Parkplatz Absperrung mitgenommen
Moin und Hallo erstmal.
Ich habe eine Frage wg einem kleinen Unfall der mir kürzlich passiert ist: Ich wollte abends (halb 9) kurz auf den örtlichen Discounter Parkplatz fahren und den Wagen abstellen (Das Geschäft war schon zu). Als ich nun auf den Parkplatz fuhr knallte es auf zweimal sehr laut. Mein Beifahrer und ich guckten etwas verwundert und ich tippte schon auf geplatzte Reifen. Als wir ausstiegen sahen wir die zerrissene Stahlkette im Straßenrand liegen. Keiner von uns beiden hat die Kette beim rauf fahren gesehen. Nachher habe ich bei der Kette gesehen das sie die ersten 30cm mal rot/weiß lackiert war was aber schon deutlich abgerieben wurde.
Abschließend muss ich zum Wetter sagen das es mittelmäßig genieselt hat.
Nun nach viel Text meine Frage: Ist es rechtens den Parkplatz mit einer schwer sichtbaren Kette abzusperren?
vielen Dank im Vorraus
Robert
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von CreepyKing
Meine Frage zielt auf darauf das die Kette vom Auto nicht sichtbar war und ob das so rechtens ist.
ja sicher. lass mich raten: ihr seid halt weitergefahren? damit hast du ne astreine fahrerflucht begangen.
149 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von CreepyKing
Was ist in deinen Augen "unüblich"?
Meine Augen sind nicht zwingend die des Gesetzgebers 😉
Ganz profan und platt - alles, was nicht üblich ist. 😁
Dinge, mit denen man nicht rechnen muss, weil sie doch deutlich von dem "täglichen Leben" oder einer "üblichen Lebenserfahrung" abweichen.
Mehr als eine Gummibeschreibung existiert da nicht, was dann einen doch überproportional hohen Klageanteil auslöst. Mit diesem hohen Klageanteil sind dann auch viele Gerichtsurteile verbunden, die aber eher nur selten auf die eigene Situation direkt übertragbar sind. Eher nur als Richtlinie zu verstehen, was so als "damit hat man zu rechnen" zu verstehen ist.
Urteilsvergleiche sind bei diesem Thema nicht ganz ungefährlich:
Zum Einen durch die "niedere Gerichtsbarkeit" der Urteile; an einem Amtsgericht ist ein Richter nicht mal an sein eigenes Urteil und Urteilsbegründung gebunden, was er bei gleicher Situation 30 Minuten vorher in einem anderen Fall ausgesprochen hat.
Zum Anderen die vielen zu beachtenden Details einer tatsächlichen Situation, die eine Entscheidung juristisch berechtigt deutlich von der einen zur anderen Seite kippen lassen (können) und nicht von einem erfahrenen Fachmann erkannt werden - und sich auch nicht in den üblichen ersten drei Zeilen eines Urteils finden lassen.
Dass hier, konkret zu Deiner Situation, nun der Kundenparkplatz von einem Supermarkt außerhalb der Geschäftszeiten mit einer Kette abgesperrt ist - da ist (noch) nichts, was nun "überraschend" ist und hätte besonders gekennzeichnet werden müssen.
Stramm gespannt in Knöchelhöhe würde schon deutlich anders bewertet werden.
Zitat:
Original geschrieben von CreepyKing
....Nun nach viel Text meine Frage: Ist es rechtens den Parkplatz mit einer schwer sichtbaren Kette abzusperren?
....
Habe jetzt mal ein wenig gesucht und da gibt es wirklich nichts eindeutiges und anscheinend auch keine Gerichtsurteile.
Ich würde dich bitte mal Anzeige gegen den Parkplatzbetreiber zu erstatten. Wird sicher interessant sein was raus kommen wird.
Zum einen muss die Kette tatsächlich erkennbar sein, dass Personen nicht zu schaden kommen. Zum anderen darf der Betreiber sein Grundstück gegen widerrechtliches Befahren sichern, wodurch ja gar kein öffentlicher Verkehrsraum mehr besteht. Und dazu kommt, dass du wohl zu schnell warst sonst hättest du die Kette bei jeglicher Witterung gesehen.
Mfg
Zitat:
Original geschrieben von hardcoreaudi
Wofür man heutzutage alles vor Gericht gehen muss..der Wahnsinn.
Das stimmt leider. :-(
Da betreten (befahren) Personen widerrechtlich ein Grundstück und beschweren sich dann, dass sie nen Schaden erlitten haben. ;-)
Mfg
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Ich finde das Verhalten des TE's auch bezeichnend und finde einige seiner Erklärungsversuche in der Neutralisierungstheorie nach Sykes wieder.
