Parken vor Gartentor (ohne abgesenkten Bordstein)

Servus,
ich hatte gerade wieder den Spaß bei der Parkplatzsuche blöd von einem Eigentümer angemacht worden zu sein.
Ich stand vor dem Tor (siehe Bild), dann kam er daher, und sagte ich solle da schleunigst wegfahren. Habe gesagt, nö, sehe ich kein bedarf, da keine Sperrfläche, kein Schild, und keine Ausfahrt.

Daraufhin holte er seinen Kollegen, der dann ohne eine Erlaubnis ein Bild von meinem KFZ+mir gemacht hat, war dann auch schleunigst wieder weg.
Inzwischen hat er ein selbstgemachtes Schild angehängt, und ich bin ein wenig zurück gesetzt, da hinter mir frei war.
(Will die Situation ja nicht unnötig aufheizen 🙂)

Hier das Bild:
http://abload.de/img/img_20150416_172250lnum3.jpg

Hat der Eigentümer da irgendein recht dazu? Einen Grund wollte er mir nicht nennen.

Beste Antwort im Thema

Ich finde es einfach höchst befremdlich und bedauerlich, wenn auch bezeichnend für unsere sozialinkompetente Gesellschaft - es ist von der menschlichen Logik und der Verantwortungsbereitschaft gegenüber seiner Umwelt völlig klar, dass man den Zugang frei lässt. Aber nein, da müssen Gesetze und Paragrafen bemüht werden, Urteile und Gegenurteile ausgekramt werden, allerlei juristische Spitzfindigkeiten gesucht werden, um "sein gutes Recht" durchzusetzen und den Allerwertesten auch ja nicht 100 Meter zuviel zu bewegen. Aber wehe, man gerät dann mal selber in´s Visier eines derartigen Hobby-Juristen - dann sind das ja alles nur Oberlehrer, Korinthenkacker, Hils-Sheriffs und Anzeigen-Orgastiker.

@TE - das geht jetzt nicht gegen Dich, soll nur eine allgemeine Meinungsäußerung sein.

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Zitat:

@IncOtto schrieb am 16. April 2015 um 20:16:21 Uhr:


Der Blumentopf ragt tatsächlich in die Straße, der wird nach oben hin ja breiter.

Dagegen kannst du vorgehen.

Ansonsten.....

Wenn du schon weißt das der Nachbar nicht mag wo und wie du stehst, stell dich halt so hin das es ihn nicht mehr stört.

Und glaub mir, ich wohne auch in einer Gegen mit sehr angespannter Parksituation.

Ich geh dem aber auf folgender Weise aus dem Weg.

Ich investiere jeden Monat 35€in einen Doppelparkerplatz.

Und wenn ich dann mal etwas Kleingeld über habe dann kauf ich mir den, sind ja nur 10000€....zuzüglich Grunderwerbteuer, Grundsteuer und Nebenkosten

Zitat:

Wenn jeder dort vollkommen problemlos rein und raus kommt, dann ist da nichts zugeparkt!

Das ist DEINE Auslegung, der Besitzer sieht das anders.

Willste auch platte Reifen oder schlimmeres?

Zitat:

@IncOtto schrieb am 16. April 2015 um 20:16:21 Uhr:


Der Blumentopf ragt tatsächlich in die Straße, der wird nach oben hin ja breiter.

Um was gehts hier jetzt eigentlich, um die Blumenkübel, die noch auf privatem Grund stehen, oder um den Grundstückseingang ?

Zu einem Streit gehören "immer" zwei Personen und der Uneinsichtigkeit nach zu beurteilen wird der Grundstückseigentümer wohl doch den ein oder anderen Grund gehabt haben den Ton zu verschärfen.

Bei mir sieht es ähnlich aus vor der Gartenpforte, nur noch ohne Bordstein und ohne befestigte Straße. Mal abgesehen das noch keiner auf die Idee gekommen ist davor zu parken, würde mich das auch nicht glücklich machen und ärgern. Ne Tür ist ne Tür und da hat man sich nicht vor zu stellen. Auch wenn ich als Person da noch gut raus oder rein komme, kann es sein, dass da noch was anderes rein oder raus muss, und dann wird es eng.

