Parkier-Unfall und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Guten Tag,
es geht um den Kleinwagen meiner Frau (10 Jahre, 56TKM guter Zustand).
Das FZ war regulär (parallel zum Strassenrand) geparkt auf der unserem Haus ggü-liegenden Strassenseite vor dem Haus des Nachbarn.
Wir kommen nachmittags aus dem Haus, da spricht uns ein Handwerker an, der im Haus neben uns einen Auftrag erledigt, und fragt, wem das Auto ggü (unseres) gehört. Er hat gesehen und gehört, wie ein anderes FZ beim Ausparken zwei Mal gegen unseren gedonnert ist und sich dann aus dem Staub gemacht hat. Er hat einen Zettel mit der Autonummer. Es war das FZ der Schwiegermutter des Nachbarn, die fast jeden Tag da ist.

Die vordere Stoßstange ist deutlich sichtbar vermackt, aber vermutlich kein größerer Schaden. Wir klingeln beim Nachbarn und zeigen Ihm den Schaden, der Handwerker(Visitenkarte) steht dabei und bestätigt den Vorfall wie oben beschrieben.

Abends kommt der Nachbar vorbei und sagt, es sei keine Fahrerflucht, denn seine Schwiegermutter hätte das nicht bemerkt. Er gibt uns seine Telefonnummer und Email-Adresse und meint, wir sollen uns an ihn wenden, keine Daten von seiner Schwiegermutter. Seither keinerlei Kontakt weder mit Nachbarn noch Schwiegermutter.

Die Daten des Unfallgegners/Schwiegermutter haben wir über den Zentralruf der Autoversicherer abgerufen.

Wir waren nun beim Karosseriebauer(KB). Der hat sich den Schaden angeschaut und Fotos gemacht. Er hat nun angerufen und gemeint, das er den Schaden auf 1070 taxiert. Kalkuliert hat er mit den "Konditionen des Versicherers" der Betrieb ist Vertragspartner dieser (und anderer) Versicherung (Zufall). Kontakt mit der Versicherung hat er (noch) nicht aufgenommen. Wenn wir das Ganze schriftlich wollen kostet es 50 €, die bei einem Auftrag verrechnet werden. Der KB hat uns noch einen Tipp für einen Gutachter gegeben (vom TueV Sued).
Meine Frau würde die Reparatur gerne ausführen lassen (keine fiktive Abrechnung).

Meine Frau war zwei Tag nach dem Unfall bei der Polizei, um Anzeige zu erstatten (Fahrerflucht). Der Revierleiter hat den Vorgang aufgenommen und Fotos gemacht und gemeint, man sollte es noch nicht anzeigen, das könne man später noch machen.

Zwischenzeitlich hat sich meine Frau entschieden, Anzeige zu erstatten(Fahrerflucht). Wir sind beide in den letzten Jahren mehrfach Opfer von Fahrerflucht gewesen (Parkier- bzw. Be-/Entladeschäden), der Täter war immer weg. Meine Frau war dann gestern bei dem selben Polizisten, um Anzeige zu erstatten.
Der Polizist rief dann den Nachbarn an. Anschliessend meinte der Polizist, das er sich weigert die Anzeige aufzunehmen. Die Schwiegermutter hätte das ja nicht absichtlich gemacht und das würde eh eingestellt. Meine Frau hat auf der Anzeige bestanden (Zeuge ist vorhanden) aber er hat sich weiterhin geweigert und sie rauskomplimentiert.

Es geht hier um 2 Dinge:
1. Den Schadenersatz
2. Die Unfallflucht/Anzeige.

Was 1. angeht, haben wir keine Lust mehr, uns rumzuärgern, und erwägen das Ganze einem Anwalt für Verkehrsunfallrecht zu übergeben.

Was 2. angeht, weiß ich noch nicht was wir machen; online-Anzeige oder bei einer anderen Polizeistation versuchen?

