Parken vor Gartentor (ohne abgesenkten Bordstein)
Servus,
ich hatte gerade wieder den Spaß bei der Parkplatzsuche blöd von einem Eigentümer angemacht worden zu sein.
Ich stand vor dem Tor (siehe Bild), dann kam er daher, und sagte ich solle da schleunigst wegfahren. Habe gesagt, nö, sehe ich kein bedarf, da keine Sperrfläche, kein Schild, und keine Ausfahrt.
Daraufhin holte er seinen Kollegen, der dann ohne eine Erlaubnis ein Bild von meinem KFZ+mir gemacht hat, war dann auch schleunigst wieder weg.
Inzwischen hat er ein selbstgemachtes Schild angehängt, und ich bin ein wenig zurück gesetzt, da hinter mir frei war.
(Will die Situation ja nicht unnötig aufheizen 🙂)
Hier das Bild:
http://abload.de/img/img_20150416_172250lnum3.jpg
Hat der Eigentümer da irgendein recht dazu? Einen Grund wollte er mir nicht nennen.
Beste Antwort im Thema
Ich finde es einfach höchst befremdlich und bedauerlich, wenn auch bezeichnend für unsere sozialinkompetente Gesellschaft - es ist von der menschlichen Logik und der Verantwortungsbereitschaft gegenüber seiner Umwelt völlig klar, dass man den Zugang frei lässt. Aber nein, da müssen Gesetze und Paragrafen bemüht werden, Urteile und Gegenurteile ausgekramt werden, allerlei juristische Spitzfindigkeiten gesucht werden, um "sein gutes Recht" durchzusetzen und den Allerwertesten auch ja nicht 100 Meter zuviel zu bewegen. Aber wehe, man gerät dann mal selber in´s Visier eines derartigen Hobby-Juristen - dann sind das ja alles nur Oberlehrer, Korinthenkacker, Hils-Sheriffs und Anzeigen-Orgastiker.
@TE - das geht jetzt nicht gegen Dich, soll nur eine allgemeine Meinungsäußerung sein.
175 Antworten
Mich würde einfach mal interessieren wo die Grundstücksgrenze vom Hausbesitzer ist, auf dem Bild sieht es so aus als wenn er auf dem öffentlichen Bürgersteig seinen Zaun gesetzt hat die Grundstücksmauer ein Stück weiter hinten ist.😰
Kannste da mal ein Bild länglich vom Grundstück mit Auto machen ?
Zitat:
@Geisslein schrieb am 16. April 2015 um 21:05:57 Uhr:
Traurig aber wahr, daß das selbstständige Denken so langsam aber sicher auf der Strecke bleibt und man für solche Leute das auch noch extra auf die Straße malen muß, damit die wissen wo und wie Sie zu parken haben.
frag mich grad wie Die die Führerscheinprüfung bestanden haben ?
Aber ein kleiner Lichtblick bleibt... Sie sehen, daß noch weitere Möglichkeiten vorhanden sind wie und wo der Hauseigentümer Zugang zum Grundstück hat und sind sogar in der Lage selbstständig zu entscheiden, ob der Eigentümer da rein oder raus kommt.
Bei all euer Schwafelei verstehe ich weiterhin nicht, in wie weit der TE den Zugang (lt. Bild) blockiert hat???
Klar einen Panzer kann er aufgrund des TE´s nicht reinfahren, aber leider gibt das sein Tor auch nicht her.
Zitat:
@Demogantis schrieb am 16. April 2015 um 21:08:46 Uhr:
Es handelt sich eindeutig nicht um eine Grundstückszufahrt, sondern nur um einen Grundstückszugang und davor darf man halten und parken. Mal davon abgesehen, dass selbstgebastelte Schild hat einen Hauch von Selbstjustiz!
Absolut
falsch!!!
