ist, den Parkplatz in der beschriebenen Art und Weise abzusperren. Dass eine Absperrung an sich unkritisch ist, haben wir ja jetzt nun schon mehr als deutlich herausgearbeitet. Es geht also nur noch um das WIE. Und da wäre es angebracht, entsprechend zu antworten, wenn es irgendwelche Regelwerke dazu gibt.
fassen wir doch mal zusammen:
Du wolltest, obwohl Dir mit Sicherheit sehr bewusst, Dein Fahrzeug widerrechtlich auf dem (privat-)Parkplatz eines Marktes abstellen. Mit Sicherheit ist irgendwo im bereich dort eines der berühmten Schilder aufgestellt dessen "Kleingedrucktes" Du auch hättest lesen können. Kleingedruckt und hunderte von zeilen deshalb weil sich eben die Betreiber gegen genau derartiges alles absichern müssen weil sich sonst doch wieder irgendwo ein Trottel findet der meint klagen zu müssen.
Selber schreibst Du dass die Kette "schwer sichtbar war"...nicht unsichtbar. Kurzum: Da hast du halt nicht die erforderliche Achtsamkeit walten lassen.
Wäre dir dies gelungenund der Betreiber hätte Dich bzw. Dein fahtrzeug abschleppen lassen: Ein Mordsgeschrei deinerseits.
nun hat er seinen Besitz gegen widerrechtliches benutzen abgesichert und der nächste Trottel ist blind wie ne Kuh (und der Beifaher dazu) und fährt in die Absicherung und beschädigt diese...auch wieder Geschrei.
Aber wehe dem der auf den eigenen Parkplatz parkt. Da wird nach der Bundeswehr geschrien.
Vielleicht sollten wir doch ein paar hundert neue Gesetze und Verordnungen fordern ? Vielleicht auch wieder Regelungen wie zu den Anfangszeiten des individualverkehrs dass vor jedem fahrzeug ein Sicherungsposten mit einer roten Flagge in der Hand herzulaufen hat. Der kann dann auch kucken ob irgendwo Ketten hängen :-)
Wenn Du ganz viel pech hast wird der Parkplatz auch noch kameraüberwacht. In dem Falkle solltest Di dann in der tat nen Anwalt suchen der deine Straße evt. minimieren könnte. Ich glaub bei "Fahrerflucht" versteht unsere Justiz nämlich generell überhaupt keinen Spass. Ob die Kette nun 20 oder 1000 EUR kostet. Ein Freund von mir geriet mal wegen Unachtsamkeit auf den Grünstreifen einer landstraße und mähte einen Leitpfosten um. geringer Schaden (So ein Pfosten hat vielleicht einen materialwert von 20 EUR. Dachte sich nichts und fuhr weiter. 3 Tage später stand die Polizei bei Ihm. Anzeige wegen SB, unerlaubten Entfernens..... Ein Radfaher auf einem parallel verlaufenden Feldweg hatte den Vorfall gesehen.
Ergebnis: Mit viel Glück "nur" 5 Punkte. "Nur" 10 Tagessätze Bußgeld und eine Rechnung vom Straßenbaullaststräger zur Wiederherstellung in Höhe von damals um die 350 D-Mark (neuer Pfosten, Kolonne, Anfahrt, Arbeitsaufwand...).
Rein rechtlich hätte die Justiz glaube ich das verfahren auch einstellen können..... aber wie erwähnt: Bei Unerlaubtem entfernen verstehen unsere gerichte, vollkommen zu Recht, glaube ich überhaupt keinen Spass. Nach Aussage des Richters bzw. Anwalts ist er da noch sehr gut davon gekommen. Es hätte für ihn auch bedeuten können erstmal ein paar Monate zu laufen und ein paar Tagessätze mehr
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
... dass er den Schaden nicht regulieren will. Er hat sich dazu weder positiv noch negativ geäußert, ...
Der TE sitzt die Sache aus oder glaubst du 4 Tage später meldet er den Vorfall noch?
Die Parkplätze werden übrigens verschlossen damit sich die Alkopop-Generation dort nicht die BigMac Döner in den Hals drücken und den Müll blindlinks auf den Platz werfen. Von den Burn-Outs mit dem tiefergelegtem Corsas ganz zu schweigen.
