Parken vor Gartentor (ohne abgesenkten Bordstein)
Servus,
ich hatte gerade wieder den Spaß bei der Parkplatzsuche blöd von einem Eigentümer angemacht worden zu sein.
Ich stand vor dem Tor (siehe Bild), dann kam er daher, und sagte ich solle da schleunigst wegfahren. Habe gesagt, nö, sehe ich kein bedarf, da keine Sperrfläche, kein Schild, und keine Ausfahrt.
Daraufhin holte er seinen Kollegen, der dann ohne eine Erlaubnis ein Bild von meinem KFZ+mir gemacht hat, war dann auch schleunigst wieder weg.
Inzwischen hat er ein selbstgemachtes Schild angehängt, und ich bin ein wenig zurück gesetzt, da hinter mir frei war.
(Will die Situation ja nicht unnötig aufheizen 🙂)
Hier das Bild:
http://abload.de/img/img_20150416_172250lnum3.jpg
Hat der Eigentümer da irgendein recht dazu? Einen Grund wollte er mir nicht nennen.
Beste Antwort im Thema
Ich finde es einfach höchst befremdlich und bedauerlich, wenn auch bezeichnend für unsere sozialinkompetente Gesellschaft - es ist von der menschlichen Logik und der Verantwortungsbereitschaft gegenüber seiner Umwelt völlig klar, dass man den Zugang frei lässt. Aber nein, da müssen Gesetze und Paragrafen bemüht werden, Urteile und Gegenurteile ausgekramt werden, allerlei juristische Spitzfindigkeiten gesucht werden, um "sein gutes Recht" durchzusetzen und den Allerwertesten auch ja nicht 100 Meter zuviel zu bewegen. Aber wehe, man gerät dann mal selber in´s Visier eines derartigen Hobby-Juristen - dann sind das ja alles nur Oberlehrer, Korinthenkacker, Hils-Sheriffs und Anzeigen-Orgastiker.
@TE - das geht jetzt nicht gegen Dich, soll nur eine allgemeine Meinungsäußerung sein.
175 Antworten
Zitat:
@ChrisCRI schrieb am 21. April 2015 um 11:37:11 Uhr:
Im übrigen können nur deliktunfähige Personen nicht für die Folgen ihres Handelns zur Verantwortung gezogen werden: also Kinder unter sieben Jahren und beispielsweise Leute mit 'Jagdschein'. Deren Handlungen gelten als 'Act of God' im angelsächsischen Recht, sind also einzustufen wie ein Gewitter, Tornado oder ähnliches.
Für was steht das 'Jagdschein'? Da komm ich jetzt gerade nicht mit.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 21. April 2015 um 13:28:57 Uhr:
Für was steht das 'Jagdschein'? Da komm ich jetzt gerade nicht mit.Zitat:
@ChrisCRI schrieb am 21. April 2015 um 11:37:11 Uhr:
Im übrigen können nur deliktunfähige Personen nicht für die Folgen ihres Handelns zur Verantwortung gezogen werden: also Kinder unter sieben Jahren und beispielsweise Leute mit 'Jagdschein'. Deren Handlungen gelten als 'Act of God' im angelsächsischen Recht, sind also einzustufen wie ein Gewitter, Tornado oder ähnliches.Gruß Metalhead
Leute mit Jagdschein sind ärztlich und staatlich anerkannte Irre.
Zitat:
Als jemand, der „einen Jagdschein hat“, wurde und wird in Deutschland umgangssprachlich und stigmatisierend auch bezeichnet, wer als nicht zurechnungsfähig eingestuft wird. Bis in die 1960er Jahre gab es den § 51 StGB a. F., durch den psychisch Kranke generell als strafunmündig eingestuft wurden. Etwas überspitzt formuliert konnte man „frei schießen“, man hatte also den „Jagdschein“.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 21. April 2015 um 13:37:09 Uhr:
Leute mit Jagdschein sind ärztlich und staatlich anerkannte Irre.
Danke, kannte ich noch nicht.