Bitte um Meinungen, Tipps etc., auf was wir achten sollten.

Vielen Dank!

68 Antworten

Zitat:

@zicke330dTA schrieb am 23. Dezember 2021 um 13:57:09 Uhr:


Abends kommt der Nachbar vorbei und sagt, es sei keine Fahrerflucht, denn seine Schwiegermutter hätte das nicht bemerkt. Er gibt uns seine Telefonnummer und Email-Adresse und meint, wir sollen uns an ihn wenden, keine Daten von seiner Schwiegermutter. Seither keinerlei Kontakt weder mit Nachbarn noch Schwiegermutter.

Es kann ja durchaus sein, dass der Anstoß tatsächlich nicht bemerkt wurde. In dem Fall wäre es dann auch keine Unfallflucht.

Warum geht man mit dem KV nicht einfach mal wunschgemäß zum Nachbarn und schaut nach der Reaktion, sondern rennt zur Polizei, was keinem hilft.

Wird das anstandslos übernommen wäre das Thema durch.

Wenn nicht kann man sich mit Anwälten, Dienstaufsichtsbeschwerden und Anzeigen immer noch die Zeit vertreiben.

Ich wäre auch nach dem ersten Besuch nochmal zum Nachbarn gegangen und hätte gefragt was nun ist. Wäre ich vertröstet worden, dann würde es den ganz normalen Weg über die Versicherung gehen:
- Versicherung über Zentralruf der Autoversicherer rausfinden
- Gegnerische Versicherung über den Schaden informieren, deine Daten aufnehmen lassen
- Anwalt (Verkehrsrecht) ins Boot holen --> zahlt die Gegnerische Versicherung und alle Infos (incl Zeugen) übergeben
- Gutachter kommen lassen (zahlt die gegnerische Versicherung)
- Zur Werkstatt gehen und Schaden beheben lassen
- Anwalt allen Papierkram, Prüfungen und Durchsetzung von Forderungen machen lassen

Das Verhältnis zum Nachbarn ist nach der Aktion sowieso kaputt. Wieso also anders behandeln, als man es "draußen" machen würde?
Das Thema wäre dann sicherlich binnen 2 Wochen erledigt. Die Schwiegermutter vom Nachbarn kann sich dann entweder Hochstufen lassen oder den Schaden zurückkaufen (was bei der Schadenshöhe hier, vielleicht sogar noch Sinn macht).

Der Ratschlag ist sicherlich gut gemeint, aber wirklich gut ist er nicht.
Wenn man der Schwiegermutter etwas Gutes tun möchte, lässt man die Versicherung völlig aus dem Spiel.
Denn den Schaden zahlt sie auf jeden Fall selbst, in Form des Regresses wegen der Unfallflucht, die Rückstufung beim SFR hat sie trotzdem an der Backe!
Zahlt sie ohne Einschaltung der Versicherung sofort, erspart sie sich den Verlust des SFR.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 28. Dezember 2021 um 16:54:10 Uhr:


Wenn man der Schwiegermutter etwas Gutes tun möchte, lässt man die Versicherung völlig aus dem Spiel.

Warum sollte man der Schwiegermutter, die bis jetzt nicht kooperativ war, etwas Gutes tun, und sich selbst nur Aufwand einhandeln? Wenn sie sich anständig verhalten hätte, hätte sie auch keine Probleme mit Regressforderungen der Versicherung zu erwarten.
Wenn ich mal einen Unfall verursacht hatte, habe ich anschließend dafür gesorgt, dass der Geschädigte möglichst wenig Aufwand hat. Und umgekehrt erwarte ich das auch immer.

Ähnliche Themen

Zitat:

@rrwraith schrieb am 28. Dezember 2021 um 16:54:10 Uhr:


Denn den Schaden zahlt sie auf jeden Fall selbst, in Form des Regresses wegen der Unfallflucht ...

