Parken vor abgesenktem Bordstein bzw. vor eigenem Grundstück? Behindert durch Nachbarn? Erlaubt?
Servus zusammen,
leider gibt es immer wieder Probleme mit meinem Nachbarn was das Parken angeht.
Im Anhang habe ich ein Bild vor dem Grundstück von mir und unserem Nachbarn angehängt.
Der blaumarkierte Bereich ist vor seinem Grundstück, der schwarzmarkierte vor meinem. Zwischen beiden roten Markierungen (eben vor dem Grundstück von uns beiden) ist ein abgesenkter Bordstein.
Ich und mein Nachbar haben zusammen im Haushalt 4 Autos (Ich und meine Frau 2 und er und seine Frau 2). Eigentlich könnten wir alle wundervoll parken. Wir vor unserem Grundstück im schwarzmarkierten Bereich (1 und 2) und er und seine Frau vor seinem Grundstück im blaumarkierten Bereich (3 und 4).
Das Problem: Wie Ihr sehen könnt, sehen es die beiden einfach nicht ein so zu parken, dass wir alle 4 problemlos Platz hätten. Der silberne Mercedes (Frau vom Nachbarn) parkt dermaßen ungünstig, dass dahinter kein Fahrzeug mehr parken kann ohne, dass wir in unsere Hofeinfahrt reingucken (sonst behindern wir die Garagenzufahrt unseres Untermieters). Ihr Mann kann natürlich problemlos vor Ihr parken, dennoch geht uns mit solch einer Parkerei ein Parkplatz verloren. Der Gelbmarkierte Bereich soll darstellen, dass die beiden dort sogar noch eine Garage hätten, ergo könnten die beiden problemlos 3 Kfz vor Ihrem Grundstück parken, aber sie parken immer vor unserem.
Meine Frage: Ist das so legal wie der silberne parkt? Sind wir gesetzlich dazu berechtigt unsere Nachbarn aufzufordern, dass Sie vor Ihrem Grundstück parken müssen und wir somit Anspruch und Parkplatz 1 und 2 im schwarzmarkierten Bereich haben? Sollte der silberne Mercedes legal parken, darf ich dann vor ihr parken, sodass ich vor Ihrem Grundstück stehe aber natürlich nicht die Garageneinfahrt blockiere?
Vielen Dank im Voraus!!
Mecronus
Beste Antwort im Thema
Ganz einfach, ihr oder der Nachbar haben keinen "Anspruch" auf einen bestimmten Parkpatz.
Da hilft nur was man in früheren Zeiten so gemacht hat, darüber reden.
Und zwar nicht übereinander, sondern miteinander.
125 Antworten
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 14. Juli 2018 um 17:30:55 Uhr:
Wie Du es rechtssicher lösen kannst, schrobte ich ja schon.
Rechtssicher ist jeder Parkplatz von 1 - 4, das wurde auch schon geschrobt. Hauptsache in Fahrtrichtung auf der richtigen Seite parken. 😉
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 14. Juli 2018 um 17:30:55 Uhr:
Anlass dieser Regelung in der StVO war der Wunsch, alle Bereiche mit abgsenktem Bordstein vom Parkverbot zu erfassen.
Maßgebliche Intention ist aber die Schaffung von Querungshilfen. Wenn der Bordstein aber aus anderen Gründen auf einer langen Strecke niedrig ist, warum sollte dann ein Parkverbot bestehen?
Warum sollte ein Parkverbot bestehen, wenn es ausgeschildert ist? Die Antwort wäre identisch.
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Wann hat das eigentlich aufgehört, MITEINANDER zu sprechen, statt übereinander, oder das Internet zu befragen?
Eine Bekannte regte sich stundenlang über ein Handwerker Auto auf, dass da in der mit dem Nachbarn gemeinsam genutzten Zuwegung stand, weil die bei den Nachbarn arbeiten zu verrichten hatten. Statt die Handwerker höflich zu bitten den Wagen kurz mal weg zu stellen, weil sie weg müsste, kam sie wie eine Furie aus dem Haus geschossen, als die Handwerker mal wieder am Auto auftauchten und fuhr die Herren verbal an. Führte dann zu dem Ergebnis, dass die Handwerker alle Zeit der Welt hatten, den Karren weg zu parken, weil die das sicher lustig fanden, meine Bekannte zum "kochen" zu bringen. Wäre so sicher nicht passiert, wenn sie "normal" mit den Handwerkern gesprochen hätte.
