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Parkier-Unfall und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Themenstarteram 23. Dezember 2021 um 12:57

Guten Tag,

es geht um den Kleinwagen meiner Frau (10 Jahre, 56TKM guter Zustand).

Das FZ war regulär (parallel zum Strassenrand) geparkt auf der unserem Haus ggü-liegenden Strassenseite vor dem Haus des Nachbarn.

Wir kommen nachmittags aus dem Haus, da spricht uns ein Handwerker an, der im Haus neben uns einen Auftrag erledigt, und fragt, wem das Auto ggü (unseres) gehört. Er hat gesehen und gehört, wie ein anderes FZ beim Ausparken zwei Mal gegen unseren gedonnert ist und sich dann aus dem Staub gemacht hat. Er hat einen Zettel mit der Autonummer. Es war das FZ der Schwiegermutter des Nachbarn, die fast jeden Tag da ist.

Die vordere Stoßstange ist deutlich sichtbar vermackt, aber vermutlich kein größerer Schaden. Wir klingeln beim Nachbarn und zeigen Ihm den Schaden, der Handwerker(Visitenkarte) steht dabei und bestätigt den Vorfall wie oben beschrieben.

Abends kommt der Nachbar vorbei und sagt, es sei keine Fahrerflucht, denn seine Schwiegermutter hätte das nicht bemerkt. Er gibt uns seine Telefonnummer und Email-Adresse und meint, wir sollen uns an ihn wenden, keine Daten von seiner Schwiegermutter. Seither keinerlei Kontakt weder mit Nachbarn noch Schwiegermutter.

Die Daten des Unfallgegners/Schwiegermutter haben wir über den Zentralruf der Autoversicherer abgerufen.

Wir waren nun beim Karosseriebauer(KB). Der hat sich den Schaden angeschaut und Fotos gemacht. Er hat nun angerufen und gemeint, das er den Schaden auf 1070 taxiert. Kalkuliert hat er mit den "Konditionen des Versicherers" der Betrieb ist Vertragspartner dieser (und anderer) Versicherung (Zufall). Kontakt mit der Versicherung hat er (noch) nicht aufgenommen. Wenn wir das Ganze schriftlich wollen kostet es 50 €, die bei einem Auftrag verrechnet werden. Der KB hat uns noch einen Tipp für einen Gutachter gegeben (vom TueV Sued).

Meine Frau würde die Reparatur gerne ausführen lassen (keine fiktive Abrechnung).

Meine Frau war zwei Tag nach dem Unfall bei der Polizei, um Anzeige zu erstatten (Fahrerflucht). Der Revierleiter hat den Vorgang aufgenommen und Fotos gemacht und gemeint, man sollte es noch nicht anzeigen, das könne man später noch machen.

Zwischenzeitlich hat sich meine Frau entschieden, Anzeige zu erstatten(Fahrerflucht). Wir sind beide in den letzten Jahren mehrfach Opfer von Fahrerflucht gewesen (Parkier- bzw. Be-/Entladeschäden), der Täter war immer weg. Meine Frau war dann gestern bei dem selben Polizisten, um Anzeige zu erstatten.

Der Polizist rief dann den Nachbarn an. Anschliessend meinte der Polizist, das er sich weigert die Anzeige aufzunehmen. Die Schwiegermutter hätte das ja nicht absichtlich gemacht und das würde eh eingestellt. Meine Frau hat auf der Anzeige bestanden (Zeuge ist vorhanden) aber er hat sich weiterhin geweigert und sie rauskomplimentiert.

Es geht hier um 2 Dinge:

1. Den Schadenersatz

2. Die Unfallflucht/Anzeige.

Was 1. angeht, haben wir keine Lust mehr, uns rumzuärgern, und erwägen das Ganze einem Anwalt für Verkehrsunfallrecht zu übergeben.

Was 2. angeht, weiß ich noch nicht was wir machen; online-Anzeige oder bei einer anderen Polizeistation versuchen?

Bitte um Meinungen, Tipps etc., auf was wir achten sollten.

Vielen Dank!