Gruß Metalhead
Juhu ich ersetzte morgen meinen Jägerzaun durch Gartentore und habe nie wieder ein Auto vor dem Grundstück stehen 🙂
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Zitat:
@Kevin_Nrw schrieb am 21. April 2015 um 17:16:04 Uhr:
Juhu ich ersetzte morgen meinen Jägerzaun durch Gartentore und habe nie wieder ein Auto vor dem Grundstück stehen 🙂
Ein Jägerzaun ersetzt keinen Jagdschein.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 21. April 2015 um 13:28:57 Uhr:
Für was steht das 'Jagdschein'? Da komm ich jetzt gerade nicht mit.Zitat:
@ChrisCRI schrieb am 21. April 2015 um 11:37:11 Uhr:
Im übrigen können nur deliktunfähige Personen nicht für die Folgen ihres Handelns zur Verantwortung gezogen werden: also Kinder unter sieben Jahren und beispielsweise Leute mit 'Jagdschein'. Deren Handlungen gelten als 'Act of God' im angelsächsischen Recht, sind also einzustufen wie ein Gewitter, Tornado oder ähnliches.
Lass es, in dem Absatz steht ohnehin nur Grütze drin.
Deliktfähigkeit ist reines Zivilrecht und regelt die Haftung. Das mit der Verantwortung und Strafe ist die Verschuldensfähigkeit im Strafrecht. Zwei verschiedene Sachen mit verschiedenen, höchst unterschiedlichen Bedingungen, weil die verschiedene Dinge regeln.
(Eingeschränkt) deliktfähig und entsprechend schadensersatzpflichtig ist man ab 7 Jahre; (eingeschränkt) verschuldensfähig und damit straffähig ab 14 Jahre.
Der Stammtischbegriff "Jagdschein" steht für (verminderte) Schuldfähigkeit und wird in §§ 19-21 StGB geregelt. Die hat aber noch lange nichts mit Deliktunfähig zu tun, auch wer (vermindert) schuldunfähig muss fast immer Schadensersatz leisten.
Einen amtlichen "Schein" ist ein amtsärztliches Gutachten, das einen dann tatsächlich pauschal von allem frei stellt, den gibt es allerdings erst bei einem IQ unter 30, was auch gleich der Freifahrtschein in die geschlossene Abteilung ist, sofern nicht ausreichend sicher ausgeschlossen werden kann, dass von dieser Person keine Gefahr für Dritte aus geht.
Ab einem IQ von 30 bis zu ~75 gilt man als schwachsinnig, was aber nichts mit Schuld- oder Deliktunfähigkeit zu tun hat, sondern nur den Anspruch auf einen Bufdi o.ä. sichert.
Schuld- bzw. Deliktunfähigkeit bestimmt ein Richter (in Zusammenhang mit ärztl. Gutachten) immer auf die konkret zur Frage stehenden Tat. Eine (eingeschränkte) Schuldfähigkeit, Schuldunfähigkeit hat nichts mit dem IQ zu tun.
Das im angelsächsischen Recht 'Act of God' hat nichts mit schuld- oder deliktunfähig zu tun, sondern ist grob vergleichbar mit dem bei uns vorhandenen "höhere Gewalt". Wobei jedoch im 'Act of God' gleich der erste Punkt ist, dass das Schadensereignis nicht durch ein menschliches Handeln verursacht ist. Somit dieses bei uns eher im (Versicherungs-)Recht unter dem Begriff "Elementarschäden" vergleichbar wäre.
Wie Handlungen von Personen unter 'Act of God' fallen können, wenn genau dies das erste, oberste Ausschlusskriterium ist, wird wohl nur der wissen, der das schreibt.
Der amtliche Jagdschein ist das hier, und die Leute würde ich nicht als Irre bezeichnen, jedenfalls nicht wenn man im Wald ist und die irgendwas Mehrläufiges dabei haben und damit meine ich nicht einen Hund 😉
http://de.wikipedia.org/wiki/Jagdschein
Zitat:
@Kevin_Nrw schrieb am 21. April 2015 um 17:16:04 Uhr:
Juhu ich ersetzte morgen meinen Jägerzaun durch Gartentore und habe nie wieder ein Auto vor dem Grundstück stehen 🙂
Ob das nun so viel besser ist, wenn da nicht immer Autos, sondern nur ein mal das Bauamt davor steht. 😉😁
Ämter mürbe machen, bis sie aufgeben und eine Genehmigung erteilen, ist meine mit Abstand erfolgreichste Taktik im Job, aber man sollte auch schon wissen, was geht und was nicht. Ich erstelle Seminar- und Hotelkomplexe in Landschafts- und Naturschutzgebieten, aber bei einem Tor mehr zur Straße würde ich einem Auftraggeber keine großen Zusagen machen.