Zitat:
Original geschrieben von NeuerBesitzer
fassen wir doch mal zusammen:
Mit Sicherheit ist irgendwo im bereich dort eines der berühmten Schilder aufgestellt dessen "Kleingedrucktes" Du auch hättest lesen können. Kleingedruckt und hunderte von zeilen deshalb weil sich eben die Betreiber gegen genau derartiges alles absichern müssen weil sich sonst doch wieder irgendwo ein Trottel findet der meint klagen zu müssen.
Und da ich ein paar Posts vorher schon erwähnte das ich an dem Abend nach dem Schild suchte und nicht fündig wurde gehe ich davon aus du hast meine anderen Posts nicht gelesen.
Zitat:
Original geschrieben von CreepyKing
Und da ich ein paar Posts vorher schon erwähnte das ich an dem Abend nach dem Schild suchte und nicht fündig wurde gehe ich davon aus du hast meine anderen Posts nicht gelesen.Zitat:
Original geschrieben von NeuerBesitzer
fassen wir doch mal zusammen:
Mit Sicherheit ist irgendwo im bereich dort eines der berühmten Schilder aufgestellt dessen "Kleingedrucktes" Du auch hättest lesen können. Kleingedruckt und hunderte von zeilen deshalb weil sich eben die Betreiber gegen genau derartiges alles absichern müssen weil sich sonst doch wieder irgendwo ein Trottel findet der meint klagen zu müssen.
Vielleicht solltest mal bei Tag kucken ? Oftmals auch an den Eingstüren angebracht :-)
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
..., entsprechend zu antworten, wenn es irgendwelche Regelwerke dazu gibt.
Immer das Problem bei sehr individuellen Konstellationen. Hier kann (mal wieder) nur mit einer Annäherung gearbeitet werden, die dann die Diskussion über Sichtweisen auslöst, wie sie hier schon lange läuft.
Das in Frage kommende Thema ist die Verkehrssicherungspflicht mit dem Einbringen einer Gefahr für Verkehrsteilnehmer. Das ist keine eindeutige Vorschrift, sondern ein entwickeltes und sich immer weiter entwickelndes Rechtsgebiet. Und dann ist da noch zusätzlich das hier im Forum so beliebte Sichtfahrgebot.
Bei der Verkehrssicherungspflicht und daraus entwickelten Schadensersatzansprüchen wird zwischen zwei zentralen Fragestellungen unterschieden:
1. Muss ein Verkehrsteilnehmer mit einem Hindernis rechnen oder nicht
2. Ist der Verkehrsteilnehmer dort zulässig unterwegs oder nicht
Ist der Verkehrsteilnehmer zulässig unterwegs, dann muss er nicht mit Absperrmaßnahmen quer in seinem Weg rechnen. Ist doch eine vorhanden, dann muss sie so weit vorher erkennbar sein, dass der Verkehrsteilnehmer mit der von ihn gefahrenen und an dieser Stelle üblichen Geschwindigkeit vor der Absperrung gefahrlos anhalten kann. Kann er das nicht, gibt es vollständigen Schadensersatz
Urteil dazu:
Situation war ein Radfahrer, der in einer Fußgängerzone nachts erlaubt gefahren ist und eine Absperrkette quer zu seiner Fahrtrichtung, die den Autoverkehr in die Fußgängerzone abgesperrt hat.
Die Kette hätte jedoch bei einer dort angemessenen Radfahrgeschwindigkeit spätestens auf 10 Meter erkennbar sein müssen, war dies aber durch Farbgebung und Beleuchtung erst auf 3 Meter - volle Schadensersatzpflicht durch die Gemeinde.
(OLG Hamm - 9 U 101/07 vom 3.2.09)
Ist der Fahrzeugführer dort unzulässig unterwegs, dann muss er mit allem an dieser Stelle möglichen rechnen und hat seine Geschwindigkeit so anzupassen, dass er rechtzeitig ohne Gefahr anhalten kann.
Ansprüche bestehen nur dann, wenn das Hindernis an dieser Stelle absolut ungewöhnlich ist und der Fahrer nicht mit diesem Hindernis rechnen konnte und dann auch nur anteilig in der Abwägung von missachteter Verkehrssicherungspflicht und dem unzulässigen Befahren.