Leugnung der Verantwortung (Denial of Responsibility)
Das delinquente Handeln wird auf Ursachen zurückgeführt, die vom Straftäter nicht beeinflusst werden können. Folglich ist er für sein Tun nicht verantwortlich und begründet es mit beispielsweise dem Einfluss falscher Freunde oder dem einer ungünstigen Wohngegend. Hier der verzweifelte Versuch irgendeine Richtlinie zu finden, die bauartspezifische Regelungen an Parkplätzen regelt.
Leugnung des Unrechts (Denial of Injury)
Das delinquente Verhalten wird zwar als normverletzend erkannt aber nicht als unmoralisch gewertet. Der Täter beruft sich darauf, dass er weder einen großen Schaden angerichtet habe noch jemanden konkret geschädigt (etwa bei Verkehrsdelikten, Sachbeschädigung oder Versicherungsbetrug).
Zitat:
Original geschrieben von Duke16V
Das stimmt leider. :-(Zitat:
Original geschrieben von hardcoreaudi
Wofür man heutzutage alles vor Gericht gehen muss..der Wahnsinn.Da betreten (befahren) Personen widerrechtlich ein Grundstück und beschweren sich dann, dass sie nen Schaden erlitten haben. ;-)
Mfg
Oja...dann möchte ich dich mal erleben wenn du mal falsch abbiegst und dann dein Auto im Arsch ist!
Der einzige Wahnsinn ist das bei MT 9/10 User totale Moralaposteln sind die sich für heiliger als den Papst halten. (explizit jetzt nicht du gemeint)
Zitat:
Original geschrieben von jarompe
Oja...dann möchte ich dich mal erleben wenn du mal falsch abbiegst und dann dein Auto im Arsch ist!
Der einzige Wahnsinn ist das bei MT 9/10 User totale Moralaposteln sind die sich für heiliger als den Papst halten. (explizit jetzt nicht du gemeint)
Anscheinend passen die einen mehr und die anderen weniger beim Autofahren auf. Sicherlich würde ich mich ärgern wenn mir das passiert, aber wenn man doch auf ein anderes Grundstück fährt, insbesondere einen Parkplatz macht man doch langsam, dass nichts passieren kann? Wenn auf der Straße eine Kette gespannt ist, wo man damit nicht rechnen kann ist das was anderes, jedoch handelt es sich hierbei um ein privates Grundstück, dass mittels einer Kette gegen das unbefugte Befahren gesichert war.
Mfg
Zitat:
Original geschrieben von Duke16V
Zum einen muss die Kette tatsächlich erkennbar sein, dass Personen nicht zu schaden kommen. Zum anderen darf der Betreiber sein Grundstück gegen widerrechtliches Befahren sichern, wodurch ja gar kein öffentlicher Verkehrsraum mehr besteht. Und dazu kommt, dass du wohl zu schnell warst sonst hättest du die Kette bei jeglicher Witterung gesehen.
Das ist genau worauf ich die ganze Zeit abwiege. Besonders schnell war ich nicht (20kmh, Man muss erst nach links abbiegen um auf den Parkplatz zu kommen). Ehrlich gesagt habe ich aber damit nicht gerechnet.
@hardcoreaudi: Wann sind deine Amateur Psychologie Sprechstunden? Dann kann ich dir meine Verzweiflung kundtun. Ist jeder Anwalt der ein passendes Gesetz sucht eigentlich auch "verzweifelt" und "leugnet"? 🙂
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von CreepyKing
@hardcoreaudi: Wann sind deine Amateur Psychologie Sprechstunden? Dann kann ich dir meine Verzweiflung kundtun. Ist jeder Anwalt der ein passendes Gesetz sucht eigentlich auch "verzweifelt" und "leugnet"? 🙂
Auch ich würde mich an Deiner Stelle schwarzärgern...... über mich selbst. Und ich würde, nachdem ich die Absperrung zu einem Privatgrundstück beschädigt hätte, welches ich unberechtigterweise befahren wollte, den Ball eher flach halten.
Wie zuvor schon geschrieben:
Möglicherweise hätte der Supermarktbetreiber die Kette besser kenntlich machen müssen, das Recht sein Grundstück abzusperren hat er aber allemal. Da Du aber nach der Beschädigung der Absperrung den Ort des Geschehens verlassen hast, könnte im Falle einer nachträglichen Forderung von Schadensersatz an den Supermarktbetreiber der Schuss gewaltig nach hinten losgehen => möglicherweise Fahrerflucht (abhängig von der tatsächlichen Schadenshöhe an der Absperrung).
Meine Empfehlung: Das ganze als Lehrgeld verbuchen...
Zitat:
Original geschrieben von jarompe
Oja...dann möchte ich dich mal erleben wenn du mal falsch abbiegst und dann dein Auto im Arsch ist!
....
Wenn du gegen einen Baum fährst der trotz Hupens in die Straße springt, verklagst du Gott?
Weil er dem Baum wachsen lässt?
