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Parken und Wohnen?!

Themenstarteram 3. September 2009 um 12:55

Einfach weils mich interessiert:

-Was kann mich alles erwarten, bzw was passiert wenn ich eine falsche Parksituation in der Kfz Versicherung angebe?

-muss ich im Schadensfall (falsche Angaben), selbst alles zahlen oder wie wirkt sich das dann aus?

-und wozu muss ich meine Wohnsituation angeben?

danke für eure Hilfe

Beste Antwort im Thema

Als Versicherungsnehmer hat man - wie überall - nicht nur Rechte sondern auch Pflichten.

Dazu gehört natürlich auch, dass man die für den KfzVersVertrag geforderten und im Vertrag angefragten Informationen so korrekt angibt, wie sie in Wahrheit auch sind.

Denn, wenn man z.B. "Garage" angibt und hat keine, ... dann hat man diesbez. einen Nachlaß in der Versicherung zu Unrecht bekommen; denn die Versicherung versichert nun ja ein Fahrzeug mit einem (angeblich) geringeren Risiko, als tatsächlich vorhanden!

Dies kann im Versicherungsfall erhebliche Auswirkungen haben!

Du kannst davon ausgehen, das bei einem Diebstahl oder z.B. bei Vandalismusschäden (in der Vollkasko) nachgefragt wird, wo das Fahrzeug z.B. in dieser Nacht geparkt hat!

Auch wenn ich mich wiederholen muss, ... ich verstehe nicht, warum Menschen wegen ein paar Euro (mehr ist das nämlich nicht!) immer wieder meinen, mit diesen "Tricks" arbeiten zu müssen.

Ich behaupte - auch mal wieder - , dass nirgendwo so gelogen und betrogen wird, wie bei den Tarifmerkmalen in der KfzVers, vor allem z.B. bei den gefahrenen km/Jahr!

Ich habe mal bei mir die km-Klasse um zwei Stufen erhöht, hat sich im Beitrag (bei 30%) mit kaum mehr als 20€/Jahr ausgewirkt!

Kann dir also nur raten, im eigenen Interesse die Dinge bei der Versicherung richtigzustellen!

Man sollte die Versicherung nicht für dümmer halten, als man selbst ist!

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Was passieren kann, steht in deinen vertragsunterlagen, das können wir aus der ferne nicht beurteilen.

Oftmals sieht es so aus, dass die Versicherung zwar in leistung tritt, aber du eine strafe zahlen musst bzw. die summe gekürzt wird, welche die versicherung zahlen soll und du auf einem eigenanteil sitzen bleibst.

Wenns ganz dumm läuft, zahlt die Versicherung auch gar nix.

Als Versicherungsnehmer hat man - wie überall - nicht nur Rechte sondern auch Pflichten.

Dazu gehört natürlich auch, dass man die für den KfzVersVertrag geforderten und im Vertrag angefragten Informationen so korrekt angibt, wie sie in Wahrheit auch sind.

Denn, wenn man z.B. "Garage" angibt und hat keine, ... dann hat man diesbez. einen Nachlaß in der Versicherung zu Unrecht bekommen; denn die Versicherung versichert nun ja ein Fahrzeug mit einem (angeblich) geringeren Risiko, als tatsächlich vorhanden!

Dies kann im Versicherungsfall erhebliche Auswirkungen haben!

Du kannst davon ausgehen, das bei einem Diebstahl oder z.B. bei Vandalismusschäden (in der Vollkasko) nachgefragt wird, wo das Fahrzeug z.B. in dieser Nacht geparkt hat!

Auch wenn ich mich wiederholen muss, ... ich verstehe nicht, warum Menschen wegen ein paar Euro (mehr ist das nämlich nicht!) immer wieder meinen, mit diesen "Tricks" arbeiten zu müssen.

Ich behaupte - auch mal wieder - , dass nirgendwo so gelogen und betrogen wird, wie bei den Tarifmerkmalen in der KfzVers, vor allem z.B. bei den gefahrenen km/Jahr!

Ich habe mal bei mir die km-Klasse um zwei Stufen erhöht, hat sich im Beitrag (bei 30%) mit kaum mehr als 20€/Jahr ausgewirkt!

Kann dir also nur raten, im eigenen Interesse die Dinge bei der Versicherung richtigzustellen!

