Parken vor Grundstückszugang
Hallo,
ich habe mich schon durch etliche Threads gelesen aber wie so oft sich die Einzelheiten entscheidend.
Ich wohne auf einem Hanggrundstück. Das Grundstück ist zur Straße hin mit einer Mauer abgegrenzt. Als Aussparungen gibt es lediglich meine Garage (kein Zugang zum Grundstück) und mein Gartentor. Es existiert kein Gehweg. Das Tor (~80-100cm) ist also mein einziger Zugang zum Grundstück. Die Mauer ist mit ca. 2m zu hoch, um mal eben darüber auszuweichen.
Vor diesem Tor existiert in entsprechender Breite bereits eine kleine Zickzackfläche - vermutlich weil die Vorbesitzer bereits ähnliche Probleme hatten. Ob diese dort offiziell aufgebracht wurde, weiß ich nicht.
"Nach links" ist ein regulärer Parkplatz, der in seiner Länge bereits regelmäßig ausgereizt wird. "Nach rechts" bis zur Einfahrt des Nachbarn sind etwa 3-3.50m Platz. Leider parken dort gelegentlich Fahrzeuge, die etwas länger sind. Generell gibt es nur sehr wenige Fahrzeugmodelle, die dort ohne Behinderung hinpassen. Vorzugsweise ragt das Fahrzeug dann vor mein Tor, statt vor Nachbars Einfahrt.
Meist handelt es sich nur um einen kleinen Überstand, aber selbst dieser verringert ja die verfügbare Breite meines Eingangs bereits um 15%-20%, was dann mit Wasserkasten oder ggf. auch mal einem Möbelstück auf dem Arm durchaus auffällt.
Lange Rede.. Ab wann gilt ein Grundstückszugang als blockiert? Sicher komme ich auch noch durch, wenn nur noch 30cm freigelassen werden. Eine Behinderung besteht dennoch. Muss der Zugang tatsächlich in Gänze unmöglich sein, bevor ich hier Schritte (z.B. Abschleppen) einleiten kann?
Das Ordnungsamt hat "für sowas" leider keine Kapazitäten. Ich könne Anzeige wegen Falschparkens erstatten.
Ein freundlicher (ehrlich gemeint!) Zettel unterm Scheibenwischer wurde zuletzt leider ignoriert.
56 Antworten
Ärgerliche Situation, besonders wenn es eine Gegend mit wenig Parkraum ist. Da kann man dann auch die Parker verstehen.
Findlinge würde ich nciht auslegen. Das könnte ordentlich Ärger geben, Stichworte "Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" und Haftungsrisiken.
Aber man könnte ja einen 50er Roller bei Kleinanzeigen für 150 Euro kaufen, mit gültigem Versicherungskennzeichen ausstatten und dort parken. Das kostet 35 Euro im Jahr und schafft Ruhe. Wenn es ein schwerer Roller mit eingerastetem Lenkradschloß in Richtung Mauer ist, schiebt den auch keiner einfach so weg.
Zitat:
@VIN20050 schrieb am 04. Dez. 2024 um 17:15:05 Uhr:
Evt. noch ein Schild "bitte Eingang freihalten" anbringen...
Ja, direkt an der Mauer, links neben dem Schild, das dort zu erkennen ist (wg. Blickrichtung der Fahrer), in leuchtendem Gelb, ohne 'Bitte' und mit Hinweis auf Abschleppen, wenn nicht Folge geleistet wird.
Das dürfte die meisten dazu bringen, sich vernünftig zu verhalten.
Hi
Wenn der rot markierte Bereich zum Nachbargrundstück gehört, wie
sieht den das beim TE aus ?
Sollte der Bereich vor dem eigentlichen Gründstückseingang auch dem
TE gehören, so kann er auf seinem Gründstück machen was er will,
also auch zwei fette Findlinge hinlegen.
Tom
Zitat:
@speedrs4 schrieb am 5. Dezember 2024 um 09:16:09 Uhr:
HiWenn der rot markierte Bereich zum Nachbargrundstück gehört, wie
sieht den das beim TE aus ?Sollte der Bereich vor dem eigentlichen Gründstückseingang auch dem
TE gehören, so kann er auf seinem Gründstück machen was er will,
also auch zwei fette Findlinge hinlegen.Tom
Die Straße vor dem Gartentor gehört ihm wohl eher nicht.
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Für mich stellt sich hier die Frage ob hier, egal ob Grundstückszugang oder nicht, das Parken gestattet ist. Wie eine Straße sieht das für mich nicht aus, eher wie eine Nische abseits der eigentlichen Straße. Und schon ist hier, ohne eine weitere Ausschilderung das Parken nicht gestattet.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 5. Dezember 2024 um 10:59:16 Uhr:
. Und schon ist hier, ohne eine weitere Ausschilderung das Parken nicht gestattet.
Öh warum? 😕
Das sieht nach asphaltiert und damit nach Straße bzw. halt öffentlichem Verkehrsraum aus. Wenn da nichts ausgeschildert ist, man keine Einfahrt zuparkt oder einen Wendeplatz blockiert, warum sollte da per se Parken verboten sein? Die Eigentumsverhältnisse spielen erstmal keine Rolle, die kann ein Parker ja nicht kennen.
Bei Privatgrund und eigenem Parkplatz würde ich entsprechend was markieren und Schild aufstellen. Oder an das private Tor frechweg ein Schild "Feuerwehrzugang" hängen. 😉
Zitat:
@Moers75 schrieb am 5. Dezember 2024 um 11:12:56 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 5. Dezember 2024 um 10:59:16 Uhr:
. Und schon ist hier, ohne eine weitere Ausschilderung das Parken nicht gestattet.Öh warum? 😕
Das sieht nach asphaltiert und damit nach Straße bzw. halt öffentlichem Verkehrsraum aus.
Weil ich in den Raum gestellt habe das dieser Abschnitt nicht zur Straße gehört, nicht alles was asphaltiert ist, ist auch ne Straße. Ein größerer Ausschnitt der Lokalität würde weiter helfen.
Hier gerne nochmal der Ausschnitt in gedrehter Ansicht.
Tatsächlich bin ich trotz "Nische" davon ausgegangen, dass Parken dort für entsprechend kleine Fahrzeuge gestattet ist. Das würde dort auch niemanden stören.
Meine Grundstücksgrenze verläuft entlang der Mauer. Nur die des Nachbarn weicht von den sichtbaren Grenzen ab, daher habe ich sie eingezeichnet.
Hier im Anhang nochmal aus der Liegenschaftskarte
Das Problem werden wir hier nicht lösen können. Der Gang zum Ordnungsamt wird Dir nicht erspart bleiben.
Mich wundert es immer wieder, wie hemmungslos manche die Zuwege und Einfahrten anderer zuparken. Auch hier bei mir zuhause. Ich komme gar nicht auf solche Ideen. Manche Dinge tut man einfach nicht.
Nachdem das Auto nach Montag, Dienstag und Mittwoch heute wieder dort stand, habe ich Fotos gemacht und beim Ordnungsamt zur Anzeige gebracht. Dort teilte man mir übrigens mit, dass das Parken vor Grundstückszugängen nicht verboten ist. Lediglich die Sperrfläche (so nannte er es) wäre ausschlaggebend.
Tatsächlich bin ich unsicher, um welche Art von Markierung es sich handelt. Auf den Bildern ist es ja zu sehen.
Zeichen 298 sieht für mich anders aus. Auch Zeichen 299 trifft es nicht wirklich. Wie seht ihr das?