Aber wenn man zu niedrigen Blutdruck hat, ist aufregen sicher ne gute Variante 😉
Ne im Ernst, statt sich hier zu "beraten", machts Sinn, die Nachbarn in nem netten Plausch zu bitten platzschonender zu parken und wenn das dann nicht funzt, kann man sich immer noch aufregen.
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 14. Juli 2018 um 17:54:05 Uhr:
Wenn der Bordstein aber aus anderen Gründen auf einer langen Strecke niedrig ist, warum sollte dann ein Parkverbot bestehen?
Weil z.B. wie hier in der Curt-Möbius-Str. (Bild) hinter dem Gehweg kostenpflichtige Anwohnerstellplätze durch die Stadt angelegt wurden. Bei den 25 Stellplätzen sind das rund 75 m Bordsteinabsenkung. Haltverbotsschilder gibt es keine.
Zitat:
@zufruehauf schrieb am 14. Juli 2018 um 18:42:43 Uhr:
Wann hat das eigentlich aufgehört, MITEINANDER zu sprechen, statt übereinander, oder das Internet zu befragen?
[...]
Ne im Ernst, statt sich hier zu "beraten", machts Sinn, die Nachbarn in nem netten Plausch zu bitten platzschonender zu parken und wenn das dann nicht funzt, dann kann man sich immer noch aufregen.
Ein wohlfeiler Rat, aber so'ne ganz menschlichen Eigenschaften sind situationsbedingt entweder vorhanden oder auch nicht bzw. ist das Verhältnis zwischen den Nachbarn eh schon unterirdisch, und der TE denkt sich nur "ach, was wisst ihr denn".
Ich würde mir solche Spekulationen also sparen.
Wenn das so ist, dann muss man mit der Parksituation halt leben und jut is. Muss man halt weiter weg parken. Laufen soll ja gesund sein...
Zitat:
@zufruehauf schrieb am 14. Juli 2018 um 18:42:43 Uhr:
Wann hat das eigentlich aufgehört, MITEINANDER zu sprechen, statt übereinander, oder das Internet zu befragen?Eine Bekannte regte sich stundenlang über ein Handwerker Auto auf, dass da in der mit dem Nachbarn gemeinsam genutzten Zuwegung stand, weil die bei den Nachbarn arbeiten zu verrichten hatten. Statt die Handwerker höflich zu bitten den Wagen kurz mal weg zu stellen, weil sie weg müsste, kam sie wie eine Furie aus dem Haus geschossen, als die Handwerker mal wieder am Auto auftauchten und fuhr die Herren verbal an. Führte dann zu dem Ergebnis, dass die Handwerker alle Zeit der Welt hatten, den Karren weg zu parken, weil die das sicher lustig fanden, meine Bekannte zum "kochen" zu bringen. Wäre so sicher nicht passiert, wenn sie "normal" mit den Handwerkern gesprochen hätte.
Aber wenn man zu niedrigen Blutdruck hat, ist aufregen sicher ne gute Variante 😉
Ne im Ernst, statt sich hier zu "beraten", machts Sinn, die Nachbarn in nem netten Plausch zu bitten platzschonender zu parken und wenn das dann nicht funzt, kann man sich immer noch aufregen.
Völlige Zustimmung!
Wenn mich einer blöd anmotzt kann ich auch schon mal gaaaaaanz langsam
Sofern die 3.05m Regel und abgesenkter Bordstein nicht greifen darf dort jeder überall stehen.
Öffentlichen Grund kann man zwar reservieren, mit individualisierten Anwohnerparkplätzen,
Behindertenparkplätzen etc, aber das scheint hier nicht gegeben.
Falls es schon ergebnislose Gespräche gegeben hat,
einfach mal dahin stellen, wo der Silberne jetzt steht,
irgendwann wird sich schon was regen.
