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Parken trotz Parkbügel

Hallo,

eine Frage die ich mir schon lange stelle:

Wenn ein Parkplatz (NEHMEN WIR AN privat) einen Parkbügel oder ähnliches hat und dieser NICHT aufgestellt ist. Was passiert wenn ich mich auf den Parkplatz stelle und wenn zusätzlich KEIN Schild "Privatparkplatz" dort steht?

Ich habe nicht vor dies zu tun, habe es auch nicht getan. Ich weiß das man das nicht macht. Würde aber dennoch gern wissen wie die Rechtslage ist.

Meiner Meinung nach ist der Parkplatz damit öffentlich zugänglich und es steht nirgends geschrieben das diesen Platz jmd. gemietet hat o.ä.

...

Danke, ich hoffe Ihr versteht meine Frage richtig, ich habe keine bösen Absichten!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von opiate

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron

 

Ohne weitere Kennzeichnung....

Bügel unten: Parkplatz frei

Bügel oben: Parkplatz reserviert.

So sehe ich das eigentlich auch. Ganz einfach eigentlich ... :(

Garagentor geschlossen: Garage reserviert

Garagentor geöffnet: Garage frei?

Gartentürchen geschlossen: Privatbesitz

Gartentürchen geöffnet: öffentliche Parkanlage?

Fahrrad abgesperrt: das gehört jemanden

Fahrrad nicht abgesperrt: das kann ich mitnehmen?

 

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Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Abschleppen gibts ja inzwischen auch ein Urteil, daß man privat nicht mehr unbedingt in Vorkasse gehen muß...

Ja, dazu gibt es den folgenden Thread:

http://www.motor-talk.de/.../...ung-nach-abschleppen-t3705179.html?...

und was hilft?

Meine simple Definition von Seite 2

 

Abseits der Straße und Seitenstreifen ist es ohne Schild im Zweifelsfall privat und Parken verboten.

Kein Schild "privat" ist dafür nötig.

Kein Schild = privat :D

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