Na wenn du schon mit der Schwiegermama im Auto saßest und bezeugen kannst dass Sie den Unfall bemerkt und somit Unfallflucht begangen hat, hättest du ihr auch gleich raten können sich zu stellen.

Jetzt ist es leider zu spät.

Das steht ja auf jeden Fall fest, wenn der TE das Unfallfluchtverfahren mit bombensicherem Ausgang eingeleitet hat.

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 28. Dezember 2021 um 17:28:12 Uhr:


Na wenn du schon mit der Schwiegermama im Auto saßest und bezeugen kannst dass Sie den Unfall bemerkt und somit Unfallflucht begangen hat, hättest du ihr auch gleich raten können sich zu stellen.

Zitat:

da spricht uns ein Handwerker an, der im Haus neben uns einen Auftrag erledigt,ggü (unseres). Er hat gesehen und gehört, wie ein anderes FZ beim Ausparken zwei Mal gegen unseren gedonnert ist und sich dann aus dem Staub gemacht hat.

Und Du oder jemand Anderes ist der Meinung, bei der Zeugenaussage glaubt irgendein Staatsanwalt oder Richter die älteste Ausrede der Welt bei Unfallflucht?

Ich zumindest bin ungläubig. Wie heißt es: Auf hoher See ..." Zudem völlig müßig, dem vor zu greifen.

Wenn er möchte, soll der TE halt die Anzeige wegen Unfallflucht und Strafvereitelung fertigen (lassen). Dann geht es seinen Gang. Ganz ohne Ratschläge und Foren-Richtersprüchen.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 28. Dezember 2021 um 18:16:07 Uhr:


... bei der Zeugenaussage glaubt irgendein Staatsanwalt oder Richter ...

Hier gibts eine völlig einseitige Schilderung und Auslegung eines Betroffenen dazu, was ein Dritter als Zeuge gesehen haben will. Das ist alles.

Die Möglichkeit dass der Unfall nicht bemerkt wurde besteht hier durchaus. Insbedondere die Schilderung des TE veranlasst mich eher zur Einschätzung dass dem so ist.

Man darf der Polizei eine gewisse Erfahrung zugestehen. "Frau zicke330dTA, aufgrund des Schadensbildes und der Umstände ist anzunehmen dass der Verursacher den Anstoß nicht bemerkt hat. Wir raten von einer Anzeige ab" wird wohl der gut gemeinte Spruch der Polizei gewesen sein.

Und wass der Staatsanwalt oder Richter glaubt und / oder was in einem Gutachten zur Wahrnehmbarkeit stehen wird weißt du genau so wenig wie ich.

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 28. Dezember 2021 um 18:28:56 Uhr:



Hier gibts eine völlig einseitige Schilderung und Auslegung eines Betroffenen dazu, was ein Dritter als Zeuge gesehen haben will. Das ist alles.

Ich schließe mich jetzt den Fachmeinungen hier an.

Dem wird jeder Richter folgen. Daran kann es auch keine Spur von Zweifel geben. Es ist auch völlig ausgeschlossen, dass die Medaille zwei Seiten hat. So was hat es noch nie gegeben und wird es nie geben. Das lehrt die Lebens- und Forenerfahrung.

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 28. Dezember 2021 um 18:28:56 Uhr:



Zitat:

@rrwraith schrieb am 28. Dezember 2021 um 18:16:07 Uhr:


... bei der Zeugenaussage glaubt irgendein Staatsanwalt oder Richter ...
.

Man darf der Polizei eine gewisse Erfahrung zugestehen. "Frau zicke330dTA, aufgrund des Schadensbildes und der Umstände ist anzunehmen dass der Verursacher den Anstoß nicht bemerkt hat. Wir raten von einer Anzeige ab" wird wohl der gut gemeinte Spruch der Polizei gewesen sein.