Also liebe Kinder nehmt Rücksicht und stellt Eure Karren woanders hin.

Danke

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Zitat:

@Lancelot59 schrieb am 16. April 2015 um 20:26:44 Uhr:



Zitat:

Wenn jeder dort vollkommen problemlos rein und raus kommt, dann ist da nichts zugeparkt!

Das ist DEINE Auslegung, der Besitzer sieht das anders.
Willste auch platte Reifen oder schlimmeres?

Ob man sich eine Konfrontation antun will, ist eine vollkommen andere Frage.

Dazu sage ich auch klar nein.

Und der Besitzer wird es vor allem anders sehen, weil es in der Vergangenheit Menschen gab, die sein Tor wirklich versperrt haben.
Aber der Weg ist der Falsche. Da muss er sich an die Stadt (oder wer auch immer dort zuständig ist) wenden und eine Sperrfläche beantragen. Dann ist ein für allemal Ruhe. Da ich aber nicht nach links oder rechts schauen kann, gibt es vielleicht gute Gründe, warum ihm das genau nicht gewährt wird und er deshalb zur Selbstjustiz greift.

Schon allein für diesen geparkten Mist einen Thread auf zu machen ist eine Frechheit.

An dem Tor weiter vorne hat er eine Sperrfläche (oder hatte, ist kaum zu sehen. Entweder durch Alterung, oder wurde nachträglich entfernt), an diesem jedoch nicht. Und tschuldigung, sollte er irgendwas sperriges ins Haus (oder aus dem Haus heraus) bringen wollen, dann scheitert das eher an dem winzigen Tor, als an meinem Auto. Ich hab da mehr als genug Platz gelassen, da wäre ich ohne Probleme mit Rad oder Kinderwagen rein 🙂

(Das mit dem Blumenkübel habe ich nur erwähnt, da das irgendjemand hier aufgegriffen hat)

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 16. April 2015 um 20:34:15 Uhr:



Ob man sich eine Konfrontation antun will, ist eine vollkommen andere Frage.
Dazu sage ich auch klar nein.

Und der Besitzer wird es vor allem anders sehen, weil es in der Vergangenheit Menschen gab, die sein Tor wirklich versperrt haben.
Aber der Weg ist der Falsche. Da muss er sich an die Stadt (oder wer auch immer dort zuständig ist) wenden und eine Sperrfläche beantragen. Dann ist ein für allemal Ruhe. Da ich aber nicht nach links oder rechts schauen kann, gibt es vielleicht gute Gründe, warum ihm das genau nicht gewährt wird und er deshalb zur Selbstjustiz greift.

Warum soll sich da die Stadt mit solchen Bagatellfällen herumärgern und dafür auch noch Steuergelder investieren für eine Sperrfläche.

Die Sperrfläche ist in dem Fall das Gartentor, davor hat man nicht zu parken. Wenn man genau nachschaut ist da sogar gesetzlich ein Abstand vorgeschrieben... z.B. 1 m vor und 1m nach dem Tor.

Stelle mir gerade die Frage, worauf der Hauseigentümer ein Park- oder Halteverbot vor dem Tor und im öffentlichen Verkehrsraum abstellen will? Meiner Meinung nach hat der Hauseigentümer keinen Anspruch darauf, dass vor dem Gartentor nicht geparkt oder gehalten werden darf. (§§ 12 StVO)

Vielmehr scheint es so zu sein, dass sich der Hauseigentümer durch die Befriedung seines Grundstücks selbst behindert! Dem kann man nicht dadurch abhelfen, in dem man das eigene Problem auf Dritte abwälzt bzw. dieses in den öffentlichen Verkehrsraum verlagert!

Zitat:

@IncOtto schrieb am 16. April 2015 um 20:41:44 Uhr:


An dem Tor weiter vorne hat er eine Sperrfläche ......

