parken vor Garagen-Einfahrt
Hallo , alle geplagten Fahrer(innen)
Unsere 'Jugend' bewohnt ein eigenes Haus mitten in einer Straße (also rechts und links weitere Bebauung). Der Bürgersteig vor der Garagen-Einfahrt ist naturgemäß abgesenkt. Eine Bekannte,
die sich zu Besuch im Haus befand, und mit Genehmigung auf der Straße vor der Garagen-Einfahrt parkte, erhielt ein 'Knöllchen', weil dort eben Parken verboten sei. Genehmigung hin oder her. Verbot bleibt Verbot!
Wer hat auch schon solche oder ähnliche Erfahrungen gemacht, und, stimmt es wirklich, daß ich, auch mit Genehmigung meines Sohnes, nicht vor seiner Einfahrt (selbstverständlich ohne irgendeine geartete Behinderung) oder vielleicht sogar vor meiner eigenen Einfahrt, aber n och auf der Fahrbahn, parken darf?
Bin gespannt auf Eure Meinung oder
auch Erfahrung
Euer kennerauto
Beste Antwort im Thema
Allein schon der abgesekte Bordstein ist Grund genug für das Knöllchen, eigentlich auch für ein Abschleppenlassen durch die Ordnungshüter. Die Asozialen, die davor parken, sollten mal selbst sehen, wie es ist, auf den Rollstuhl und eben die abgesenkten Bordsteine angewiesen zu sein.
50 Antworten
Es gibt auch noch Kommentare zu der StVO und Richter... 😉
Was ist daran so schwer zu verstehen?
Edit:
http://dejure.org/.../rechtsprechung?...Zitat:
Es ist allgemein anerkannt, daß hiervon der Grundstückseigentümer, der Nutzungsberechtigte oder solche Personen ausgenommen sind, denen das Parken dort von dem Berechtigten gestattet worden ist. Nur deren Schutz dient das Parkverbot des § 12 III Nr. 3 StVO (vgl. Jagusch/Hentschel, StraßenverkehrsR, 32. Aufl., § 12 StVO Rdnr. 47; Drees/Kuckuk/Werny, StraßenverkehrsR, 6. Aufl., § 12 Rdnr. 25; Mühlhaus/Janiszewski, § 12 Rdnr. 48 - jew. m.w. Nachw.; Senat, VRS 81, 375 (379) = StVE § 12 StVO Nr. 72a).
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Ein und Ausfahrten, sowie abgesenkte Bordsteine sind zum Parken tabu, auch wenn es die eigene Einfahrt ist.
Absolut Korrekt, habe es selber mal erlebt, dass jemand vor seiner eigenen Einfahrt eine Knolle bekommen hat, Auf die Einfahrt stellen darf man sich, aber davor ist ein Absolutes No Go fuer die Rennleitung.
Gruss
Daniel
...weil die Rennleitung natuerlich nichts besseres zu tun hat, als durch die Straßen zu fahren, um "poese" Falschparker mit 15 EUR Bußgeld zu belangen *g*. Die andere Pestilenz mit huebschen dunklen Hueten und komischem Geraet in der Hand bestimmt, aber die Rennleitung doch nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Dan41747
Absolut Korrekt, habe es selber mal erlebt, dass jemand vor seiner eigenen Einfahrt eine Knolle bekommen hat, Auf die Einfahrt stellen darf man sich, aber davor ist ein Absolutes No Go fuer die Rennleitung.
Eben und das ist auch gut so.
Ähnliche Themen
Zitat:
Ein und Ausfahrten, sowie abgesenkte Bordsteine sind zum Parken tabu, auch wenn es die eigene Einfahrt ist.
Und was mache ich dann wenn es im Wohngebiet "nur" abgesenkte Bordsteine gibt ? Bei uns ist das so. Wir haben in der kompletten Wohnsiedlung nur abgesenkte Bordsteinkanten. Und hier parken alle ihre eigene Einfahrt zu, da die Autos zu groß sind um in der Einfahrt parken zu können. Bei mein Dicker ist ca. 50 cm zu lange. Also fällt ein Parken in der Einfahrt schon mal flach.
Was sich die Stadtplaner von damals wohl dabei gedacht haben ???
Und wo kein Richter - kein Kläger.
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Eben und das ist auch gut so.Zitat:
Original geschrieben von Dan41747
Absolut Korrekt, habe es selber mal erlebt, dass jemand vor seiner eigenen Einfahrt eine Knolle bekommen hat, Auf die Einfahrt stellen darf man sich, aber davor ist ein Absolutes No Go fuer die Rennleitung.
Absolut.
@ schipplock: Rechtlich ist es vielleicht nicht so, daß da abgeschleppt wird. Moralisch hielte ich es aber für mehr als OK.
Entweder sich einen passenden Wagen kaufen oder eben woanders parken. Bist du auch jemand, der vor fremden EInfahrten steht, weil nirgends Platz ist?
Zitat:
Original geschrieben von highwayman66
Und was mache ich dann wenn es im Wohngebiet "nur" abgesenkte Bordsteine gibt ? Bei uns ist das so. Wir haben in der kompletten Wohnsiedlung nur abgesenkte Bordsteinkanten.
Bitte nicht flache Bordsteine mit Absenkungen verwechseln. Denn wenn es überall so ist, dann gibt es ja nirgends ne Absenkung, weil alle Bordsteine das gleiche Höhenlevel haben...
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Entweder sich einen passenden Wagen kaufen oder eben woanders parken.
Ganz genau.
Zitat:
Bist du auch jemand, der vor fremden EInfahrten steht, weil nirgends Platz ist?
nö, hab doch selber ne Einfahrt welches ich zuparken kann ;-)
Zitat:
Bitte nicht flache Bordsteine mit Absenkungen verwechseln. Denn wenn es überall so ist, dann gibt es ja nirgends ne Absenkung, weil alle Bordsteine das gleiche Höhenlevel haben...
Ah, Ich dachte schon..... Dann ist Parken vor meinem Haus doch nicht "verboten" *lol*