Der Eigenanteil des Fahrzeugführers beträgt ohnehin mindestens 50%, weil das unzulässige Befahren ebenso zu der (Be-)Schädigung beigetragen hat. Kommt dann noch eine Missachtung des Sichtfahrgebotes dazu, dann gibt es nichts. Hätte man das Sichtfahrgebot beachtet, dann hätte man anhalten können und es wäre zu keiner (Be-)Schädigung gekommen.
Auch dazu ein halbwegs passendes Urteil:
Da der Kraftfahrer mit Fahrbahnhindernissen jederzeit rechnen muss, muss er durch Fahren auf Sicht auch vor unvermuteten Hindernissen auf der Fahrbahn anhalten können.
Mit nicht ungewöhnlichen Fahrbahnhindernissen, wie einer Sperrschranke, muss der Kraftfahrer auch in unbeleuchtetem Zustand rechnen.
Der Verstoß gegen die elementare Pflicht zum Fahren auf Sicht lässt selbst Verstöße des Unfallgegners bei der Haftungserwägung nach §254 BGB zurücktreten.
(Thüringer OLG - 4 U 155/08 vom 20.3.09)
Als Hinweis: §254 BGB regelt Mitverschulden, zB. auch im Rahmen einer missachteten Verkehrssicherungspflicht.
So, nun kann man das alles als doch recht eindeutig betrachten; oder auch munter darüber weiter spekulieren, weil diese Kette erst das Nutzungsverbot des Parkplatzes bewirkt hat - oder eben nicht, weil sie nicht sichtbar war - oder nicht sonderlich sichtbar hätte sein müssen wegen dem Sichtfahrgebot - was ohnehin in der Praxis wirkungslos ist und missachtet werden kann - ...
Feuer frei
Vielleicht auch noch als weitere Diskussionsmöglichkeit, damit sich das Thema nicht zu schnell abnutzt:
Was ist denn mit der nach dem Zerreißen weggeschnipsen Kette passiert? Wurde die wenigstens weggeräumt oder lag die dann irgendwie irgendwo im Weg, wo sie dann eine Gefährdung zB. für Fußgänger gebildet hatte?
Vielleicht dazu mal einen kurzen Blick in den §315b Abs.1 Pkt.2 und Abs.5 StGB werfen, hat auch Potenzial.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315b.html
Zitat:
Original geschrieben von NeuerBesitzer
Vielleicht solltest mal bei Tag kucken ? Oftmals auch an den Eingstüren angebracht :-)
Dafür müsste ich aber über den Parkplatz. Ich kann ein "Parken verboten" Schild ja nicht hinter dem Parkplatz aufstellen oder? 😉
Zitat:
Original geschrieben von CreepyKing
Dafür müsste ich aber über den Parkplatz. Ich kann ein "Parken verboten" Schild ja nicht hinter dem Parkplatz aufstellen oder? 😉Zitat:
Original geschrieben von NeuerBesitzer
Vielleicht solltest mal bei Tag kucken ? Oftmals auch an den Eingstüren angebracht :-)
Du kannst aber nicht erwarten dass der Betreiber des Supermarktes Handzettel 50 Meter vor dem Parkplatz verteilt!
Andersrum bist du Ortsansässig wenn ja sieht es schlecht aus.... (da du ja wustest das dies Ein Discounter parkplatz ist)
Der Beitrag von Roadwin (bei dem ich mich ausdrücklichbedanke) ist EINDEUTIG...
ist es ein Parkplatz der durch einen Gehweg "abgeschlossen" ist - sprich abgesenkter Bordstein?
dann war das dein Ding
oder ist das eine Straße mit Verkehrsschild - dann hätte da keine Kette ohne Beleuchtung sein dürfen....
Alex
PS- dass du dich entfernt hast ohne um eine Regulierung zu kümmern ist in jedem Fall DEIN Ding...
Zitat:
Was ist denn mit der nach dem Zerreißen weggeschnipsen Kette passiert? Wurde die wenigstens weggeräumt oder lag die dann irgendwie irgendwo im Weg, wo sie dann eine Gefährdung zB. für Fußgänger gebildet hatte?
Die flog Quer über das Auto in Richtung rechtem Pfeiler wo sie dann um ihm liegen blieb. Wäre ein Fußgänger (Was im aktuellen Fall Theoretisch und Praktisch nie passieren wird da) vorbeigegangen wäre Feierabend gewesen.
Gruß