parken vor Garagen-Einfahrt
Hallo , alle geplagten Fahrer(innen)
Unsere 'Jugend' bewohnt ein eigenes Haus mitten in einer Straße (also rechts und links weitere Bebauung). Der Bürgersteig vor der Garagen-Einfahrt ist naturgemäß abgesenkt. Eine Bekannte,
die sich zu Besuch im Haus befand, und mit Genehmigung auf der Straße vor der Garagen-Einfahrt parkte, erhielt ein 'Knöllchen', weil dort eben Parken verboten sei. Genehmigung hin oder her. Verbot bleibt Verbot!
Wer hat auch schon solche oder ähnliche Erfahrungen gemacht, und, stimmt es wirklich, daß ich, auch mit Genehmigung meines Sohnes, nicht vor seiner Einfahrt (selbstverständlich ohne irgendeine geartete Behinderung) oder vielleicht sogar vor meiner eigenen Einfahrt, aber n och auf der Fahrbahn, parken darf?
Bin gespannt auf Eure Meinung oder
auch Erfahrung
Euer kennerauto
Beste Antwort im Thema
Allein schon der abgesekte Bordstein ist Grund genug für das Knöllchen, eigentlich auch für ein Abschleppenlassen durch die Ordnungshüter. Die Asozialen, die davor parken, sollten mal selbst sehen, wie es ist, auf den Rollstuhl und eben die abgesenkten Bordsteine angewiesen zu sein.
50 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von kennerauto
Hallo , alle geplagten Fahrer(innen)
Unsere 'Jugend' bewohnt ein eigenes Haus mitten in einer Straße (also rechts und links weitere Bebauung). Der Bürgersteig vor der Garagen-Einfahrt ist naturgemäß abgesenkt. Eine Bekannte,
die sich zu Besuch im Haus befand, und mit Genehmigung auf der Straße vor der Garagen-Einfahrt parkte, erhielt ein 'Knöllchen', weil dort eben Parken verboten sei. Genehmigung hin oder her. Verbot bleibt Verbot!
Wer hat auch schon solche oder ähnliche Erfahrungen gemacht, und, stimmt es wirklich, daß ich, auch mit Genehmigung meines Sohnes, nicht vor seiner Einfahrt (selbstverständlich ohne irgendeine geartete Behinderung) oder vielleicht sogar vor meiner eigenen Einfahrt, aber n och auf der Fahrbahn, parken darf?
Bin gespannt auf Eure Meinung oder
auch Erfahrung
Euer kennerauto
Hallo,
das Parken vor der eigenen Gartage kannst Du gestatten, wenn der Platz bis zum Bürgersteig breit genug ist.Wenn allerdings der Bürgersteig schon zur Einfahrt gehört, geht das nicht mehr. Wie Du schreibst ist die Bordsteinkante abgesenkt, muss sie ja auch, um drauffahren zu können. Vor abgesenkten Bordsteinkanten gilt aber generelles Parkverbot.
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Richtig so, gar nicht erst anfangen mit den Leuten zu diskutieren oder denen nur "drohen", sondern gleich handeln.
Selbst verständlich! 😰 Soll ich vielleicht aufgrund der Menge an Leuten, mit denen ich sprechen müsste, noch eine Bracke aufstellen und Sprechzeiten einführen?
Zitat:
Original geschrieben von Suiwababbial
Selbst verständlich! 😰 Soll ich vielleicht aufgrund der Menge an Leuten, mit denen ich sprechen müsste, noch eine Bracke aufstellen und Sprechzeiten einführen?Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Richtig so, gar nicht erst anfangen mit den Leuten zu diskutieren oder denen nur "drohen", sondern gleich handeln.
Hältst Du auch gerne Seancen ab 😉? Der Angesprochene ist schon seit Längerem
aus dem Forum ausgeschieden...
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Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
Hältst Du auch gerne Seancen ab 😉? Der Angesprochene ist schon seit Längeremverschiedenaus dem Forum ausgeschieden...
Ich schwelge gerne in der Vergangenheit, War ja nicht alles schlecht. 😛 Seancen können mitunter auch geistreich sein. 😁 Dass das Forum diese Persönlichkeit ausgeschieden hat, wusste ich nicht. Inhaltlich tut sich ja aber nichts. 😉
Zitat:
Original geschrieben von astrajan2403
Vor abgesenkten Bordsteinkanten gilt aber generelles Parkverbot.
Vor Einfahrten aber ebenso, vollkommen unabhängig vom Bordstein. Und das gilt auch vor der eigenen Einfahrt. Ob das praktische Relevanz hat, ist ein anderes Thema. Erlaubt ist es aber trotzdem nicht...