Zitat:
@Dramaking schrieb am 21. April 2015 um 13:10:59 Uhr:
Weil es sich dabei um ein Fahrzeug handelt?Zitat:
@ChrisCRI schrieb am 21. April 2015 um 11:28:27 Uhr:
Da wäre ich mir an deiner Stelle nicht so sicher. Im Zweifel würde ich jemandem auf Rollschuhen, der einen Handwagen auf der Fahrbahn zieht, lieber die Vorfahrt gewähren.
Das hatten wir doch schon durch. Fahrzeuge im Sinne der StVO sind es nicht, genau wie Schubkarren, Bobby-Cars, Skate-Boards, Roller, Kinderwagen, Rollstühle, Rollatoren o.ä.. Da hier immer ein Mensch draufsteht oder dranhängt, sind es auf der Straße Fußgänger. Nein, politisch korrekt "zu Fuß Gehende". Hinter dem Gartenzaun sind es aber Anwohner, Nutzer, Gäste, Kunden o.ä.. Und die Vehikel könnten dort möglicherweise doch als Fahrzeuge bezeichnet werden. Und man sollte als KFZ-Führer damit rechnen, daß aus der Gartenpforte eine solche Anwohner/Fahrzeug-Kombination raus möchte.
Zitat:
@ChrisCRI schrieb am 21. April 2015 um 11:37:11 Uhr:
[...] Die Behinderung lag vor: ich konnte nicht mit meinem Anhänger, den man ja nur ausnahmsweise ohne Zugfahrzeug im öffentlichen Raum parken darf, auf mein Grundstück, siehe Foto. Den Anhänger parkt man auch so schnell nirgendwo anders, da fast 10m lang. Wenn du genau hinsiehst, sieht man auch eine Absenkung der Bordsteinkante, das ist der Zugang zu dem Grundstück laut Bebauungsplan, der war zugeparkt. [...]
Hallo @ChrisCRI,
wenn Deine ganze Grunstücksfront außer die abgesenkten 4-5 Meter Bord vollgeparkt ist, kommst Du mit Deinem Anhänger dort auch nicht rein oder raus, schon gar nicht mit Zugfahrzeug. Sieht jedenfalls so aus.
Wo verläuft denn die Straßenbegrenzungslinie? (nicht die Grundstücksgrenze) An der Hecke oder am Rasenbord? Anders ausgedrückt: ist das Gartenfläche oder Straßenraum?
Grüße von Mischko
Zitat:
@Dramaking schrieb am 21. April 2015 um 07:19:43 Uhr:
Falls Du es nicht bemerkt hast: Bei mir ist es umgekehrt.Ich habe auf eine Einfahrt verzichtet und damit für "Fremde" einen Parkplatz vor meinem Grundstück mehr geschaffen, als üblicherweise im "klassischen Normalfall" zur Verfügung stehen würde.
Für die von Dir beschriebene Situation solltest Du vielleicht die Leute ansprechen, die das machen.
Ich habe gar nicht bemerkt, das es sich hierbei um dein Grundstück handelt, das auf der ersten seite fotografiert wurde.
Das du dein Grundstück umgebaut hast ist schön, passt aber nicht wirklich zum Thema. Ich schrieb nur, das man froh sein kann, das hier noch genug Platz zum Parken ist und nicht noch mehr Parkraum fordern sollte.
Eventuell solltest du dich nicht angesprochen fühlen, wenn es ausnahmsweise mal nicht um dich geht.
Zitat:
@ChrisCRI schrieb am 21. April 2015 um 10:45:17 Uhr:
Ich hatte letzthin einen rücksichtlosen Zeitgenossen, der hat sogar sein Auto in meinem Vorgarten geparkt, da wo ich normalerweise einen Anhänger abstelle, siehe Foto, Rasenfläche ist privat.
Von rücksichtslosem Parken kann ich hier nichts erkennen. Der wagen parkt ordnungsmäßig am Straßenrand. Wenn es sich hier um ein Privatgrundstück handelt, und man will, das andere dort nicht parken, dann sollte es auch so ausgeschildert sein. Ansonsten darf man sich nicht beschweren.
Wenn ich das Foto richtig deute ist es immer noch möglich dein später fotografierten Anhänger dort abzustellen. Er kann eventuell nicht bequem hingefahren werden, aber das hinschieben mit Muskelkraft müsste möglich sein.
Zitat:
@Dramaking schrieb am 21. April 2015 um 18:45:26 Uhr:
Deliktfähigkeit ist reines Zivilrecht [...]
Danke, wieder was gelernt.
Aber sag mal, du hast irgendwie ... viel Freizeit?