Wie muss man sich das vorstellen? Gibt es wirklich noch Landstriche in Deutschland da sind vor Ausfahrten Sperrflächen aufgemalt ? Da wo ich wohne hat sich das auch so rumgesprochen, das man davor nicht zu parken hat.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 16. April 2015 um 20:44:26 Uhr:



Warum soll sich da die Stadt mit solchen Bagatellfällen herumärgern und dafür auch noch Steuergelder investieren für eine Sperrfläche.
Die Sperrfläche ist in dem Fall das Gartentor, davor hat man nicht zu parken. Wenn man genau nachschaut ist da sogar gesetzlich ein Abstand vorgeschrieben... z.B. 1 m vor und 1m nach dem Tor.

Wahrscheinlich tickt die Stadt so und das vollkommen zu Recht.

Und weil Nachbarn und Stadt nicht wollen wie der Affe, werden eigene Schilder angefertigt.

So ist das, wenn man sonst keine Hobby´s hat.
Aber anderen hier scheint es ähnlich zu gehen.

Zitat:

@Lancelot59 schrieb am 16. April 2015 um 20:14:22 Uhr:


Warum sollte er?
So wie ich das sehe ist er bis zum Bordstein Eigentümer des Grundstücks, mal davon abgesehen das er mit Sicherheit bei Baumaßnahmen in der Straße zur Kasse gebeten wird.

Wenn er bis zum Bordstein Eigentümer ist, welchen Zweck erfüllt dann die Einfriedung , welche doch ein gutes Stück dahinter aufgebaut ist ?

Würde nicht jeder seinen Zaun auf der Grundstücksgrenze bauen ?

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 16. April 2015 um 20:55:13 Uhr:



Wie muss man sich das vorstellen? Gibt es wirklich noch Landstriche in Deutschland da sind vor Ausfahrten Sperrflächen aufgemalt ? Da wo ich wohne hat sich das auch so rumgesprochen, das man davor nicht zu parken hat.

Traurig aber wahr, daß das selbstständige Denken so langsam aber sicher auf der Strecke bleibt und man für solche Leute das auch noch extra auf die Straße malen muß, damit die wissen wo und wie Sie zu parken haben.

frag mich grad wie Die die Führerscheinprüfung bestanden haben ?

Aber ein kleiner Lichtblick bleibt... Sie sehen, daß noch weitere Möglichkeiten vorhanden sind wie und wo der Hauseigentümer Zugang zum Grundstück hat und sind sogar in der Lage selbstständig zu entscheiden, ob der Eigentümer da rein oder raus kommt.

Es handelt sich eindeutig nicht um eine Grundstückszufahrt, sondern nur um einen Grundstückszugang und davor darf man halten und parken. Mal davon abgesehen, dass selbstgebastelte Schild hat einen Hauch von Selbstjustiz!

Dem Hauseigentümer bleibt unbenommen sich mit seiner Gemeinde auseinanderzusetzen, um vielleicht ein amtliches Park- oder Halteverbot zu erreichen.

Rücksichtnahme beruht auch auf Gegenseitigkeit. Wenn mir jemand in einer solchen Situation mitteilt, ich soll dort schleunigst wegfahren, kann er mir gepflegt den Buckel runter rutschen. Da bedarf es doch einer freundlicheren Ansprache.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 16. April 2015 um 21:05:57 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 16. April 2015 um 20:55:13 Uhr:



Wie muss man sich das vorstellen? Gibt es wirklich noch Landstriche in Deutschland da sind vor Ausfahrten Sperrflächen aufgemalt ? Da wo ich wohne hat sich das auch so rumgesprochen, das man davor nicht zu parken hat.
Traurig aber wahr, daß das selbstständige Denken so langsam aber sicher auf der Strecke bleibt und man für solche Leute das auch noch extra auf die Straße malen muß, damit die wissen wo und wie Sie zu parken haben.
frag mich grad wie Die die Führerscheinprüfung bestanden haben ?
Aber ein kleiner Lichtblick bleibt... Sie sehen, daß noch weitere Möglichkeiten vorhanden sind wie und wo der Hauseigentümer Zugang zum Grundstück hat und sind sogar in der Lage selbstständig zu entscheiden, ob der Eigentümer da rein oder raus kommt.

Ja, ich find die Umstände in Deutschland auch echt voll blöd.

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