Parken vor Grundstückszugang
Hallo,
ich habe mich schon durch etliche Threads gelesen aber wie so oft sich die Einzelheiten entscheidend.
Ich wohne auf einem Hanggrundstück. Das Grundstück ist zur Straße hin mit einer Mauer abgegrenzt. Als Aussparungen gibt es lediglich meine Garage (kein Zugang zum Grundstück) und mein Gartentor. Es existiert kein Gehweg. Das Tor (~80-100cm) ist also mein einziger Zugang zum Grundstück. Die Mauer ist mit ca. 2m zu hoch, um mal eben darüber auszuweichen.
Vor diesem Tor existiert in entsprechender Breite bereits eine kleine Zickzackfläche - vermutlich weil die Vorbesitzer bereits ähnliche Probleme hatten. Ob diese dort offiziell aufgebracht wurde, weiß ich nicht.
"Nach links" ist ein regulärer Parkplatz, der in seiner Länge bereits regelmäßig ausgereizt wird. "Nach rechts" bis zur Einfahrt des Nachbarn sind etwa 3-3.50m Platz. Leider parken dort gelegentlich Fahrzeuge, die etwas länger sind. Generell gibt es nur sehr wenige Fahrzeugmodelle, die dort ohne Behinderung hinpassen. Vorzugsweise ragt das Fahrzeug dann vor mein Tor, statt vor Nachbars Einfahrt.
Meist handelt es sich nur um einen kleinen Überstand, aber selbst dieser verringert ja die verfügbare Breite meines Eingangs bereits um 15%-20%, was dann mit Wasserkasten oder ggf. auch mal einem Möbelstück auf dem Arm durchaus auffällt.
Lange Rede.. Ab wann gilt ein Grundstückszugang als blockiert? Sicher komme ich auch noch durch, wenn nur noch 30cm freigelassen werden. Eine Behinderung besteht dennoch. Muss der Zugang tatsächlich in Gänze unmöglich sein, bevor ich hier Schritte (z.B. Abschleppen) einleiten kann?
Das Ordnungsamt hat "für sowas" leider keine Kapazitäten. Ich könne Anzeige wegen Falschparkens erstatten.
Ein freundlicher (ehrlich gemeint!) Zettel unterm Scheibenwischer wurde zuletzt leider ignoriert.
56 Antworten
Was ist denn im Winter, wenn der Bereich schneebedeckt ist.
Ich würde beantragen, dass dort, zusätzlich zur Bodenmarkierung, ein absolutes Halteverbot in entsprechender Breite, eingerichtet würde.
Das ist auch Teil meiner letzten Frage. Wäre es Zeichen 299, hätte das ja ohne zusätzliche Beschilderung gar keine Wirkung.
Was Schnee angeht, komme ich natürlich meiner Räumpflicht nach und halte diese Sperrfläche frei ;-)
Das ist doch gar nicht praktikabel.
Es schneit in der Nacht.
Du stehst morgens auf um Schnee zu räumen.
Da steht dann möglicherweise bereits ein Auto direkt vor der Einfahrt, sodass du erst gar nicht aus dem Eingang raus kommst.
Und was ist im Brandfall mit Zugang für die Feuerwehr?
Ich kenne die Örtlichkeit nicht, die Fotos / Screenshots genügen mir nicht.
Ähnliche Themen
Ich habe dir die Örtlichkeit per PN zukommen lassen.
Ja, es gibt sicherlich einige Gründe die dafür sprechen dort für ein deutlicheres Parkverbot zu werben.
Nachteile: Zwei Schilder direkt neben meinem Tor sehen scheiße aus.
Da muss man dann natürlich Nutzen und Ästhetik abwägen.
Zitat:
@chris30o0 schrieb am 6. Dezember 2024 um 15:50:33 Uhr:
Nachteile: Zwei Schilder direkt neben meinem Tor sehen scheiße aus.
Da muss man dann natürlich Nutzen und Ästhetik abwägen.
Man kann nicht gleichzeitig einen Kuchen haben und ihn auch essen.