Nur dass die Erfahrung hier völlig egal ist. Hier besteht eindeutig zumindest der Verdacht des 142 StGB. Somit hat der Polizist keine andere Wahl als die Anzeige aufzunehmen. Das nennt man Legalitätsprinzip. Alles andere entscheiden dann Andere. Einfach nicht aufnehmen weil der vermeintlich Beschuldigte den Anstoß vermutlich nicht bemerkt hat ist nicht. Und abraten ist auch nicht. Er hat das aufzunehmen.

Zitat:

@AS60 schrieb am 28. Dezember 2021 um 20:43:11 Uhr:


Und abraten ist auch nicht.

Naja, der freundliche Hinweis wird dem Polizisten eher nicht verboten sein. Und selbst wenn. ...

Der Rest ist mir klar. Die Anzeige wird aufgenommen werden müssen wenn der Bürger es verlangt. Für die angeblich mehrfache Verweigerung dessen in dem Fall fehlt mir bei der Schilderung hier die Idee eines Motivs.

Letztendlich wollte ich auch nur auf diesen Punkt hinweisen da er meine Einschätzung beeinflusst hat.

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 29. Dezember 2021 um 09:40:39 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 28. Dezember 2021 um 20:43:11 Uhr:


Und abraten ist auch nicht.
Naja, der freundliche Hinweis wird dem Polizisten eher nicht verboten sein. Und selbst wenn. ...

Der Rest ist mir klar. Die Anzeige wird aufgenommen werden müssen wenn der Bürger es verlangt. Für die angeblich mehrfache Verweigerung dessen in dem Fall fehlt mir bei der Schilderung hier die Idee eines Motivs.

Letztendlich wollte ich auch nur auf diesen Punkt hinweisen da er meine Einschätzung beeinflusst hat.

Du hast das falsch verstanden. Sobald ein Beamter vom Verdacht dieser Straftat Kenntnis hat, hat er sie zur Anzeige zu bringen, egal ob der Geschädigte das will oder nicht. Auch gegen seinen Willen. Von daher ist der freundliche Hinweise völlig über.
Dass das in einzelnen Fällen vermutlich so praktiziert wird, um sich evtl. Schreibarbeit zu ersparen, steht auf einem anderen Blatt, kommt aber dem Verdacht der Strafvereitelung im Amte sehr nah.

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 29. Dezember 2021 um 09:40:39 Uhr:


Für die angeblich mehrfache Verweigerung dessen in dem Fall fehlt mir bei der Schilderung hier die Idee eines Motivs.

Anders als diejenigen, die ganz genau wissen, was da tatsächlich gelaufen ist und was Staatsanwalt und Richter dazu sagen werden, möchte ich das

"angeblich"

unterstreichen. Der berichtende TE war selbst ja gar nicht dabei (wenn ich seine Schilderung nicht falsch verstanden habe). Vielleicht hat die Medaille nicht nur zwei Seiten.

Zitat:

@situ schrieb am 29. Dezember 2021 um 10:03:56 Uhr:


Der berichtende TE war selbst ja gar nicht dabei

Das scheint nicht allen aufgefallen zu sein.

Ansonsten und nur damit hier nicht jemand meint ich würde Unfallflucht verteidigen wollen: "Hab ich nicht bemerkt" ist sicher die häufigste Ausrede nach Parkschäden und oft genug gelogen.

Aber eben nicht immer. Und je älter der Fahrer / Fahrerin desto wahrscheinlicher dass sie wirklich nichts mitbekommen haben.

Zitat:

@AS60 schrieb am 29. Dezember 2021 um 10:01:53 Uhr:


... kommt aber dem Verdacht der Strafvereitelung im Amte sehr nah.

Ich geh mal davon aus, dass auch der faulste anzunehmende Polizist grundlos kein Verfahren wegen Strafvereitelung riskiert. Ansonsten können wir uns gern darauf einigen, dass wir beide nicht dabei waren, den Wortwechsel der Beteiligten nicht kennen und die Intuition der Beamten auch nicht.

Kommt gut rüber und schönes 2022.

Deine Antwort
Ähnliche Themen