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Parken

Audi A4 B7/8E
Themenstarteram 4. Juli 2011 um 11:34

moinsen,

heute morgen kam ich aus dem haus und bin gelassen zu meinem audi gelaufen.

plötzlich seh ich von weiten, das ich wohl ziemlich eingeparkt worden bin.

als ich dann mein wagen erreicht habe, habe ich mit schrecken feststellen müssen das der hinter mann stoßstange an stoßstange geparkt hat, da passte kein blatt papier mehr zwischen.

hat also meine stoßstange berührt.

da der typ auch gerade neben sein wagen stand hab ich ihn direkt darauf angepampt.

er guckt nur: och joa, is ja net schlimm und ging wieder weg.

ich nur: moment!!!

wagen vor gefahren und nochmals genau geschaut!!!

sehen konnte ich nix an dem wagen, also hab ich ihn mega stinkig gesagt das es nochmal gut gegangen is und er aufpassen sollte wenn er das nächste mal irgendwo parkt.

das hat ihm aber überhaupt nicht interessiert und is ohne worte weggegangen.

nun meine frage:

wie würdet ihr reagieren? direkt die polizei rufen? fotos machen und nummernschild aufschreiben? falls man hinterher doch noch eine macke sieht???

angenommen er hat mein wagen sogar nach vorne geschoben, kann da was passieren?

zb. mit der kupplung oder getriebe? oder sogar die karosserie verzogen??

oder würde man dies direkt sehen am stoßfänger, wenn er geschoben hätte?

blöde fragen ich weiß, aber ich hab den audi erst neu und bin da doch sehr paranoid ;)

vielen dank im vorraus

gruß

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23 Antworten

Als Erstes hätte ich ein Foto gemacht. Dann Hätte ich mir die Spaltmaße angesehen und die Stoßstange nach Schäden begutachtet. Wenn das war dran gewesen wäre, hätte ich es versucht mit dem Verursacher vor Ort zu klären. Sollte dieser dann nicht einsichtig sein, hätte ich Polizei hinzugerufen.

Zu deinem Fall: Wenn nix verschoben ist und du keine Kratzer oder sonstiges dran hast, ists wohl noch mal gut gegangen. Das deine Karosserie verzogen ist, ist mehr als unwahrscheinlich! Auch Kupplung und Getriebe werden nichts abbekommen haben. Um dort irgendwelche Schäde bei einem Parkunfall zu verursachen, benötigt man schon ein bisschen mehr Geschwindigkeit und dann würdest du auch ganz offensichtliche Beschädigungen am Auto haben.

Also auf jedenafall würde ich die Polizei rufen. Egal was ist. Mir ist auch einer leicht drauf geknallt hinten wo ich den Wagen gerade mal 2.Woche hatte. Jut ich stand weil ich bremsen musste. und er kam von hinten an. Jut ich hab mitn Kopf genickt wo es geknallt hat. War von Außen echt nichts zu sehen. Der Schuldige meinte jut können wir per Versicherungen hin und her schieben. da sagte ich Nee nee Kollege, so geht das nicht. Hab gesehen das bei mir was weggebrochen gewesen ist wo wir die Kurve geräumt hatten. Polizei kam und hat auch gesagt der drauf gefahren ist, ist Schuldig. Ab zu Audi Werkstatt und es waren die Halterungen die weggebrochen waren. der Spass hat dem ca 2500€ gekostet. Ich würde lieber die Polizei rufen, Sicher ist Sicher.

Gruß A3Sportback18

ist mir vorletztes Jahr passiert. Obwohl nach hinten 5 auto längen platz war, musste eine Toyotafahrerin direkt an meiner Stossstange parken. Sogar der Kennzeichenhalterabdruck war im Dreck meiner Stossstange zu sehen. Leider war es zu dunkel, dass die Cops nichts erkennen konnten(klar, wenn man 75 Minuten im Stadtgebiet braucht). Somit für mich dumm gelaufen...

Zitat:

Original geschrieben von Chefkoch1984

ist mir vorletztes Jahr passiert. Obwohl nach hinten 5 auto längen platz war, musste eine Toyotafahrerin direkt an meiner Stossstange parken. Sogar der Kennzeichenhalterabdruck war im Dreck meiner Stossstange zu sehen. Leider war es zu dunkel, dass die Cops nichts erkennen konnten(klar, wenn man 75 Minuten im Stadtgebiet braucht). Somit für mich dumm gelaufen...

Es gibt aber ein Paragraphen § wo drine steht, wenn man Dich eingeparkt hat und du nicht mehr raus kommst und versuchst raus zu kommen, dann aber bei einem aneckst bekommste keine Schuld. Ich hab auch eine Bewohnerin die es mit ihren Scheiß X1 anlegt. Eines Tages passiert es mal. Die sollen doch Luft lassen und fertig ist.

Gruß A3Sportback18

Zitat:

Original geschrieben von A3Sportback18

Es gibt aber ein Paragraphen § wo drine steht, wenn man Dich eingeparkt hat und du nicht mehr raus kommst und versuchst raus zu kommen, dann aber bei einem aneckst bekommste keine Schuld.

What? Ich denke nicht das man einen Freifahrtschein hat, ein anderes Auto zu beschädigen, nur weil der einen zugeparkt hat. Diesen Paragraphen möchte ich sehr gern mal sehen!