Eine Grundstückszufahrt beschränkt sich nicht nur auf mehrspurige Fahrzeuge, sondern auch auf einspurige Fahrzeuge, oder sonstige Fortbewegungsmittel.
Befahre ich also mein Grundstück mit dem Motorrad über das Gartentor ist das eine Zufahrt !
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 16. April 2015 um 21:12:02 Uhr:
Mich würde einfach mal interessieren wo die Grundstücksgrenze vom Hausbesitzer ist, auf dem Bild sieht es so aus als wenn er auf dem öffentlichen Bürgersteig seinen Zaun gesetzt hat die Grundstücksmauer ein Stück weiter hinten ist.😰Kannste da mal ein Bild länglich vom Grundstück mit Auto machen ?
Die Tage mal, morgen gehts aber nicht 🙂
Ähnliche Themen
Zitat:
@IncOtto schrieb am 16. April 2015 um 21:22:41 Uhr:
Die Tage mal, morgen gehts aber nicht 🙂Zitat:
@Pepperduster schrieb am 16. April 2015 um 21:12:02 Uhr:
Mich würde einfach mal interessieren wo die Grundstücksgrenze vom Hausbesitzer ist, auf dem Bild sieht es so aus als wenn er auf dem öffentlichen Bürgersteig seinen Zaun gesetzt hat die Grundstücksmauer ein Stück weiter hinten ist.😰Kannste da mal ein Bild länglich vom Grundstück mit Auto machen ?
Nu lass mal die Kirche im Dorf, Du regst dich auf das er Bilder von Deinem Auto macht und selbst willst Du jetzt hier Bilder vom Grundstück im Internet veröffentlichen.
Das kann es ja nun nicht sein !
Zitat:
@Geisslein schrieb am 16. April 2015 um 21:21:53 Uhr:
Ist das Einfahren in dem Fall mit dem Motorrad über das Gartentor durch ein parkendes Fahrzeug nicht möglich kann abgeschleppt werden.
Genau und im Anschluss fährt das Moped, das Fahrrad oder der Rollator die Treppe hoch.
Klingt komplett plausibel, vor allem wenn es fahrzeuggerechte Zugänge links und rechts davon gibt.
So langsam fängt die Fraktion "Überall muss frei sein" das Konstruieren an, welches jegliches Maß überschreitet!
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 16. April 2015 um 21:37:23 Uhr:
Nu lass mal die Kirche im Dorf, Du regst dich auf das er Bilder von Deinem Auto macht und selbst willst Du jetzt hier Bilder vom Grundstück im Internet veröffentlichen.Zitat:
@IncOtto schrieb am 16. April 2015 um 21:22:41 Uhr:
Die Tage mal, morgen gehts aber nicht 🙂
Das kann es ja nun nicht sein !
Von dem Auto kann er Bilder machen wie es ihm Spaß macht, nicht jedoch, wenn ich mit drauf bin 🙂
Unglaublich diese arrogante Art des Falschparkers.
Glaubt doch tatsächlich eine Heldentat vollbracht zu haben.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 16. April 2015 um 21:37:23 Uhr:
Nu lass mal die Kirche im Dorf, Du regst dich auf das er Bilder von Deinem Auto macht und selbst willst Du jetzt hier Bilder vom Grundstück im Internet veröffentlichen.Zitat:
@IncOtto schrieb am 16. April 2015 um 21:22:41 Uhr:
Die Tage mal, morgen gehts aber nicht 🙂
Das kann es ja nun nicht sein !
Ist ja schon veröffentlicht, ein Bild von der Straßen längseitig zeigt nur die Straßen an. Schade eigentlich das google street view hier in Deutschland nicht flächendeckend ins Netz gestellt wurde, dann könnte jeder es selbst erkunden.
Jupp bleibe mal höflich !
Ich brauche hier in diesem Fall kein Gesetz oder Vorschriften um nicht vor dem Tor zu parken. Mein persönlicher Anstand verbietet es mir einfach.