Zitat:
@Taunusrenner schrieb am 4. Dezember 2024 um 15:27:55 Uhr:
Verständlich, dass der Zugang zum Grundstück frei bleiben sollte. Auch durchaus glaubhaft, dass die Sperrfläche oftmals ignoriert wird.Ich würde mit der Bitte um Hilfe noch einmal beim Ordnungsamt vorsprechen, vielleicht auch selbst eine Lösung vorschlagen. Das könnte beispielsweise die Montage von zwei Pfosten oder Pollern sein. Sollte man da nicht weiterkommen, wendet man sich an die vorgesetzte Behörde. In der Regel ist das die Kreisverwaltung oder das Landratsamt, bei kreisfreien Städten dann das Regierungspräsidium.
Die waren auch schon 2x hier. Einmal gab es 15€. Mehr könne man nicht machen. "Einfahrt freihalten" Schild interessiert ohnehin nicht. Zum Glück stand mein Auto zu der Zeit nicht in meiner Einfahrt, sonst hätte ich denen eine ordentliche Delle reingetreten.
Zitat:
@Roman1971 schrieb am 6. Dezember 2024 um 20:39:04 Uhr:
Man kann nicht gleichzeitig einen Kuchen haben und ihn auch essen.
Leider ist das wahr.
Zitat:
@marakuhja schrieb am 6. Dezember 2024 um 21:25:51 Uhr:
Die waren auch schon 2x hier. Einmal gab es 15€. Mehr könne man nicht machen. "Einfahrt freihalten" Schild interessiert ohnehin nicht. Zum Glück stand mein Auto zu der Zeit nicht in meiner Einfahrt, sonst hätte ich denen eine ordentliche Delle reingetreten.
Kann man in dem Fall nicht sofort abschleppen lassen?
Ich gehe aktuell davon aus, dass wenn mir einer so dumm das Tor zuparkt dass ich tatsächlich gar nicht mehr aufs Grundstück = ins Haus komme, ich auch abschleppen lassen kann.
Natürlich zahlt man das dann erstmal selbst, aber das wäre es mir durchaus wert.
Sofort abschleppen lassen kannst Du immer.
Fraglich ist ob Du
- das Geld jeh wieder siehst
- Du mit sonstigen Forderungen konfrontiert werden könntest.
Kenntnis bez. der Grundlage der vorhandenen Markierung wäre hilfreich.
Für die vor dem Grundstück angebrachte Markierung gibt es in der StVO keine Grundlage. Es ist weder eine Grenzmarkierung, noch eine Sperrfläche. Die Verkehrsüberwachung kann Fahrzeuge welche auf einer solchen Markierung parken nicht beanstanden, dafür gibt es keinen Tatbedstand im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog.
Zitat:
@chris30o0 schrieb am 6. Dezember 2024 um 15:03:47 Uhr:
Nachdem das Auto nach Montag, Dienstag und Mittwoch heute wieder dort stand, habe ich Fotos gemacht und beim Ordnungsamt zur Anzeige gebracht.
Wenn es immer der Selbe ist, hast du ihm mal ein Zettel ans Auto gebatscht, mit dem du ihn höflich bittest, dort nicht mehr zu parken und das mit Begründung.
Ich weiß, Höflichkeit ist eigentlich nicht angebracht, hilft aber meist und löst oft Probleme.
Parkt er weiterhin, dann gibt es so etwas wie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die du ihm per Anwalt zuschicken lässt. Keine Ahnung, ob so etwas hier passend ist und tatsächlich funktioniert, da musst du halt selbst recherchieren.
Gruß
Uwe
@Moewenmann es gibt für diese Markierung keine Rechtsgrundlage in der StVO. Wenn die Behörde hier Verwarnungsangebote ausstellt und der Verwarnte zahlt, ist das für den TE und die Bußgeldstelle gut aber es bleibt trotzdem falsch.
Ich würde gegen ein falsch ausgestelltes Verwarnungsangebot vorgehen. Das soll aber ausdrücklich nicht heißen, dass ich auf so einer Markierung parken würde, ich sehe ja, wozu die angebracht wurde.
Freunde von uns wohnen in der Stadt und haben die Haustür da wo deine Gartentür ist. Sie stehen machmal nach dem Öffnen der Tür vor einem Auto... (Sie haben aber noch einen zweiten Ausgang)
Der Depp der ihnen die Tür regelmäßig zuparkte ist weg, nachdem sich ein Kübel Biokettensägenöl versehentlich über die Scheibe ergossen hat.
Ein Parkverbot oder Markierung konnten Sie leider nicht erreichen.