Zitat:

Original geschrieben von VariTDI150PD

Zitat:

Original geschrieben von A3Sportback18

Es gibt aber ein Paragraphen § wo drine steht, wenn man Dich eingeparkt hat und du nicht mehr raus kommst und versuchst raus zu kommen, dann aber bei einem aneckst bekommste keine Schuld.

What? Ich denke nicht das man einen Freifahrtschein hat, ein anderes Auto zu beschädigen, nur weil der einen zugeparkt hat. Diesen Paragraphen möchte ich sehr gern mal sehen!

Ja gibt es. Wenn du voll eingeparkt bist, Foto machen und fertig. Wenn noch die Grünen Pfefferminz Leute rufen und fertig. Kam aber ein Bericht im TV.

Gruß A3Sportback18

Missglückter Ausparkversuch

 

Einen Sonderfall stellt der Versuch dar, sein zugeparktes Fahrzeug durch eine sehr enge Lücke selbst zu befreien. Wird dabei der Wagen des „Zuparkers“ beschädigt liegt nach Ansicht des Amtsgerichts München folgende Konstellation vor: Wer vorsätzlich einen anderen zuparkt, begeht eine Nötigung. Vor Beginn des Ausparkens hätte man in jedem Fall den Versuch unternehmen müssen, den Halter des zuparkenden Fahrzeugs „zu einer Vergrößerung des Abstands zu veranlassen.“

 

Wer dies unterlässt und beim Versuch des Ausparkens das fremde Fahrzeug beschädigt, handelt fahrlässig. Jedoch liegt andererseits ein erhebliches Mitverschulden des Gegenübers vor, weshalb dieser auch für die Betriebsgefahr zu haften hat. Nach Abwägung gegenseitiger Verursachungsbeiträge haftet der „Zuparker“ für den – auch am eigenen Pkw - entstandenen Schaden deshalb bis zu 2/3.

 

Quelle: http://www.rp-online.de/.../Zugeparkt-was-nun_aid_171674.html

Dieser Sonderfall wird wohl fast keine Anwedung finden, da den Zuparker ja erst einmal der Vorsatz nachgewiesen werden muss. In der Realität siehts daher wohl in 99,9% der Fälle so aus, dass dem ruhenden Fahrzeug keinerlei Schuld trifft!

Zitat:

Original geschrieben von VariTDI150PD

Dieser Sonderfall wird wohl fast keine Anwedung finden, da den Zuparker ja erst einmal der Vorsatz nachgewiesen werden muss. In der Realität siehts daher wohl in 99,9% der Fälle so aus, dass dem ruhenden Fahrzeug keinerlei Schuld trifft!

Ja aber sei doch mal ehrlich sowas ist doch ne Frechheit oder nicht ?

...ich würde mich an Stelle der "Zuparkers" mit "der andere war doch noch gar nicht da, als ich eingeparkt habe..." rausreden... Oder "glauben, dass da vor mir doch frei war..." Wie soll da ein Richter dann eindeutig die Schuldfrage klären??

PS: bevor ich jetzt "gesteinigt" werde: Ist doch nur für den theoretischen Fall und als Hinweis gedacht! :)

klar ist das ne Frechheit, wenn man zugeparkt wird. Aber in solchen Fällen heißt es: Polizei holen

Meine ich ja auch damit. Jut die Prüfen das Kennzeichen und gucken wer der Halter ist und klingeln den Wach. Mehr machen die auch nicht. ;)

Gruß A3Sportback18

wenn überhaupt...

mir war mal die TG-Zufahrt von nem alten VW Bus zugeparkt. Ok, ich wollte "nur" rein und vor dem Haus gab es keinen Parkplatz. Die Polizei, die nach über ner Stunde da war, hat dann nur ein Köllchen (ich glaub, 35,- EUR) ausgestellt... Fürs Abschleppen hat die Verhältnismäßigkeit nicht gestimmt...

Wenn ich "clever" gewesen wäre, hätte ich das Auto der Freundin genommen und rausfahren wollen... Hab den Vorschlag auch dem Polizisten gemacht, der hat aber nur gegrinst...

am 4. Juli 2011 um 13:52

Zitat:

Original geschrieben von VariTDI150PD

Sollte dieser dann nicht einsichtig sein, hätte ich Polizei hinzugerufen.

und was soll die rennleitung an der uneinsichtigkeit ändern? :confused:

die rennleitung tauscht lediglich die personalien aus und prüft ob ein verstoß gegen die stvo vorliegt, der dann geahnded wird...

wie und ob der te geld für den schaden bekommt, ist zivilrecht und damit nicht angelegenheit der polizei sondern einzig und alleine des te's!

Zitat:

Original geschrieben von A3Sportback18

Es gibt aber ein Paragraphen § wo drine steht, wenn man Dich eingeparkt hat und du nicht mehr raus kommst und versuchst raus zu kommen, dann aber bei einem aneckst bekommste keine Schuld.

und wie sollte dieser § heißen?! :confused:

Zitat:

Original geschrieben von jan.th

Wenn ich "clever" gewesen wäre, hätte ich das Auto der Freundin genommen und rausfahren wollen...

auch hierfür muss die verhältnismäßigkeit stimmen!

nur weil du zum bäcker/kippenautomat - der 50m weiter ist - fahren willst, kannst du noch kein auto abschleppen lassen...naja, du kannst schon, aber auf den kosten bleibst du sitzen...

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