Parken vor Grundstückszugang
Hallo,
ich habe mich schon durch etliche Threads gelesen aber wie so oft sich die Einzelheiten entscheidend.
Ich wohne auf einem Hanggrundstück. Das Grundstück ist zur Straße hin mit einer Mauer abgegrenzt. Als Aussparungen gibt es lediglich meine Garage (kein Zugang zum Grundstück) und mein Gartentor. Es existiert kein Gehweg. Das Tor (~80-100cm) ist also mein einziger Zugang zum Grundstück. Die Mauer ist mit ca. 2m zu hoch, um mal eben darüber auszuweichen.
Vor diesem Tor existiert in entsprechender Breite bereits eine kleine Zickzackfläche - vermutlich weil die Vorbesitzer bereits ähnliche Probleme hatten. Ob diese dort offiziell aufgebracht wurde, weiß ich nicht.
"Nach links" ist ein regulärer Parkplatz, der in seiner Länge bereits regelmäßig ausgereizt wird. "Nach rechts" bis zur Einfahrt des Nachbarn sind etwa 3-3.50m Platz. Leider parken dort gelegentlich Fahrzeuge, die etwas länger sind. Generell gibt es nur sehr wenige Fahrzeugmodelle, die dort ohne Behinderung hinpassen. Vorzugsweise ragt das Fahrzeug dann vor mein Tor, statt vor Nachbars Einfahrt.
Meist handelt es sich nur um einen kleinen Überstand, aber selbst dieser verringert ja die verfügbare Breite meines Eingangs bereits um 15%-20%, was dann mit Wasserkasten oder ggf. auch mal einem Möbelstück auf dem Arm durchaus auffällt.
Lange Rede.. Ab wann gilt ein Grundstückszugang als blockiert? Sicher komme ich auch noch durch, wenn nur noch 30cm freigelassen werden. Eine Behinderung besteht dennoch. Muss der Zugang tatsächlich in Gänze unmöglich sein, bevor ich hier Schritte (z.B. Abschleppen) einleiten kann?
Das Ordnungsamt hat "für sowas" leider keine Kapazitäten. Ich könne Anzeige wegen Falschparkens erstatten.
Ein freundlicher (ehrlich gemeint!) Zettel unterm Scheibenwischer wurde zuletzt leider ignoriert.
56 Antworten
Zitat:
@MyGolfCabrio schrieb am 6. Dezember 2024 um 23:09:37 Uhr:
Der Depp der ihnen die Tür regelmäßig zuparkte ist weg, nachdem sich ein Kübel Biokettensägenöl versehentlich über die Scheibe ergossen hat.
Das ist die altbewährte Methode, die selbst bei Menschen, die sich das Denken abgewöhnt haben, funktioniert und man nenn die - durch den Arsch in den Kopf.
Ist denn die Beschaffenheit der Markierung so wie eine Straßenmarkierung üblich ist oder ist es schlicht weiße Farbe Marke
"Do It yourself"?
Zitat:
@chris30o0 schrieb am 6. Dezember 2024 um 21:33:04 Uhr:
Zitat:
@marakuhja schrieb am 6. Dezember 2024 um 21:25:51 Uhr:
Die waren auch schon 2x hier. Einmal gab es 15€. Mehr könne man nicht machen. "Einfahrt freihalten" Schild interessiert ohnehin nicht. Zum Glück stand mein Auto zu der Zeit nicht in meiner Einfahrt, sonst hätte ich denen eine ordentliche Delle reingetreten.
Kann man in dem Fall nicht sofort abschleppen lassen?
Ich gehe aktuell davon aus, dass wenn mir einer so dumm das Tor zuparkt dass ich tatsächlich gar nicht mehr aufs Grundstück = ins Haus komme, ich auch abschleppen lassen kann.
Natürlich zahlt man das dann erstmal selbst, aber das wäre es mir durchaus wert.
Einer aus der Straße 5 Häuser meinte er lässt die Falschparker vor seiner Einfahrt auch auf öffentlichem Grund radikal abschleppen und holt sich das Geld über den Anwalt wieder.
Wenn die Störung vom öffentlichen Grund ausgeht, darf privat auch von diesem abgeschleppt werden. Es wäre denkbar, dass der Abschlepper das Inkasso selbst übernimmt, d. h. das Fzg. erst nach Zahlung der angefallenen Kosten herausgibt.