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68 Antworten

Zitat:

@AS60 schrieb am 26. Dezember 2021 um 17:46:56 Uhr:

 

Es gibt demnach kein Aktenzeichen.

Eventuell hat der TE sich ja nur verschrieben bzw. was anderes gemeint.

Nämlich die Schadensnummer bei der gegnerischen Versicherung.

Themenstarteram 27. Dezember 2021 um 12:12

Aus meinem Eingangspost (Hervorhebungen nachträglich):

"Meine Frau war zwei Tag nach dem Unfall bei der Polizei, um Anzeige zu erstatten (Fahrerflucht). Der Revierleiter hat den Vorgang aufgenommen und Fotos gemacht und gemeint, man sollte es noch nicht anzeigen, das könne man später noch machen.

Zwischenzeitlich hat sich meine Frau entschieden, Anzeige zu erstatten(Fahrerflucht). Wir sind beide in den letzten Jahren mehrfach Opfer von Fahrerflucht gewesen (Parkier- bzw. Be-/Entladeschäden), der Täter war immer weg. Meine Frau war dann gestern bei dem selben Polizisten, um Anzeige zu erstatten.

Der Polizist rief dann den Nachbarn an. Anschliessend meinte der Polizist, das er sich weigert die Anzeige aufzunehmen. Die Schwiegermutter hätte das ja nicht absichtlich gemacht und das würde eh eingestellt. Meine Frau hat auf der Anzeige bestanden (Zeuge ist vorhanden) aber er hat sich weiterhin geweigert und sie rauskomplimentiert."

1. Meine Frau war bei der Polizei, 2 Mal

2. Sie hat beide Male mit dem selben Polizisten gesprochen (lt. Visitenkarte: Polizeihauptkommissar, Polizeipräsidium yyy, Leiter Polizeiposten xxx)

3. Auf der Rückseite hat er eine "siebenstellige Zahl/2021" notiert und gemeint dies sei das Aktenzeichen

4. Die Ergänzung in Klammern "Zeuge ist vorhanden" bezieht sich auf den Unfallzeugen.

Von seiner Anzeige sollte man aber eine Kopie erhalten. Die Nummer auf der Rückseite der Visitenkarte kann alles Mögliche sein, max. aber eine Vorgangsnummer. Sei klug, nimm Dir einen Anwalt. Bei allem anderen wirst Du haushoch verlieren.

Themenstarteram 27. Dezember 2021 um 12:32

Zitat:

@Harig58 schrieb am 27. Dezember 2021 um 13:21:21 Uhr:

Von seiner Anzeige sollte man aber eine Kopie erhalten. Die Nummer auf der Rückseite der Visitenkarte kann alles Mögliche sein, max. aber eine Vorgangsnummer. Sei klug, nimm Dir einen Anwalt. Bei allem anderen wirst Du haushoch verlieren.

Die Anzeige (zweiter Besuch) wurde ja verweigert; daher keine Kopie.

Der Polizist hat die Nummer als "Aktenzeichen" bezeichnet, Ob das in diesem Stadium die korrekte Bezeichnung ist, weiß ich nicht. Daher das Fragezeichen (Aktenzeichen (?)) in meinem Post. Er hat selber beim ersten Besuch Fotos vom FZ gemacht. Demnach ist der Fall zumindest aufgenommen. Ob es sich nun tatsächlich um ein "Aktenzeichen" handelt oder eine "Vorgangsnummer" weiß ich nicht. Ich war selber auf der Polizei nicht dabei.

Sagen bzw. schreiben wir mal so: Du bekommst schon über mehrere Seiten den Rat, Dich bei diesem unklaren und befremdlich wirkenden Vorgang an einen Anwalt zu wenden. Egal was Du jetzt immer noch dazu meldest oder erneut kommentierst: das Ergebnis wird das gleiche sein. Worauf wartest Du?

Zitat:

@Harig58 schrieb am 27. Dezember 2021 um 13:21:21 Uhr:

Von seiner Anzeige sollte man aber eine Kopie erhalten. Die Nummer auf der Rückseite der Visitenkarte kann alles Mögliche sein, max. aber eine Vorgangsnummer. Sei klug, nimm Dir einen Anwalt. Bei allem anderen wirst Du haushoch verlieren.