Alternativ könnte man die Gemeinde bitten,
die Parkplätze zu markieren,
birgt aber die Gefahr das irgendwas Ungewünschtes bei raus kommt.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 14. Juli 2018 um 17:57:04 Uhr:
Warum sollte ein Parkverbot bestehen, wenn es ausgeschildert ist? Die Antwort wäre identisch.
Weil z.B. Haltverbote angeordnet werden um -öhm- ein Haltverbot zu erwirken.
Ein abgesenkter Bordstein wird aber nicht angelegt um ein Parkverbot "anzuordnen", sondern allein aus baulichen Gründen. Der einzige gezielte Einsatz, der aus verkehrsrechtlichen Aspekten erfolgt, ist der abgesenkte Bord im Sinne des §10 StVO.
Dort wo der Bordstein durchgehend niedrig ist, soll in 99,9% Prozent der Fälle kein Parkverbot erwirkt werden. Vielmehr ist der Bord schon seit 100 Jahren so niedrig oder aus städtebaulichen Gesichtspunkten - "Kunst am Bau". In vielen "Wohnstraßen" spart man sich z.B. das ständige "Auf- und Ab", wenn alle 10-20m eine Grundstückszufahrt bzw. Garage folgt.
Zitat:
@spreetourer schrieb am 14. Juli 2018 um 18:43:19 Uhr:
Weil z.B. wie hier in der Curt-Möbius-Str. (Bild) hinter dem Gehweg kostenpflichtige Anwohnerstellplätze durch die Stadt angelegt wurden. Bei den 25 Stellplätzen sind das rund 75 m Bordsteinabsenkung. Haltverbotsschilder gibt es keine.
Haltverbote braucht es auch nicht, dafür gibt es den
§12 Absatz 3 Nummer 2 StVO:
Das Parken ist unzulässig ... wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 14. Juli 2018 um 12:30:49 Uhr:
Dass dort überall Parkverbot ist, schrobte ich doch schon.
Nur weil der Bordstein über eine längere Strecke abgesenkt ist, heißt das nicht automatisch "Parkverbot"
Wo ist das Problem des TE ?
Der soll sich einfach so dicht vor den silbernen MB stellen, daß die Nachbarin immer erst rangieren muß, wenn Sie weg will. Danach würde Ich einfach mein Auto auf den nun frei gewordenen Platz umstellen.
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 14. Juli 2018 um 19:04:20 Uhr:
§12 Absatz 3 Nummer 2 StVO:
Das Parken ist unzulässig ... wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert
Seltsamerweise sind die Parkflächen im o.g. Beispiel nicht gekennzeichnet, und es gibt absolut keine Schilder. Die kleinen an der hinteren Begrenzung ebenerdig aufgemalten Stellplatznummern sind verwittert oder vom Gras überwuchert. Dennoch wird der abgesenkte Bordstein von allen als Haltverbot respektiert. Dort ist reines Wohngebiet (Zone 30), und die Anwohner kennen sich aus.
Doch wenn der abgesenkte Bordstein in diesem Falle deiner Meinung nach kein Parkverbot bewirken soll, hätte man den Parkplatz vlt richtigerweise bzw. gem. StVO ausschildern sollen.
Eine Kennzeichnung muss nicht zwingend mit einer Parkflächenmarkierung erfolgen. Der bauliche Gesamteindruck kann auch genügen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 14. Juli 2018 um 17:30:55 Uhr:
Die besseren Argumente (klare Handhabung, Gesetzgebungshistorie) sprechen für den Standpunkt des KG Berlin. Die Beengtheit der Verhältnisse bei Euch vor Ort übrigens auch.
Die Gesetzgebungshistorie bringt als Ergebnis die bereits erwähnte Querungshilfe für gehbehinderte Menschen. Außerdem hat ein dauerhaft niedriger Bordstein gar keine Absenkung. Eine Absenkung erfordert ja auch höhere Bereiche.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 14. Juli 2018 um 17:57:04 Uhr:
Warum sollte ein Parkverbot bestehen, wenn es ausgeschildert ist?
Es gibt gar keine beschilderten Parkverbote. Die gab es zuletzt 1970.