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Parkknöllchen 55 Euro, 1 Punkt in Flensburg, eure Meinung
Hallo zusammen,
ich habe vorgestern eine Knöllchen bekommen. "Sie parken verbotswidrig auf dem Gehweg".
Ich parke dort das Fahrzeug seit fast 28 Jahren. Noch nie habe ich dort ein Knöllchen bekommen.
Ein Gehweg ist denke ich dort nicht erkennbar. Gehwegplatten kann ich auch keine erkennen. Auch das Parkverbotsschild zeigt in die andere Richtung. Auf diesen 20 Meter habe ich noch nie einen Fußgänger laufen sehen. Der Bürgersteig der auch so aussieht ist auf der anderen Straßenseite.
Was mich wundert kaum ist der neue Bußgeldkatalog da, werden dort Knöllchen verteilt.
Möchte gerne Einspruch erheben. Was ist eure Meinung? Wie seht ihr die Chancen?
Habe die Parksituation einmal fotografiert.
Danke für eure Antworten.
Gruß Stefan
Beste Antwort im Thema
Hallo,
ich finde, dass der Gehweg eindeutig erkennbar ist. Das auf dem Gehsteig Parkverbot herrscht, bedarf es auch keine Schilder.
Die Zeiten werden härter.
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69 Antworten
Warum ein Punkt in Flensburg? Kann ich im aktuellen Bußgeldkatalog so nicht nachvollziehen.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 17. Mai 2020 um 20:44:09 Uhr:
Warum ein Punkt in Flensburg? Kann ich im aktuellen Bußgeldkatalog so nicht nachvollziehen.
Siehe Anhang
@Golfschlosser ...wie kommst du auf >3,50m?
Das Maß war schon immer 3,0m und ergibt sich aus der früher geltenden maximalen Fahrzeugbreite von 2,50 + jeweils 25cm auf jeder Seite des durchfahrenden Fahrzeugs.
Heute mit der neuen generell maximalen Fahrzeugbreite von 2,55m käme man auf 3,05m... und da packe ich ggf. schon auch mal den Meterstab aus.
Ich selbst reagiere auf dieses Verhalten der Städte & Gemeinden, indem ich z.B. bewußt entsprechende Örtlichkeiten / Innenstädte und dort ansässige Händler, Geschäfte meide... ggf. kann man außerhalb auf der grünen Wiese im Nachbarlandkreis, wo das Rathaus eine andere politische Farbe hat oder auch online einkaufen... und zwar genau bei Händlern, die für lange, CO2-intensive Transportwege, billige unter katastrophalen Umweltstandards und Arbeitsbedingunen produzierte Waren stehen.
@Flenspunkt ...schon wieder Beschiß, als die Punkteskala in Flensburg von 18 auf 8 Punkte herunterskaliert wurde hieß es aus der Politik, dafür werden nur noch sicherheitsrelevante Ordnungewidrigkeiten, etc. mit Punkten geahndet.
Da fragt man sich schon, was an einem falsch geparkten stehenden Fahrzeug ein "sicherheitsrelavantes Vergehen" sein soll... das sind Sachen, die man sich für die nächsten Wahlen merken muß - scheinbar brauchen die Damen und Herren in der hohen Politik einmal richtig (alternatives) Feuer unterm Hintern.
Es sieht nach Gehweg aus, recht eindeutig.
Aber man könnte in städtischen Plänen mal schauen als was dieser Streifen eingetragen ist. Wäre nicht das erste Mal das man bei einer Straßensanierung zwar einen Gehweg anlegt aber diese Fläche dann immer noch als Straße gewidmet ist, entweder weil man es versäumt hat zu ändern oder bewusst so gelassen hat weil die Straße sonst zu schmal würde.
Behörden können durchaus Kreativ werden.
Zitat:
@gast356 schrieb am 17. Mai 2020 um 20:51:35 Uhr:
@Golfschlosser ...wie kommst du auf >3,50m?
Das Maß war schon immer 3,0m und ergibt sich aus der früher geltenden maximalen Fahrzeugbreite von 2,50 + jeweils 25cm auf jeder Seite des durchfahrenden Fahrzeugs.
Upp´s, das sollte auch eine 3,05 m werden. :(
Zitat:
@diezge schrieb am 17. Mai 2020 um 20:21:26 Uhr:
Hallo,
hast Du schlechte Augen?
Der Bordstein des Gehwegs befindet sich genau unter Deinem Auto. Das Bußgeld und der Punkt gehen absolut in Ordnung.
Grüße,
diezge
Falsch gesehen, es ist dort kein Bordstein. Die schlechten Augen
hast du!
Gruß
Also es ist hier immer von einem Bordstein die Rede, er existiert hier nicht!
Der Gehsteig muss nicht unbedingt durch einen Bordstein kenntlich / abgetrennt sein.
Zitat:
@profil35 schrieb am 17. Mai 2020 um 21:28:03 Uhr:
Also es ist hier immer von einem Bordstein die Rede, er existiert hier nicht!
Nu bin ich neugierig.
Was ist das denn?