Von Anzeigen gibt´s keine Kopie mit. Zumindest nicht in NRW.

In der Regel gibt´s eine Bescheinigung über die Anzeigenerstattung.

Zitat:

@Harig58 schrieb am 27. Dezember 2021 um 13:38:40 Uhr:

Sagen bzw. schreiben wir mal so: Du bekommst schon über mehrere Seiten den Rat, Dich bei diesem unklaren und befremdlich wirkenden Vorgang an einen Anwalt zu wenden. Egal was Du jetzt immer noch dazu meldest oder erneut kommentierst: das Ergebnis wird das gleiche sein. Worauf wartest Du?

Dem wäre nichts mehr hinzuzufügen!

Zitat:

@zicke330dTA schrieb am 27. Dezember 2021 um 13:12:09 Uhr:

Aus meinem Eingangspost (Hervorhebungen nachträglich):

"Meine Frau war zwei Tag nach dem Unfall bei der Polizei, um Anzeige zu erstatten (Fahrerflucht). Der Revierleiter hat den Vorgang aufgenommen und Fotos gemacht und gemeint, man sollte es noch nicht anzeigen, das könne man später noch machen.

Zwischenzeitlich hat sich meine Frau entschieden, Anzeige zu erstatten(Fahrerflucht). Wir sind beide in den letzten Jahren mehrfach Opfer von Fahrerflucht gewesen (Parkier- bzw. Be-/Entladeschäden), der Täter war immer weg. Meine Frau war dann gestern bei dem selben Polizisten, um Anzeige zu erstatten.

Der Polizist rief dann den Nachbarn an. Anschliessend meinte der Polizist, das er sich weigert die Anzeige aufzunehmen. Die Schwiegermutter hätte das ja nicht absichtlich gemacht und das würde eh eingestellt. Meine Frau hat auf der Anzeige bestanden (Zeuge ist vorhanden) aber er hat sich weiterhin geweigert und sie rauskomplimentiert."

1. Meine Frau war bei der Polizei, 2 Mal

2. Sie hat beide Male mit dem selben Polizisten gesprochen (lt. Visitenkarte: Polizeihauptkommissar, Polizeipräsidium yyy, Leiter Polizeiposten xxx)

3. Auf der Rückseite hat er eine "siebenstellige Zahl/2021" notiert und gemeint dies sei das Aktenzeichen

4. Die Ergänzung in Klammern "Zeuge ist vorhanden" bezieht sich auf den Unfallzeugen.

Wenn das alles genauso abgelaufen ist,lehnt sich der Kollege Hauptkommissar ganz schön weit aus dem Fenster hinsichtlich Strafvereitelung im Amt. Aber das hat unser Berliner Paul ja schon erwähnt. Die Anzeige wird dir allerdings hinsichtlich Schadenregulierung nichts bringen. Das wäre mir allerdings egal. Der Rat mit dem Anwalt ist hier schon genau richtig.

Mich würde noch interessieren in welchem Land/Bundesland der Unfall war.

Themenstarteram 27. Dezember 2021 um 14:40

Zitat:

@AS60 schrieb am 27. Dezember 2021 um 15:17:28 Uhr:

 

....

Mich würde noch interessieren in welchem Land/Bundesland der Unfall war.

BaWü

Ich hatte ejnen ähnlichen Fall, vor einigen Jahren, Bundesland Bayern.

Meine Frau war unterwegs mich von der Arbeit abzuholen, auf dem Weg schnitt sie ein anderes Fahrzeug. Um einen Zusammenstoß zu vermeiden, wich sie aus, was der Alufelge nicht gefallen hat.

Trotz starkem Hupen fuhr der Verursacher weg. Zum Glück hat sich meine Frau das Kennzeichen gemerkt.