Alex
Zitat:
Original geschrieben von jarompe
Oja...dann möchte ich dich mal erleben wenn du mal falsch abbiegst und dann dein Auto im Arsch ist!
Abbiegen auf einen nicht als solcher gekennzeichneten, mit einem unsichtbaren Drahtseil abgesperrten Privatweg: Krawall schlagen!
Abbiegen auf einen gekennzeichneten Supermarktparkplatz, wo auf das Befahrverbot nach Feierabend meist durch Schilder hingewiesen wird und Beschädigung der Kette: leise La Paloma pfeifen und unauffällig verschwinden...
Zitat:
Original geschrieben von jarompe
Oja...dann möchte ich dich mal erleben wenn du mal falsch abbiegst und dann dein Auto im Arsch ist!Der einzige Wahnsinn ist das bei MT 9/10 User totale Moralaposteln sind die sich für heiliger als den Papst halten. (explizit jetzt nicht du gemeint)
Ich würde mich erstmal tierisch ärgern... über den "Blöden Supermarkt" und diese "verdammte Kette" und überhaupt...
Jedoch käme nach wohl einigen Minuten oder Stunden die Einsicht dass ich ja selbst Schuld bin und es meine eigene Unachtsamkeit und Dummheit alleinig verantwortlich war. Dann wahrscheinlich noch Ansätze von "..zum Glück wars nur eine Kette und kein Betonpfosten, ein Zierstein oder ähnlich massives und oder gar ein Passante der da grad hinter mir lief dadurch wahrscheinlich ein kleiner Anflug von Freude dass ich so nur einen Kratzer am Heck habe und keine Dellen, Unterboden angeschliffen etc. in diesem Zusammenhang dann auch sehr bald die Hoffnung dass mich bei meinem Ungeschick keiner gesehen hat und gut ist. Ferner käme mir, zumindest nach doch einigen Monaten in diesem Forum und dem lesen vieler Beiträge noch Gedanken darüber dass man sich ja echt nicht wundern muss wenn der Supermarkt sein Grundstück des Nachts mit Ketten abriegelt weil einige meinen dies als kostenlosen Dauerparkplatz zu nutzen weil sie zu faul sind zum laufen, sich über wahnsinig hohe Abzockergebühren auf öffentlichen Parkplätzen aufregen oder weil Hinz und Kunz eben halb Deutschland verklagt weil ein Räumdienst mal ein wenig länger benötigt hat, weil irgendwo ein Schlagloch in der Straße ist oder er über einen leicht überstehenden Pflasterstein auf dem Gehweg gestolpert ist. Vielleicht bin ich mit 40zig Jahren aber doch schon zu alt und denke wie es mir früher beigebracht wurde: Kuck halt wo Du hinläufst..fährst. Wenn Nicht und fliegst auf die Fresse bist selber Schuld :-) DU, nicht die Stadt, nicht der Supermarkt, nicht die Polizei, ein Anwalt oder alle anderen verkehrsteilnehmer, nicht der Straßenbauer...nein ganz alleine DU
Wollte nur anmerken, dass es weder Fahrer- noch Unfallflucht gibt. Wenn überhaupt unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Zum eigentlichen Geschehen sage ich mal nichts, hätte mir genauso passieren können, dass man so ein "Hindernis" übersieht und ich denke mir einfach mal, dass auch Absperrmaßnahmen eine gewisse Sichtbarkeit benötigen. Ob es dazu konkrete gesetzliche Regelungen bei einer Kette auf dem Supermarktparkplatz gibt, keine Ahnung...
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
[...] ich denke mir einfach mal, dass auch Absperrmaßnahmen eine gewisse Sichtbarkeit benötigen. Ob es dazu konkrete gesetzliche Regelungen bei einer Kette auf dem Supermarktparkplatz gibt, keine Ahnung...
Ja, das war so mein Gedanke. Ich werde mal schauen ob es da Beispiele gibt auch wenn die (wie vorher schon bereits angemerkt worden ist) schwer vergleichbar sein werden (wenn überhaupt).
Zitat:
Original geschrieben von CreepyKing
Also nochmal fürs Protokoll: Ich bin um 20:30 auf den Parkplatz gefahren. Die "zerrissene" Kette (ein Glied, sogar nur das letzte) habe ich am Pfeiler liegenlassen. Und nein ich dachte mir nicht deswegen die Polizei zu rufen (Auch wenn (fast) jeder andere in diesem Forum das Unverzüglich täte. Pflichtbewusste Bürger!).
Hast du dich denn auch vergewissert, ob beide Pfeiler noch gerade standen? Es könnte nämlich sein, dass die Pfeiler vor dem Reißen der Kette nach innen gedrückt wurden. Und wenn das der Fall ist, muss eventuell das Pflaster aufgerissen werden, und die Kosten dafür gehen über die Kosten einer rostigen Kette deutlich hinaus.