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Zitat:
@Moewenmann schrieb am 12. Dezember 2024 um 13:55:16 Uhr:
Es wäre denkbar, dass der Abschlepper das Inkasso selbst übernimmt, d. h. das Fzg. erst nach Zahlung der angefallenen Kosten herausgibt.
"Denkbar" reicht aber für die finanzielle Sicherheit nicht aus und es wäre nicht das erste Mal, dass der, der das Abschleppen beauftragt hat, auf den Kosten sitzen geblieben ist, obwohl er eigentlich im Recht war. Womit wir bei dem Wort "eigentlich" landen, welches alles kaputtmacht.
Manche denken halt einen Schritt weiter und fragen die "finanzielle Sicherheit" vorher beim Abschlepper an. Deswegen ist die von Moewenmann vorgeschlagene Vorgehensweise durchaus denkbar. Auf jedenfall aber besser, als seltsame Bemerkungen, die keinerlei Ansätze zur Lösungsfindung enthalten.
Zitat:
@Taunusrenner schrieb am 12. Dezember 2024 um 15:42:12 Uhr:
Manche denken halt einen Schritt weiter und fragen die "finanzielle Sicherheit" vorher beim Abschlepper an.
Das Abschleppunternehmen wird aber keine Haftung bezüglich der Kosten übernehmen und wenn es wie so oft nicht funktioniert, dann wird es sich das Geld bei dem Auftraggeber holen wollen. Das hat nichts mit seltsamen Bemerkungen zu tun, sondern mit logischem Denken, welches heute immer mehr in den Hintergrund gerät. Mit Aktionismus, auch wenn die Sachlage dies begründet, ist keinem geholfen.
Ganz nebenbei kann ich keine vor der Auftragserteilung erbrachte Anfrage erkennen, die seitens @Moewenmann vorgeschlagen wurde. Sein Vorschlag ist zwar ein möglicherweise gangbarer Weg, aber mit ungewissen Ausgang.
Das, was Du hier wortreich beschreibst und beklagst, haben andere schon längst begriffen. Es wird auch sicher nur sehr wenige Fälle geben, wo Aufträge ohne Abstimmung zu Leistung und Kosten mit dem Dienstleister erteilt werden. Da scheint wohl Dein eigenes logisches Denken in den Hintergrund geraten zu sein.
Zitat:
@Taunusrenner schrieb am 12. Dezember 2024 um 17:09:54 Uhr:
Da scheint wohl Dein eigenes logisches Denken in den Hintergrund geraten zu sein.
Dann ist es gut, dass die Sachlage für Dich so eindeutig ist und keine Risiken erkennbar sind, obwohl vorhanden. Dennoch kann ich mir den Hinweis nicht verkneifen, dass jeder, bei dem das Denken vordergründig ist und der den Abschlepper beauftragt, auch wenn er zugeparkt worden ist, vor der Auftragserteilung die AGBs genau liest.
Gut, dass Du hier der Einzige bist, der soweit denken kann und besten Dank für die vielen Hinweise darauf. Ohne Dich wären wir hier alle verloren und sind deshalb froh, Dich zu haben.
Dennoch erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass hier alle den Sachverhalt begriffen haben. Eine weitere Deiner Ansprachen erscheinen nun nicht mehr notwendig.
(Achtung: Teile dieses Beitrages könnten ironisch gemeint sein und/oder auch so verstanden werden. Andere Teile dagegen sind durchaus ernst gemeint.)
Zitat:
@Taunusrenner schrieb am 12. Dezember 2024 um 18:08:06 Uhr:
Dennoch erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass hier alle den Sachverhalt begriffen haben. Eine weitere Deiner Ansprachen erscheinen nun nicht mehr notwendig.
Dennoch will ich anmerken, dass ich selbst entscheide, wann ich die Ansprache für nicht notwendig halte und auch Du mit Deinem Egotrip wirst an der Gegebenheit nicht ändern können, obwohl es unterhaltsam war Deine Versuche, sich größer zu machen zu sehen. Zusammengefasst war das ein netter Versuch, der in Ironie nicht zu überbieten ist.
Na, dann hast Du wenigstens das ja verstanden.