Wir fuhren zur nächsten Polizeistation. Wir wollten eine Anzeige erheben, der Polizist meintr, er würde den Verursacher kontaktieren, es könnte sein, dass er nicht mitbekommen hätte, dass wir einen Schaden erlitten haben.

Ich war etwas angep***, weil hätte sich meine Frau das Kennzeichen nichr gemerkt, wären wir auf dem Schaden sitzen geblieben.

Er Verursacher rief kleinlaut am Abend an und wir regelten es ohne Versicherung, kostete ihn allerdings 700€, war ne 18 Zoll BBS Felge

Fahrerflucht kann für den Verursacher sehr sehr teuer werden

Ich würde einen guten Anwalt für Verkehrsrecht aufsuchen und gegen die Beamten und die Schwiegermutter Anzeige erstatten.

Auch ohne RS würde ich zum Anwalt, warum solltest du vor Gericht verlieren.

Das die Schwiegermutter deines Nachbarn den Schaden nicht vorsätzlich begangen hat, gehen wir davon aus, aber hätte der Zeuge das nicht gesehen, würdet ihr auf dem Schaden sitzen bleiben und DAS gehört einfach bestraft, in meinen Augen.

Hätte sie den Schaden bei euch gemeldet, ginge es ohne Anzeige, aber so?

Warum sollte man verlieren?

1. Weil die ganze Sache nicht so abgelaufen sein muss, wie das hier interpretiert wird.

2. Weil ein Richter das ggf. anders sieht.

3. Weil niemals jemand ohne Detailkenntnis und zweites Staatsexamen für andere hellsehen sollte, wie ein Prozess ausgeht. Never ever.

4. Was wäre denn der Anklagepunkt in einem Strafprozess um ein Offizialdelikt (um die Schadensabwicklung geht es ja nicht und Fahrerflucht ist eine Sache des Staatsanwaltes. Der greift sie auf oder stellt ein).

Zitat:

@situ schrieb am 27. Dezember 2021 um 16:49:14 Uhr:

Warum sollte man verlieren?

1. Weil die ganze Sache nicht so abgelaufen sein muss, wie das hier interpretiert wird.

Genau! möglicherweise ist ja das geparkte Auto des TE gegen das Auto der harmlos ausparkenden Schwiegermutter gesprungen!

Zitat:

2. Weil ein Richter das ggf. anders sieht.

Den sollte man dann aus dem Amt entfernen...

Zitat:

3. Weil niemals jemand ohne Detailkenntnis und zweites Staatsexamen für andere hellsehen sollte, wie ein Prozess ausgeht. Never ever.

Die Kenntnisse hier reichen völlig aus...

Machen Dir selbst eigentlich Deine permanent destruktiven Beiträge Spaß?

Welchen Prozess, in dem der TE als Kläger auftritt, könnte er denn gewinnen oder verlieren?

Deine tollen Kommentare würde ich nie als destruktiv bezeichnen - allenfalls erheiternd.

Du hättest auch gleich schreiben können, dass du das Gespräch mit dem Polizisten, gegen den eine nicht verlierbare Klage erhoben werden soll, belauscht hast.

Der zivile Schadenersatz, die strafrechtliche Unfallflucht und die Sache bzgl. der evtl. Strafvereitelung hängen zwar zusammen, sind aber jeweils eigene "Verfahren". Und da der TE weniger verwirrt als manche Antwort ist, sollte man das nun ruhen lassen bis der TE was neues berichten möchte.

So ist auch mein Verständnis. Ich halte daher meine Destruktivität aufrecht.

Die Durchsetzung des zivilen Schadenersatzes wurde bislang ja nicht in Frage gestellt. Ob dazu ein Verfahren geführt werden muss, ist völlig offen.

Ob ein Anwalt (nicht das Forum) - sofern der TE einen zu Rate zieht - zur Durchsetzung einer Anzeige (nicht Einreichung Klage) wg. Unfallflucht und/oder Strafvereitelung rät bzw. das veranlasst, werden wir vielleicht erfahren.

Und wenn ein Staatsanwalt (nicht der TE) ein Verfahren eröffnet, vielleicht auch in ein paar Jahren dessen Ausgang.

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