Mehr habe ich dazu auch eigentlich auch nicht zu sagen.
Zitat:
@IncOtto schrieb am 16. April 2015 um 21:41:21 Uhr:
Von dem Auto kann er Bilder machen wie es ihm Spaß macht, nicht jedoch, wenn ich mit drauf bin 🙂Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 16. April 2015 um 21:37:23 Uhr:
Nu lass mal die Kirche im Dorf, Du regst dich auf das er Bilder von Deinem Auto macht und selbst willst Du jetzt hier Bilder vom Grundstück im Internet veröffentlichen.
Das kann es ja nun nicht sein !
Geil wäre wenn der Grundstückseigner hier auch auf MT wäre und das lesen könnte und das Foto mit Dir hier hochläd. Dann hätten wir alle was von. 🙂...
..oder auch nicht.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 16. April 2015 um 21:21:53 Uhr:
Absolut falsch !!!
Eine Grundstückszufahrt beschränkt sich nicht nur auf mehrspurige Fahrzeuge, sondern auch auf einspurige Fahrzeuge, oder sonstige Fortbewegungsmittel.
Da es vom abgesengten Bordstein abgesehen keine eindeutige rechtliche Definition einer Grundstückszufahrt gibt, geht man in der Rechtsprechung davon aus, dass eine solche auch für einen Laien deutlich zu erkennen ist.
Da ich hinter dem Tor eine Treppe sehe, stelle ich mir gerade die Frage mit welchem einspurigen, mehrspurigen oder sonstigen Fortbewegungsmittel man eine Treppe befährt. Der Torflügel dürften hier wohl nur nach innen zu öffnen sein, da diese anderenfalls in öffentlichen Raum reicht. Also dürfte auch keine Möglichkeit bestehen, mit einem Fahrzeug vor der Treppe und hinter dem Zaun nach rechts zu fahren. Hier sehe ich eindeutig keine Zufahrt nur einen Zugang. Anderenfalls dürfte man vor keiner Haustür halten oder parken!
Zitat:
@IncOtto schrieb am 16. April 2015 um 19:46:14 Uhr:
Ich verstehe es, wenn ich das Tor zuparken würde. Aber, wie gesagt, da kam man noch problemlos rein und raus. Ich bin ja selber noch an die rechten Türen meines KFZ, da ich was gesucht hatte. Die konnte ich problemlos komplett aufreißen, der Eigentümer könnte da locker auch z.b. mit dem Fahrrad vorbei.Und das mit den Blumentöpfen hatte ich mich auch schon gefragt 🙂
Hätte der Eigentümer mich darauf höflich angesprochen, OK. Aber wie man in den Wald hineinruft....
Niemand lässt sich blöd an machen, vor allem wollte er auch nicht reden. Hat dann mit seinem SUV zurück gesetzt und noch gerufen ich solle mich beeilen (hatte gerade die Haube offen wg. Ölstand), und kurz darauf kam der Kollege und hat ein Foto von mir gemacht.
Immer wieder lustig die Probleme in Deutschland (auch wenn es nicht wirklich welche sind?)
Halle TE, wenn da noch was kommen sollte würd ich mal das Foto erwähnen, welches ohne deine Zustimmung gemacht wurde.
Desweiteren auch gerne die Blumentöpfe, mit dem Hinweis aufs Ordnungsamt (oder wer dafür raus kommt ;-) )
Nicht immer für alles und jeden kuschen auch wenn es vllt. unhöflich wirkt???
Falls es noch nicht geschrieben wurde, der Nachbar muss dich nicht fragen, wenn er dich oder dein Auto fotografieren möchte.
Zum Thema zuparken. Tore und Einfahrten haben frei zu bleiben.
@TE
Du provoziert ganz gerne, oder?
Muss doch nicht sein, oder hast du Probleme mit deinem Ego?
Warum parkst du nicht einfach an einer Stelle wo sich niemand darüber aufregt.