ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Parken ohne Kennzeichen

Parken ohne Kennzeichen

Themenstarteram 11. Mai 2020 um 12:02

Hi, ich bin noch neu hier und hätte paar Fragen.

Ich habe ein Auto gekauft, morgen wird mein Kurzkennzeichen abgeholt, damit ja ich nur drei Tage parken und fahren kann. Ich habe in der Nähe keine Garage gefunden und die Frage ist, wenn mein Kurzkennzeichen nicht mehr gültig ist, wo kann ich mein Auto parken lassen bis ich mein Kennzeichen bekomme? (Nächste Woche erst) Was soll ich jetzt tun? Danke für die Hilfe.

Ähnliche Themen
22 Antworten

Vorzüglich auf privatem Grund.

Gelten die KZK nicht mehr 5 Tage?

Ansonsten schießen die Preußen auch nicht so schnell, sodass sie den Hobel innerhalb von paar Tagen entsorgen. :)

Zitat:

morgen wird mein Kurzkennzeichen abgeholt,

Wer holt das ab?   :confused:

Themenstarteram 11. Mai 2020 um 12:18

Wir wohnen im Mehrfamilienhaus und kann man die Parkplätze nur mieten, aber für uns gibt es kein Platz mehr.

Man kann aber auch anderweitig mal fragen, ob man mal für paar Tage wo parken darf.

Würde ich für die paar Tage in einer Gegend am Straßenrand parken, wo der Parkraum kein allzu knappes Gut ist.

Vielleicht noch ein Zettel hinter die Scheibe mit Erklärung dazu, warum und wie lange.

Dann sollte nichts passieren.

Dann beim Bauern im Vorort fragen oder in einem nicht öfentlichen Parkhaus. Wobei ich nicht weiß, wie es da mit Versicherung aussieht, falls von Deinem Fz. ein Schadenereignis ausgeht. Straße wäre IMHO zumindest in einer größeren Stadt schwierig. Auf dem Dorf gehts wohl eher durch.

Das KZK (bzw. dessen Versicherer) hat, soweit ich weiß, keine Nachversicherungspflicht. Sprich: Mit ablauf des Enddatums übernimmt der Verantwortliche des PKW (also idR dessen Eigentümer) jegliche Risiken, welche vom Fahrzeug ausgehen.

Man kann das Risiko eingehen. Wenn vom Wagen keine unabwendbare, unmittelbare Gefahr ausgeht, gibt es vor dem Abschleppen eine mehr oder weniger lange schonfrist. Das OA klebt dann erstmal einen neonfarbenen Zettel, schwer übersehbar, auf die Scheiben. Diesem kann man dann die Frist entnehmen, bis welcher man Zeit hat den PKW aus dem öff. Raum zu entfernen (bzw. ihn ordnungsgemäß) anzumelden. Die Strafe dürfte sich im überschaubaren Bereich bewegen.

P.S.: den Wagen "einfach so" ins Parkhaus stellen widerspricht idR den Bedingungen des Parkplatzeigentümers/Objekteigentümers. In aller Regel wird eine ordnungsgemäße Anmeldung vorrausgesetzt.

Es spricht doch nichts dagegen, nach dem Anlauf des Kurzzeitkennzeichens ein neues zu besorgen, bis die richtige Zulassung des Fahrzeugs erfolgt. Ist für den Fahrzeughalter immer noch billiger, als persönlich in die Vollhaftung zu gehen.

Oder das Auto da lassen wo es jetzt grad ist, mit richtigen Kennzeichen vorher zulassen und dann damit heimholen.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 11. Mai 2020 um 16:55:31 Uhr:

Oder das Auto da lassen wo es jetzt grad ist, mit richtigen Kennzeichen vorher zulassen und dann damit heimholen.

So wird das in der Regel auch gemacht. Hilft jetzt aber nicht weiter.

 

Aber ein neues Kurzzeitkennzeichen sollte sich problemlos beschaffen lassen.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 11. Mai 2020 um 16:30:41 Uhr:

Es spricht doch nichts dagegen, nach dem Anlauf des Kurzzeitkennzeichens ein neues zu besorgen, bis die richtige Zulassung des Fahrzeugs erfolgt. Ist für den Fahrzeughalter immer noch billiger, als persönlich in die Vollhaftung zu gehen.

Naja - es kommt drauf an. Ein KZK kostet immer wieder Geld. In Relation zu dessen Dauer, sicherlich nicht zu knapp.

Die Haftung hingegen kostet, statistisch und global betrachtet wohl nichts bzw. so gut wie nichts.

Eintrittswahrscheinlichkeit multipliziert mit der eintretenden Schadenhöhe dürfte sich recht niedrig bewegen, wenn man ein/zwei Vorkehrungen trifft.

Aber ja, es gibt elegeantere Lösungen. Und wer (bspw. aufgrund eines nicht vorhandener HU-Berichts) nicht die möglichkeiten hat das Fahrzeug zeitnah anzumelden bzw. entsprechend korrekt unterzubringen, sollte von einem Kauf vielleicht schlichtweg absehen.

Hab mal eine Frage, braucht man nicht auch für ein KZK eine gültige Versicherung haben?

Man benötigte dazu eine eVB von seiner Versicherung.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Parken ohne Kennzeichen