Man sollte die Versicherung nicht für dümmer halten, als man selbst ist!

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Was passieren kann, steht in deinen vertragsunterlagen, das können wir aus der ferne nicht beurteilen.

Oftmals sieht es so aus, dass die Versicherung zwar in leistung tritt, aber du eine strafe zahlen musst bzw. die summe gekürzt wird, welche die versicherung zahlen soll und du auf einem eigenanteil sitzen bleibst.

Wenns ganz dumm läuft, zahlt die Versicherung auch gar nix.

Ich glaube, keiner wird bestraft, wenn er der Versicherung einen falschen Parkplatz angibt ;)

Ich gehe eher davon aus, daß der TE die Angaben meint, die man der Versicherung gegenüber machen muss, wo das Auto regelmäßig abgestellt ist (Garage, Straße, Privatparkplatz etc.)

Das wurde ja schon ausreichend erklärt. Das ist ungefähr mit der Angabe der Laufleistung vergleichbar, die man ebenfalls angeben und ggf. korrigieren muß, wenn es mehr oder weniger sind.

Zitat:

Original geschrieben von Domo1989

 

-und wozu muss ich meine Wohnsituation angeben?

Mußt Du nicht.

Aber manche Versicherer gewähren einen zusätzlichen Rabatt wenn Du Eigenheim-Besitzer bist.

Von daher ist diese Angabe zu sehen.

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

Ich glaube, keiner wird bestraft, wenn er der Versicherung einen falschen Parkplatz angibt ;).

ähm...mit "parkplatz" war aus meiner sicht garage oder eben laterne gemeint. ;)

ob das KFZ nun in der Hans-Meier-Str. 5 oder Rathausstr. 14a steht, ist in der tat unerheblich.

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803

Zitat:

Original geschrieben von Domo1989

 

-und wozu muss ich meine Wohnsituation angeben?

Mußt Du nicht.

Aber manche Versicherer gewähren einen zusätzlichen Rabatt wenn Du Eigenheim-Besitzer bist.

Von daher ist diese Angabe zu sehen.

Oder um Dir als Eigentümer zusätzliche Hausversicherungen anzudrehen :D

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

Oder um Dir als Eigentümer zusätzliche Hausversicherungen anzudrehen :D

Wer es mit sich machen läßt........:D :D

Und außerdem bekommt man nach einer KFZ-Anmeldung auch immer noch

"Fan-Post" von der Versicherung was man doch noch so alles "braucht" im

Versicherten-Leben. :eek:

Wenn es nach dem geht wo das Auto regelmässig nacht steht ( wo man ja auch abweichen darf, weil wenn ich in Urlaub fahre habe ich da natürlich evtl. keine Garage) dann könnte ich Privatparkplatz (abgeschlossenes Gelände) abgeben, weil ich nur Nachts Arbeite und mein Auto deshalb 5 Nächte die Woche aufm Firmenparkplatz steht, ich habe es aber aus den genannten Gründen nicht getan (Die 20€/Jahr ich es nicht wert).

Man weiß ja nie ob einen die Versicherung nicht doch nen Strick dreht.

In der Steinzeit, also so roundabout 50 Jahre zuvor, gab es Regeln und auch Sprichworte, die mehr oder minder eingehalten wurden oder den Tatsachen entsprachen. Eines mag gewesen sein: "Ehrlich währt am längsten".

Zählt heute im Multikultiwirrwarr nicht mehr immer oder immer weniger, doch Eines sollte immer bedacht werden: Versichere ich mich, gehe ich ein Vertragsverhältnis ein und daran sind immer Bedingungen geknüpft.

Im Fall der Kfz. - Versicherung wie in fast allen anderen Verträgen auch, gibt es Weisungsrechte und Obligenheiten. Sprich Pflichten beider Vertragspartner in Gegenseitigkeit. Der Versicherer gibt diese in seinen Statuten und Geschäftsbedingungen hinreichend bekannt und wer diese nicht liest ist selber Schuld. Der Versicherungsnehmer gibt sein Einvernehmen, nachdem er sich hat aufklären lassen bzw. Verträge studiert hat, mit seiner Unterschrift bekannt.

Falschangaben sollten direkt zu entsprechenden Konsequenzen führen, alleine um Verbreitung oder Nachahmung zu verhindern. Das Motto, Jeder kann machen was er will funktioniert leider nicht und das ist gut so.

Zum Thema:

Zitat:

Einfach weils mich interessiert:

 

-Was kann mich alles erwarten, bzw was passiert wenn ich eine falsche Parksituation in der Kfz Versicherung angebe?

-muss ich im Schadensfall (falsche Angaben), selbst alles zahlen oder wie wirkt sich das dann aus?

 

-und wozu muss ich meine Wohnsituation angeben?

zu 1: Es liegt eine Vertragsverletzung vor, die zum Versicherungsverlust führen kann

zu 2: Vorsätzlich falsche Angaben werden zumeist nach Schwere der Obliegenheitsverletzung abgehandelt, die Angabe der faschen Parksituation wird sich wohl nur in Kaskofällen auswirken

zu 3: Das Dorf mag der Versicherung gegenüber dem Ghetto der Grossstadt lieber sein, siehe Unfall- bzw. Vandalismusstatistik

Zitat:

Original geschrieben von JackDaniels2005

Wenn es nach dem geht wo das Auto regelmässig nacht steht ( wo man ja auch abweichen darf, weil wenn ich in Urlaub fahre habe ich da natürlich evtl. keine Garage) dann könnte ich Privatparkplatz (abgeschlossenes Gelände) abgeben, weil ich nur Nachts Arbeite und mein Auto deshalb 5 Nächte die Woche aufm Firmenparkplatz steht, ich habe es aber aus den genannten Gründen nicht getan (Die 20€/Jahr ich es nicht wert).

Man weiß ja nie ob einen die Versicherung nicht doch nen Strick dreht.

Wenn dir das nicht mal 20 €/Jahr wert ist, dann mußt du gfls. eben mit den "Folgen" leben! Ich verstehe es nicht!

Zitat:

Original geschrieben von 911westie

Denn, wenn man z.B. "Garage" angibt und hat keine, ... dann hat man diesbez. einen Nachlaß in der Versicherung zu Unrecht bekommen; denn die Versicherung versichert nun ja ein Fahrzeug mit einem (angeblich) geringeren Risiko, als tatsächlich vorhanden!

Fragt sich nur, wie sich ein geringeres Risiko bei einer Haftpflicht hier definiert...

Zitat:

Original geschrieben von 911westie

Zitat:

Original geschrieben von JackDaniels2005

Wenn es nach dem geht wo das Auto regelmässig nacht steht ( wo man ja auch abweichen darf, weil wenn ich in Urlaub fahre habe ich da natürlich evtl. keine Garage) dann könnte ich Privatparkplatz (abgeschlossenes Gelände) abgeben, weil ich nur Nachts Arbeite und mein Auto deshalb 5 Nächte die Woche aufm Firmenparkplatz steht, ich habe es aber aus den genannten Gründen nicht getan (Die 20€/Jahr ich es nicht wert).

Man weiß ja nie ob einen die Versicherung nicht doch nen Strick dreht.

Wenn dir das nicht mal 20 €/Jahr wert ist, dann mußt du gfls. eben mit den "Folgen" leben! Ich verstehe es nicht!

Du hast mich vieleicht falsch verstanden, Ich "könnte" den Garagenrabatt bekommen wegen des Abgeschlossenen Firmenparkplatz, ich habe ihn aber nicht bei der Versicherung angegeben.

Meine Eintrag bei der Versicherung ist "Straßenparker".

Wenn du - aus welchen Gründen auch immer - den Garagenrabatt ehrlicherweise bekommen könntest, dann ist es Unsinn, diesen nicht in Anspruch zu nehmen.

Denn für das Tarifmerkmal "Garage" gibt es doch einen Nachlass auf den Beitrag!

Versicherungsschutz ist nicht in Gefahr bei Angabe Garage, auch wenn keine vorhanden ist. Prämie nachzahlen und eventuelle Vertragsstrafe kann das nach sich ziehen. Habe jedoch nicht erlebt, dass eine Vertragsstrafe erteilt wird. Nur wenn wirklich Vorsatz nachweisbar wäre.

Moralisch einwandfrei ist es nicht und wer sich ein Auto kauft und leistet, sollte auch die Kosten tragen (können).

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